11 September 2026
Verbieten, sanktionieren, bestrafen
Die Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg (mabb) durfte dem deutschen TV-Ableger von RT (RT DE Productions GmbH) die Verbreitung seines Rundfunkprogramms untersagen. Zu diesem wenig überraschenden Ergebnis kam das VG Berlin in seinem Urteil vom 30. Juni 2026. Die Frage der Rechtmäßigkeit des nationalen Sendeverbots ist derweil nur noch von untergeordneter Bedeutung: Es sind die mehrfach erweiterten EU-Sanktionen, die dafür sorgen, dass RT und andere russische Staatsmedien in der EU deutlich an Relevanz verloren haben. Continue reading >>
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