19 April 2016

Das Grundgesetz der Beatrix von Storch

Eine Menge Presse haben die beiden AfD-Vize Beatrix von Storch und Alexander Gauland für ihre “Islam-und-Grundgesetz-geht-nicht-zusammen”-Äußerungen bekommen und sogar Reinhard Müller zu einem FAZ-Leitartikel unter dem Titel “Muslime gehören zu uns” stimuliert. Taktisch und strategisch erste Sahne, schöner Erfolg, gratuliere. Wenn man politischen Erfolg als gelungenen Versuch definiert, fluide Ängste und Ressentiments unsicher gebundener Seelen zu einer kompakten Nachfrage nach Schutz und Abwehr und Gegnerschaft gerinnen zu lassen und dieselbe durch das Konstrukt eines inneren Feindes zu nähren und zu mehren, um sie dann durch das Angebot kollektiver identitärer Festigung mit Gewinn politisch bewirtschaften zu können – dann war das super Politik.

Es ist eine Menge geschrieben worden, warum und mit welchem Recht die AfD – jedenfalls Beatrix von Storch – den Islam als einen solchen inneren Feind rekonstruiert. Das ist alles interessant, aber mich interessiert hier vor allem das andere Reizwort, das von Storch und Gauland verwendet haben: Grundgesetz.

Es ist natürlich von scharfer Ironie, dass die beiden AfDler den Islam ausgerechnet zu einem Dokument in Gegnerschaft stellen, das uns Respekt vor der Religionsfreiheit befiehlt, und diese Ironie ist weder der Kanzlerin noch Reinhard Müller entgangen. Mir scheint aber, dass man es damit nicht bewenden lassen kann zu sagen, lest doch mal einfach mal Artikel 4. Mir scheint, von Storch und Gauland haben mit ihrer Invokation des Grundgesetzes etwas ganz anderes, etwas viel Fundamentaleres im Sinn als bloß an der Religionsfreiheit herumzufummeln.

Die AfD ist eine bürgerliche Partei. Sie hat, anders als die meisten ihrer Vorgänger und Alternativangebote am rechten Ende des politischen Spektrums, nichts Revolutionäres, kein millenniaristisches Heilsversprechen von Neubeginn und Auf-Null-Stellen der politischen Uhren im Angebot. Ihre Anhänger- und Mitgliederschaft, jedenfalls im Westen, will nicht das Neue, sie wollen das Alte. Und dazu gehört der diffuse Verfassungspatriotismus der alten Bundesrepublik integral dazu. Das Wort “Grundgesetz” ist für sie rundwegs positiv besetzt. Das ist genauso Teil ihres Bildes von der heilen, alten Bundesrepublik, wie sie sein sollte, wie Schweinebraten und Glockenläuten.

Diese Art des Bekenntnisses zum Grundgesetz, und darauf kommt es hier an, setzt aber auf eine ganz spezielle Bedeutungsebene des Wortes auf: das Grundgesetz als “unsere” Verfassung. Es ist die Konstitution der Bundesrepublik im ganz buchstäblichen Sinne, es konstituiert uns Deutsche als politisch handlungs- und willensbildungs- und selbstbestimmungsfähiges Volk, es verwandelt als republikanischer Gründungsakt “we people” in “We the People”. Und das ist natürlich etwas, das jemand, der in identitärer Festigung handelt, erstmal super gebrauchen kann.

Das Tolle an einer Verfassung wie dem Grundgesetz ist aber nicht so sehr, dass sie konstituiert, sondern was sie konstituiert. Sie macht nicht nur die Deutschen durch Verfahrens- und Zuständigkeitsregeln zu einem selbstbestimmungsfähigen Volk, das kollektiv verbindlich entscheiden kann, was Recht ist und was nicht. Sie macht den so geschaffenen Rechtsstaat auch wahrnehmungsfähig gegenüber seiner Umwelt. Sie öffnet ihm die Augen für das, was er sonst nicht sehen könnte: für das miasmatische Gewimmel und Geschnatter da draußen, für all die gesellschaftlichen und persönlichen Vorgänge und Befindlichkeiten, die permanent seine Kreise stören und seine Ordnung durcheinanderbringen, für Kunst, Religion, Wissenschaft, Wirtschaft, für die individuellen Menschen mit ihrem Bedürfnis nach Privatleben, lauter Dinge, die ihm erstmal total fremd sind und die er erbarmungslos seiner eigenen politisch/juristischen Funktionslogik unterwerfen würde, würde ihm das Grundgesetz nicht in der Sprache des Rechts, die er versteht, Bindungen auferlegen. Sie bindet ihn, das Fremde nicht zum Feind zu erklären, sondern achtsam zu behüten, auf dass der Rechtsstaat mit seinen großen Schuhen nichts zertritt. Sie bindet ihn durch Grundrechte.

Das ist es, dieses mächtige, aber achtsame Wesen, wozu das Grundgesetz uns Deutsche konstituiert.

Was wiederum aus der Perspektive von jemand, der das Eigene durch Abgrenzung vom Fremden festigen möchte, gar nicht mehr so super ist.

Vor diesem Hintergrund ergibt die scheinbar so paradoxe Anrufung des Grundgesetzes durch von Storch und Gauland plötzlich Sinn. Das Grundgesetz soll umgedeutet werden zu einer Chiffre für deutsches republikanisches Wir-Gefühl. Die von ihm konstituierten Bindungen, die Achtsamkeit für das Fremde, sie treten in den Hintergrund. Was schert uns die Religionsfreiheit, wenn wir Deutschen gegen die anderen zusammenhalten müssen: Wir sind das Volk!

Wir kennen das aus Ungarn, dessen neue Verfassung mit seiner bizarren seitenlangen Präambel zu eben diesem Zweck geschaffen worden ist. Wir kennen das aus den USA, wo die Tea-Party-Republikaner die US-Verfassung geradezu inbrünstig anbeten wie eine religiöse Offenbarungsschrift.

Das nicht geschehen zu lassen, Frau von Storch mit diesem Umdeutungsversuch nicht ungeschoren davon kommen zu lassen – das erscheint mir fast wichtiger als jede noch so fein ziselierte islamwissenschaftliche Debatte.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Das Grundgesetz der Beatrix von Storch, VerfBlog, 2016/4/19, https://verfassungsblog.de/das-grundgesetz-der-beatrix-von-storch/, DOI: 10.17176/20160419-224009.

66 Comments

  1. Michael Wüst Tue 19 Apr 2016 at 11:58 - Reply

    Sollte man nicht auch mal darauf hinweisen, dass alle drei großen Buchreligionen, um die es geht, mit jahrhundertelangem Abstand vorkonstitutionell sind und per se grundsätzlich eher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, schon gar nicht in wörtlicher Auslegung. Der republikanische Impuls der Menschenrechte seit der französischen Revolution ist getragen von der Befreiung von Klerus und Adel. In gängiger sunnitischer Lesart ist das Wort des Korans selbst Gott, sowie auch die Entscheidungssammlungen der Hadite, die gesamte Sunna. Das lässt sich mit dem Grundgesetz in maßgeblichen Punkten nicht vereinen, während im Christentum ein Aufklärungsprozess mit den Evangelien einsetzt. Es gibt sogar ein laizistisches Wort Jesu, während des Verhörs bei Pilatus. “Gebt dem Kaiser, was des Kaisers und Gott, was Gottes”. (Mk 12,17) Wobei ich auch nicht sage, dass das Neue Testament mit der Verfassung vereinbar gemacht werden müsste. Was früher als kritischer Ansatz üblich war, nämlich zu differenzieren, ist heute relativieren.

  2. Max Gutbrod Tue 19 Apr 2016 at 13:00 - Reply

    Glänzende Glosse. Das Kuriose (und gleiche) an allen diesen Konstitutionen eines Wir-Gefühls ist die Absurdität ihrer Realisierung, etwa die Formulierung des Verbots, Burka zu tragen: Wie kann man sie von eine Kapuze unterscheiden? Soweit es allerdings misslingt, diese Absurdität plausibel zu machen, droht Ähnliches wie die Entwicklung von tea-party in Trump-Anhänger.

  3. Benjamin Tue 19 Apr 2016 at 13:11 - Reply

    Toller Text, für einen Juristen jedoch zu politisch-philosophisch! Was hat Frau von Storch den genau gesagt? Was Hat Frau von Storch damit genau gemeint? Worauf hat Sie sich bezogen? Was steht im Programm und was in den dazugehörigen Änderungsanträgen? Meines Wissens geht es hier um das Verbot von Minaretten und Muezinrufen. Warum dies mit der Verfassung nicht vereinbar sein soll, geht auch aus dem Programm und der Änderungsanträgen hervor. Warum bleibt das in Ihrem Text ungeprüft, bzw. warum zeigen Sie nicht auf, dass die AFD Begründungen auf einer falschen Auslegeungen des GG beruhen.

  4. CB Tue 19 Apr 2016 at 13:29 - Reply

    Man darf es sich aber auch nicht zu einfach machen, denn der Islam kann einerseits zwar “nur” als Religion verstanden und praktiziert werden. Andererseits ist er aber auch Politik/Recht (Gesetzesreligion) und wird auch so von sehr vielen seiner Anhänger verstanden und praktiziert. Für einen faszinierenden Ein- und Überblick empfehle ich Sadakat Kadri, Heaven on Earth: A Journey Through Shari’a Law.

    Das Problem, wo die Grenze zwischen Recht/Politik und Religion im Islam verläuft, hat schon so ziemlich jedes nationale und internationale Gericht beschäftigt, das zu islamischen Fragen zu entscheiden hatte. Es reicht eben nicht, einfach auf die Religionsfreiheit zu verweisen.

  5. Maximilian Steinbeis Tue 19 Apr 2016 at 14:15 - Reply

    @Wüst: alle drei Buchreligionen sind natürlich mit dem Grundgesetz vereinbar, sonst würden wir seit sechs Jahrzehnten in einer Verfassungskrise leben. Natürlich kann man alle drei Buchreligionen und fünf Dutzend weitere auf eine Weise dogmatisch zuspitzen, dass das Dilemma zwischen religiöser Offenbarungswahrheit und staatlicher Neutralitätspflicht unerträglich wird. Aber man kann es auch einfach lassen. Die Geschichte der Bundesrepublik ist eine Geschichte der praktizierten Koexistenz von beidem, an der doch im Wesentlichen nur Reinheitsfanatiker auf beiden Seiten Anstoß nehmen.

    @Gutbrod: Couldn’t agree more

    @Benjamin: Weil das eine Geschichte wäre, die man sicher hätte schreiben können, aber die ich halt hier nicht geschrieben habe.

  6. Maximilian Steinbeis Tue 19 Apr 2016 at 14:26 - Reply

    @CB: Stimmt. Ich leugne überhaupt nicht, dass die Schnittstelle von Religion und Recht bzw. Politik im Fall des Islam problematisch und konfliktträchtig ist. Aber das ist sie im Prinzip im Fall jeder Religion und im Fall aufeinanderprallender unterschiedlicher Funktionslogiken überhaupt. Es ist irre konfliktreich und dauert irre lange, bis sich da ein Zustand ausdifferenziert, mit dem beide Seiten zurecht kommen können. Aber es geht. Dass der politische Katholizismus aufgehört hat, mit dem liberalen Verfassungsstaat unvereinbar zu sein, ist in vielen europäischen Ländern erst wenige Jahrzehnte her. Aber aufgehört hat er im wesentlichen. Und zwar nicht durch Kulturkampf.

  7. Jessica Lourdes Pearson Tue 19 Apr 2016 at 14:33 - Reply

    Die “Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz” mag vielleicht für die Theologen der entsprechenden Religionsgemeinschaft interessant sein.
    Aus der Perspektive des (Verfassungs-) Rechts ist der Fall aber klar: Das Grundgesetz akzeptiert und schützt selbstverständlich im Grundsatz auch Religionen, die mit seinen Grundfesten “nicht vereinbar” sind. Es verlangt dem Einzelnen nämlich keineswegs ab, Wertvorstellungen an den Tag zu legen, die mit denen des Grundgesetzes identisch oder auch nur “vereinbar” sind. Das ist, mit Verlaub, die Quintessenz des liberalen Rechtsstaats.

  8. CB Tue 19 Apr 2016 at 14:52 - Reply

    @ Jessica Lourdes Pearson: Der liberale Rechtsstaat lebt aber eben von Voraussetzungen, die er nicht selbst garantieren kann. Daher ist “der Fall” keineswegs klar und die Vereinbarkeit des Islam mit dem GG nur Sache der Theologen, sondern Angelegenheit aller Bürger. Das ist, mit Verlaub, die Quintessenz der Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

  9. Jessica Lourdes Pearson Tue 19 Apr 2016 at 15:20 - Reply

    Steht “CB” für “Citat Böckenförde”?

  10. Benjamin Rusteberg Tue 19 Apr 2016 at 15:30 - Reply

    Etwas Eigenwerbung, passt aber ganz gut zum Thema, denke ich:
    http://www.juwiss.de/40-2015/

  11. Christian Schmidt Tue 19 Apr 2016 at 19:38 - Reply

    CB, re “Voraussetzungen, die er nicht selbst garantieren kann” ist damit das Recht des Einzelnen Wertvorstellungen an den Tag zu legen, die mit denen des Grundgesetzes nicht vereinabr sind? D.h. ein jeder darf sich anders benehmen aber wenn es alle (oder auch nur zu viele tun) funktioniert der Rechtsstaat nicht mehr?

  12. Klaus Nolte Tue 19 Apr 2016 at 22:36 - Reply

    “Es verlangt dem Einzelnen nämlich keineswegs ab, Wertvorstellungen an den Tag zu legen, die mit denen des Grundgesetzes identisch oder auch nur „vereinbar“ sind. Das ist, mit Verlaub, die Quintessenz des liberalen Rechtsstaats.”

    Das ist, mit Verlaub, blatanter Nonsens. Das Grundgesetz besteht zu erheblichen Teilen aus kodifiziert Wertvorstellungen. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Artikel 3 ist ein Beispiel dafür. Sie ist gleichzeitig ein Beispiel dafür, dass gefragt werden muss, wie es islamische Glaubensgemeinschaften im allgemeinen und im speziellen damit halten wollen. Das Grundgesetz sowie die abgeleitete Gesetzgebung fordern bis hin zur Strafbewehrung natürlich ein, zum Grundgesetz konformes, Verhalten von jedem einzelnen ein. Das ist ein unbestreitbarer, originärer und zentraler Zweck des Grundgesetzes.

    Zu den Wertvorstellungen des Grundgesetzes gehört die Glaubensfreiheit. Diese findet aber ihre ganz klaren Grenzen dann, wenn die Ausübung von speziellen Glaubensvorstellungen sich über Teile des Grundgesetzes hinwegsetzt.

  13. Hella Wed 20 Apr 2016 at 01:35 - Reply

    “Das Grundgesetz sowie die abgeleitete Gesetzgebung fordern bis hin zur Strafbewehrung natürlich ein, zum Grundgesetz konformes, Verhalten von jedem einzelnen ein. Das ist ein unbestreitbarer, originärer und zentraler Zweck des Grundgesetzes.”

    Das ist, mit Verlaub, offenkundig (engl. ‘blatant’) Unsinn. Ein schneller Blick in den Text genügt: Art. 1 III GG belegt den persönlichen Anwendungsbereich der von Ihnen insinuierten Grundrechte. Diese binden die Bürger_Innen eben gerade nicht, was in diesem Grundsatz auch die einmütige Auffassung ist. JLP liegt insofern vollkommen richtig.
    Übrigens: JLP spricht von Vorstellungen, Sie von Verhalten. Ihre Kritik pfropft schon daher nicht richtig.
    Zweites Übrigens: ‘Strafbewehrungen’ gibt es weder im GG noch in der abgeleiteten Gesetzgebung (ich nehme an, Sie beziehen sich auf VOen?).

    “Diese findet aber ihre ganz klaren Grenzen dann, wenn die Ausübung von speziellen Glaubensvorstellungen sich über Teile des Grundgesetzes hinwegsetzt.”

    Die Grenzen sind mitnichten so klar, wie Sie das hier so hinballern. Die sind nämlich nicht ins Grundgesetz eingeheiligt, sondern müssen im Rahmen eines verfassungskonformen Gesetzgebungsverfahrens politisch formuliert werden. Und hier besteht trotz aller Grundrechtsbindung ein erheblicher Gestaltungskorridor.
    Auch hier ein Übrigens: gibt es auch unspezielle Glaubensvorstellungen?

  14. Klaus Nolte Wed 20 Apr 2016 at 06:59 - Reply

    JLP spricht von “Wertvorstellungen an den Tag legen”. Verzeihen Sie mir bitte, dass ich dies als Verhalten fehlinterpretiert habe und teilen Sie mir als Lösung mit, was denn anderes als Verhalten damit gemeint sein könnte.

    Einigkeit herrscht vermutlich darin, dass das Grundgesetzt nicht versucht Gedanken zu normieren, sondern Verhalten.

    Unter “abgeleiteter Gesetzgebung” verstehe ich u.a. das StGB. Ist das strafbewehrt genug?

    Die Konflikte zwischen Glaubensgemeinschaften und den Wertvorstellungen des Grundgesetzes gibt es natürlich nicht nur im Hinblick auf den Islam. Auch die katholische Kirche, beispielsweise, reibt sich öfters daran.
    Nur haben die christlichen Kirchen sich nach 250 Jahren Aufklärung mit einigen Dingen arrangiert.

    Übrigens sind Glaubensgemeinschaften höchst identitäre Gemeinschaften. Ob ein Verfassungsstaat sich mit Bürgern leichter tut, die seine Verfassung als zentrales Element ihrer Identität verstehen, im Gegensatz zu solchen, die diese als gegenwärtiges Übel der gewählten Örtlichkeit betrachten und ansonsten ihre eigenes Rechtssystem betreiben wollen, überlasse ich Ihrem geschätzen und sicher unbestechlichem Urteil.

  15. Maximilian Steinbeis Wed 20 Apr 2016 at 07:20 - Reply

    @Klaus Nolte: “blatanter Nonsens”, “Ihren geschätzten und sicher unbestechlichen Urteil” – bitte lassen Sie diesen trolligen Ton, sonst sperre ich Sie.

  16. Hella Wed 20 Apr 2016 at 12:35 - Reply

    @Klaus Nolte: Lassen Sie es gut sein, wir sprechen ja doch nicht über dasselbe.
    PS: Sicher, das StGB. Aber das ist nun mal keine abgeleitete Gesetzgebung. Das Grundgesetz sagt dem Gesetzgeber ja nicht, was er regeln darf, sondern, negativ gewendet, was nicht. Gesetze leiten sich also nicht aus dem Grundgesetz ab, sondern aus dem politischen Diskurs. Steht übrigens alles so auch im obigen Beitrag.

  17. Bernd Engelking Wed 20 Apr 2016 at 13:01 - Reply

    Ich halte die Androhung einer Sperrung für nicht angemessen, da ich die dargestellten Äußerungen nicht als beleidigend empfinde, sondern als schneidende Kritik. Es muss einem nicht gefallen, was man äußern kann, aber man muss es aushalten. Das macht Diskussionen extrem lebendig. Das ist mein subjektiver Eindruck.
    Und ich wüßte gern, was eine trolliger Ton ist.

  18. K. Nolte Wed 20 Apr 2016 at 13:26 - Reply

    Ach, Herr Engelking, Ihr Einspruch ist völlig deplatziert. Hier ist Humor das, worüber mindestens Herr Steinbeis lachen kann.

  19. Maximilian Steinbeis Wed 20 Apr 2016 at 14:45 - Reply

    @Engelking, Nolte: ich ziehe die Grenze nicht bei der Beleidigung, sondern bei dem, was nach meiner langjährigen Erfahrung als Betreiber dieses Blogs destruktiv auf die Diskussionskultur wirkt, und dazu gehört die anlasslos abwertende bzw. sarkastische Ad-Hominem-Qualifikation der Gesprächspartner (= trolliger Ton). Wenn Sie sowas als belebend empfinden, empfehle ich Ihnen die “Leserdiskussionen” auf Welt.de oder Spiegel Online, da finden Sie übergenug davon. Ich habe aber ehrlich gesagt überhaupt keine Lust, diese sterbenslangweilige Was-ist-Trollerei-Diskussion noch ein weiteres Mal zu führen. Wen’s interessiert: https://verfassungsblog.de/in-eigener-sache-unsere-kuenftige-kommentar-moderationspolicy/

  20. Henry Paul Wed 20 Apr 2016 at 20:10 - Reply

    Der süffisante Kommentar vergisst, was eigentlich konkret gesagt wurde. Weder haben von Storch noch Gauland o.ä. in irgendeiner Form das GG auzuhöhlen versucht oder es bestimmten fremden Zwecken unterzuordnen. Gerade der Rechtsexperte sollte wissen, das es sich bei “Religionsfreiheit” um einen ideellen, geistigen Begriff der Freiheit und des gleichen Rechts für alle Religionsausübenden handelt.
    Von Storch und Gauland u.a. bemängeln dies in keiner Weise, sondern rekurieren auf Handlungen und öffentliche Verfahren sowie abgeleiteten Quasi-Rechte, die keiner Religion zustehen. Insbesondere wird ja von den Vertretern des Islam- dem es ja an dem staatlichen Religions-Status mangelt wegen der Vielfalt der Ausprägungen und Aussagen- aber die Vertreter sich Präferenzen und Privilegien aneignen und immer das GG anführen, was Christen, Juden u.a. nicht tun.
    Der Schaum vorm Mund, weil es die AfD sagt, ist deutlich erkennbar… hier werden – wie im ganzen Land durch eine gelenkte Presse- pseudo Argumente – auch in süffisanter Form – vorgebracht um die AfD zu diskreditieren.
    Was wird also hier bewirkt? Hier wird eine Kritik am Verhalten einer Ideologie in Zusammenhang mit einer definiert kriegerischen Religion ( Koran + Sharia) sofort als vermeintliche GG-Abschaffung postuliert, um diese Partei negativ zu belasten… einerseits lächerlich doch andereseits gerade das, was gefährlich ist: demokratische Auseinandersetzung ( sogar am GG darf das sein) wird – wenn sie von der AfD vorgebracht wird) als sakrosant und verwerflich hingestellt . Auch Juristen sind manchmal blind im Hirn und in ihrer Argumentation. Sachlichkeit wäre gerechtfertigt; ganz dicht am Gesagten und rechtlich begründet: darauf warte ich!

  21. Henry Paul Wed 20 Apr 2016 at 20:18 - Reply

    …übrigens Herr Steinbeis: guter Blog, doch sind Sie keine Zensurbehörde… persönliche Empfindlichkeiten für Sprach-Eigenheiten, die nicht justiziabel sind, sind selbstverständlich genehmigt, doch nicht von oben nach unten, wenn Sie verstehen, was ich damit sagen möchte.Gerade beim GG-Diskurs: selbst als Blog-Betreiber können Sie den Kommentatoren das Recht einräumen, ihre Sprache originär zu benutzen… oder sind wir wieder soweit…

  22. Maximilian Steinbeis Wed 20 Apr 2016 at 20:24 - Reply

    @Paul: “GG-Abschaffung” habe ich postuliert? Wenn es das ist, was Sie unter “ganz dicht am Gesagten” verstehen, dann bin ich ganz unbesorgt. Wissen Sie, ich hab versucht, ein Argument zu machen. Echt jetzt. Vielleicht lesen Sie den Text einfach noch mal.
    Und zum Thema Zensur: Ich könnte einfach sagen, my turf, my rules, aber das wäre zu einfach. Nein, es ist einfach so, dass in Foren, in denen herumgepöbelt werden darf, in der Regel niemand mehr diskutieren will, der nicht selber Spaß am Pöbeln hat, und davon hat am Ende niemand was. Über dieses so genannte “Troll”-Phänomen gibt es unzählige Debatten seit vielen, vielen Jahren, das ist echt gut erforscht und alle Argumente ausgetauscht, einschließlich der Frage, warum das mit Zensur nichts zu tun hat, ich habe echt keine Lust, das mit jedem, der sich aufregt, wieder neu zu diskutieren.

  23. Paule Thu 21 Apr 2016 at 04:19 - Reply

    Wo nehmen Sie eigentlich die Gewissheit her dass das das Volk auch so sieht?
    Oder spielt das keine Rolle?

    Das Volk gibt sich eine Verfassung und zwar nicht um andere zu schützen, sondern zu definieren wer zum Volk gehört, seine Rechte zu definieren und welche Macht und Pflicht er seiner Regierung gibt.
    Das GG ist von Volkes Gnaden und die Richter auch!
    Vielleicht sollte das Volk das mit ein paar Mistgabeln wieder mal deutlich machen?
    Gruß Paule

  24. Maximilian Steinbeis Thu 21 Apr 2016 at 07:34 - Reply

    @Paule: Danke! Pouvoir constituant mit Mistgabeln. Genau das meine ich. Quod erat demonstrandum.

  25. Klaus Nolte Thu 21 Apr 2016 at 07:36 - Reply

    Um es kurz zu machen: Das Volk spielt in diesen Überlegungen keine Rolle.

    Wenn ich Herrn Steinbeis richtig interpretiere, basiert sein Wunschstaat auf dem vorliegenden Konvolut an Europarecht, dass nur wenige Eingeweihte richtig zu interpretieren wissen. Ich vermute er selbst zählt sich dazu. Der Rest, Sie, ich und insbesondere das Volk, hat zu schweigen.

    Das dürfte dann mindestens so weit vom Grundgesetz entfernt sein, wie Gauland und von Storch. Dort steht glaube ich noch “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.”. Das ist vielleicht nicht die Praxis, aber es steht da noch.

    Und jetzt noch zur Frage, was man von Storch und Gauland konkret vorwerfen kann. Man könnte ihnen Vorwerfen gegen die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit zu sein. Das sind sie dann, wenn sie den Islam als Religion verbieten und die Ausübung des islamischen Glaubens verhindern wollen.

    Nach den mir bekannten Äußerungen haben sie das nicht vor. Sie haben sich gegen Minarette, Vollverschlierung und Muezzins ausgesprochen. Darüber kann man durchaus diskutieren ohne den Islam verbieten zu wollen.
    Sie haben sich gegen den “politischen Islam” ausgesprochen. Darüber kann man diskutieren. Ebenso wie über die Kirchensteuer, die die Trennung von Staat und Kirche verletzt.

    Solche Diskussionen sind nicht grundsätzlich schädlich, sondern in einer Demokratie dringend geboten. Der Islam beinhaltet unbestreitbar ein Rechtssystem, dass in vielen zentralen Punkten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das darf aber niemand davon abhalten seinen islamischen Glauben in Deutschland auszuüben, wenn er akzeptiert, dass die Scharia hier keine Gültigkeit hat.

  26. Paule Thu 21 Apr 2016 at 07:51 - Reply

    Sehr geehrter Herr Klaus Nolte,
    ich bin glaube ich nicht deutlich genug geworden.

    Wenn das Volk keinen Islam haben will dann will es das nicht.
    Dann nimmt es die Mistgabel und jagt die Poppen, die Scheichs, Imame oder wie sie heißen vom Hof (aus dem Staat) und legen sich halt Priester des Spagettimonsters zu.
    Das ist das Recht des Volkes. Das ist Souveränität. Was Interessiert da Religionsfreiheit?

    Wollen Sie gegen des Volkes Mistgabel kämpfen? Oder Rufen sie dann nach den Amerikanern oder den Zulus?
    Im Staunen Paule

  27. Klaus Nolte Thu 21 Apr 2016 at 08:11 - Reply

    Ihre Überlegungen sind ja recht anschaulich. Was machen Sie aber, wenn “das Volk” beschließt Sie selbst vom Hof zu jagen, beispielsweise, weile es gegen alle Paules ist?

    Für solche Fälle ziehe ich der Mistgabel das Grundgesetz vor…

  28. Maximilian Steinbeis Thu 21 Apr 2016 at 09:35 - Reply

    Unfassbar. Ich hab diesen Paule nicht bestellt, ehrlich nicht! Der ist von allein gekommen. Aber zur Illustration meiner These ist er schon sehr nützlich, das muss ich sagen. Viel Spaß mit ihm, Herr Nolte.

  29. Paule Thu 21 Apr 2016 at 09:57 - Reply

    Herr Steinbeis,
    meine Mutter sagt immer “Der” hängt auf der Leine und trippt.
    Sie meint damit den Feudel.
    Aber genau das ist das Thema. Ich hatte Sie gefragt woher Sie die Gewissheit haben das sie richtig liegen?
    Leider haben Sie mir das nicht beantwortet.
    Nochmals das Volk ist der Souverän und wenn er will dann kann er die Verfassung ändern.
    Und wenn dazu gehört bestimmte Religionen nicht haben…. aber ich wiederhole mich.
    Also wer gibt Ihnen das Recht zu bestimmen welche Verfassung das deutsch Volk haben soll?

    @Herr Nolte ja wenn das Volk das beschließt das habe ich ein Problem, aber ich glaube nicht dass das so kommt, ich bin ein Teil von ihm.
    Vielleicht nehmen sie mal Herrn Steinbeis an die Hand und besuchen mal Berlin Kreuzberg Freitagabend ab 22:00 Uhr und am Montag dann die Pegida.
    Was glauben Sie bringt die Pegida-Leute dazu jeden Montag auf die Straße zu gehen, Verfassungspatriotismus?

    Kleiner Tipp Angst ist es nicht.
    Freundlichst Paule

  30. Klaus Nolte Thu 21 Apr 2016 at 10:07 - Reply

    “… ich glaube nicht dass das so kommt, ich bin ein Teil von ihm.”

    So macher hat das in der Vergangeheit auch von sich gedacht – und wurde bitter, sehr bitter enttäuscht.

    Deshalb: Ein Rechtsstaat hat schon seinen Charme, Paule, Mistgabel hin Mistgabel her.

  31. Paule Thu 21 Apr 2016 at 10:27 - Reply

    @
    Es sollte schon
    Da stimme ich ihnen zu. Ein Rechtsstaat ist eine feine Sache wenn er den nicht Mittel fremder Interessen und Richter ist. Um das sicherzustellen sind Mistgabel unbedingt Notwendig.
    Recht hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Verfassungsrecht auch nicht, sondern nur mit dem Willen des Souveräns, aber ich bin ja nur Laie.
    Also 3. Versuch wer gibt Euch (Juristen?) das Recht zu bestimmen wie die Verfassung des deutschen Volkes auszusehen hat?
    Das Recht hat nur einer das Volk selber!
    Keine EU, kein internationales weiß-nicht-was und auch keine gelehrten Professoren.
    Wer gibt Euch das Recht zu bestimmen was das Volk wollen soll?
    Gruß Paule

  32. rolf finger Thu 21 Apr 2016 at 11:28 - Reply

    “Das Grundgesetz der Beatrix von Storch”…..
    Schon der Titel ist eindeutig provokant und soll als solches auch so verstanden wissen…
    soviel ich weiß ist Fr. Storch Juristin, sollte und weiß natürlich was korrekt oder besser gesagt was die Rechtslage ist und was nicht nicht…das der politische Islam mit deutschen Recht nicht vereinbar ist pfeifen mittlerweile schon die Spatzen von den Dächern..außer vielleicht nicht bei einigen Intelektuellen die hier erst eine höhere Weihe brauchen um das richtig interpretieren zu können…insofern…Paul hat recht…und kurioserweise auch die AfD…deshalb wird sie wohl immer mehr gewählt werden…lassen wir erst mal den Sommer kommen und warten wir ab was dann die islamisch vorgebildeten mit offenen Armen empfangene Arme, Selbstbediener und von uns Ausgehaltene so alles einfallen lassen…

  33. gebimmel Thu 21 Apr 2016 at 12:59 - Reply

    @Paule

    Du fragst, was die Leute von Pediga dazu bringt, jeden Montag auf die Straße zu gehen? Das ist einfach: Es verbessert deren Selbstwert. Die Spaziergänger fühlen sich einer Gruppe zugehörig, die durch die Abwertung anderer (Muslime, Politiker, Journalisten, Gutmeschen) für einen Selbstwert-Boost sorgt. Bei passender Gelegenheit würden Sie wohl auch Marsmännchen abgewerten. Und natürlich hat das Ganze auch mit Angst zu tun – wie sollte es anders sein.

  34. Maximilian Steinbeis Thu 21 Apr 2016 at 13:28 - Reply

    @Paule: Das hab ich oben schon geschrieben, aber wenn Sie so insistieren, gerne noch mal: Das Volk als Pouvoir Constituant ist nur eine Denkfigur. Erst durch eine Verfassung wird aus einer amorphen Masse von Leuten ein Volk im verfassungstheoretischen Sinne, das sich kollektiv einen Willen bilden und für alle verbindlich Entscheidungen treffen und handeln kann. Deshalb ist das “Volk” aus Pegida-Mistgabelschwingern, auf das Sie sich hier beziehen, für mich erst mal nur ein Haufen Leute, und zwar keiner, dem ich mich zugehörig fühle. Es sagt halt nicht nur das Volk, was die Verfassung ist, sondern auch die Verfassung, was das Volk ist. Und wenn Sie und andere Mistgabelgestalten sagen, das wahre “Volk” ist das Volk minus Islam, dann schaue ich ins Grundgesetz und sage: Stimmt nicht.

  35. Johannes P. Thu 21 Apr 2016 at 19:59 - Reply

    @Michael Wüst: “Es gibt sogar ein laizistisches Wort Jesu, während des Verhörs bei Pilatus. „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers und Gott, was Gottes“. (Mk 12,17)”

    (Das ist nicht während des Verhörs.)

  36. Klaus Nolte Thu 21 Apr 2016 at 20:37 - Reply

    “Und natürlich hat das Ganze auch mit Angst zu tun – wie sollte es anders sein.”

    Und für diese Angst gibt es keinerlei Anlass. Es gibt keine Probleme im Zusammenhang mit Islamismus. Glaubenskriege – absurd! Die nachfolgende Meldung hat Böhmermann erfunden – ganz sicher! Satire darf alles.

    http://www.focus.de/regional/essen/explosion-in-essen-ueber-20-ermittler-jagen-den-bombenwerfer-vom-sikh-tempel_id_5444190.html

  37. Paule Thu 21 Apr 2016 at 23:07 - Reply

    Hallo Herr Steinbeis,
    danke für die Klarheit.
    Sie schreiben das Volk ist für Sie nur eine „Denkfigur“ dem Sie sich „nicht zugehörig fühlen“.
    Soviel Wahrheit in so wenig Worten.
    Da genau ist das Problem.

    Dem Volk geht es genauso, dem sind sie auch egal, das Volk weiß noch nicht einmal das es Leute wie Sie gibt, die auf seine Kosten leben und ich denke nicht schlecht.

    Das Volk ist aber gerade dabei die Frage ob veröffentlichtes, umgedeutetes, es einengende, von Besatzer verfasste Gesetz oder der Volkswille das Primat hat, zu Gunsten der Mistgabel zu entscheiden.
    Und das ist dann im allgemein ein Problem für Leute wie sie, nicht für’s Volk ob verfassungstheoritisch oder nicht.
    Wenn nicht heute, dann morgen.

    @gebimel
    Was die angebliche Herabwürdigung Andersartiger bei der Pegida betrifft rate ich ihnen fahren sie mal nach Dresden.
    Keiner wird ihnen etwas tun, alle sind freundlich und keiner wird sie beschimpfen nur weil sie Jurist oder EU-Bürger, vielleicht Weltbürger sind.
    Aber da sind wir schon wieder beim Problem.

    Wenn Sie sich nicht hin trauen schauen sie doch mal hier auf eine Volksmeinung.
    Die kommt ohne Propaganda, ohne Häme, ohne Hetze aus. Einfach eine Bürgermeinung.
    https://castorfiberalbicus.wordpress.com/2016/04/19/die-b-maenner-vor-gericht/
    Gruß Paule

  38. Maximilian Steinbeis Thu 21 Apr 2016 at 23:19 - Reply

    @Paule: Sie sind wunderbar. Sie haben offensichtlich keinen Schimmer, was ich sagen will. Aber Sie sind sehr klar darin, was Sie sagen wollen. Von geradezu entwaffnender Klarheit. Das Grundgesetz ist für Sie ein “umgedeutetes, es einengende, von Besatzer verfasste Gesetz”, und dem stellen Sie den “Volkswillen” gegenüber, mitsamt Mistgabel. Sie sind der Posterboy für meine These in dem Artikel oben. Ich werde sie die “Paule-These” nennen, Ihnen zu Ehren.

  39. Paule Fri 22 Apr 2016 at 01:32 - Reply

    Hallo Her Steinbeis,
    das wir uns nicht so richtig verstehen scheint mir auch so, aber im Gegensatz zur statthaltenden Truppe in der BRD versuchen wir es. Dafür Danke!

    Nun lassen sie uns über ihren Text sprechen:
    Sie schreiben:
    „Ihre Anhänger- und Mitgliederschaft, jedenfalls im Westen, will nicht das Neue, sie wollen das Alte. Und dazu gehört der diffuse Verfassungspatriotismus der alten Bundesrepublik integral dazu. Das Wort „Grundgesetz“ ist für sie rundwegs positiv besetzt. Das ist genauso Teil ihres Bildes von der heilen, alten Bundesrepublik, wie sie sein sollte, wie Schweinebraten und Glockenläuten.“

    Zu: “will nicht das Neue, sie wollen das Alte”

    Hier irren Sie, sie wollen etwas was sie lange nicht hatte Souveränität. Sie wollen Deutschland. Insofern ist das schon neu oder schon sehr alt!

    Zu: “diffuse Verfassungspatriotismus”

    Nein sie wollen Vaterlandsliebe, sie wollen Deutsche sein und stolz darauf. Das ist etwas vollkommen Anderes.
    Verfassungen kann man Ändern, man versuch gerade auf diesen Weg das „Deutsche“ zu negieren ja den Nationalstaat als Träger der Demokratie, der Volksherrschaft, zu Gunsten undemokratischer subnationaler Gebilde abzuschaffen.
    Das merken die Leute. Sie sind/bleiben aber immer noch das Volk. In diesem Fall das deutsche.
    Siehe Verwendung des Begriffs Deutsch und Deutscher, (neuste Phrase: „die die schon da sind“) oder den Umgang mit der Nationalflagge auf Wahlkampfbühnen durch unser Elite, oder der Hinweis wenn man keine Moschee will soll man doch in die Kirche gehen. Oder siehe, ganz aktuell was Herr Sarazin zur Rolle der Frau Merkel sagt, sie handelt im Interesse der Welt.

    Zu: heilen, alten Bundesrepublik
    Nein Sie wollen Deutschland siehe oben!
    Um es kurz zu machen nicht 1989 ist der Anknüpfungspunkt und ganz bestimmt nicht 1932. Wo genau werden wir sehen.

    Sie schreiben:
    „Sie bindet ihn [den Staat], dass Fremde nicht zum Feind zu erklären, sondern achtsam zu behüten, auf das der Rechtsstaat mit seinen großen Schuhen nichts zertritt. Sie bindet ihn durch Grundrechte.“
    Hier irren sie gewaltig oder um es anders zu sagen „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland … wenn es steht’s zum Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält.“

    Den Schutz und Trutz für das eigene Volk zu organisieren ist die Aufgabe des Staates nach dem Willen des Volkes!Daran ist der Staat gebunden. Und wer zum Volk gehört kann der Staat nicht frei wählen, weder rein noch raus. (Bruch des Konsens wer ist Deutscher).
    Sogar der alte Fritz war nach eigenem Bekunden nur Diener des Staates. Das unterscheidet uns von anderen Rechtsaufassungen, oder nicht?

    Ein „Rechtsstaat“ der mit Füßen auf dem eigenen Volk rumtrampelt ist Beute eines Andern geworden und wird auch nicht von der Verfassung daran gehindert, die ist wie immer ohne Volkeswille oder einem Regiment Bajonette ein Stück Papier.
    Mit einfachen Worten, Recht ist das was Einigkeit und Freiheit für das Volk schafft.
    Nicht Liberté, égalité, fraternité sondern Einigkeit, Recht und Freiheit ist, muss, die Devise der Deutschen sein.

    Staat, Justiz, Recht und Richter die für einen solchen trampelnden Rechtsstaat die Werkzeuge konstruieren, bauen und führen sind sicher nicht Teil des Volkes auf dem rumgetrampelt wird und werden sicher gut belohnt. Das trifft auf alle Repräsentanten eines solchen Staates zu und früher oder später auch für die Kommandanten der Bajonette.

    Einen solchen Staat brauchen wir nicht (mehr). Und Mistgabeln sind nun mal zum Ausmisten gemacht und das Volk hat den Stiel in der Hand.
    Die Frage gelingt ihnen der Perspektivwechsel oder wollen Sie immer noch Frau von Storch nicht davon kommenlassen, wenn sie, wie es ihre Aufgabe als deutsche Politikerin ist, die Interessen des deutschen Volkes definiert?
    Gruß Paule
    Ps: Wenn Sie die These dass die deutschen nach Souveränität streben und das ihr natürliches Recht als „Paule-These“ bezeichnen wollen fühle ich mich geehrt.
    Nur bitte, sprechen Sie deutsch. Ich bin weder ein Boy (wohl eher ihr Großvater) und ein Kunstdruck auch nicht.
    Wenn eine Elite anfängt die Sprache ihres Volkes nicht mehr zu sprechen, kann das Volk damit leben, es bringt eine neue hervor, für die Elite ist es der Tod, die anderen Völker haben bereits eine.
    P.

  40. Hella Fri 22 Apr 2016 at 10:01 - Reply

    “wohl eher ihr Großvater”

    Die einzig relevante Information im obigen Geblubber.
    Ansonsten ist alles drin: Volk, Vaterland, die Eliten, Mistgabeln. Und alles in einem zwanghaft achtungsheischenden, dunkelbeschwörerischen Tonfall vorgetragen.

    “zu Gunsten undemokratischer subnationaler Gebilde abzuschaffen”

    Sind Sie sich sicher, dass Sie das, was Sie hier schreiben, auch meinen?

  41. Jessica Lourdes Pearson Fri 22 Apr 2016 at 10:26 - Reply

    “Und wer zum Volk gehört kann der Staat nicht frei wählen, weder rein noch raus.”

    Also dann mal Butter bei die Fische, Paule: Wer gehört zum “Volk” – und wer entscheidet das?

  42. Paule Fri 22 Apr 2016 at 10:48 - Reply

    @Hella
    Ja!*grr
    “Volk, Vaterland, die Eliten, Mistgabeln”
    Gibt es etwas Wichtigeres?

    “zwanghaft achtungsheischenden, dunkelbeschwörerischen Tonfall”
    Nein, klar in ganz einfacher deutscher Sprache!
    Welche Sprache sprechen Sie?

    Gruß Paule

  43. Maximilian Steinbeis Fri 22 Apr 2016 at 10:58 - Reply

    Oh Gott. Jessica Darling, war das nötig?

  44. Jessica Lourdes Pearson Fri 22 Apr 2016 at 11:20 - Reply

    Nein, natürlich nicht. Alles andere davor aber auch nicht, oder?

  45. Maximilian Steinbeis Fri 22 Apr 2016 at 11:25 - Reply

    Och, die Mistgabeln möchte ich nicht missen, das hat Spaß gemacht. Aber jetzt sind glaub ich die Grenzen der Erkenntnis, die diese Diskussion zutage fördern kann, auf das Gründlichste ausgeschöpft.

  46. Paule Fri 22 Apr 2016 at 11:33 - Reply

    @Jessica Lourdes Pearson
    Fragen sie doch mal die Mitbürger ihrer Namensgeberin. Wie die es halten?

    Die Antwort schrieb ich oben schon, das Volk.
    Durch Geburt, Wahl und Selbstverpflichtung, Auswahl und Verpflichtung, Bewährung und Bestätigung, Annahme und Rechtgewährung. Ganz einfach. Der Staat spielt dabei keine Rolle. Es sei denn er hat vom Volk einen Auftrag.
    Gruß Paule

  47. Jessica Lourdes Pearson Fri 22 Apr 2016 at 12:31 - Reply

    @Max: q.e.d.

  48. Maximilian Steinbeis Fri 22 Apr 2016 at 13:26 - Reply

    sach ich doch.

  49. Jessica Lourdes Pearson Fri 22 Apr 2016 at 16:25 - Reply

    Ach, nur noch ein Hinweis auf einen lustigen Zufall, wo doch eine entsprechende Aussage meinerseits in diesem Forum kürzlich als “blatanter Unsinn” bezeichnet wurde:

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/islam-vs-grundgesetz-debatte-ueber-religionsfreiheit-14191706.html

    Aber bestimmt ist dieser Dieter Grimm auch so ein linksgrüner europhiler Volksfeind…

  50. Henry Paul Fri 22 Apr 2016 at 19:16 - Reply

    @Jessica Lourdes Pearson,Maximilian Steinbeis; es ist mühselig, es ist wie üblich, wenn Deutsche miteinander schriftliche Sätze austauschen im Internet-Format. man missversteht sich systemisch.
    Zur Klärung in altbackener Form: Staatsbürger geniessen die Privilegien des Grundgesetzes / Verfassung. Hereinreisende oder Fremde nur bedingt. Die Forderung der Jung-Welt, der SPD, der Alt-Parteine, alle hereinkommenden Fremden sofort wie Bundesbürger zu betrachten ist Staatsfern, staatsverleugnend, Staats-fremd.
    Selbstverständlich müssen Menschen nach den Prinzipien des GG behandelt werden; dennoch sind sie keine Staatsbürger. Beispiel: wenn Migranten ohne Rücksicht auf Status ( oft keine Papiere, sondern nur mdl. ungeprüfte Angaben) Krankenkassenkartten kostenlos und ohne Beitragszahlung oder Fahr-Monatskarten zu extrem günstigen Konditionwn ausgehändigt bekommen ist das staatsfeindlich, weil die Staatsbürger diese Privilegien NICHT bekommen. Diese Art Beispiele liessen sich x-beliebig fortsetzen. Und es stehen die Fragen im Raum:wieso darf der Staat seine Staatsbürger vernachlässigen oder bestrafen, indem er an NICHT-Staatsbürger x-beliebige Privilegien verteilt, die der Staatsbürger bezahlen muss?
    Die vorderste Staatsaufgabe ist die Freiheit, Brüderlichkeit und Sicherheit der Staatsbürger zu gewährleisten- innen und aussen. Seine Staatsform, der Demokratie durch Volkswillen zu entsprechen und die Zukunft nach den beiden ersten Konditionen zu sichern. Im Moment wird das nicht gemacht, sondern der Staat geriert sich als Grundgesetz-Verletzer, der seine vordringlichsten Staatsaufgaben nicht erfüllt, sondern pervertiert.
    Also haben Bürger das Recht / Pflicht, die regierenden darauf aufmerksam zu machen, zu den Wurzeln zurück zu kehren.Im Übrigen lohnte sich der Blick in den alten Böckenförde schon- man muss nicht gleich despektierlich werden, nur weil man modern, jung, und für eine ‘open society’ eintritt, die im Übrigen alles andere als open oder Society ist.Wer den Staat abschaffen will, will die Staatsform und sämtliche Infrastruktur-Konstrukte abschaffen, vulgo Anarchie:Bakunin lässt grüssen.

  51. Jessica Lourdes Pearson Fri 22 Apr 2016 at 19:29 - Reply

    Nein, Henry Paul, ich verstehe leider ganz gut. Nämlich, dass Sie z.B. hier NPD-Sprüche klopfen und deshalb hoffentlich gleich aus dem Forum entfernt werden.

  52. Maximilian Steinbeis Fri 22 Apr 2016 at 20:48 - Reply

    @JLP ad 1: Blatanter Unsinn ist als Wortschöpfung eigentlich ganz charmant. Hat so was bellendes, kasernenhofartiges. Bllllatanter Unsinn!
    @JLP ad 2: Ehrlich gesagt, nö. Das sind zwar nationalkonservative Etatistensprüche, die mich vermuten lassen, dass ich Herrn Paul eher nicht in meinem Wohnzimmer willkommen heißen würde, aber NPD? Ich bin generell überhaupt nicht dafür, der AfD mit dem “Das-sind-Nazis!”-Alarmschrei zu kommen, das ist viel zu leicht abstreitbar, da kommen die viel zu easy davon. Wenn Du Lust hast, ihn argumentativ zu stellen, was Dir nicht schwer fallen dürfte, dann solltest Du das unbedingt tun (ich hab nicht so Lust, offen gestanden), aber zum Rauswurf sehe ich erst mal keinen Anlass.

  53. Klaus Nolte Fri 22 Apr 2016 at 21:10 - Reply

    Hier dann mal das vollständige Zitat. Klingt irgendwie anders als Merkel, vielleicht vernünftig?

    „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“

    – Ernst-Wolfgang Böckenförde: Staat, Gesellschaft, Freiheit. 1976, S. 60.

  54. Jessica Lourdes Pearson Sat 23 Apr 2016 at 16:10 - Reply

    @Max: Ich hatte mich nicht an den nationalkonservativen Meinungsäußerungen gestört, sondern an den Tatsachenbehauptungen über Migranten und deren angebliche Privilegien. Aber gut.

  55. henry paul Sat 23 Apr 2016 at 19:58 - Reply

    @Jessica Lourdes Pearson; Gute Vorlage.
    Die Tatsachen-Behauptungen über Migranten stimmen- das können Sie in der gesamen Presse nachlesen und ist aktuell. Es gibt nicht nur angebliche Privilegien, sondern tatsächlich viele, ungesetzliche Privilegien,zu denn der deutsche Staatsbürger keinen Zugang hat.
    Nix ist aber gut- den meisten Kommentatoren gehen die sachliochen Argumente aus, es wird “moralisch”, menschenfreundlich” und regierungsamtlich argumentiert, wobei Rabulistik und Verdrehungen kein Argumentieren mehr sind.
    Als ein gebildeter Mensch mit jahrzehntelanger Politik-Erfahrung im In- und Ausland sowie Fremden-Erfahrung als Werktätiger im Ausland kann ich die hyperisierte Anti-Stimmung gegenüber diversen politischen statements überhaupt nicht mehr nach vollziehen: Meinungs-Verbot! Jede politische Auffassung oder Ansicht wird hier in Deutschland mittlerweile als Rassismus, Extremismus, Radikalität und was weiss ich noch umdefiniertt- DDR pur! Die Diffamierung von Meinung per se – ausser Merkel-O-Ton – ist das Zeichen und Symptom von Demokratie-Verfall- im Ausland berichtet die Presse darüber- in Dedutschland bleiben wir “Weltmeister”- selbst im Schlafmichel-Modus!

  56. Paule Sun 24 Apr 2016 at 05:53 - Reply

    Hallo Herr Paul,
    Ihre Diskussionsgegner leben von und fürs und vom System, in ihrer eigenen Blasen. Sie sind nach eigener Aussage kein Teil des Staatsvolkes mehr und deswegen auch nicht am Staatswohl interessiert, sie wollen ihn auflösen den Staat auflösen. Ihr Himmelreich ist das Neue Großeuropäische Reich von Amerikas Gnaden.

    Sie haben sie mit Fakten längst geschlagen, ihre Reaktion war die Nazikeule, das tun sie in einer solchen Situation immer. Ich beobachte es seit Jahren.
    Aber die Zeit läuft ab.
    Gruß Paule

  57. Klaus Nolte Sun 24 Apr 2016 at 10:59 - Reply

    Wer eine grundsätzliche staatliche Priveligierung der Migranten im Hinblick auf die Anwendung und Durchsetzung von Recht und Gesetz abstreitet, blendet einen recht wichtigen Teil der Realität aus.

    Es beginnt mit der in aller Regel illegalen Einreise und endet – leider nicht – mit zehntausenden, nicht vollzogenen Abschiebungen.

    Bedenkt man all die Dinge, für die dieser Staat angeblich kein Geld hat und wieviel ihm die Migranten wert sind, die zu erheblichen Teilen nie ihr eigenes Geld verdienen werden können, dann ist eine Priveligierung unübersehbar.

    Es wäre gerade im Sinne der wirklich Verfolgten und derjenigen, die sich in diese Gesellschaft integrieren wollen und können, wenn die Regierung mal darüber nachdenken würde, diese Schieflage zu beheben.

  58. Christian Boulanger Mon 25 Apr 2016 at 16:47 - Reply

    Es war ja nur eine Frage der Zeit, bis auch völkische Ansichten hier auf dem Blog landen würden. “Völkisch” meine ich zunächst einmal ganz neutral: der Glaube daran, es gäbe ein “Volk”, das sich von der rechtlich definierten “Bevölkerung” unterscheidet. Das muss nicht gleich die NPD-Lesart sein, die Zugehörigkeit zum Volk könnte ja auch durch die Abstammung von einem fliegenden Spagettimonster gegeben sein. Ideologische Gruppen (wiederum: ganz ohne Abwertung gemeint) definieren sich ja immer durch die Definition derjenigen, die dazu- und die nicht dazugehören. Leser Paule stellt schon interessante Fragen, auf die man antworten muss: wer gehört zum Volk, und wer darf darüber bestimmen, wie das Recht ausgelegt wird. Die Antwort der Völkischen – ist für die meisten Deutschen im 21.Jahrhundert unplausibel und unattraktiv (polemisch formuliert: Artenreinheit und Rechtserzeugung notfalls über Mistgabeln), deswegen wird sie auch immer eine Minderheitenposition sein. Weil das schwer zu ertragen ist, bedarf es der Erklärung, “die” Medien seien gesteuert und ihre Meinung werde unterdrückt. Dabei ist ein manchmal ganz einfach: wir glauben alle an etwas, z.B. an ein mythisches Volk oder aber an den Rechtsstaat. Manche Glaubenssysteme sind aber einfach für den historischen Kontext passender. die Frage ist, an welcher Stelle man weiterdiskutiert, und wo das Gespräch sinnlos wird (Sehr instruktiv in diesem Zusammenhang: Armin Nassehis Briefwechsel mit Götz Kubitschek, über Google auffindbar).

  59. henry Paul Mon 25 Apr 2016 at 17:18 - Reply

    @Christian Boulanger; Der Begriff “völkisch” ist ein Schmähbegriff aus der NS-Zeit. Wer darf bestimmen, wie Recht ausgelegt wird- fragen Sie. Darüber muss man nicht debattieren- das besorgt die Rechts-Philosophie und die Rechts-Praxis. Aber eines ist gewiss: diejenigen, die den Begriff “völkisch” anwenden und systematisch falsch anwenden, um eine bestimmte, diffamierende Aussage zu treffen, sind garantiert nicht diejenigen, die unser Recht auslegen sollten- denn diese Menschen haben leider zu wenig Verstand und Rechts-Erfahrung, um Wert-Urteile abzugeben– man verfolge deren Kommentare von vor 10-20-30 Jahren und erkenne, wes Geistes Kind sie sind! Im Übrigen gibt es ausreichend Literatur zum Studium der Rechts-Philosophie und Auslegungs-Praxis. lesen bildet!

  60. Maximilian Steinbeis Mon 25 Apr 2016 at 17:38 - Reply

    @Paul: drei Korrekturen. Erstens stammt der Begriff “völkisch” nicht aus der NS-Zeit, sondern ist älter, mindestens Weimar/konservative Revolution, wenn nicht gar Befreiungskriege, und meint als Gegenbegriff zur Nation eine an eine ethnische Abstammungsgemeinschaft anknüpfende Idee von Staatsvolk. Zweitens bezieht sich CB auf die Frage, wer zur Rechtserzeugung zugelassen wird, die Sie erstaunlicherweise von “Rechts-Philosophie und Rechts-Praxis” beantworten lassen wollen: tut das nicht die Demokratie? Womit wir wieder beim Staatsvolk wären. Das haben Sie offenbar nicht kapiert, was gar nicht weiter schlimm wäre, würden Sie nicht diese Fehlleistung Ihrerseits mit gesteigertem Erregungsniveau zu kompensieren versuchen und CB und allen möglichen Leuten “Verstand und Rechts-Erfahrung” und die Fähigkeit “Wert-Urteile abzugeben” absprechen. Damit kommen Sie hier nicht durch. Das endet peinlich für Sie.

  61. Christian Boulanger Mon 25 Apr 2016 at 19:00 - Reply

    @Herr Paul: Ich empfehle, beim Leser Paule nachzulesen, dort findet sich eine schöne “völkische” Definition der Nation (Geburt, Bewährung etc.), wie aus dem Lehrbuch. Wie die Nazis dem Begriff verwendet haben, spielt für eine Analyse erst mal keine Rolle. In Ungarn gibt es z.B. eine völkische Bewegung, die gar nicht an die Geburt anknüpft, sondern alle akzeptiert, die das Magyarentum als Identität annehmen. Und zur Rechtsauslegung: Wenn es nur so einfach wäre! Tatsächlich ist es doch eine spannende Frage, warum sich historisch ein spezialisierter Stab von Personen herausgebildet hat, die mit dieser Aufgabe betreut wurde (oder sich diese angeeignet hat). Man könnte ja auch spontan Volksversammlungen abhalten, um über die Böhmermann-Affäre abzustimmen oder das Los werfen? Oder diejenigen dürfen bestimmen, die die meisten Mistgabeln zusammenbringen? Im Ernst: auch hier auf dem Blog wird ja die ganze Zeit darüber debattiert, wer bei der Auslegung des Rechts das letzte Wort haben und welche Methoden bei der Auslegung maßgeblich sein sollen. Es ist kompliziert und einfache Antworten helfen nicht weiter.

  62. Brana Moravska-Hollasova Mon 25 Apr 2016 at 20:59 - Reply

    @B. Rusteberg (Di 19 Apr 15.30) In Ihrem Vortrag haben Sie es auf den Punktgebracht: Der status negativus bleibt geschützt, der status activus muss ggf. geahndet werden.
    Klar, zu Rawls passt es, wenn Sie mit ihm in eine Fiktion einer atomisierten Gesellschaft springen. Nur ist diese Gesellschaft europäisch und da passt eben besser der Kommunitarismus als der Rawls‘ egalitärer Liberalismus. Konkret: Ihre Burkaträgerin, so behaupten Sie, profitiere nicht vom frz. Burkaverbot. Vordergründig natürlich nicht. Aber kommod eingebettet in die open society und die europäische Sozialstaatlichkeit, in der Unverschleierte und Emanzipierte massiv (im Gegensatz zu ihr) zum Wohlstand beitragen und (leider zu wenige) Kinder aufziehen, die die Chose am Laufen halten sollen, profitiert sie aber unstrittig ganz existentiell von Werten, die sie ablehnt. Ganz nebenbei könnten auch ihre Töchter profitieren, einen kleinen Schritt aus der sexistisch unterdrückerischen Umklammerung ihrer Kultur wagen und sich einigen Emanzipations-und Integrationsangeboten öffnen. – Unstrittig aber auch, dass die Burkafrau sich nur im status negativus bewegt.
    Aber naiv wäre es (ganz allgemein, nicht gegen Sie gerichtet), das Dilemma erst weit am Horizont auftauchen zu sehen und sich damit zu beruhigen, hier gehe es nur um das übliche spießige Verteidigen des Eigenen gegenüber dem Fremden. Wie zwingend muss Toleranz mit der Intoleranz im offen erklärten Wartestand verlangt werden? Die (bizarr kontrafaktische) Unterscheidung in der Umma zwischen dem Land des Friedens und dem des Krieges (dem noch nicht islamischen Gebiet) und die Überwindung dieser Trennung durch Dschihad (mehr oder weniger friedlich – dies ist Konsens von der z.T. öff.-rechtl. Ahmadiyya bis hin zum IS) wird dort todernst, aber hier nicht einmal zur Kenntnis genommen.
    So viel kulturgeschichtliche Unkenntnis, mit der man das Problem auf die verfassungsgeschützte Religionsfreiheit abladen möchte, macht fassungslos. Die quasi-staatliche Parallelveranstaltung IS und nur die Spitze des Eisbergs, der sich auf der quasi-staatlichen Scharia aufbaut.
    Bei der zunehmenden Fundamentalisierung in der Umma – auch in den muslimischen Gemeinschaften der Aufnahmeländer (erst kürzlich wurden beunruhigende polls aus GB bekannt) – wird man das Dilemma nicht mehr mit staatsrechtlichem Attentismus aussitzen können – leider! Wann kommt es zum break even zwischen status negativus und status activus (sicher auch demographisch forciert), wo alles zu spät ist? Wer keinen Verfassungskollaps in Zukunft riskieren möchte, müsste die Stellschrauben der Werteabwägung beizeiten justieren (Mistgabeln wären da denkbar schlechte Werkzeuge!). Mit plumpem Werte- und Kulturrelativismus aber kann man gleich die weißen Fahnen hissen! Nach zwei totalitären Wellen werden die blühenden europ. Landschaften eine dritte nicht überstehen, schon allein demographisch nicht (s. Gunnar Heinsohn, passim).
    @Freiheit der Fische (Vorsicht frisch gefaketer Troll!) Die vielen Zugehängten in Molenbeek gehören fraglos zu Europa. Sind ja auch nicht alles IslamistInnen, nicht einmal Anhänger eines politischen Islam. Aber verpfiffen wurden die sich frei in der Öffentlichkeit zeigenden Terroristen nicht!!! „Wie Fische im Wasser“ solle sich die Vorhut der neuen Gesellschaft (oder einer failing culture im freundlich dichter werdenden Milieu – aus Herkunftsgewässern mit knapp zehnfach höherer Zuwachsrate?) bewegen, so riet Mao.In den sauber wertneutralisierten Wellness-Pools Europas (gratis & all inclusive), sollte das da nicht auch klappen?
    Das Label „Religion“ passt immer als Abwehrzauberformel und hier und heute und in Zukunft für die Abwehr gegen eine wehrhafte, aufgeweckte Demokratie.

  63. Daniel Toda Castán Fri 29 Apr 2016 at 22:31 - Reply

    Eine sehr alte Strategie letztendlich: für sich in Anspruch zu nehmen, was allen gehört. Das Grundgesetz ist, was ich sage. Oder: “ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt”. Auch der Front National versucht, die Idee der République zu patrimonialisieren.

  64. Klaus Nolte Mon 2 May 2016 at 06:19 - Reply

    “Das Grundgesetz ist, was ich sage.”

    Nun, wenn die Regierungen sich immer weniger darum scheren, was im Grundgesetz steht, ist der Hinweis auf das Grundgesetz zunächst einmal naheliegend.

    Im Grundgesetz steht beispielsweise rein gar nichts zur Verteidigung unserer Freiheit in Timbuktu oder am Hindukush.

    Diese Auslandseinsätze widersprechen dem Verteidigungsauftrag der Bundeswehr. Den Weg dazu hat übrigens eine einstmals pazifistische Partei geebnet.

  65. Karl Thu 14 Jul 2016 at 08:45 - Reply

    ***off-topic, gelöscht, d.Red.***

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