21 May 2026
Einfach mal anfechten
Ende März hat der Gesetzgeber die Rechte leiblicher Väter bei der Vaterschaftsanfechtung gestärkt. Er kommt damit den Forderungen des BVerfG aus einem Urteil von 2024 nach. Nun können leibliche Väter, die die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes erfolglos angefochten haben, ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen, wenn die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater endet. Ein vergleichbares Recht steht leiblichen Vätern nicht zu. Darin liegt eine Inkohärenz, die sowohl das Gleichheitsgebot als auch das Elterngrundrecht verletzt. Continue reading >>
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