Palantir und digitale Souveränität
Die Digitalisierung des Staates ist ein komplexer und umstrittener Prozess, bei dem Entscheidungen über die technische Umsetzung mit politischen Fragen verbunden sind. Dies gilt insbesondere mit Blick auf digitale Souveränität. Kaum irgendwo wird dies so deutlich wie im Bereich der Polizei, denn die Einführung von Palantirs Datenintegrations- und Analyseplattformen in mehreren Landespolizeien macht sichtbar, wie eng Fragen digitalisierter Strafverfolgung mit Abhängigkeiten von privatwirtschaftlichen Akteur*innen und US-amerikanischen Infrastrukturen verschränkt sind.
Während die einen in Palantir ein längst überfälliges Modernisierungswerkzeug sehen, warnen andere vor einer schleichenden Privatisierung und Denationalisierung staatlicher Wissensbestände. Die Debatte dreht sich vorrangig um eine Firma, Palantir Technologies, die enge politische Verbindungen zur Regierung von Donald Trump pflegt. Dabei ist Deutschlands Sicherheitsarchitektur vom Zusammenspiel verschiedener Plattformen geprägt, das nicht nur die Polizei, sondern auch das Militär umfasst.1) Die Debatte berührt daher im Kern die grundlegende Frage, wie Staatlichkeit überhaupt noch souverän gestaltet werden kann.
Palantirs Plattformen als „Betriebssysteme“ der Sicherheitsbehörden
Palantir wurde 2003 im Umfeld der US-Geheimdienste in Reaktion auf 9/11 gegründet und verstand sich von Beginn an als technologischer Brückenbauer zwischen Silicon-Valley-Datenmacht und staatlicher Sicherheitsarchitektur.2) Herzstück war lange Zeit die Plattform Gotham, die unterschiedliche Datenquellen – von Falldaten über Telekommunikationsüberwachung bis hin zu offenen Quellen – verbindet und für Menschen lesbar macht. Inzwischen wurde im Zuge des aktuellen Booms der Large Language Models die neue AIP-Plattform (Artificial Intelligence Platform) eingeführt, die es den Nutzer*innen ermöglichen soll, auf verschiedene große Sprachmodelle zuzugreifen und ihre eigenen KI-basierten Anwendungen nach dem Vorbild einer No-Code-Plattform zu programmieren, was die ohnehin schon schwierige Intransparenz dieser Systeme zukünftig noch weiter erschweren wird.3)
Gotham soll laut eigener Aussage von Palantir als „Betriebssystem“ für vernetzte Ermittlungsarbeit fungieren.4) Ermittler*innen können Personen, Orte, Fahrzeuge und Ereignisse quer über vormals getrennte Systeme suchen, miteinander verknüpfen und in Graphen, Karten oder Zeitlinien visualisieren (Iliadis und Acker, 2022). In der polizeilichen Praxis verspricht dies, Informationsbrüche zu schließen, Datenbestände schneller auszuwerten und Muster sichtbar zu machen, die in analogen Aktenbergen schlicht unsichtbar geblieben wären.5)
Genau diese versprochene Leistungsfähigkeit macht aber die Plattform politisch brisant. Wer eine derart zentrale Infrastruktur kontrolliert, beeinflusst nicht nur technische Abläufe, sondern auch die epistemische Struktur des polizeilichen Wissens: Welche Daten sind wie verknüpfbar, welche Beziehungen gelten als relevant, welche „Treffer“ werden auf welcher Wissensbasis erzeugt?
Polizei 2020, Fragmentierung und der Reiz des „fertigen Produkts“
In Deutschland traf Palantir bei der Polizei auf eine lang bekannte Schwachstelle: die extreme Fragmentierung der Polizei-IT. Über Jahrzehnte gewachsene Fachverfahren, inkompatible Datenmodelle und föderal getrennte Systeme führen dazu, dass relevante Informationen oft nur mit großem Aufwand in manueller Kleinarbeit zusammengeführt werden können. Die Innenministerkonferenz beschloss daher schon 2016 mit der Saarbrücker Agenda das Modernisierungsprogramm „P20“, ein bundesweites Digitalisierungs- und Harmonisierungsvorhaben zur Vereinheitlichung der polizeilichen IT‑ und Dateninfrastruktur.6) Dieses soll die bundesdeutsche IT-Landschaft der Polizei zu einem gemeinsamen Datenökosystem umbauen.7)
Vor diesem Hintergrund wirken kommerzielle, off-the-shelf-Plattformen wie Gotham für die Polizei besonders attraktiv: Sie versprechen bereits heute ein Niveau an Integration und Analyse, das staatliche IT-Projekte erst mit erheblicher Verzögerung erreichen könnten. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg haben Modifizierungen von Gotham daher insbesondere unter Verweis auf das Zeitargument eingeführt.8) In den Behörden entsteht damit ein Spannungsfeld zwischen der langfristigen Vision einer herstellerunabhängigen, öffentlichen Plattform des Programms P20 und der kurzfristigen Verlockung eines sofort verfügbaren, performanten Produkts. Dieses Spannungsfeld betrifft in erster Linie die Frage der Souveränität.
Digitale Souveränität als mehrdimensionale Herausforderung
Die Forschung zu digitaler Souveränität hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sich der Begriff zunehmend von klassischen Vorstellungen territorialer und rechtlicher Hoheitsgewalt löst.9) Souverän ist nicht nur, wer Grenzen kontrolliert oder Gesetze erlässt, sondern zunehmend auch, wer über Datenflüsse, Cloud-Infrastrukturen und algorithmische Systeme bestimmt, die staatliches Handeln mittlerweile in vielen Fällen überhaupt erst ermöglichen.
Im Kontext polizeilicher Analyseplattformen lassen sich mehrere Dimensionen dieser Souveränität unterscheiden. Erstens die operative Dimension: Die Polizei muss in der Lage sein, angesichts vernetzter, digital organisierter Kriminalität noch hinreichend effektiv zu agieren. Aus dieser Perspektive gefährden fragmentierte IT-Landschaften die Handlungsfähigkeit des Staates ebenso wie rechtliche Lücken.
Zweitens eine infrastrukturelle Dimension: Sie betrifft Eigentum, Gestaltung und Weiterentwicklung der technischen Grundlagen. Wer definieren kann, wie Datenmodelle aufgebaut sind, wie Systeme aktualisiert werden und welche Schnittstellen existieren, verfügt über langfristige Steuerungsmacht, gänzlich unabhängig davon, wo die Server physisch stehen.
Drittens eine rechtlich-normative Dimension: Digitale Souveränität heißt hier, dass der Staat digitale Infrastrukturen so regulieren kann, dass sie mit Grundrechten, Datenschutz und demokratischer Kontrolle vereinbar bleiben. Wenn zentrale Analyseprozesse in proprietären „Black Boxes“ stattfinden, geraten klassische Kontrollmechanismen – vom Richter*innenvorbehalt über die parlamentarische Kontrolle bis hin zur datenschutzrechtlichen Überprüfbarkeit – unter Druck.
Viertens schließlich eine epistemische Dimension: Sie betrifft die Frage, wer Kategorien, Schwellenwerte und Relevanzkriterien festlegt, die bestimmen, wann Daten zu „Treffern“, Personen zu „Gefährdern“ oder Situationen zu „Anomalien“ werden. In dem Maße, in dem solche epistemischen Raster in privaten Plattformen verankert sind, verschiebt sich auch die Machtbalance zwischen öffentlichem Sektor und Technologieunternehmen, wie auch die benachbarte „kill switch“-Debatte in Bezug auf den Kampfjet „F-35“ zeigt.10)
Plattformabhängigkeit als Souveränitätsproblem
Die Einführung von Palantir in der deutschen Polizei macht deutlich, wie leicht sich operative Vorteile in infrastrukturelle Abhängigkeiten entwickeln können. Vendor-Lock-in ist dabei nicht nur eine Frage von Lizenzverträgen, sondern eine Folge tiefgreifender soziotechnischer Einbettung: Wenn Datenmodelle, Arbeitsabläufe und organisatorische Routinen rund um eine spezifische Plattform aufgebaut werden, ist jeder spätere Umstieg mit erheblichen, auch nicht-monetären Kosten verbunden.
Palantir betont, die Datenhoheit bleibe bei den Kund*innen, da Systeme im eigenen Hause, also „on‑premise“, betrieben und Zugriffe feingranular gesteuert würden. Doch auch wenn Daten die Infrastruktur staatlicher oder europäischer Provider nicht verlassen sollten, bedeutet dies nicht, dass der Staat über die Art und Weise der Datenverarbeitung souverän verfügt. Kernlogik, Ontologie, Update-Zyklen und der Code bleiben zwangsläufig im Eigentum des Unternehmens; Entscheidungen über Produktentwicklung, Preispolitik oder Support sind ferner den Dynamiken eines global agierenden Aktienkonzerns unterworfen.
Zugleich wird die Plattformabhängigkeit im Feld der Sicherheit durch geopolitische Faktoren verschärft. US-Recht – etwa der CLOUD Act – beansprucht extraterritoriale Zugriffsrechte auf Daten, die bei US-Anbietern liegen oder von ihnen verarbeitet werden.11) Schon die Möglichkeit solcher Eingriffe unterminiert das europäische Versprechen, Schutzstandards mit den Daten reisen zu lassen. Das politische Bewusstsein dafür, dass technologische Abhängigkeit auch sicherheitspolitische Verwundbarkeit bedeutet, verschärft sich mit den Spannungen unter der zweiten Trump-Administration.
Epistemische Verschiebungen im polizeilichen Alltag
Aus soziologischer Perspektive ist indes ebenso relevant, wie sich mit der Einführung von Analyseplattformen der Alltag polizeilicher Wissensproduktion verändert. Studien zu Palantir und ähnlichen Systemen zeigen, dass sie nicht einfach zusätzliche Datenquellen eröffnen, sondern Entscheidungsprozesse, Verdachtslogiken und Priorisierungen neu strukturieren.12)
Wenn Ermittler*innen ihre Arbeit zunehmend über die Plattform organisieren – von der ersten Recherche über Verknüpfungsanalysen bis zur Berichtslegung – wird das, was außerhalb des Plattformhorizonts liegt, leichter übersehen. Die Architektur und das Datenmodell („Ontologie“) der Plattform legen dabei fest, welche Datenobjekte existieren, welche Beziehungen zwischen ihnen darstellbar sind und wie epistemische Unsicherheit verarbeitet wird. Damit verlagern sich auch Streitfragen: Nicht nur, ob bestimmte Daten erhoben werden dürfen, sondern wie sie in Kategorien übersetzt, wie sie gewichtet und wie sie visualisiert werden.
Kritisch ist dabei nicht nur die Gefahr algorithmischer Verzerrungen, sondern die Tendenz, komplexe soziale Gegebenheiten in oberflächliche Muster zu überführen. Analyseplattformen laden auf diese Weise dazu ein, bestimmte Konstellationen als „typisch“ zu sehen, andere als „Ausreißer“ zu markieren und so bestehende institutionelle Biases zu stabilisieren.13) Wo die zugrundeliegenden Modelle nicht öffentlich zugänglich oder auditierbar sind, wird es für Gerichte, Aufsichtsbehörden und Betroffene schwer, Entscheidungen nachzuvollziehen oder anzufechten.
Governance oder Technikdeterminismus
Die Kontroverse um Palantir als Geschäftspartner der deutschen Polizei wird häufig als ein Streit für oder gegen eine bestimmte Firma inszeniert. Das greift im Hinblick auf die Frage, wie staatliche Souveränität unter digitalen Bedingungen erhalten bleiben kann, indes zu kurz. Es macht zwar im Falle von Palantir durchaus einen Unterschied, welche konkrete Firma die Plattform bereitstellt, da deren Verknüpfungen zur US-Politik ausgesprochen eng sind. Entscheidend ist aber am Ende weniger, wie ein spezifisches Produkt oder eine Firma zu bewerten ist, sondern unter welchen institutionellen, rechtlichen und technischen Bedingungen bundesdeutsche Sicherheitsbehörden Plattformen einsetzen.
Dazu gehört zunächst, insbesondere seitens des Gesetzgebers, eine präzise gesetzliche Rahmung von Datenverknüpfungen, Analysezwecken und Zugriffsbefugnissen – inklusive strenger Zweckbindung, eingriffsspezifischer Schwellenwerte und nachvollziehbarer Protokollierung. Ohne klare Grenzen droht die schrankenlose Hypervernetzung polizeilicher Daten, die letztlich Totalüberwachung impliziert.
Zweitens braucht es technische Formen der Auditierbarkeit. Wenn wesentliche Komponenten proprietär bleiben, müssen zumindest Ontologien, Schnittstellen und Exportformate so gestaltet sein, dass unabhängige Stellen – Datenschutzaufsicht, Gerichte, wissenschaftliche Expert*innen – nachvollziehen können, welche Effekte bestimmte Konfigurationen und Analysefunktionen haben.
Drittens schließlich erfordert digitale Souveränität institutionelle Kapazitäten. Ein Staat, der ernsthaft souverän über seine digitalen Infrastrukturen entscheiden will, braucht eigene technische Expertise, die über das Formulieren von Ausschreibungstexten hinausgeht: Personal, das Architekturen entwirft, Systeme testet, Nebenfolgen evaluiert und Plattformen notfalls begrenzt oder abschaltet und im Zweifel benötigte Systeme auch selbst entwickeln kann.
Digitale Souveränität als politisches Projekt – gerade in der Polizei
Die Einführung von Palantirs Analyseplattformen in der deutschen Polizei zeigt exemplarisch, dass digitale Souveränität weder ein rein juristischer Status noch ein rein technisches Designproblem ist. Sie ist ein politisches Projekt, in dem sich unterschiedliche Logiken – Effizienz, Grundrechtsschutz, geopolitische Resilienz, industriepolitische Interessen – in konfliktträchtiger Weise überlagern.
Gerade im Bereich der inneren Sicherheit ist die Versuchung groß, Souveränität primär über Handlungsfähigkeit zu definieren: Wer „rückständig“ wirkt, droht politisch angreifbar zu erscheinen. Doch eine souveräne Polizei im digitalen Zeitalter braucht mehr als eine moderne Oberfläche für alte Strukturen. Sie braucht Infrastrukturen, die so gebaut sind, dass demokratische Kontrolle, rechtliche Bindung und institutionelles Lernen nicht als nachträgliche Compliance-Layer, sondern als integrale Bestandteile des Systems angelegt sind.
Die eigentliche Frage lautet daher, welche Formen von Abhängigkeit wir uns im Kernbereich staatlicher Gewalt leisten wollen – und welche nicht. Die Antwort darauf wird darüber entscheiden, ob digitale Souveränität im Feld der Polizei ein bloßes Schlagwort bleibt oder zu einem Maßstab wird, an dem sich konkrete Technik- und Infrastrukturentscheidungen tatsächlich messen lassen müssen.
References
| ↑1 | Marijn Hoijtink und Jasper van der Kist, Platforms on the Frontline: The Rise of the Platform Model in Defense Tech, OpinioJuris 11.02.2025, https://opiniojuris.org/2025/02/11/platforms-on-the-frontline-the-rise-of-the-platform-model-in-defense-tech/, zuletzt aufgerufen am 09.07.2026. |
|---|---|
| ↑2 | Palantir, Form S-1. Registration Statement under the Securities Act of 1933 (2020). https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1321655/000119312520230013/d904406ds1.html, zuletzt aufgerufen am 09.07.2026. |
| ↑3 | Palantir, AIP (2024), https://www.palantir.com/platforms/aip/, zuletzt aufgerufen am 09.07.2026. |
| ↑4 | Palantir, Palantir Gotham for Defense Decision Making, 08.06.2021, https://www.youtube.com/watch?v=rxKghrZU5w8, zuletzt aufgerufen am 09.07.2026. |
| ↑5 | Lena Ulbricht und Simon Egbert, In Palantir we trust? Regulation of data analysis platforms in public security, Big Data & Society (2024), 1–15. https://doi.org/https://doi.org/10.1177/20539517241255108. |
| ↑6 | Innenministerkonferenz, Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der Polizei als Teil der Inneren Sicherheit (2016). https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2016/saarbruecker-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt aufgerufen am 09.07.2026. |
| ↑7 | Holger Gadorosi und Susanne Matthey, Auf dem Weg zu einer digitalen und vernetzten Polizei – P20, in: Wehe/Siller (Hrsg.), Handbuch Polizeimanagement (2022), DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-34394-1_83-1, S. 1–19. |
| ↑8 | Simon Egbert, S., Vasilis Galis, Helene I. O. Gundhus und Christin Wathne, The Platformization of Policing: A Cross-National Analysis, in: Kuldova/Gundhus/Wathne (Hrsg.), Policing and Intelligence in the Global Big Data Era. Volume I (2024), DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-031-68326-8_11, S. 349–392. |
| ↑9 | Rocco Bellanova, Helena Carrapico und Denis Duez, Digital/sovereignty and European security integration: An introduction, European Security (2022), S. 337–355. https://doi.org/10.1080/09662839.2022.2101887; Luciano Floridi, The Fight for Digital Sovereignty: What It Is, and Why It Matters, Especially for the EU, Philosophy & Technology (2020), S. 369–378. https://doi.org/10.1007/s13347-020-00423-6; Julia Pohle, Riccardo Nanni und Mauro Santaniello, Unthinking Digital Sovereignty: A Critical Reflection on Origins, Objectives, and Practices (2025), Policy & Internet, S. 666–671. https://doi.org/10.1002/poi3.437 |
| ↑10 | Jakob Hanke Vela und Frank Sprecht, Könnte Trump deutsche F-35-Kampfjets am Abheben hindern?, Handelsblatt 08.03.2025, https://www.handelsblatt.com/politik/international/verteidigung-koennte-trump-deutsche-f-35-kampfjets-am-abheben-hindern/100112061.html, zuletzt aufgerufen am 09.07.2026. |
| ↑11 | Achim Sawall, Microsoft kann US-Zugriff auf EU-Cloud nicht verhindern, Golem 20.07.2025, https://www.golem.de/news/anton-carniaux-microsoft-kann-us-zugriff-auf-eu-cloud-nicht-verhindern-2507-198283.html, zuletzt abgerufen am 09.07.2026. |
| ↑12 | Sarah Brayne, Big Data Surveillance: The Case of Policing, American Sociological Review (2017), S. 977–1008. https://doi.org/10.1177/0003122417725865; Simon Egbert, S., Vasilis Galis, Helene I. O. Gundhus und Christin Wathne, The Platformization of Policing: A Cross-National Analysis, in: Kuldova/Gundhus/Wathne (Hrsg.), Policing and Intelligence in the Global Big Data Era. Volume I (2024), DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-031-68326-8_11, S. 349–392; Simon Egbert und Lena Ulbricht, Data integration and analysis platforms as digital platforms: A conceptual proposal, Information, Communication & Society (2024), S. 1–22. https://doi.org/10.1080/1369118X.2024.2442394; Andrew Iliadis und Amelia Acker, The seer and the seen: Surveying Palantir’s surveillance platform, The Information Society (2022), S. 334–363. https://doi.org/10.1080/01972243.2022.2100851. |
| ↑13 | Rashida Richardson, Jason M. Schultz und Kate Crawford, Dirty Data, Bad Predictions: How Civil Rights Violations Impact Police Data, Predictive Policing Systems, and Justice, New York University Law Review Online (2019), S. 15-55. |



