16 September 2023

Kippfiguren

Gestern war Klimastreik, deshalb kommt das Editorial heute einen Tag später.

Ich bin etwas melancholisch nach Hause gefahren gestern nach der Demo am Brandenburger Tor. Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Zukunft klaut! Ehrlich gesagt, wir waren nicht besonders laut. So sehr sich die Menschen vorne an den Mikros auch abmühten, hinten in der Menge kamen die Sprechchöre selten über ein Gemurmel hinaus. Das Momentum ist weg, scheint mir. Wir waren nicht laut. Immerhin waren wir hier. Die NGOs, die Jungen, die Alten, sie waren hier. Auch von der Letzten Generation, die ab Montag in Berlin wieder zu blockieren anfangen will, habe ich viele gesehen. In den 70ern, als das Momentum von 1968 weg war, zerfiel die Protestbewegung in tausend feindselige Stücke. Das ist nicht zu spüren in diesen zähen, traurigen Zeiten. Das hält zusammen. Immerhin.

Das Momentum hat die AfD. In Thüringen hat die CDU mit ihr gemeinsame Sache gemacht, um mit ihr gemeinsam im Landtag eine Mehrheit zu bilden und gemeinsam ein Gesetz zu verabschieden. Was könne sie dafür, wenn andere auch gut finden, was ihr nun mal wichtig ist, beteuert die Union voll Entrüstung ihre Unschuld. Als ob Politik in einer Demokratie daraus bestünde, dass jemand einfach mal einen Vorschlag macht und sich gespannt umschaut, wer da sonst noch alles mitgeht. Als ob Politik in einer Demokratie nicht zu allererst aus dem Organisieren von Mehrheiten bestünde. Als ob es nicht die politischste aller Fragen wäre, mit wem und mit welchen Interessen man sich gegen wen und gegen welche Interessen verbündet. Als ob die Union uns für dumm verkaufen wollte.

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In Israel ist die Partei, die man bis vor nicht allzu langer Zeit im dortigen Parteienspektrum noch für so etwas wie die Entsprechung der Union halten konnte, ein Bündnis zur Errichtung einer Theokratie in Israel und eines Apartheidregimes in den besetzten Gebieten eingegangen. Die Justiz daran zu hindern, sie daran zu hindern, ist ein zentrales Ziel dieser Regierung, weshalb sie mit ihrer einfachen Parlamentsmehrheit eine Grundgesetzänderung beschlossen hat, wonach Gerichte künftig Handlungen dieser Regierung nicht mehr am Maßstab ihrer “Vernünftigkeit” messen dürfen. Ob diese Grundgesetzänderung ihrerseits materiell verfassungsmäßig ist, wurde in dieser Woche vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt.

Wenn man auf diese Konstellation blickt – und das sollte man als an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit interessierte Zeitgenoss*in unbedingt tun – was sieht man da? Einen Prozess zur Messung von Regierungshandeln am Maßstab des Verfassungsrechts vor einem unabhängigen und unparteiischen und strikt juristisch argumentierenden und entscheidenden Gericht? Einen Machtkampf zwischen Regierung und Oberstem Gerichtshof als zwei politischen Akteuren mit jeweils eigenen Machtinteressen? Usurpiert das Gericht nicht Befugnisse, die ihm keine verfassunggebende Gewalt eingeräumt hat, wenn es sich plötzlich anmaßt, über die Gültigkeit des Verfassungsrechts selbst zu urteilen, anstatt es bloß zum Maßstab zu nehmen? Usurpiert nicht im Gegenteil die Regierung selbst Befugnisse, die ihr nicht zustehen, wenn sie sich plötzlich anmaßt, unkontrolliert Dinge tun zu wollen, die nach juristischen Maßstäben als willkürlich, manifest ungerecht und für jeden außer den unmittelbaren Profiteuren schlicht und einfach “unvernünftig” erscheinen?

Anfang der Woche hat mich ein Journalist angerufen, den ich kenne, um diese Konstellation zu diskutieren. In einem Rechtsstaat, sagte er, muss doch immer das Verfassungsgericht das letzte Wort haben. Stimmt, sagte ich, und in einer Demokratie muss immer das Parlament das letzte Wort haben. Beides ist wahr, beides schließt sich aus, und genau das ist der Witz an dem Ganzen. Das Dilemma gerade nicht in die eine oder andere Richtung aufzulösen, es im Gegenteil auf Dauer zu stellen und produktiv zu machen, auf dass wir mit unseren zahllosen sehr verschiedenen und konträren Interessen fortlaufend legitime kollektiv verbindliche Entscheidungen gefällt bekommen, ohne einander dabei permanent unterdrücken und Gewalt zufügen zu müssen – das ist es, was eine funktionierende rechtsstaatliche Demokratie kennzeichnet. Das ist es, wofür wir sie überhaupt haben.

Die Psychologie ist aus gutem Grund seit langer Zeit sehr fasziniert von so genannten Kippfiguren: Man sieht in einer Zeichnung z.B eine junge Frau oder ein Kaninchen, aber genauso gut kann man in der gleichen Zeichnung eine alte Frau bzw. eine Ente sehen. Das Interessante daran ist, wie stabil diese Wahrnehmung jeweils ist und welche Anstrengung es erfordert, das Auge von der einen zu der anderen umzustellen (siehe etwa hier oder hier). Dabei ist die ganze Zeit beides drin in der gleichen Zeichnung, und es ist das menschliche Gehirn, das sich aus den gleichen Strichen die junge oder die alte Frau konstruiert, das Kaninchen oder die Ente, und diese einmal konstruierte Wirklichkeit stabil zu halten trachtet, anstatt sie dauernd in eine andere kippen zu lassen und wieder zurück. (Leseempfehlung zu der bemerkenswerten Stabilität von Überzeugungen, richtigen wie falschen, im allgemeinen: das faszinierende Buch “Die Illusion der Vernunft” meines Freundes Philipp Sterzer.)

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Stellenausschreibung Wissenschaftliche Mitarbeit

Sind Sie interessiert an Demokratieforschung, Umweltfragen oder neuerer Rechtsgeschichte? An der Universität Osnabrück (Professur für öffentliches Recht/ Lehrstuhl Prof. Dr. Pascale Cancik) sind zum nächstmöglichen Termin die Stellen von zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zu besetzen. Wenn Sie außerdem noch Freude an Lehre und Forschung mitbringen, freuen wir uns auf eine Bewerbung bis zum 5. Oktober 2023.

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Damit kann man, wie mit jedem menschlichen Bedürfnis, Politik machen. Hat man einen Teil der Bevölkerung dazu gebracht, die Verfassungsgerichtsbarkeit als politischen Gegner im Kampf um die Macht wahrzunehmen, dann stabilisiert sich diese Wahrnehmung von selbst: Man ist geneigt, alles, was man sieht, als Bestätigung der Ausgangsthese wahrzunehmen und jedes Urteil, mit dem die Justiz den Angriff gegen sie als rechtsstaatswidrig und illegal bezeichnet, als Beleg dafür, dass diese Angriffe um so notwendiger sind. Ist dieser Kampf geführt und gewonnen, dann kippt die Wahrnehmung. Dann sieht man plötzlich dort, wo eben noch der Feind war, ein über alle Politik erhabenes Organ der Rechtsprechung und in all jenen, die einem diese Wahrnehmung streitig machen, Rechtsbrecher. Die Kippfigur als solche, das Dilemma ist unausweichlich. Der Entschluss, sich dieselbe zur Erlangung und Befestigung der eigenen Macht gezielt und strategisch zunutze zu machen – der ist es nicht.

Diese Art von Politik ist es, die in den letzten Jahren in so vielen Ländern die rechtsstaatliche Demokratie befallen hat wie eine Seuche, in Venezuela, in Ungarn, in Polen, in den USA. Sie ist nicht nur bekämpfenswert. Sie ist auch illegal. Sie streicht die Bedingung der Möglichkeit rechtsstaatlicher Demokratie durch und kann daher in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht verfassungsmäßig sein. Das wird der israelische Oberste Gerichtshof voraussichtlich in der einen oder anderen Form feststellen. Und zwar zu Recht.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Wer verstehen will, was in dem Verfahren vor dem israelischen Obersten Gerichtshof auf dem Spiel steht, findet bei RIVKA WEILL reichlich Antworten. BARAK MEDINA unterstreicht die Einzigartigkeit dieses Falls und hält es für sehr wahrscheinlich, dass der Gerichtshof die Grundgesetzänderung aufheben wird.

Die offiziellen jüdischen Reaktionen in Deutschland auf die Entscheidung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, seinen Stellvertreter Hubert Aiwanger trotz des Nazi-Flugblatts in seinem Schulranzen und seiner bockigen Reaktion auf diese Enthüllung im Amt zu belassen, fielen merkwürdig ambivalent aus. STEFANIE SCHÜLER-SPRINGORUM hält diese Ambivalenz für völlig konsistent mit der Politik des Zentralrats der Juden in Deutschland, in einer engen Bindung an die Machthaber den bestmöglichen, wenngleich dennoch immer prekären Schutz zu suchen – was jetzt aber in Frage stehe: “Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, ist dies das erste Mal seit Jahrzehnten, dass ein Antisemitismusskandal den davon Betroffenen nicht beschädigt, sondern im Gegenteil noch stärkt. Auch wenn es vielleicht noch zu früh ist, von einem Wendepunkt zu sprechen, so ist dies dennoch äußerst beunruhigend.”

Verharmlosen Impfgegner*innen, die mit der Parole “Impfung macht frei” gegen Corona-Maßnahmen agitieren, den Holocaust? Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah in der Äußerung dieser volksverhetzenden Parole keinen zureichenden Grund, einen Lehrer zu kündigen. ANDREAS FISCHER-LESCANOs Kritik an dieser Entscheidung erscheint bei uns als Vorabdruck aus dem Report “Recht gegen rechts” 2024.

Die Bundesregierung will das Klimaschutzgesetz abschwächen – dagegen richtete sich der gestrige Klimastreik – und die sektorspezifischen Vorgaben zur CO2-Einsparung abschaffen. Verstößt das gegen das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts? Manche sagen  ja, aber WOLFGANG HECKER sagt unterm Strich: nein, das tut es nicht.

In einem speziellen Fall von zivilem Widerstand hat unser Freund Arne Semsrott von FragdenStaat.de einen Gesetzesbruch begangen, indem er Gerichtsbeschlüsse des Amtsgerichts München aus dem Ermittlungverfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation veröffentlichte. Das ist nach § 353d Nr. 3 StGB eine Straftat. Arne hält das für verfassungswidrig, und JENS PUSCHKE und PASCALE FETT ebenfalls: Ein solcher Eingriff in die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit sei unverhältnismäßig.

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die so genannte Anbindehaltung von Rindern zu verbieten: Hunderttausende von Kühen stehen ihr Leben lang im Stall an einem einzigen Fleck fixiert und können sich nicht artgerecht bewegen. Dass diese Praxis auch ohne Gesetzesänderung jetzt schon tierschutzrechtlich eigentlich strafbar ist, vertreten JENS BÜLTE, JOHANNA HAHN und JOSEF TROXLER.

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The Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law is now accepting submissions for its conference on “70 Years of EU Law: Continuity and Discontinuity” (1-3 February 2024).

The conference will discuss the development of EU law in a historical perspective, taking as a starting point a recent book by the European Commission’s Legal Service.

Abstract proposals should be submitted via e-mail to mazzotti@mpil.de (deadline: 8 October 2023).

Further information is available here.

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In Frankreich dürfen muslimische Mädchen und Frauen nicht nur keine Abaya mehr in der Schule tragen, sondern als Anwältinnen auch kein Kopftuch mehr vor Gericht. MAXIMILIAN GERHOLD notiert, dass damit die Anwält*innenschaft wie selbstverständlich in die staatliche Sphäre der Laicité eingeordnet wird, als handle es sich nicht um freie Berufe, und unterzieht diese Beobachtung einem deutsch-französischen Verfassungsvergleich.

Das französische Verbot, Sex zu kaufen, wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft. ELISABETH GREIF untersucht, was der Beschluss aus Straßburg, Beschwerden von mehreren Sexarbeiter*innen zuzulassen, bedeutet und was von dem Verbot zu halten ist.

Das Europäische Gericht in Luxemburg hatte unterdessen Gelegenheit, sich zur Komplizenschaft der skandalumwitterten EU-Grenzschutzbehörde Frontex bei den fürchterlichsten Menschenrechtsverstößen zu äußern, entschied sich aber, das doch lieber nicht zu tun: Hätte sich Frontex nicht an rechtswidrigen Pushbacks beteiligt, so das Argument, dann hätten die Opfer deshalb trotzdem noch lange keinen Schutz in der EU bekommen, daher fehle es an der Schadenskausalität. JOYCE DE CONINCK nimmt dieses Argument schonungslos auseinander.

Wenn Bürger*innen bestimmter EU-Staaten nicht visafrei in die USA einreisen dürfen, muss dann die EU auch von US-Bürger*innen ein Visum verlangen? Nein, sagt der EuGH und betont das weite Ermessen der Kommission. JONAS BORNEMANN bedauert die verpasste Chance, der Kommission die Dringlichkeit vor Augen zu führen, für mehr Gleichbehandlung von EU-Bürger*innen zu sorgen.

In Indonesien werden nächstes Jahr 200 Millionen Wähler*innen über die Nachfolge von Präsident Joko Widodo zu entscheiden haben, und die Vorbereitung auf den Wahlkampf finden auch vor dem indonesischen Verfassunggericht statt. RAFSI ALBAR analysiert eine Reihe von Verfahren, die Anhänger und Verbündete des Amtsinhabers angestrengt haben, und die Gefahren für die Integrität der Demokratie und die Unabhängigkeit des Gerichts, die von ihnen ausgehen.

Unser Blogsymposium zu parlamentarischen Entscheidungen in eigener Sache wendet sich nach Analysen von ARNE PILNIOK und HEINRICH LANG in die politikwissenschaftliche Richtung: ULRICH SIEBERER argumentiert, dass solche Entscheidungen weniger problematisch sind, wenn sie dem politischen Wettbewerb unterworfen sind. MICHAEL KOß betrachtet die Rolle des Bundesverfassungsgerichts dabei. Und DANIEL HELLBERG fragt, ob die Regeln der Wahlorganisation zur Blaupause für den Umgang mit dem Problem taugen.

Das war’s für diese Woche. Ihnen einstweilen alles Gute, und bis nächste Woche!

Ihr

Max Steinbeis

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SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Kippfiguren, VerfBlog, 2023/9/16, https://verfassungsblog.de/kippfiguren/, DOI: 10.17176/20230916-220908-0.

3 Comments

  1. M G Tue 19 Sep 2023 at 07:32 - Reply

    “Hat man einen Teil der Bevölkerung dazu gebracht, die Verfassungsgerichtsbarkeit als politischen Gegner im Kampf um die Macht wahrzunehmen, dann stabilisiert sich diese Wahrnehmung von selbst: Man ist geneigt, alles, was man sieht, als Bestätigung der Ausgangsthese wahrzunehmen und jedes Urteil, mit dem die Justiz den Angriff gegen sie als rechtsstaatswidrig und illegal bezeichnet, als Beleg dafür, dass diese Angriffe um so notwendiger sind. ”

    Ein sehr interessanter Punkt, der schön die Angriffe auf die Jurisdiction des US Supreme Court beschreibt.

    • Maximilian Steinbeis Thu 21 Sep 2023 at 13:49 - Reply

      ja, nicht wahr? Die Angriffe seit den 60er Jahren gegen den Warren Court, meinen Sie sicherlich und völlig zu Recht.

      • M G Fri 22 Sep 2023 at 06:16 - Reply

        Ich meinte die Angriffe von Pres. Jackson, aber man kann gerne auch neuere Sachen darunter subsumieren.

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