13 April 2020
Verhältnismäßigkeit mit der Holzhammermethode
Für viele ist Grundrechtseingriff im Kampf gegen die Corona-Pandemie nachvollziehbar angesichts der Vorstellung von Masseninfektionen in Pflege- oder Rehaeinrichtungen, von zu Triage gezwungenen Ärzt*innen und einem komplett überforderten Gesundheitssystems. Beeindruckt davon zeigen sich offenkundig auch die Gerichte, die einen Eilantrag nach dem anderen ablehnen unter Verweis auf legitime Zielsetzungen, auf die Einschätzungsprärogative staatlicher Akteure und vor allem auf die Folgenabschätzung, die bisher stets zu Ungunsten der Antragsteller*innen ausfiel. Exemplarisch sei hier die Situation in Bayern herausgegriffen. Continue reading >>
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