DEBATE

9/11 und die Völkerrechtsordnung

Der 11. September 2001 war Ausgangspunkt eines internationalen „Kriegs gegen den Terrorismus“, der grundlegende Fragen für die Normenordnung des Völkerrechts aufwarf. Fast genau 20 Jahre später endet die militärische Präsenz in Afghanistan auf denkbar desillusionierende Weise. Doch unterliegt ein Staat komplementär zu den rechtlichen Voraussetzungen für den Beginn einer Intervention auch Pflichten, wenn er eine Intervention abbricht oder beendet?