Die Finanzierung parteinaher Stiftungen als „Entscheidung in eigener Sache“
Die Finanzierung parteinaher Stiftungen wird häufig als Beispielsfall für eine Entscheidung des Parlaments in eigener Sache angeführt. Ein detaillierter Blick auf die Stiftungsfinanzierung zeigt, dass der Begriff der „Entscheidung in eigener Sache“ zwar nicht gut gewählt ist, die Materie aber für die Politikfinanzierung typische Kontrolldefizite aufweist, die häufig unter diesem Label diskutiert werden. Diese Kontrolldefizite gehen Hand in Hand mit anderen verfassungsrechtlichen Defiziten.
Continue reading >>Pay to Play
The rise of subscription-based business models in social media is part of a broader trend that can be observed in many industries. Against this background, it is necessary to adapt European consumer law to the new risks of the subscription economy.However, it is not enough to give consumers rights on paper. Nor is it sufficient to inform consumers about their rights in the small print. Effective consumer protection in digital markets requires a user interface design that enables consumers to exercise their rights with a simple click.
Continue reading >>Zwei Jahre Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 wurde von der Deutschen Umwelthilfe als „die wohl bedeutendste Umweltschutz-Entscheidung in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts“ gelobt. Wenn man mit dem Abstand von zwei Jahren auf die Entscheidung und ihre (Nicht)Folgen sieht, muss die Bewertung deutlich nüchterner ausfallen. Zum einen wird meist übersehen, dass die unmittelbare Wirkung des Beschlusses denkbar gering war. Vor allem wird er aber von der Politik, von den Verwaltungsgerichten und sogar vom Bundesverfassungsgericht selbst nicht umgesetzt. Das Problem, wie effektiver Klimaschutz durchgesetzt werden kann, ist nach wie vor nicht gelöst.
Continue reading >>Die AfD, ihre Stiftung und das Bundesverfassungsgericht
In der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG am 25. Oktober zeichnete sich ab, dass die AfD trotz zahlreicher offensichtlich unzulässiger Anträge einen Sieg einfahren könnte. In der Tat: Viel spricht dafür, dass die mangelnde Förderung der ihr nahestehenden Stiftung ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die anderen Parteien hätten diesen politischen Triumph der AfD verhindern können.
Continue reading >>Der „Tankrabatt“ verstößt gegen Art. 20a GG
Art. 20a GG verlangt, dass der Bundesgesetzgeber zusätzliche Maßnahmen zur schnelleren Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor erlässt und nicht das Erreichen dieses Ziels durch eigenes Handeln zusätzlich erschwert. Eine Senkung der Energiesteuer wäre allenfalls dann verfassungskonform, wenn sie gleichzeitig durch andere Maßnahmen flankiert würde, die insgesamt ausreichen, um die notwendige Verringerung der deutschen Gesamtemissionen zu bewirken. Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall.
Continue reading >>Schulschließung als Grundrechtseingriff
Das Verbot von Präsenzunterricht greift in das Grundrecht von Schülerinnen und Schülern auf schulische Bildung ein, so das BVerfG. Der Eingriff sei in der konkreten Situation allerdings gerechtfertigt gewesen. Auch wenn aber das BVerfG damit die bisherigen Schulschließungen nicht beanstandet, erteilt es für künftige keinesfalls einen Freifahrtschein – im Gegenteil.
Continue reading >>Mauern wieder denkbar machen
1985 versuchte die DDR die Bundesrepublik zu destabilisieren, indem sie für tamilische Geflüchtete aus Sri Lanka ein "Loch in der Mauer" nach Westberlin öffnete. Nicht ohne Erfolg: der Diskurs über „Scheinasylanten“ nahm Fahrt auf, „Die Republikaner“ setzten zu ihren größten Erfolgen an. Angesichts der Furcht vor dem Flüchtling hatten andere Parteien das Geschäft übernommen, Migration als schädlich, Asyl als Überforderung und den universalen Geltungsanspruch der Grundrechte als Traumtänzerei darzustellen. Die damals Geborenen sind mittlerweile Eltern, Deutschland ist in mitten eines neuen Europas vereint – aber einige Kosten des damals eingeschlagenen Kurses werden immer deutlicher sichtbar.
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