Einschüchtern statt entlassen
Die AfD-Sachsen-Anhalt hat angekündigt, 150 bis 200 Verwaltungsmitarbeiter*innen zu entlassen, sollte sie nach der Wahl im Herbst an die Regierung kommen. Ohne Weiteres ist das der AfD allerdings nicht möglich. Man sollte aber nicht unterschätzen, dass die AfD nicht zwingend auf Entlassungen setzen muss. Denn zum einen könnte sie das Beamtenrecht ändern und zum anderen schlicht das Recht brechen. Und: Es geht ihr gar nicht zwingend um den Personenaustausch. Ihr Ziel ist vielmehr Einschüchterung und dadurch Kontrolle über den Verwaltungsapparat.
Continue reading >>Vereinnahmtes Vereinsgesetz
Immer häufiger tritt im Kampf gegen Rechtsextremismus ein Instrument aus dem Schattendasein hervor: das Vereinsverbot. Einem autoritär-populistischen Innenminister könnten Vereinsverbote als potentes Repressionswerkzeug gegen unliebsame Strukturen dienen. Denn sie kombinieren einen weiten Tatbestand mit freigiebigen Ermittlungsmöglichkeiten und weitreichenden Rechtsfolgen. Im Vereinsverbot laufen schlagkräftige Aspekte von Straf- und Verfassungsschutzrecht zusammen – verpackt im Mantel eines einfachen Verwaltungsverfahrens.
Continue reading >>Instrumentalisierte Elternrechte
Die AfD Sachsen-Anhalt will Elternrechte in der Landesverfassung verankern und behauptet dabei, diese seien bisher ungeschützt. Dabei finden sich die Elternrechte schon längst in der Verfassung und ihre Änderung hätte keinen rechtlichen Mehrwert. Was sich die AfD tatsächlich davon verspricht: die politische Instrumentalisierung der Elternrechte, um die Gesellschaft umzugestalten. Das geht letztlich zulasten aller Eltern und Kinder.
Continue reading >>Bildungspflicht vs. Kinderrechte
Die AfD in Sachsen-Anhalt kündigt in ihrem „Regierungsprogramm“ an, die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht zu ersetzen, sollte sie im Herbst an die Regierung kommen. Damit will sie die Elternrechte stärken und Kinder vor einer „Indoktrination“ durch das Schulsystem schützen. Doch das wird nicht nur an der bestehenden Schulpflicht in Sachsen-Anhalt scheitern – auch die Grundrechte der Schüler*innen stehen diesen Plänen entgegen.
Continue reading >>Viel gewollt, noch nicht genug versucht
Das „Gesetz zur Parlamentsreform 2026“ soll Sachsen-Anhalt resilienter machen: Das Landesverfassungsgericht wird abgesichert, die Existenz der Landeszentrale für politische Bildung gesetzlich verankert und die konstituierende Sitzung vor einer Vereinnahmung durch die AfD geschützt. Sachsen-Anhalt reiht sich damit ein in die Resilienzgesetzgebung und der Entwurf vereint Erfahrungen aus der Vergangenheit mit Erkenntnissen aus der laufenden Resilienzdebatte. Der Gesetzgeber nimmt sich damit viel vor und die Zeit ist knapp, bereits im September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Das ist ambitioniert, gelingt an vielen Stellen, bleibt an anderen aber auch lückenhaft und birgt Obstruktionsrisiken.
Continue reading >>


