15 April 2026
Das Aufenthaltsrecht besteht nicht nur aus Asyl
Friedrich Merz hatte Ende März erklärt, dass „rund 80 Prozent der in Deutschland jetzt sich aufhaltenden Syrerinnen und Syrer zurück in ihr Heimatland kehren“ sollen. Dazu müssten auch Personen mit anderen Aufenthaltstiteln – ggf. sogar Eingebürgerte mit doppelter Staatsbürgerschaft – das Land verlassen. Welche Aufenthaltsmöglichkeiten gibt es für Schutzsuchende, wenn der Grund für den humanitären Schutz entfällt? Für einen großen Anteil der Betroffenen gibt es bereits eine Alternative zum Asylrecht: Die Beantragung jedes beliebigen anderen Aufenthaltstitels schützt rechtssicher vor einem eventuellen Widerruf syrischer Anerkennungen. Continue reading >>
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01 April 2025



