Robert Frau
Der Beitrag vertritt die These, dass das Zulassungsverfahren samt Nichtanerkennungsbeschwerde den Aufwand nicht wert ist, von Kleinstparteien keine Gefahr für die Demokratie ausgeht und es aufgrund des schlechten Eindrucks, den es auch nach außen hin macht, nicht nur reformiert, sondern abgeschafft gehört.
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Anna von Notz
Geht bei der Vorbereitung der Bundestagswahl etwas schief, ist Abhilfe vor der Wahl in der Regel ausgeschlossen. Um die termingerechte Durchführung der Wahl sicherzustellen, ist die Rechtskontrolle grundsätzlich dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten. Das findet allerdings nach der Wahl statt und kommt damit zu spät. Das Wahlrecht kennt aber auch Rechtsbehelfe, die vor der Wahl greifen und neben der Wahlprüfung bestehen.
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Alexander Brade
Die Struktur der Wahlprüfung hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Es besteht daher keine Veranlassung, die Zweistufigkeit des Verfahrens als solches infrage zu stellen („große Lösung“). Es stünde dem verfassungsändernden Gesetzgeber zwar frei, den Bundestag als Erstinstanz durch einen anderen Akteur wie z.B. ein Wahlprüfungsgericht zu ersetzen, zwingend erscheint dies angesichts der nachgeschalteten gerichtlichen Kontrolle aber nicht.
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Laura Jung
Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Parlamentswahlen berühren den Kern rechtsstaatlicher Garantien im demokratischen Prozess. Umso erstaunlicher ist es, dass einige unserer europäischen Nachbarländer für die Wahlprüfung immer noch auf rein parlamentarische Verfahren vertrauen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das 2020 moniert, dabei aber eine kaum erklärliche Hintertür offengelassen.
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Jan-Marcel Drossel
Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gilt im Wahlprüfungsverfahren jedoch nur unter Berücksichtigung der besonderen Ausgestaltung des Verfahrens. Dessen Ablauf und seine Exklusivität sollen eingangs skizziert werden. Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden sodann hieraus resultierende Probleme im Hinblick auf die Effektivität des vorgesehenen Rechtsschutzes sowie mögliche Reformoptionen erörtert.
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Halina Wawzyniak
Weder das Grundgesetz noch das Wahlprüfungsgesetz stellen materielle Kriterien für eine Wiederholungswahl auf. Das ist in einer Demokratie ein ernsthaftes Problem, weil dann allein der Rechtsprechung die Aufgabe zufällt, die entsprechenden Kriterien zu entwickeln und sie somit judikativ Recht setzt.
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Jakob Schemmel
Das zweistufige System der Wahlprüfung ist getragen von politischen Erwägungen, die nicht mehr verfangen: Die Wahlprüfung gehört nicht notwendig zur Parlamentsautonomie, die Gefahr des politischen Missbrauchs der Wahlprüfung wird mittlerweile durch eine Parlamentsprüfung eher gesteigert. Eine institutionelle Reform der Wahlprüfung scheint daher angezeigt. Eine vorzugswürdige Regelung drängt sich allerdings nicht auf.
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Frank Bätge
Insbesondere nachdem das Berliner Landesverfassungsgericht den Hinweis auf eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl erteilt hat, wird öffentlich diskutiert, ob auch bei der Bundestagwahl nicht gleich das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte? Diese Frage sollte vor den Hintergründen des Zwecks der Wahlprüfung, ihrer historischen Entwicklung und der Einbettung in den Gesamtzusammenhang einer Wahl betrachtet werden und ist meines Erachtens im Ergebnis zu verneinen.
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Daniel Hellmann
Seit 1949 sind 5.475 Wahleinsprüche gegen Bundestagswahlen beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages eingegangen, davon allein 2.121 gegen die Bundestagswahl 2021. Noch nie wurde eine Wahl auf Bundesebene teilweise, geschweige denn in Gänze wiederholt. Gemessen daran war bislang also noch kein Wahleinspruch erfolgreich. Dabei ist es keineswegs so, dass der Wahlprüfungsausschuss und seine Mitglieder noch nie Wahlfehler vorgefunden haben. Vielmehr wurde eine Vielzahl kleinerer und größerer Wahlfehler festgestellt, die jedoch nicht zu einer Wahlwiederholung führten. Wie kann es sein, dass das einzige Gremium zur Aufarbeitung von Wahlfehlern auf Bundesebene bislang trotz vielfältiger Wahlfehler noch nie einem Wahleinspruch Konsequenzen hat folgen lassen?
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Winfried Kluth
Kein anderes Element des demokratischen Verfassungsstaats ist in Deutschland stärker aus der Zeit gefallen als die Wahlprüfung. Sie ist in ihrer Grundstruktur noch in den Denkweisen und Bedürfnissen der konstitutionellen Monarchie verfangen und schützt einseitig die Interessen der etablierten und bei der zu überprüfen Wahl erfolgreichen Parteien. Das lässt sich an einer kritischen Hinterfragung von Zuständigkeit, Verfahren und Prüfungsmaßstäben aufzeigen.
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Sophie Schönberger
Bei der Wahlprüfung durch das Parlament und durch die Verfassungsgerichte stellt sich nicht nur die Frage, wie stabil ein Parlament gehalten werden muss, sondern auch umgekehrt, in welchem Maße Wahlen noch die Überzeugungskraft besitzen, tatsächlich demokratische Legitimation zu stiften. Je öfter nämlich offensichtliche Rechtsverstöße bei der Wahl durch die Besonderheiten des Wahlprüfungsverfahrens vollkommen folgenlos bleiben, desto stärker werden Zweifel daran genährt, ob es bei der Wahl überhaupt mit rechten Dingen zugeht und nach demokratischen Regeln gespielt wird.
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