03 October 2024
Mutterschutz nach Fehlgeburt
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 21. August 2024 die Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ließ das BVerfG die zentrale materiell-rechtliche Frage offen, ob das MuSchG Frauen nach einer Fehlgeburt von Verfassungs wegen schützen muss. Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach und kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Schutzfristregelung aus § 3 Abs. 2 bis 4 MuSchG gegen Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 4 GG verstößt. Zwar ist eine verfassungskonforme Auslegung möglich. Gleichwohl sollte der Gesetzgeber den Mutterschutz nach Fehlgeburt ausdrücklich regeln, um Betroffene effektiv zu schützen. Continue reading >>
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