21 September 2026
Nicht genug und doch zu viel
Viel ist über die neuen Befugnisse der Nachrichtendienste geschrieben worden. Im Brennpunkt steht die traditionelle Trennung zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten, weil die deutschen Nachrichtendienste mit operativen Befugnissen ausgestattet und damit von Nachrichten- zu Geheimdiensten gemacht werden sollen. Nicht diskutiert wurde bislang, wie sich diese Befugnisse verschieben, sobald die Sicherheit Deutschlands ernsthaft bedroht wird – falls eine der vier verfassungsrechtlich definierten Notstandslagen eintritt. Der Regierungsentwurf kombiniert die Notstandsverfassung mit dem Recht der Nachrichtendienste, doch es gelingt ihm nicht, beide sinnvoll zu verknüpfen. Continue reading >>
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