21 February 2020

Das Leben der Anderen

In Hanau sind neun Menschen tot, weil ein rechter Rassist sie ermordet hat.

So sieht rechter Terror aus: Ich bin es nicht, der ihn spürt. Ich bin entsetzt, erschrocken, aufgewühlt, aber ich bin nicht terrorisiert. Ich bewege mich kaum weniger angstfrei durch die Straßen von Berlin als zuvor. Genauso wie die meisten Regierungs- und Parlamentsmitglieder, Polizist_innen und Staatsanwält_innen und Richter_innen, Zeitungsleute und Fernsehgesichter. Niemand schießt auf uns.

Und zapp: schon rede ich in der ersten Person Plural. Ein Plural, das die potenziell und tatsächlich Ermordeten nicht umfasst. So sieht rechter Terror aus. Das macht er. Das ist sein Zweck, und darin ist er effektiv. So werden die Terrorisierten zu “Fremden” und ihr Mörder zu jemand, dessen “fremdenfeindliche” Motive und “wirre” Manifeste wir Nicht-Gemeinten, Nicht-Beschossenen aus sicherer Distanz studieren können. So sieht rechter Terror aus. Und im Unterschied zu linkem Terror müssen ich und der Innenminister und die Polizei gar nicht erst vor lauter Angst selber zu Terroristen werden, damit er funktioniert. Das tut er auch so.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, hält derweil für den Terror von Hanau das Wort “Tragödie” für passend. Schuldlos schuldig werden, Katharsis durch Furcht und Mitleid, solche Sachen? So viel bürgerliche humanistische Bildung muss schon sein, nicht wahr, Frau Präsidentin?

Unterdessen verhandelt in Brüssel der EU-Gipfel über den Haushalt für die nächsten sieben Jahre. Im Zentrum steht die Frage, ob und wie effektiv es der Union gelingt, den Bezug von EU-Fördermitteln an den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland zu knüpfen. Eine dringliche Frage in diesen Tagen, sollte man meinen. Aber was Ratspräsident Charles Michel zum Thema von sich gibt, sieht nach einem ganz ordinären Quid pro Quo aus: Wenn Polen sich beim Klimaschutz nicht quer stellt, wolle man bei der Rechtsstaatlichkeit nicht so sein. Was ungefähr so ist, als würde man sagen: Wenn Du mir meine linke Hand lässt, kannst Du mein rechtes Bein haben.

Kurz vor dem Gipfel hat der weiterhin suspendierte, aber nicht ausgeschlossene Viktor Orbán seinen Freunden und Kollegen in der EVP ein “Memorandum on the State of the European People’s Party” zugestellt, eine veritable Bußpredigt mitten im Karneval, ganz klassisch dreiteilig aufgebaut: zuerst die Ordnung, wie sie sein sollte und wie sie früher war, als die EVP noch fest im Glauben an die Heiligkeit des Ehebundes zwischen Mann und Frau die Fahne des Antikommunismus hochhielt. Dann die sündige Gegenwart, die EVP als kraft- und farblose Minderheit und Elendsgestalt, kompromittiert durch Zugeständnisse an linksliberale Koalitionspartner, von denen sie sich gar nicht mehr richtig unterscheidet. Schließlich die Buße, die kraftvolle Umkehr: Reinigen solle sich die EVP von Donald Tusk und den Konflikten der polnischen Innenpolitik und sich stattdessen auf ihre rechte, christliche, nationalistische Identität sowie ihre Freundschaft zu den Tories, zu den US-Republikanern sowie zu “den Türken, den Russen und sogar den Chinesen” besinnen. Sankt Wilfried Martens, bitte für uns jetzt und in der Stunde unseres Todes!

Man könnte sich jetzt lustig machen über den feisten Kapuziner von Budapest und seinen vom Verzehr von Unsummen EU-Geldern mächtig aufgespannten Ranzen, wie er da über den Rücken der Frommen die Büßergeißel schwingt. Aber man sollte Orbán niemals unterschätzen. Und hat er nicht auch einen Punkt? War nicht in der Tat die EU von Anfang an auch als antikommunistisches Bollwerk intendiert, mit dem der Westen den roten Finsterlingen jenseits des Eisernen Vorhangs beweisen wollte und bewies, dass er einen besseren Weg zu Frieden und Freiheit kannte als Politbüro, Stasi und dialektischen Materialismus? War sie natürlich, und Orbán hofft wohl, dass ihm seine christlich-konservativen Mit-Antikommunisten über diesen Hinweis auf das Offensichtliche auch gleich die Implikation mit abkaufen, dass die Links-Grün-Liberalen von heute und die Kommunisten von gestern nichts voneinander unterscheidet. Wem soll das außerhalb der Thüringer CDU einleuchten? Liberal sein heißt, die Anderen, die Nicht-Unsrigen als Träger von Rechten zu erkennen. Hier ist Orbán, und daraus macht er in seinem “Memorandum” überhaupt keinen Hehl, in der Tat auf der anderen Seite zu finden. Genauso wie die Kommunisten übrigens, soweit es solche im Ostblock-Sinn des Wortes überhaupt noch irgendwo gibt.

Türkei

Die Türken, denen Orbán im Namen der EVP seine Freundschaft antragen möchte, sind wohl eher die Regierenden als die Regierten, und welcher Art dieses Regime ist und wie es mit dem Leben der Anderen und ihren Rechten umspringt, ist in dieser Woche auf besonders niederschmetternde Weise zu Tage getreten. Der Mäzen Osman Kavala, seit Jahren in Haft trotz glasklar vom EGMR festgestellter Rechtswidrigkeit derselben, war mitsamt seinen Mitangeklagten im Prozess über die Gezi-Proteste 2013 am Dienstag überraschend frei gesprochen worden. Aber kaum hatte er das Gefängnis verlassen, wurde Kavala schon wieder verhaftet – wegen angeblich neuer Vorwürfe, die mit dem Putsch 2016 zu tun haben.

Was dahinter stecken dürfte, beschreibt BASAK CALI als “byzantinisches Manöver”: Es geht um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der im Fall Kavala wie auch zuvor schon im Fall des ebenfalls inhaftierten kurdischen Oppositionsführers Selahettin Demirtaş geurteilt hatte, dass die fortdauernde Inhaftierung ohne jeden vernünftigen Haftgrund nicht nur deren Menschenrechte, sondern obendrein Art. 18 EMRK verletzt – weil sie mit der vermeintlichen Untersuchungshaft andere, illegitime Zwecke verfolgt, die mit dem Strafprozess gar nichts zu tun haben.

Mag schon sein, so die Botschaft des Regimes: Dann lassen wir ihn halt frei und verhaften ihn wegen irgendwas anderem aufs Neue. Dann kann er den langen und mühevollen Weg nach Straßburg von vorne antreten. Das Spiel wiederholen wir notfalls, bis er schwarz wird. So zeigen wir dem Straßburger Gerichtshof und unseren politischen Gegnern und der ganzen Welt, was ihre Rechte und ihr Art. 18 EMRK wert ist im Konflikt mit jemand, der das Recht des Stärkeren für sich in Anspruch nimmt.

EGMR

Der Straßburger Gerichtshof hatte in der Vorwoche seinerseits eine Entscheidung gefällt, über die viele voll Entsetzen die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen haben: Es geht um den Pushback von Migranten an der Grenze, ohne sie anzuhören und ihnen Zugang zu Rechtsschutz zu geben – was der EGMR im Fall der EU-Außengrenze zwischen Spanien und Marokko für möglich gehalten hatte, ohne dass dies gegen das Verbot der kollektiven Ausweisung (Art. 4 Prot. 4 EMRK) verstößt.

Wie kann man Menschen ohne realistisch erreichbare Möglichkeit, legal um Schutz zu bitten, und ohne rechtliche Prüfung abschieben, ohne damit auch Schutzbedürftige ihren Verfolgern auszuliefern? Für ANNA LÜBBE ist dies der Elefant im Raum, über den ein Wort zu verlieren der EGMR sich hütet. In ihren Augen ein Fehlurteil, dessen faktische Korrektur jetzt vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu erhoffen sei.

Eine weniger pessimistische Lesart des Urteils aus Straßburg, was die Rechte der Geflüchteten betrifft, bietet DANIEL THYM an: Der Gerichtshof habe nicht sein grundsätzliches Verständnis von Art. 4 Prot. 4 EMRK korrigiert, das auf ein faktisches Recht auf ein Asylverfahren für Migranten an der Grenze hinauslaufe. Stattdessen habe er es an die Bedingung einer legalen Einreise geknüpft – eine Innovation, deren Folgen schwer abzusehen seien. Dass daraus folge, dass Pushbacks auch an anderen Grenzen wie in Kroatien oder Griechenland menschenrechtlich erlaubt seien, hält Thym noch nicht für ausgemacht.

Auch CONSTANTIN HRUSCHKA liest das Straßburger Urteil nicht als einen Blankoscheck für Pushbacks – im Gegenteil. Der Gerichtshof habe das Verbot der Kollektivausweisung nur um eine Ausnahme für den eng begrenzten Fall eines “massenhaften Grenzzaunsturms” erweitert. “Man könnte das Urteil auch so interpretieren, dass der EGMR sich nicht vom strategisch-taktischen Vorgehen der Beschwerdeführer als politisches Vehikel benutzen lassen wollte.”

Italien

In Italien war letztes Jahr die neofaschistische Organisation “Casa Pound” von Facebook auf allen Plattformen gesperrt worden. Doch auf die Klage der Jung-Faschisten hat ein Gericht in Rom angeordnet, die Sperre aufzuheben, und zwar unter Bezug auf das Recht auf Teilhabe der Kläger am demokratischen Prozess aus Art. 49 der italienischen Verfassung. ANGELO GOLIA und RACHEL BEHRING analysieren diese Entscheidung, die Verfassung auf das Rechtsverhältnis zwischen privaten Akteuren anzuwenden, und deuten sie als italienische Variante von wehrhafter Demokratie.

Das italienische Verfassungsgericht hat im Januar seine Verfahrensregeln geändert: Künftig können auch zivilgesellschaftliche Organisationen in den Verfahren vor dem Verfassungsgericht Stellung nehmen. MATTEO ROMAGNOLI hält das für eine gute Sache.

Deutschland

Nach dem Debakel von Thüringen hat drüben in Nordrhein-Westfalen die SPD einen Eilantrag in den Landtag eingebracht, wonach derselbe sich dazu “bekennen” solle, niemals mit den Stimmen von AfD-Abgeordneten jemanden zum Ministerpräsidenten zu wählen oder Gesetzentwürfen zu einer Mehrheit zu verhelfen. Was das soll, nimmt ROMAN LEHNER kritisch unter die Lupe: Er hält es für verfassungsrechtlich im höchsten Grade problematisch, dass eine Mehrheit im Parlament die Minderheit für “gestaltungspolitisch irrelevant” erklären will. Verfassungswidrig sei eine solche Entschließung nicht, aber nur deshalb, weil es ihr ohnehin an Rechtsverbindlichkeit fehle.

Eine der verfassungsrechtlichen Fragen, die der Fall Thüringen aufgeworfen hat, ist die nach den Möglichkeiten der Bundespartei, einen auf Abwegen wandelnden Landesverband zu disziplinieren. Das ist gar nicht so einfach, wie SEBASTIAN ROSSNER nachweist. Zwar zwinge die Präsenz der AfD in den Parlamenten die anderen Parteien zunehmend dazu, um der eigenen Kohärenz willen Regeln zum Umgang mit ihr zu formulieren und notfalls durchzusetzen. Aber die Ultima Ratio, die Amputation des ganzen Landesverbandes, ist ein so tiefer Schnitt ins eigene Fleisch, dass sie wohl nur selten zum Einsatz kommen wird. Zumal weder CDU noch FDP mangels satzungsrechtlicher Grundlage dafür überhaupt über eine solche “parteiordnungsrechtliche Knochensäge” verfügen.

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Übrigens: wer im Sommer zum großen Klassentreffen aller Comparative-Constitutionalism-Scholars in Breslau fahren will, sollte sich mit der Anmeldung beeilen. Der Call for Papers läuft noch bis 1. März. Details hier.

Das war’s dann wieder für diese Woche. Ihnen alles Gute!

Ihr

Max Steinbeis

Eine vorherige Version enthielt eine leicht andere Zusammenfassung des Beitrags von Constantin Hruschka.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Das Leben der Anderen, VerfBlog, 2020/2/21, https://verfassungsblog.de/das-leben-der-anderen/, DOI: 10.17176/20200221-185038-0.

7 Comments

  1. K.Anton Fri 21 Feb 2020 at 14:09 - Reply

    Na ja, die grösste Demokratin aller Zeiten umschmeichelt Edogan seit Jahren und hat ihm sogar den Schutz der Aussengrenzen der EU übertragen, um unschöne Szenen zu vermeiden.
    Aber das ist nichteinmal erwähnenswert.Passt ja nicht ins Bild.

  2. Dominic Schelling Sat 22 Feb 2020 at 03:26 - Reply

    Vielen Dank für diesen klugen Übersichtsbeitrag. Ich werde gerne dem Verfassungsblog eine kleine Spende zu kommen lassen. Ich finde diesen Blog wirklich sehr informativ! Natürlich hat auch mich dieser Terror fassungslos gemacht. Ich fand dann die Reaktionen gegenüber der AfD irgendwie heuchlerisch. Seit Jahrzehnten lese ich gerne historische Aufsätze und Bücher. Die Bundesrepublik Deutschland hatte ja eigentlich nie eine Willkommenskultur oder eine irgendwie geartete Einwanderungspolitik entwickelt. Es war ja die Brandt-Regierung, welche Anfang der siebziger Jahre, die Anwerbung von Arbeitskräften aus Südeuropa und der Türkei aus vorrangig wirtschaftlichen Gründen stoppte. Dazu mag ich mich an einen historischen Spiegel-Artikel erinnern, der darüber berichtete, dass die neu ins Amt gekommene Kohl-Regierung eigentlich die Präsenz von türkischen Sraatsangehörigen in Deutschland massiv reduzieren wollte. Eigentlich hat die damalige CDU/CSU eine Politik betreiben wollen, die man heute der AfD unterstellt. Sprich, dass es in breiten politischen und gesellschaftlichen Kreisen Konsens war, dass die Präsenz von türkischen “Gastarbeitern” und ihren Familien nicht erwünscht sei. Ich gehe davon aus, dass selbst in der SPD und den Gewerkschaften dies durchaus ähnlich gesehen wurde, da diese eine vermeintliche Konkurrenz um rare Arbeitsplätze für die eigene Anhängerschaft darstellte. Sicherlich haben sich die Ansichten innerhalb der CDU/CSU gewandelt und sowas würde heute nicht mehr verfolgt werden. Mich stört einfach, dass so getan wird, als sei die AfD von einem anderen Planeten gekommen aber man vergisst, dass ein Teil ihrer politischen Inhalte vor nicht allzu langer Zeit, noch mehr oder weniger in breiten Kreisen politischer Konsens war. Ich habe auch den Eindruck, dass dieses Kapitel in der deutschen Geschichte, noch nicht einmal Ansatzweise aufgearbeitet wurde oder ist. Aber sollte nicht gerade ein Verfassungsstaat, wie Deutschland einer sein will und der allen Menschen auf seinem Staatsgebiet verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte zuerkennen möchte, solche Dunkelstellen aufarbeiten? Das Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland war bis in die neunziger Jahre noch sehr Abstammungslastig. Es war gar nicht vorgesehen, dass ein türkischstämmiger Mensch ein wirklich richtiger Deutscher hätte werden können. Ich glaube, dass hier noch viel aufgearbeitet werden müsste und die heutigen staatstragenden Parteien, vor allem die CDU/CSU und die SPD, eine grössere historische Verantwortung haben als sie selber zugeben und die AfD eine zu einfache oder sogar willkommene Ausrede für die heutigen Ereignisse sind.

  3. Marina F-K Sat 22 Feb 2020 at 13:19 - Reply

    Dass es sich beim Täter von Hanau um einen offenbar hochgradig Geisteskranken gehandelt hat, verdient offenbar keine weitere Erwähnung. Laut Berichten hatte er sich im letzten Quartal mit einer Anzeige gegen eine Geheimorganisation an die Bundesanwaltschaft gewandt.

    Sehr lobenswert, dass diese schreckliche Tat eines offensichtlichen Psychpathen weder von der Bundesregierung noch von den Medien und schon gar nicht von Justizexperten in irgendeiner Weise instrumentalisiert wird.

  4. Ulrich Reinhardt Sat 22 Feb 2020 at 22:08 - Reply

    Sehr geehrter Herr Steinbeis,

    wenn man Terror im Prinzip als eine Kommunikatonsstrategie begreift welche über das Denken Veränderungsprozesse erzwingen will war das Geschehen in Hanau eben nicht effektiv – wie Sie schreiben – sondern im Gegenteil höchst ineffektiv und funktioniert so gesehen eben nicht. Die von Ihnen hier implizierte Spaltung welche Sie hier geistig für sich selbst wohl fühlen mögen greift ja nicht einmal bei Ihnen selbst da Sie sowohl den Mechanismus verstehen als auch ihn ebenso hinterfragen und schließlich zu negieren vermochten.

    Der Massenmord in Hanau durch einen an einer extremen Form von paranoider Schizophrenie erkrankten Einzeltäter hat im Sinne einer Kommunikationsstrategie jeweder rechten Zielsetzung mehr Schaden zugefügt als alles andere der letzten Jahre. Nicht umsonst fürchten Rechte zur Zeit nichts mehr als genau solche Geschehnisse welche Ihre bisherigen Erfolge ernsthaft gefährden. Nichts funktioniert weniger im Sinne von deren Zielsetzung als genau solche Taten.

    Hochachtungsvoll

  5. Felix Behrens Tue 25 Feb 2020 at 09:44 - Reply

    … und weil der Täter “geisteskrank” war, ist der neurechte Diskurs jetzt ganz unschuldig? Es gibt keine gegenseitige Beeinflussung von öffentlichem Reden und privatem Handeln? Und niemand hat von weohltemperierten Grausamkeiten geredet und niemand hat den Wir vs die Anderen Diskurs zum politischen Alleinstellungsmerkmal aufgeblasen?

  6. Marina F-K Tue 25 Feb 2020 at 10:36 - Reply

    Werter Herr Behrens,

    “… und niemand hat den Wir vs die Anderen Diskurs zum politischen Alleinstellungsmerkmal aufgeblasen?”

    Im moralinsaurem Terroir der dem Guten an sich verpflichteten Menschen lautet der Diskurs mittlerweile Wir vs Nazis/Faschisten/Rassisten. Das ist nichts anderes als Ihre Variante von Wir vs die Anderen, deren gewalttätiger Furor heute schon bei geringsten Spurabweichungen hereinbricht.

    Diese rhetorische Figur kam übrigens auch in der untergegangenen DDR bei der Verfolgung von Andersdenkenden, bis hin zu deren Ausbürgerung, Gefangennahme oder Ermordung, reichlich zum Einsatz.

    Mit dem Alleinstellungsmerkmal war es dann entgegen Ihrer Hoffnung jedenfalls mal wieder nichts.

    Jemandem, der sich als Streiter für das Gute an sich versteht, kann man das aber nicht einmal zum Vorwurf machen: Selbst eine Religion muss mit Zweifeln und Zweiflern leben, die selbsternannten Herolde des reinen Guten hingegen nicht.

  7. Ulrich Reinhardt Mon 2 Mar 2020 at 08:05 - Reply

    Sehr geehrter Herr Behrens,

    obwohl ich Ihnen zustimmen kann, dass der jeweilige öffentliche Diskurs und die Handlungen von Einzelnen in diesem Kontext durchaus in Verbindung stehen können, so ist doch in diesem Einzelfall (!) das nicht anzunehmen. Nach all den Informationen die zu diesem Täter vorliegen wäre seine Tat bwz. seine Einstellung auch ganz ohne die AfD, ganz ohne den von Ihnen hier angesprochenen öffentlichen Diskurs und ganz ohne Neurechte Auffassungen zustande gekommen. An dieser Stelle sei zudem noch angemerkt, dass die “politischen” Auffassungen dieses psychisch schwer Kranken sich gerade eben vom Neurechten Denken doch deutlich unterscheiden und in ihrer Form eben nicht diesem zuzuordnen sind.

    Abgesehen davon dass der Täter auch davon überzeugt ist, den Ausgang von US Wahlen, Kriegen und Hollywoodfilmen durch seine Gedanken entschieden zu haben und dass er per Telepathie von Geheimdiensten aus den USA überwacht werde wo heimlich durch diese Kinder gefoltert und ermordet werden, sind seine Auffassungen in Bezug auf den Anteil seines Denken welcher als Rechtsextrem einzustufen ist stark abweichend von der vorherrschenden Neurechten Auffassung wie sie bspw. in der AfD vertreten wird.

    Gerade dieser Einzelfall (!) eignet sich daher eben nicht um hier eine Verknüpfung zwischen Tat und öffentlichem Diskurs herzustellen, auch wenn dies bei anderen Taten in Deutschland in der letzten Zeit durchaus der Fall sein könnte. Das diese Verknüpfung aus rein politischer Zielsetzung entgegen der Fakten natürlich trotzdem erfolgt ist selbstverständlich, ändert aber nichts an der simplen Wahrheit, dass hier ein an extremer paranoider Schizophrenie erkrankter Einzelner diese Tat völlig unabhängig vom Diskurs in der Gesellschaft so oder so ausgeführt hätte.

    Die Verknüpfung rechter Taten und des Diskurs lässt sich aber in der von Ihnen angenommmenen Form durchaus in anderen Fällen vermuten bzw. belegen. Der Mechanismus an sich existiert ja durchaus und stellt zweifelsohne ein Problem dar, da bin ich ganz bei Ihnen. Nur sollte man dies eben nicht an diesem zu speziellen Einzelfall aufhängen, weil man damit sehr zur Freude der Neurechten gerade eben sich angreifbar macht und damit den Hinweis auf eben diese Problematik welche Sie hier ansprechen diskreditiert.

    Hochachtungsvoll

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