Das RECHT geht vom VOLK aus
Ein Wahlplakat des Bundespräsidentschaftskandidaten der FPÖ, Norbert Hofer, ziert ein Zitat aus dem ersten Artikel der österreichischen Bundesverfassung:[1] „Das Recht geht vom Volk aus“. Das „Recht“ und das „Volk“ sind in Großbuchstaben gesetzt. Bums bums; das prägt sich ein.
Das Zitat des Verfassungstexts wird durch folgenden Satz ergänzt: „Ein neues Amtsverständnis“.
Das Mandat
Aus Alt mach Neu. Seit 1929 enthält die österreichische Bundesverfassung ein Quäntchen an autoritärer Sprengkraft. Der Präsident könnte die jetzige Regierung entlassen, einen neuen Bundeskanzler ernennen und von diesem jene neue Regierung vorgeschlagen erhalten, die ihm dann im Gegenzug wieder vorschlägt, den Nationalrat aufzulösen: Neuwahlen, wann immer der Präsident es will. Außerdem ist der Bundespräsident der Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Was das genau bedeutet, weiß zwar niemand so genau, aber die Ungewissheit eröffnet einen Handlungsspielraum. Würde der Präsident es übernehmen, die Grenzen zu sichern, wenn niemand anderer den Mumm dazu hätte? Vielleicht.
Alles in allem umreißt der Wortlaut der Verfassung die Konturen des recht starken Mannes. Der Kandidat Hofer gibt zu erkennen, dass er bereit wäre, stark, wenn auch nicht unbesonnen, zu agieren.
Hofer verleiht damit seiner Wahl die Bedeutung eines Plebiszits. Es geht ihm (auch) darum, jene politische Legitimität zu erhalten, die es ihm ermöglicht, im Bedarfsfall die reale Verfassung mit Treue zu ihrem Buchstaben auszuhebeln.
Bis heute befindet sich der Präsident real bloß in der Rolle eines Staatsnotars, der seelsorgliche Nebenfunktionen ausübt (Reden, Mahnen, Ermutigen). Hofer signalisiert seinen Wählern, dass sie mit seiner Wahl die Reformation der Republik im Geist von 1929 einleiten und damit der proporzgeprägten Nachkriegsordnung den Todesstoß versetzen könnten.
Das Recht geht vom VOLK aus. Ihr habt die Wahl, Freunde!
Waldheim
„Das Recht geht vom Volk aus“. Das wirkt auch wie eine rhetorische Umbesetzung eines Slogans aus dem Jahre 1986. Er lautete: „Wir Österreicher wählen, wen wir wollen“.
Dieser Slogan entstammt der Waldheim-Wahlkampagne und war eine Antwort auf vom World Jewish Congress aufgebrachte Bedenken gegen Waldheim wegen dessen Verwicklungen in den Nationalsozialismus.
Die Waldheim Wahl markiert eine Zäsur in der österreichischen Nachkriegsgeschichte. Damals ist der „katholische Nationalsozialismus“ (© Thomas Bernhard) wieder erhobenen Hauptes aus seinen Löchern herausgekommen. Seitdem hat er keine Ruhe mehr gegeben.
Die Desavouierung Waldheims war das Trauma des österreichischen Bürgertums. Nachdem in der zweiten Republik die Präsidentschaft immer an einen SPÖ Kandidaten gegangen war, war 1986 endlich ein ÖVP-Kandidat im Rennen, der als ehemaliger UN-Generalsekretär berühmter und bewährter nicht hätte sein können. Plakatiert wurde „Ein Österreicher, dem die Welt vertraut“, aber in den Augen des Bürgertums haben die New Yorker Juden den Spaß verdorben. Das markierte den Moment, an dem sich der katholische Nationalsozialismus neu formierte und renitent seine eigene moralische Hässlichkeit zu bejahen begann: „Uns ist doch egal, was die Welt denkt. Mag sie Waldheim nicht vertrauen. Sollen uns doch alle für Nazis halten. Wir Österreicher wählen, wen wir wollen“.
Österreich über alles, wenn es nur will. Das RECHT geht vom Volk aus, nam lex est quod populus iussit.
Und was das Volk nicht will, ist nur zum Schein Recht. Sollte uns Österreichern heute jemand Hindernisse in den Weg legen wollen, z.B. die EU, dann werden wir zur Volksabstimmung greifen.
Kelsen
Dem Eingeweihten signalisiert der Satz aus der Bundesverfassung aber auch Subtileres.
Niemand geringerer als Hans Kelsen war der Redaktor der österreichischen Bundesverfassung. Er dürfte darauf hingewirkt haben, dass die obligate „Gewaltrhetorik“ – also die Rede von den Staatsgewalten oder von der Macht, die vom Volk ausgeht – aus der Verfassung entfernt wird. Kelsen erläutert dies in einem gemeinschaftlichen Kommentar zur Bundesverfassung wie folgt:[2]
Für die Sphäre des Rechts und der juristischen Betrachtung kommen eben nicht Gewalten, sondern nur Rechtsnormen, die Kompetenzen statuieren, in Betracht.
Das ist eine rechtstheoretische Spitzfindigkeit. Die normative Maßgeblichkeit der Gewalten wird durch das Recht konstituiert. Die Gewalt kann sich nicht von sich aus ins Recht setzen.
Kelsen wäre nicht Kelsen, wenn zum Tiefschürfen nicht sogleich eine leicht zynische Ernüchterung hinzuträte:[3]
Art 1. hat keinen relevanten Rechtsinhalt. Ob die Verfassung tatsächlich eine demokratische Republik darstellt, ergibt sich aus ihren organisationstechnischen, materiellrechtlichen Bestimmungen.
Hans Kelsen at his best. Der Satz, dass das Recht vom Volk ausgeht, ist ein Nichtssager.
Gleichwohl hat der Kommentar auch über das „Volk“ etwas zu sagen, und zwar angelegentlich der Diskussion der Bestimmung über den Staatsnamen. Aufgrund des Staatsvertrags von St. Germain musste der ursprüngliche Name der Republik von „Deutschösterreich“ auf „Österreich“ umgeändert werden. Abgesehen davon, dass damit der Name des alten Kaisertums fortgeführt werden musste, wurde es „uns“ verunmöglicht, gegenüber dem ehemaligen Österreich „unsere Struktur als einheitlicher Nationalstaat“ und „unsere Zugehörigkeit zum deutschen Volke“ zum Ausdruck zu bringen. Der Name „Österreich“ sei oktroyiert worden, und der Kommentar Kelsens beeilt sich hinzuzufügen, das dieses Oktroi nicht impliziere, dass mit dem veränderten Namen „die in der zuerst gewählten Staatsbezeichnung enthaltenen Auffassungen aufgegeben werden.“[4]
Der Kommentar gibt somit zu verstehen, dass nach Artikel 1 der Bundesverfassung das österreichische Recht vom in Österreich lebenden deutschen Volk ausgeht.
Sollte Hofer das gelesen haben?
Post-nationaler Liberalismus
In dem Kommentar zur Bundesverfassung artikuliert sich an diesem Punkt nicht Kelsensche Nüchternheit, sondern die alte Welt des liberalen Staatsrechts. Das Volk geht der Verfassung voraus. Was das Volk zum Volk macht, ist die Nation. Die Nation ist stets etwas Partikulares. Sie grenzt aus, um jene einschließen zu können, die einen gemeinsamen Erinnerungsraum teilen.
Uns post-nationalen Liberalen schmeckt diese Weltsicht nicht mehr. Pfui, pfui, pfui. Wir lieben die Inklusion. Wie Habermas schätzen wir die frei flottierende, weder ethnisch noch historisch festgelegte Volkssouveränität, die sich zu keinem Kollektivsubjekt zusammenzieht. Wir sehen sie in anarchischen Kommunikationsströmen realisiert, die sich irgendwann und irgendwie in Recht übersetzen. Auch für uns geht das Recht vom Volk aus, aber das moralisch bequeme an unserer Weltsicht ist, dass sich niemand ausgeschlossen fühlen muss. Aber nein, das Volk, bitteschön, das besteht doch aus Kommunikationen, die sich einer Zusammenfassung entziehen. Im demokratischen Machtkreislauf gebiert sich das Recht auf wundersame Weise aus der kommunikativen Macht.
Unser Glaube an die kommunikativ verzauberte Volkssouveränität ist aber nur die transzendente Seite unseres post-nationalen Bewusstseins. So sehen wir die politische Welt, wenn wir aus ihr heraustreten und sie von außen in den Blick nehmen. Das entstehende wohlgefällige Bild ist hart an der Grenze zum Kitsch. Sobald wir aber in der Immanenz der politischen Öffentlichkeit stecken, verwandelt sich unser nettes post-nationales Bewusstsein in einen moralischen Quälgeist.
Sollte der Hofer-Slogan gar eine Konsequenz dieses unseres doppelten Bewusstseins sein?
Manche von uns post-nationalen Liberalen sind befangen in einer an Lenin gemahnenden Geschichtsteleologie. Wir neigen dazu, angesichts einer globalen Reservearmee von Humanressourcen und Hilfsbedürftigen die Migranten als ein Ersatzproletariat zu betrachten. Migranten gelten uns als die letzte Klasse, die noch über Fukuyamas Ende der Geschichte hinauszugehen vermag. Diese Klasse garantiert jene Vermischung der Herkünfte, die uns den transnationalen Bürgerstatus notwendig macht und uns somit von der Geißel des Nationalen befreit. Deswegen sind wir auch eigentümlich blind für unseren Glauben, dass sozialer Fortschritt mit Menschen gemacht werden könne, die in Kastengesellschaften sozialisiert worden sind, traditionelle Rollenbilder internalisiert haben oder seltsamen Religionen anhängen. Wenn wir diesbezüglich Einwände hören, meinen wir, es gebiete die moralische Pflicht, die vernommene Skepsis als Ausfluss von Rassismus und Xenophobie zu brandmarken. Pfui, pfui, pfui. Aber das ändert nichts daran, dass die neue letzte Klasse privatim lebt und gewiss nicht Träger eines Emanzipationsprozesses ist. Sie überwindet bloß Grenzen. Das ist alles.
Dazu kommt unser ausgeprägter Hang zum Moralismus. In dem darin beschlossenen Niveau an soziologischer Subtilität gleichen wir dem Editorial Board der New York Times. Das Böse kommt in die Welt durch die moralischen Fehler der Menschen. Wir meinen, dass die Köpfe der Menschen, die den Populisten nachlaufen, mit Vorurteilen überlaufen. Wir empören uns über ihre bornierte Haltung. Wir stellen Schutzbefohlene auf die Bühne und erwarten von Zuschauern Empathie und Betroffenheit. Mit den Gemeinen sprechen wir nicht. Wir sprechen bloß über sie und im Zweifel klagen wir sie an. Verstehensversuche unternehmen wir nicht, weil wir so viel Gefallen daran finden, uns angewidert von ihnen abzuwenden. Wir dämonisieren diejenigen, die unter dem Druck anonymer Herrschaft zur „Personalisierung“ (Adorno) greifen und ihr Unglück den Moslems, den Fremden oder den Flüchtlingen zurechnen. Wir verachten sie, weil sie die Impertinenz ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit nicht einsehen. Wir erwarten von ihnen, dass sie uns gehorchen, auch wenn sie den Grund dafür nicht einsehen, ist doch der Gehorsam uns gegenüber das probate Mittel, ihre Uneinsichtigkeit zu überwinden.
Es steht freilich zu befürchten, dass, wer unserem Gehabe ausgesetzt ist, irgendwann Gefallen daran findet, dass das Recht doch vom Volk ausgeht. Denn wir post-national Liberale treten zwar dafür ein, die geschlossenen politischen Einheiten zu überwinden, aber die ungleich verteilten Eigentumsrechte lassen wir unangetastet. Eigentumsrecht ist Menschenrecht. Die Demokratie gilt uns hingegen – nicht zuletzt wegen der populistischen Gefahr – als eine Möglichkeit der „good governance“ unter anderen. Man muss einen Einzelfall sehen, ob sie wirklich passt. Wir dulden es, dass die nationalen Demokratien zu Implementierungsinstanzen werden, die ihre Befehle von supranationalen Behörden empfangen. Wir verstehen Gesellschaft nicht mehr als ein gemeinsames Projekt, sondern als Nebenprodukt von horizontalen Transaktionen. Wir leben in einer Welt, die so komplex ist, dass sich niemand aufzubegehren traut, wenn unfassbare Mengen an Geld zur Sanierung von Banken draufgehen. Wir nicken artig und wiederholen: „Yes, too big to fail“. Wir wollen ja als vernünftig gelten.
Es darf uns nicht wundern, wenn angesichts dieses von uns miterzeugten gigantischen Ohnmachtsyndroms diejenigen, die keine andere Macht haben als ihre Anzahl, einem Kerl nachlaufen, der auf seine Fahnen schreibt, dass das RECHT vom VOLK ausgeht.
Wir haben nichts getan, um seinen Aufstieg zu verhindern.
[1] Art. 1 lautet wie folgt: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“
[2] Kelsen/Fröhlich/Merkl: Die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 (1922) 65.
[3] Ebd. 65.
[4] Ebd. 66.
Allgemein: Wer in reflexiven Postulaten mit einem billig zusammengestauchten Habermasianismus nur ‘Moralismus’ erkennen kann, darf noch einmal Kants Metaphysik der Sitten zur Hand nehmen und transzendentale Logik pauken. Argumente gegen Pappkameraden sind leider ebenso stark wie die Pappkameraden billig sind. Und hier sind sie erheblich billig.
Aber ja: Man muss diese Postulate schon pflegen, damit sie überzeugend bleiben.
“Die Demokratie gilt uns hingegen – nicht zuletzt wegen der populistischen Gefahr – als eine Möglichkeit der „good governance“ unter anderen.”
Danke, ich habe verstanden.
Da wäre es dann noch interessant zu erfahren, wie diese anderen Möglichkeiten der “good governance” denn ausgestaltet sind. Werden Sie dann statt Hofer Präsident?
Erbärmlich ist allerdings der Beitrag der New York times zu nennen. Ein Gutteil der Migranten verdanken wir den US Kriegs-Debakeln im Irak, in Afghanistan, in Lybien und dem versuchten regime change in Syrien. Aber die Aufnahme dieser Migraten sei Europas “moral duty”, während sich die USA selbst zur Aufnahme von ganzen 10 000 Syrern durchringt. Ein Zahl die gegenwärtig geschätzt drei deutsche Landkreise zu stemmen haben.
Und wenn dann die Leute eine andere Partei wählen, weil man nicht auf dem Weg zur Arbeit von einem geduldeten, illegal im Land befindlichen Migranten erschlagen werden will, dann ist man natürlich ein Fremdenfeind und wandelt auf den Spuren von 1933.
“Wir haben nichts getan, um seinen Aufstieg zu verhindern.”
Wer schon so weit ist, könnte auch darüber nachdenken, ob er vielleicht etwas getan oder gepredigt hat, was diesen Aufstieg beförderte?
Könnten Sie uns näher erläutern, wie die anderen Formen der “good governance” ausgestaltet sind, wenn es die Demokratie mal nicht tut?
Vielen Dank hierfür, C. Reiser
Alles klar, Herr Somek! Wer keinen ethnischen Volksbegriff möchte, dem bleiben nur “anarchische Kommunikationsströme”. Hilfsbereitschaft ist Geschichtsteleologie; Ablehnung von Hass ist Moralismus. Die FPÖ-Wählerschaft ist das wahre unterdrückte Proletariat. Und Habermas hat Billionen für die Bankenrettung verpulvert. Am besten finde ich aber Ihren rhetorischen Kniff, sich selbst zu “uns”, den “liberalen Postnationalen” zu zählen. Glückwunsch zu einer gelungenen Glosse!