Die Bundesnotbremsen-Beschlüsse
Wie weit reicht der Grundrechtsschutz in der Pandemie? In zwei grundlegenden Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht Stellung zu den COVID-Maßnahmen der Bundesregierung bezogen.
Die Bundesnotbremsen-Beschlüsse
Wie weit reicht der Grundrechtsschutz in der Pandemie? In zwei grundlegenden Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht Stellung zu den COVID-Maßnahmen der Bundesregierung bezogen.
Die Bundesnotbremse ist aus heutiger Sicht jedoch nicht nur Ende sondern zugleich Beginn eines neuen Staatsversagens gewesen. Tatsächlich war es die Verlagerung der Handlungskompetenz auf die Gubernative, zumal in der föderalen Variante einer informellen ad-hoc-Bund-Länder-Gubernative, die sich als strukturell unpassend und fachlich unangemessen erwiesen hat. Aus diesen Vorüberlegungen lassen sich Eckpunkte für ein Pandemierecht 4.0 entwickeln, das als vorsorgendes und gefahrenabwehrendes Planungs- und Interventionsrecht in organisatorischer und verfahrensrechtlicher Hinsicht über die ersten drei Entwicklungsstufen (Generalklausel, unkoordinierter Maßnahmenkatalog, Bundesnotbremse) nicht nur hinausgeht, sondern zu einer grundlegenden Neuausrichtung führt.
Continue reading >>Die Bundesnotbremsen-Beschlüsse haben dem Schutz von Leben und Gesundheit eine neue Schlagkraft verliehen. Sie könnte erhebliche Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Bewertung der zukünftigen Klimapolitik haben.
Continue reading >>Die Anerkennung eines Rechts auf schulische Bildung durch das Bundesverfassungsgericht greift weit über die Frage pandemiebedinger Schulschließungen hinaus. Sie stellt das bisher objektiv-rechtlich begründete Bildungsverfassungsrecht auf eine neue Grundlage – das hat dogmatische und praktische Konsequenzen.
Continue reading >>Nach der Entscheidung des BVerfG zur "Bundesnotbremse" ist es verfassungsrechtlich zulässig, eine an sich ungefährliche Ausübung der körperlichen Bewegungsfreiheit zu verbieten, wenn dieses Verbot als Teil eines nicht offensichtlich wirkungslosen Gesamtkonzepts die Durchsetzung einer anderen Maßnahme des Gesundheitsschutzes erleichtert – und das unmittelbar per Gesetz, also ohne gerichtlichen Rechtsschutz. Kann das richtig sein – und wo führt das hin?
Continue reading >>Mit seinem Beschluss vom 19. November 2021 (Bundesnotbremse I) hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur die lange ersehnte Antwort auf die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gegeben. Es hat sich zugleich zu der hoch umstrittenen Frage geäußert, ob die »Bundesnotbremse« Ausgangsbeschränkungen unmittelbar durch Gesetz anordnen durfte. Die Argumente des Gerichts überzeugen nicht.
Continue reading >>Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesnotbremse einer eingehenden verfassungsrechtlichen Kontrolle unterzogen, ohne sich hinter Entscheidungsspielräumen der Politik zu verstecken. Die überzeugenden Beschlüsse zu den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie zu den Schulschließungen lassen auch Folgerungen zur Vereinbarkeit der jetzt diskutierten Maßnahmen mit dem Grundgesetz zu.
Continue reading >>Dem neuen "Recht auf schulische Bildung" liegt sowohl ein erziehungswissenschaftlich als auch verfassungsrechtlich fragwürdiges Verständnis zugrunde. Das Bundesverfassungsgericht konstruiert Schule als Markt und Schüler als Konsumenten. Über die vom BVerfG am 19. November 2021 bewirkte kulturtheoretische Rekonstruktion von Schule wird zu diskutieren sein.
Continue reading >>Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf schulische Bildung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit pandemiebedingter Schulschließungen heute festgestellt und damit erstmals bestätigt, dass es Grundrechte gibt, die nur und explizit für Nicht-Erwachsene gelten. Stellt das in dem Beschluss erstmals vorgestellte Recht auf Schulbildung aber tatsächlich ein genuines und ausschließliches Kinderrecht dar? Und was bedeutet die Entscheidung für den anhaltenden Kinderrechtediskurs?
Continue reading >>Das Verbot von Präsenzunterricht greift in das Grundrecht von Schülerinnen und Schülern auf schulische Bildung ein, so das BVerfG. Der Eingriff sei in der konkreten Situation allerdings gerechtfertigt gewesen. Auch wenn aber das BVerfG damit die bisherigen Schulschließungen nicht beanstandet, erteilt es für künftige keinesfalls einen Freifahrtschein – im Gegenteil.
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