14 October 2018
Strafrecht als Kommunikationsform in der demokratischen Gesellschaft – ein Blick in das neue Buch von Thomas Fischer
Thomas Fischer, pensionierter Vorsitzender Richter am BGH, Autor des wichtigsten Standardkommentars zum StGB, scharfsichtiger Kolumnist und streitbarer Jurist, hat vorige Woche ein neues Buch vorgelegt: „Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft“. Es ist eine nachdenkliche, sensible Schrift, die zeigt, welche gesellschaftspolitische Kraft ein sachliches Diskutieren über Strafe und Strafbedürfnisse entfalten kann. Alle, die am Verfassungsrecht interessiert sind, sollten es lesen. Continue reading >>
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30 September 2018
Religionsfreiheit unter dem Vorbehalt der Verwirkung?
Jüngst hat die Bundestagsfraktion der AfD den Entwurf einer Verfassungsänderung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Demnach soll die Freiheit der ungestörten Religionsausübung in den Kanon der verwirkbaren Grundrechte in Art. 18 GG aufgenommen werden. Politisches Kalkül beiseite, bleibt der Entwurf jedenfalls aus verfassungsrechtlicher Sicht sinnlos: Art. 18 GG ist eine funktionslose Angstklausel, die man getrost streichen kann. Continue reading >>18 June 2018
Die Richtlinien der Flüchtlingspolitik
Die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin schließt auch die für die Regierung als Kollegialorgan verbindliche Entscheidung von Rechtsfragen ein. Der Verpflichtung zur Umsetzung könnte ein Minister nur entgehen, indem er seine Entlassung verlangt. Ein unmittelbarer Durchgriff der Bundeskanzlerin auf nachgeordnete Behörden und den administrativen Vollzug (namentlich Weisungen an die Bundespolizei, wie an der Grenze zu verfahren ist,) scheidet allerdings aus. Die Organisationsgewalt sowie die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht verbleiben beim Ressortminister und können diesem auch nicht ohne Kabinettsumbildung entzogen werden. Continue reading >>27 February 2018
Steriles Politikverständnis: Zum Wanka-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Pressemitteilungen einer Bundesministerin, die der AfD die "Rote Karte" zeigen, sind mit dem Recht auf Chancengleichheit der Parteien unvereinbar. Das BVerfG verteidigt damit konsequent Oppositions- bzw. Minderheitenrechte und lässt sich weder vom politischen Betrieb noch vom politischen Lagerdenken vereinnahmen. Gleichwohl überzeugt das rigide Neutralitätskonzept des BVerfG nicht durchweg. Continue reading >>22 February 2018