30 December 2024
Das Dunkelfeld aufhellen
Algorithmische Lösungen zur Aufdeckung potenzieller Geldwäschefälle werden in Finanzinstituten und Banken bereits großflächig eingesetzt. Der EU-Gesetzgeber hat jedoch die Chance verpasst, solche KI-Systeme als hochriskant i.S.d. EU-KI-Verordnung einzustufen und damit einer besonders strengen Regulierung nach Art. 8 ff. EU-KI-Verordnung zu unterstellen. In der Geldwäschebekämpfung ist der Einsatz von KI mit gravierenden Risiken automatisierter Fehlentscheidungen verbunden, die durch die Privatisierung des geldwäscherechtlichen Verdachtswesens zu massiven Grundrechtsumgehungen führen können. Eine staatliche Einhegung wäre daher wünschenswert (gewesen). Continue reading >>
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