19 March 2019
Binnengrenze ≠ Außengrenze: Klärendes vom EuGH zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen
Wenn ein Mitgliedstaat wieder Grenzkontrollen einführt, dann wird damit nicht aus einer EU-Binnengrenze eine Außengrenze. Mit dem Urteil Arib hat der EuGH heute entschieden, dass die Ausnahmen in der Rückführungsrichtlinie bei Binnengrenzkontrollen keine Anwendung finden, da diese nicht mit den Kontrollen an den Außengrenzen vergleichbar sind. Selbst in unmittelbarer Nähe der Binnengrenze befindet sich die Person bereits auf dem Territorium des kontrollierenden Mitgliedstaates. Damit hat der EuGH klargestellt, dass sich die „Fiktion der Nichteinreise“ des Flughafentransits oder die sog. „carrier sanctions“ nicht auf die Situation bei einer erlaubten Binnengrenzkontrolle übertragen lassen, und damit den Schengen-Raum als gemeinsamen europäischen Freizügigkeitsraum gestärkt. Continue reading >>
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28 November 2018
Voller Rechtsschutz! Abschiebungen sind auch nach verweigertem Eilrechtsschutz europarechtswidrig
Der asylrechtliche Eilrechtsschutz gem. § 36 AsylG ist europarechtlich nicht ausreichend, um die Vollziehbarkeit der Abschiebung zu begründen. Vielmehr ist es erforderlich, dass der asylsuchenden Person in allen asylrechtlichen Gerichtsverfahren ein volles Klageverfahren zur Verfügung steht. Eine vorherige Abschiebung ist europarechtswidrig. Continue reading >>02 November 2018
Gewolltes Recht
Anmerkungen zur Vereinbarung zwischen Griechenland und Deutschland zur Rücksendung von Asylsuchenden im Kontext der Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze. Continue reading >>
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23 June 2018
Dublin ist kein Fünf-Minuten-Verfahren – Zu Zurückweisungen an der Grenze
In der öffentlichen Debatte darum, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze rechtlich möglich sind, verschwimmt zurzeit die Unterscheidung zwischen Binnen- und Außengrenzen. Der wichtigste Unterschied ist aber, dass es an einer Außengrenze Zurückweisungen geben kann, während dies an Binnengrenzen wie der deutschen generell verboten ist. An der Binnengrenze muss ein Dublin-Verfahren mit dem zuständigen Staat durchgeführt werden, wenn die Zuständigkeit nicht mittels Selbsteintritt übernommen wird. Warum Dublin ein solches Verfahren nicht im Schnelldurchgang erlaubt, zeigt dieser Beitrag auf. Continue reading >>19 April 2018
Den Behörden Beine machen: Das EuGH-Urteil zur Familienzusammenführung von Flüchtlingen
Der EuGH hat am 12. April 2018 im Urteil A und S den Familiennachzug von Eltern zu unbegleiteten Kindern maßgeblich erleichtert und dabei insbesondere die Frage geklärt, zu welchem Zeitpunkt die Person unter 18 Jahre alt gewesen sein muss. In dogmatisch überzeugender Weise arbeitet der Europäische Gerichtshof heraus, dass auf den Zeitpunkt der Asylantragstellung abzustellen ist. Ist also die Person unter 18 Jahre alt, wenn sie einen Asylantrag stellt, dann ist sie für die Familienzusammenführung auch dann als minderjährig anzusehen, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig wird. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Praxis des Familiennachzugs zu unbegleiteten Minderjährigen. Mit der Entscheidung bestätigt der EuGH seine zunehmende grundrechtliche Orientierung in Migrationsfragen. Continue reading >>08 October 2017
Die EU und die Mittelmeerroute: Umgehung des Refoulement-Verbots oder Kampf gegen ‚illegale Migration’?
Die Maßnahmen der EU-Staaten (einzeln und kollektiv) zur Verhinderung irregulärer Migration und irregulärer Einreisen finden immer im Spannungsfeld mit den sich aus den völkerrechtlichen Refoulement-Verboten ergebenden Verpflichtungen statt. Für die Maßnahmen an den Grenzen und unter der Hoheitsgewalt europäischer Staaten gibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen entsprechenden rechtlichen Kompass vor, der bisher für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten fehlt. Der nachfolgende Artikel versucht eine solche rechtliche Orientierung am Beispiel der zentralen Mittelmeerroute zu geben. Continue reading >>28 July 2017
Klarheit im Gemischtwarenladen „Flüchtlingskrise“: Zu den Urteilen des EuGH in den Fällen Jafari und A.S.
Mit den Urteilen „zur Flüchtlingskrise“ vom 26. Juli 2017 hat der EuGH gezeigt, dass er trotz seiner Sonderrolle, die es ihm erlaubt europarechtliche Normen verbindlich auszulegen, seine Aufgabe als Judikative versteht und nicht als Legislative. Er legt das Recht so aus, wie es das Völker- und das Europarecht verlangen, nämlich in erster Linie nach Wortlaut sowie nach dem Zusammenhang und dem Ziel der Normen. Continue reading >>18 February 2017