13 November 2011

CDU denkt an ein neues Grundgesetz

Das schreibt der SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe pünktlich in den morgen beginnenden Parteitag hinein: Zwischen Merkel und Schäuble gebe es Überlegungen, nach einer Reform der EU auch die deutsche Verfassung europatauglich zu machen, auf dass die umgestaltete EU mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet werden kann.

Was laut BVerfG ja mit dem gegenwärtigen Grundgesetz nicht geht.

das heißt: Grundgesetzänderung,

schreiben die Spiegel-Kollegen.

Entweder über den Artikel 23, also eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Oder in verschärfterer Form: über Artikel 146 Grundgesetz, also durch eine direkte Beteiligung des Volkes. Die Deutschen würden dann das Grundgesetz aufgeben und sich eine völlig neue Verfassung geben.

Eine neue Verfassung

Eigentlich ist das nicht so überraschend: Dahinter verbirgt sich die Position des Zweiten Senats aus dem Lissabon-Urteil, dass die Kompetenzübertragung an die EU die Grenze des nach dem Grundgesetz Möglichen erreicht habe, dass Art. 79 III auch Zweidrittelmehrheiten an solchen weiteren Schritten hindere und dass dies nur mit einer neuen Verfassung nach 146 GG samt Volksabstimmung gehe.

Alles, was Merkel in den letzten Monaten gemacht hat, lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass sie genau diesen Weg über 146 GG ins Auge fasst.

Da fällt mir natürlich ein Haufen Fragen ein: Wird es eine verfassunggebende Versammlung geben? Eine richtige Generalrevision der Verfassung, wie es die Finnen, die Schweizer vorgemacht haben? Wir bauen uns eine neue Republik?

Oder wird das eine Minimal-Reform? Ein dem Grungesetz-Text bis auf Art. 23 und 146 wortlautgleicher Entwurf, der dann einer Volksabstimmung unterzogen wird, gegebenenfalls parallel zur nächsten Bundestagswahl? Keine konstitutionelle Neugründung, sondern nur eine als solche verkleidete, ganz normale Grundgesetzänderung?

Ich wäre für letzteres, und zwar aus zwei Gründen.

Europäischer revolutionärer Moment

Erstens glaube ich nicht daran, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ohne das Grundgesetz denken lässt. Das ist anders als in der Schweiz oder in Frankreich: Das Grundgesetz ist bei uns die Bedingung der Möglichkeit deutscher Staatlichkeit, nicht andersherum. Es hat seine Gründe, dass die Wiedervereinigung nicht mit einer neuen Verfassung einherging. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, der mal diese, mal jene Verfassung hat, aber immer mit sich selbst identisch bleibt. Bei uns ist zuerst die Verfassung und dann der Staat. Wir sind da eher den USA ähnlich, oder Belgien.

Daran ändert auch die Situation nicht, in die uns die jetzige Krise in der EU bringt. Niemand will die Bundesrepublik durch eine neue, andere Republik ersetzen, es gibt überhaupt keinen Grund dafür. Wofür es dagegen sehr wohl einen Grund gibt, ist, dass wir uns eine neue EU bauen. Wir haben es, wenn überhaupt, mit einem europäischen revolutionären Moment zu tun, nicht mit einem deutschen.

Die deutsche Verfassungsdebatte ist aber mit der europäischen auf das engste verknüpft. Die Debatte über eine neue Verfassung liefe parallel oder jedenfalls eng verbunden mit der Debatte über den Umbau der EU. Zumal Deutschland als dickster Staat der EU, als Währungs- und Schuldengarant von außen als derjenige wahrgenommen wird, der sagt, wo es in und mit der EU künftig langgeht.

Das heißt zweitens: Wenn wir tatsächlich die deutsche Nation neu konstitutionalisieren wollten, dann würde das darauf hinauslaufen, dass wir in Wahrheit eine Debatte darüber führen, wie wir Europa neu konstitutionalisieren. Ich bin sehr dafür, dass wir diese Debatte führen, aber das können wir nicht alleine tun. Das ist nicht etwas, das wir Deutschen mit uns selbst ausmachen könnten. Das müsste als gesamteuropäischer Verfassungsgebungsprozess geschehen. Und den werden wir nicht bekommen.

 

 


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: CDU denkt an ein neues Grundgesetz, VerfBlog, 2011/11/13, https://verfassungsblog.de/cdu-denkt-ein-neues-grundgesetz/, DOI: 10.17176/20181008-115710-0.

30 Comments

  1. Bernd Sun 13 Nov 2011 at 22:06 - Reply

    Ich denke schon rein pragmatisch dürfte eine neuformulierung großer Teile des Grundgesetzes (als Verfassung) ganz schön auslegungsprobleme nach sich ziehen. Die ganzen BVerfG Urteile sind dann nur noch schwer anwendbar. Von daher bietet sich eine Mini-Reform an. Alleine schon deswegen weil dann die Diskussionsphase deutlich kürzer wird, als wenn jeder noch seine letzte Änderung mit unterbringen will.

    Bernd

  2. Christian S. Sun 13 Nov 2011 at 22:57 - Reply

    “Erstens glaube ich nicht daran, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ohne das Grundgesetz denken lässt. Das ist anders als in der Schweiz oder in Frankreich: Das Grundgesetz ist bei uns die Bedingung der Möglichkeit deutscher Staatlichkeit, nicht andersherum. Es hat seine Gründe, dass die Wiedervereinigung nicht mit einer neuen Verfassung einherging. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, der mal diese, mal jene Verfassung hat, aber immer mit sich selbst identisch bleibt. Bei uns ist zuerst die Verfassung und dann der Staat. Wir sind da eher den USA ähnlich, oder Belgien.”

    Du bist also der Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland nichts mit dem Deutschen Reich zu tun hat? Oder missverstehe ich? http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945

  3. Pascal Sun 13 Nov 2011 at 23:55 - Reply

    Christian S: Ich glaube, du missverstehst. Max sagt meiner Ansicht nacht nichts über irgendwelche rechtshistorischen Rechtsnachfolge-Debatten. Der Punkt ist: Deutschland als heutiger Staat gründet auf dem Grundgesetz. Es ist nicht nur das bloße “Betriebssystem” des Staates, sondern etwas “Heiliges”, ein Repräsentationssymbol, soetwas wie die Reichsinsignien der Bundesrepublik.
    Man könnte hier nicht einfach wie in Frankreich ein Problem lösen, indem man die Verfassung neu aufsetzt und als Dritte Republik weitermacht.

    Ich finde die Idee einer Mini-Verfassungsneugebung dennoch gruselig. Ich möchte nicht die Ewigkeitsgarantie auf dem Altar der internationalen Finanzmärkte opfern. Zumal es ja schon absurd ist. Volksabstimmungen als Element partizipativer Demokratie werden mehrheitlich abgelehnt. Bei vom Grundgesetz ausgeschlossenen Änderungen hingegen soll das Volk den nötigen Sachverstand dann haben?

    Und was passiert mit der Autorität des Bundesverfassungsgerichts, wenn man sich einfach in einem konkreten Einzelfall über ein konkretes Urteil hinwegsetzt, indem man dafür die elementarsten Grundsätze übern Haufen wirft?

  4. Max Steinbeis Mon 14 Nov 2011 at 00:10 - Reply

    @Pascal: Also, zumindest den letzten Punkt halte ich für unproblematisch. Das war schließlich die Idee des Bundesverfassungsgerichts, das so zu machen. Die vom Zweiten Senat gehen ja seit Monaten an keinem Mikro vorbei, ohne diesen Weg auf das Dringlichste zu empfehlen.

    @Christian S.: Ich glaube tatsächlich, dass die These vom Fortbestand des Deutschen Reiches eine Fiktion war, die dadurch entstand, dass sich die Notwendigkeit der Verantwortungsübernahme für den Krieg und für die Ostdeutschen mit dem damals im Staatsrecht vorherrschenden Etatismus traf. Ansonsten ist 1949 ein neuer Staat entstanden. Mehr dazu in unserem Buch “Die Deutschen und das Grundgesetz”.

  5. Christian S. Mon 14 Nov 2011 at 00:26 - Reply

    Du nimmst also in diesem Fall die Mindermeinung in der juristischen Debatte ein, richtig?

  6. VonFernSeher Mon 14 Nov 2011 at 06:51 - Reply

    Einfach nur toll geschrieben. Auch wenn ich nicht mit Ihnen einig wäre, müsste ich Sie für den herausragenden Stil loben, weil man diesen Artikel wohl einem Experten und einem absoluten Laien vorlegen könnte, und beide fänden ihn erklärend. Mehr davon!

  7. Max Steinbeis Mon 14 Nov 2011 at 08:34 - Reply

    @Christian: Juristisch gilt die Fiktion, und ich akzeptiere das. Ist doch klar, dass völkerrechtlich die Bundesrepublik nicht einfach sagen kann, geht uns nichts an, was mit dem Deutschen Reich war, wir sind ein komplett neuer Verein. Und wegen der Teilung wird aus der völkerrechtlichen auch eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Aber trotzdem bleibt das eine Fiktion. Das ist keine juristische, sondern eigentlich eine historische Frage (und meine Position dazu habe ich von der Historikerin in unserem Autorentrio Marion Detjen übernommen).

    @Vonfernseher: Danke! Freut mich sehr.

  8. earli Mon 14 Nov 2011 at 09:11 - Reply

    Volksabstimmung bedeutet nicht “neue Verfassung”, sondern überhaupt erstmal Verfassung. Das Grundgesetz ist per Definition keine, denn darüber wurde nie abgestimmt. Das Grundgesetz meidet auch die selbstbezeichnung “Verfassung” gänzlich, in Artikel 146 wird das besonders deutlich.

    Als Verfassungsblog sollte man solche Details achten.

    Und außerdem gibt es einige Gründe, die Republik durch eine neue zu ersetzen: Die fehlende Gewaltenteilung. Gerade als Jurist sollte dir die Richterwahl am Herzen liegen.
    Da sind die Verfassungen einiger Länder – zum Beispiel die Berliner – deutlich weiter, und zeigen, was möglich ist.

    Hiermit deabonniere ich jetzt dein Blog, obwohl ich deine Ungarn-Artikel sehr schätzte. Was du hier geschrieben hast, ist unter aller Sau.

  9. Max Steinbeis Mon 14 Nov 2011 at 09:16 - Reply

    Ja, tschüss dann.

  10. Franz a Mon 14 Nov 2011 at 10:14 - Reply

    earli: Sie haben offensichtlich keine Ahnung, warum erzählen Sie dann darüber. Natürlich ist das GG eine /unsere Verfassung. Der Begriff wurde wegen der dt. Teilung gewählt. Eine Verfassung benötigt (glücklicherweise) keine direkte Volksabstimmung.

    Richterwahl ist auch schlecht: Statt Sachverstand kommt es dann zum Wettbewerb der schönen populären Worte.

    Selber unter aller Sau. ;P Super Stil.

  11. earli Mon 14 Nov 2011 at 10:23 - Reply

    @Franz:
    1. Doch, eine Verfassung ist nur dann eine, wenn sie vom Volk abgestimmt wurde, wie zum Beispiel die Verfassung des Landes Berlin. Der Bundestag versucht das natürlich schon lange, sich darüber hinweg zu setzen.
    Eine Diktatur des Parlaments – wie wir sie aus UK kennen, wird erst zur Demokratie, wenn das Parlament vom Volk beauftragt wurde.
    Sonst kann ja jeder kommen und ein Parlament gründen, Regeln für die Kandidatur aufstellen, Leute über Kandidaten abstimmen lassen, und dann behaupten, man hätte Autorität.

    2. Ich wollte nicht gesagt haben, dass Richter gewählt werden sollten. Ich wollte sagen, dass die Form, wie zur Zeit Richter gewählt werden, ein Graus ist.

  12. neuköllner Mon 14 Nov 2011 at 10:40 - Reply

    Auch ich stimme der Einschätzung zu, dass es eine Totalrevision des Grundgesetzes nicht geben sollte. Theoretisch mag es zwar letztlich doch so sein, dass dieser Staat -wie jeder andere- auch mit einer anderen Verfassung gedacht werden kann, aber das wäre politisch-praktisch natürlich völlig inopportun.
    Besonders eins verstehe ich im Moment an dieser Änderungsdebatte nicht: Es wird gesagt, wesentliche weitere Integrationsschritte seien mit dem GG in der jetzigen Form nicht zu machen. Das dürfte gerade auch auf die jetzt von einigen agestrebte europäische “Wirtschaftsregierung” (oder Fiskalunion etc.) zutreffen. Auch diese soll ja auf euro