Die Herrschaft des Rechts an der EU-Außengrenze?
An der griechisch-türkischen Grenze scheint der Ausnahmezustand zu herrschen: Geflüchtete werden beschossen, mit Tränengas und Schlagstöcken an der Einreise nach Griechenland gehindert. In der Ägäis hindern Beamt*innen der griechischen Küstenwache mit massiver Gewalt Flüchtlingsboote an der Weiterfahrt, am Montag ertrinkt ein Kind von einem kenternden Boot auf dem Weg nach Lesbos. Maskierte Bürgerwehren auf den griechischen Inseln beteiligen sich an der Migrationsabwehr und greifen Journalist*innen und Mitarbeiter*innen von NGOs an. Nachdem die türkische Regierung die Grenzschließung aufgehoben hat, und zahlreiche Menschen regelrecht zur Ausreise zwingen will, sitzen Tausende Geflüchtete zwischen zwei Ländern im Niemandsland, ohne Unterkunft und Versorgung, fest.
Diejenigen Menschen, die die Grenze trotz der vehementen Abschottung passieren, werden von den griechischen Behörden inhaftiert. Am vergangenen Sonntag schließlich setzte die griechische Regierung das Asylrecht aus und will keine Asylanträge mehr annehmen. Die Regierungen der anderen europäischen Länder unterstützen die griechische Regierung in ihrem Vorgehen, die europäische Grenzschutzagentur Frontex hat zusätzliches Personal in die Region entsandt, um die Behörden vor Ort bei der Grenzsicherung zu unterstützen.
Herrscht an der griechisch-türkischen Grenze ein rechtlicher Ausnahmezustand, der Menschenrechte und rechtsstaatliche Gewährleistungen außer Kraft setzen kann? Die Antwort ist klar: Nein. Die Zustände an der griechisch-türkischen Grenze und auf den Inseln in der nordöstlichen Ägäis sind keine humanitäre Katastrophe, die vom Himmel gefallen ist. Gewalt, pushbacks, Internierungen und elende Zustände in völlig überfüllten Lagern sind menschen- und staatsgemachte Verletzungen fundamentaler Rechte, die durch nichts gerechtfertigt sind.
Aussetzung des Asylrechts
Die Aussetzung des Asylrechts durch die griechische Regierung bedeutet konkret, dass eingereiste Personen von der Grenze aus ohne eine Registrierung direkt in die Türkei abgeschoben werden sollen. Laut der Begründung im griechischen Gesetzesblatt wird diese zunächst für einen Monat befristete Maßnahme mit „besonderen und unvorhergesehenen Ereignissen“ gerechtfertigt, die die Sicherheit des Landes gefährdeten. Das ist schon rein zahlenmäßig eine Dramatisierung, als dass sich nach Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks derzeit gerade einmal 13.000 Menschen im Grenzgebiet befinden.
Vor allem ist eine Aussetzung rechtlich nicht zulässig: Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) in Art. 33 als auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Art. 3 formulieren nach einhelliger und unumstrittener Lesart ein Zurückweisungsverbot, soweit eine politische Verfolgung oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Diese sogenannten refoulement-Verbote beinhalten ein implizites Verfahrensrecht, um den Schutzbedarf prüfen zu können, verbunden mit dem Recht, bis zu einer Entscheidung im Land verbleiben zu können. Entsprechendes gilt nach Art. 4 und Art. 18 der EU-Grundrechtecharta.
Diese Rechte werden im Unionsrecht konkretisiert durch die Asylverfahrensrichtlinie: Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die explizit oder implizit im Hoheitsgebiet eines Staates einschließlich der Grenze und der Hoheitsgewässer (Art. 3 Abs. 1) einen Schutzantrag stellen, und sie verlangt ein ordentliches Verfahren mitsamt einer umfassenden Anhörung zu den Schutzgründen.
Für den örtlichen Anwendungsbereich des refoulements-Verbotes aus der EMRK hat der EGMR überdies in der Hirsi-Entscheidung von 2012 entschieden, dass dieses auch außerhalb des Territoriums gilt, wenn staatliche Behörden eine effektive Kontrolle, also unmittelbare staatliche Gewalt anwenden.
Ausnahmen von der Durchführung eines ordentlichen Prüfverfahrens sind nicht vorgesehen: Die Asylverfahrensrichtlinie sieht allein ein beschleunigtes Verfahren bei Verfahren an der Grenze und bei einer Ankunft einer erheblichen Zahl von Asylantragsteller*innen vor (Art. 43). Diese Fallgestaltungen sehen jedoch nicht die vollständige Außerkraftsetzung des Asylverfahrens vor. Auch können Art. 33 GFK und Art. 3 EMRK nicht per se ausgesetzt werden. Insbesondere gilt die Notstandsklausel nach Art. 15 EMRK gem. Abs. 2 nicht für Art. 3 EMRK, und damit auch nicht für das darin enthaltene refoulement-Verbot.
Ebenfalls nicht einschlägig ist Art. 78 Abs. 3 AEUV: Diese Bestimmung, die von der griechischen Regierung im Zuge der Aussetzung des Asylrechts angeführt worden war, sieht für den Fall eines „plötzlichen Zustroms in einer Notlage“ vorläufige Maßnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten vor. Die Anwendbarkeit der Norm kann allerdings nicht von der griechischen Regierung ausgelöst, sondern sie muss vom Rat beschlossen werden. Zudem kann auch diese Norm das Asylverfahren nicht in Gänze aussetzen.
Auch kann die Aussetzung des Asylverfahrens auch nicht unter Verweis auf die Türkei als sicherem Drittstaat erfolgen: Die Türkei ist, wie es die Art. 38 und 39 der Asylverfahrensrichtlinie vorsehen, zum einen weder im nationalen Recht noch auf europäischer Ebene als sicherer Drittstaat kategorisiert. Dies wäre zum anderen auch rechtlich nicht möglich, da die GFK in der Türkei für Flüchtlinge aus außereuropäischen Staat rein rechtlich nicht gilt, und außerdem tatsächlich Schutzsuchende in der Türkei kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und keine Rechte haben, die den Vorgaben der GFK entsprechen, sowie nachweislich Kettenabschiebungen unter anderem nach Syrien und Afghanistan stattfinden.
Implikationen des push-back-Urteils des EGMR
Weder die pushbacks durch unmittelbare staatliche Gewalt an der Landgrenze und in den Gewässern noch die rechtliche Aussetzung des Asylrechts können sich auf die jüngste Entscheidung des EGMR im Verfahren N.D. und N.T gegen Spanien berufen. Mit diesem Hinweis hatte unter anderem der Vorsitzende der EVP-Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber, das Vorgehen der griechischen Behörden zu rechtfertigen versucht.
Ein Verweis auf diese Entscheidung, in der es um die Rückschiebung von zwei Personen aus Mali und der Elfenbeinküste aus der spanischen Exklave Melilla nach Marokko ging, verbietet sich aus drei Gründen: Erstens hat sich die Entscheidung allein mit dem Verbot der Kollektivausweisung aus Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls der EMRK beschäftigt und eine Verletzung dieser Bestimmung verneint, hingegen die Geltung des refoulement-Verbotes aus Art. 3 EMRK ausdrücklich bestätigt. Zwar ist die Entscheidung insofern widersprüchlich, als dass unklar bleibt, wie im Fall einer unmittelbaren Zurückweisung ohne Verfahren festgestellt werden kann, ob ein Schutzbedarf nach Art. 3 EMRK besteht. Jedenfalls aber kann die Entscheidung keinesfalls für Zurückweisungen für Schutzsuchende aus Syrien und angesichts der prekären Situation für Geflüchtete in der Türkei für die Praxis der griechischen Behörden herangezogen werden. Zweitens hat der EGMR in der Entscheidung N.D. und N.T. das Verbot der Kollektivausweisung mit der Möglichkeit einer legalen Einreisalternative gerechtfertigt – dies war bereits im Fall der Einreise nach Spanien für die beiden Beschwerdeführer zweifelhaft; kein Zweifel besteht indes, dass für diejenigen Geflüchteten, die sich derzeit an der griechisch-türkischen Grenze befinden, keine andere Möglichkeit einer legalen Einreise und Asylantragstellung – an einem regulären Grenzübergang oder in einer Botschaft – existiert.
Drittens: Der EGMR hat sich naturgemäß allein zur EMRK, nicht hingegen zur Genfer Flüchtlingskonvention geäußert – derweil der UNHCR als maßgebende Instanz für die Interpretation der GFK jüngst und anlässlich der aktuellen Praxis der griechischen Behörden nochmal bestätigt hat, dass die Konvention ausnahmslos gilt und eine Aussetzung und unmittelbare Rückschiebungen ohne jedwedes Verfahren verbietet. Schließlich kann der EGMR ebenso wenig bindende Aussagen über die Einschränkbarkeit der Asylverfahrensrichtlinie treffen.
Der Verweis auf die pushback-Entscheidung besitzt damit zwar kein rechtliches Fundament, er hat aber, wie sogleich zu befürchten war, eine immense Überzeugungskraft im politischen Diskurs zugunsten einer Politik der Abschottung.
Schließlich ist auch die nunmehr massenhaft praktizierte unmittelbare Inhaftierung von Schutzsuchenden unter Verweis auf eine illegale Einreise durch die griechischen Behörden nicht vom geltenden Recht gedeckt: Art. 26 der Asylverfahrensrichtlinie verbietet eine Inhaftierung von Schutzsuchenden infolge der Antragstellung, und Art. 31 GFK untersagt eine Bestrafung von Flüchtlingen wegen einer unrechtmäßigen Einreise.
Wiederherstellung von Recht und Ordnung?
Die derzeit viel beschworene und geforderte Wiederherstellung von Recht und Ordnung ist menschenrechtlich mindestens ebenso problematisch. Insbesondere ist der durch die türkische Regierung nun faktisch aufgekündigte Deal zwischen der Türkei und der EU rechtsstaatlich und menschenrechtlich keinesfalls einwandfrei. Der rechtlich zunächst unverbindliche Deal beruht im Wesentlichen auf zwei Grundgedanken für das Asylverfahren in Griechenland: erstens die zwar nicht rechtlich ausdrückliche, aber faktisch praktizierte Klassifikation der Türkei als sicherem Drittstaat; und darauf beruhend ein beschleunigtes und im Grundsatz auf eine reine Zulässigkeitsprüfung beschränktes Verfahren ohne inhaltliche Prüfung des Schutzgesuchs – was im Ergebnis eine rechtsstaatswidrige Verkürzung des Asylverfahren bedeutet. Zweitens: der grundsätzliche Verbleib der Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln, was vorhersehbar zu überfüllten Lagern und elenden und unmenschlichen Bedingungen geführt hat. Hinzu kommt, dass das griechische Asylsystem ebenso vorhersehbar mit der Bewältigung der Asylverfahren heillos überfordert war und weiterhin ist.
Es ist offensichtlich, dass diejenigen politischen Kräfte, die nun neue Verhandlungen mit der Türkei mit dem Ziel einer Neuauflage des Abkommens fordern, an diesen Grundgedanken festhalten wollen. Ein Abkommen mit der Türkei ist aus Sicht der EU in der gegenwärtigen Formation nur dann zielführend, wenn es die Externalisierung des Flüchtlingsschutzes zum Gegenstand hat.
Schließung der deutschen Grenze
Vorauseilend wird mit Blick auf eine mögliche Weiterwanderung von Geflüchteten nach Deutschland daneben einmal mehr eine Schließung der deutschen Grenze gegenüber Schutzsuchenden gefordert. Auch diese Forderung mag politisch populär sein, eine Abweisung an der deutschen, innereuropäischen Grenze ohne ein Verfahren ist und bleibt allerdings rechtswidrig und verstößt gegen europäisches Recht:
Wird eine schutzsuchende Person aufgegriffen und hat also explizit oder implizit einen Asylantrag gegenüber deutschen Behörden gestellt, unterliegt das durchzuführende Verfahren der Dublin III-VO. Dies bedeutet, dass eine Befragung stattfinden und in einem ordentlichen Verfahren mitsamt einer Rechtschutzmöglichkeit der für das Asylverfahren zuständige Mitgliedstaat ermittelt werden muss. Diese Regelungen können entsprechend des Anwendungsvorrangs des Europarechts nicht umgangen werden. Allein eine ausnahmsweise Durchführung von Grenzkontrollen ist nach den Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodex‘ möglich. Diese Regelungen ermöglichen aber ebenso wenig eine Nichtannahme eines Asylgesuchs.
Aufnahme von Schutzsuchenden durch andere europäische Staaten
Andererseits existieren verschiedene rechtliche Instrumente, die eine Übernahme von Schutzsuchenden durch andere europäische Staaten ermöglichen könnten. Das Selbsteintrittsrecht der Dublin III-VO, welches bereits 2015 als Grundlage für die Aufnahme von Geflüchteten vor allem über Ungarn kommend diente, bietet die Möglichkeit, die übliche Zuständigkeit eines Mitgliedsstaates, in diesem Fall Griechenlands als Ersteinreisestaat, zu umgehen. Diese Möglichkeit eines sog. relocation kann von jedem Mitgliedstaat im Alleingang und ohne Abstimmung mit den anderen Mitgliedstaaten praktiziert werden.
Ebenfalls ohne eine europäische Koordination können Geflüchtete im Wege von humanitären Aufnahmeprogrammen auf der Grundlage von § 23 Abs. 2 AufenthG aufgenommen werden. Dadurch kann an die Aufnahmebereitschaft zahlreicher Kommunen angeknüpft werden, die allein durch das Bundesinnenministerium bislang blockiert wird.
Eine europäische Lösung bietet daneben die sogenannte Massenzustromrichtlinie. Hinter diesem hässlich geframten Regularium, das 2001 noch unter dem Eindruck der Balkankriege verabschiedet wurde, verbirgt sich die Möglichkeit, in einem vergleichsweise unbürokratischen Verfahren Menschen in größerer Anzahl auf die Mitgliedstaaten zu verteilen und ihnen, ohne Asylverfahren, ein befristete Aufenthaltsrecht zu erteilen. Das Verfahren hat freilich große Tücken, die gegenwärtig an die Grenzen der Realität stoßen dürften: Der sog. „Massenzustrom“ muss durch den Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit festgestellt werden, und die Mitgliedstaaten müssen im Zuge des Beschlusses freiwillig erklären, wie viele Personen sie aufnehmen wollen.
Rechtsbruch 2020
Die – vielfach widerlegte – These vom Rechtsbruch durch die angebliche Grenzöffnung 2015 war und ist das zentrale Narrativ der politischen Rechten. Die Analyse der gegenwärtigen Praxis an den Außengrenzen einerseits und der Instrumentarien zur Aufnahme von Geflüchteten andererseits verdeutlichen hingegen: Die Abschottung an den Außengrenzen und die Politik der Migrationsabwehr bewegt sich selbst in einem rechtsfreien Raum. Die hegemoniale Forderung nach einer Herstellung von Recht und Ordnung ist tatsächlich die Forderung, den Rechtsstaat aufzuheben und die Menschenrechte vollends zu missachten. Auf der anderen Seite kann und darf eine emanzipatorische Politik zugunsten von Geflüchteten nicht allein auf humanitäre Grundprinzipien verweisen, sondern sie muss selbst mit der starken Kraft des Rechts argumentieren. Recht und Ordnung muss vor allem heißen: den Rechtsstaat an den Außengrenzen gewährleisten und Menschenrechte schützen.
Wer zusätzlich zur Coronavirus-Krise noch eine Flüchtlingskrise will, kann die Macht gleich an die Rechtspopulisten abgeben. Die werden dann auch gleich abschaffen, was vom Asylrecht noch übrig bleibt.
Ja super, sonst nichts zu sagen? Eventuell wie der Text nachwirkend auf den Denkapparat und das Gefühl davon insgesammt so wirkt?Ist das alles was man sagen kann? Nur 2bis 3 knappe pessimistisch eilige “Leckt mich doch alle am Ar.. Sch Saetzchen? Es darf nicht sein was da passiert und verdammt das ist übelst fies so etwas zu erleben geschweige denn auszuhalten, zumindest bin ich mir da ganz sicher auch ohne es mit meinen Augen oder Sinnen erlebt zu haben. Aber was will man von deutschen verwöhnten Generationen auch noch anderes erwarten als wie Likes zum konsumierten Feierabend Bierchen…
Ich werde den Text auf jeden Fall gut verwahren.. Um möglichst viele daran zu erinnern wie das ganze Drama in seinen Details aus einer guten Perspektive ausschaut.. Bekommen Sie dafür Geld das Sie den Text verfasst haben? Wenn nicht kann ich ja nur sagen “HUT AB” das sich jemand die Mühe macht und seine Zeit dafür investiert..
Sorry @ Sepp war zuerst angesprochen.. Hatte ich versauemt vor lauter affektiven Gefuehlsausbruechen
@Böse
“Es darf nicht sein was da passiert..”
Es passiert aber schon lange. Der Grund, warum nicht jedes Jahr Millionen Flüchtlinge nach Europa gelangen, ist weil die Türkei und nordafrikanische Staaten Flüchtlinge aktiv am Grenzübertritt hindern und von Europa dafür belohnt werden. Diesen Ländern gehen Menschenrechte bekanntlich am Allerwertesten vorbei. Es gab ja auch mal das Botschaftsasyl. Damit mussten Schutzbedürftige nicht den gefährlichen und teuren Weg nach Europa antreten um Asyl zu beantragen. Das Botschaftsasyl wurde bekanntlich von allen europäischen Staaten schon lange abgeschafft. Dadurch, dass Griechenland jetzt die Drecksarbeit macht, ändert sich also überhaupt nichts.
Was aber zweifelsohne ein politisches Disaster wäre, ist wenn sich zusätzlich zur Coronavirus-Krise dieser Jahr noch eine Flüchtlingskrise wie 2015 gesellt. Soviel Gespür für die Angst des wohlstandsverwöhnten Europäers sollte man schon haben.
Eine zutreffende und sehr gute Analyse. Wichtig scheint mir auch, dass Sie zu Recht hervorheben – aktuell im Hinblick auf das EGMR-Urteil N.D. und N.T gegen Spanien – dass Regelungen der EMRK nicht die Gewährleistungen des EU-Asylrechts, insb. der Asylverfahrensrichtlinie, relativieren oder aushebeln können.
Leider zeichnet sich der Beitrag durch eine erhebliche Einseitigkeit und durch apodiktische Aussagen aus, die so in der Rechtspraxis noch nicht bestätigt worden sind, sondern einer sehr subjektiven und kaum belegten Einschätzung des Autors entspringen. Inwieweit etwa Zurückweisungen an der deutschen Grenze etwa gestützt auf Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-VO vorgenommen werden können, ist mitnichten geklärt, zumal es eine Vielzahl von Stimmen gibt, die dies rechtlich für möglich halten. Von diesen Punkten einmal abgesehen, wäre es vielleicht auch mal angebracht, dass sich der Autor den aktuellen Sachverhalt und die Realität vor Augen hält. In der überwiegenden Mehrheit handelt es sich bei den Personen, die vor der griechischen Grenze Einlass begehren nicht um Flüchtlinge, die gerade aus einem Kriegsgebiet wie bspw. Idlib kommen, sondern um Personen, die bereits seit mehreren Jahren Aufenthalt und ggf. Schutz in der Türkei gefunden haben und momentan vom türkischen Präsidenten als Druckmittel missbraucht werden. Nur von einem gewünschten Ergebnis her zu argumentieren, fördert keineswegs die juristische Überzeugungskraft.
Gratuliere zu diesem Kommentar!
Nun kann schon die Dublin-VO hier nicht das vorrangige Problem sein, weil sie 1. das Asylrecht nicht beseitigen soll, 2. in einer Situation, wo GL z.B. mit 20.000 statt 2.000 (Lesbos) Asylsuchenden es wohl am wenigsten um Zurückweisungen (statt z.B. gerechter Verteilung) gehen kann. Was ich auch nicht verstehe: Warum sollen gerade im türkischen Machtbereich die Flüchtlinge Schutz gefunden haben? Wichtiger scheint mir da die Verteidigung von rechtlichen Basics. Das Asylrecht zu verteidigen ist für mich wahrlich nicht einseitig.
Nach derzeitiger Erkenntnisse handelt es sich zu einem großen Teil um Geflüchtete aus Afghanistan – einem Bürgerkriegsland, bei dem mit guten Gründen Schutzbedarf generell oder individuell möglich ist. Überdies leben afghanische Staatsangehörige in der Türkei nachweislich unter sehr prekären Zuständen, vgl. https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-01/afghanische-fluechtlinge-tuerkei-migration-eu-asylpolitik-aegaeis-flucht.
Zu Zurueckweidungen nach Dublin an der dt Grenze konnte ich in dem Artikel nichts finden, der Vorwurf geht also fehl,zumal das weder das Thema des Artikels noch ein aktuelles Problem ist (noch nicht). Ob Einreisende aus der Tuerkei unter die GFK fallen entscheiden in Rechtsstaaten die zust. Armter und Gerichte, aber dazu muss man eben erst einmal ein Verfahren eroeffnen.
Vielen Dank für den Beitrag! Eine Frage stellt sich mir nach der Lektüre allerdings noch: Wie verhält sich die Asylverfahrensrichtlinie denn zu Dublin III und wie kommt es, dass es bei Griechenland einzig auf Erstere ankommen soll, bei dem Szenario einer deutschen Grenzschließung aber auf Letztere? Da wäre ich für Aufklärung dankbar!
Es kommt meines Wissens nach bei beiden Sachverhalten auf beide Rechtsakte an. Auch Deutschland muss nach der AsylverfahrensRL erstmal den Zugang zum Verfahren ermöglichen, deshalb ist es auch nicht möglich, die deutsche Grenze einfach dicht zu machen und Antragsteller damit de facto pauschal nach Österreich zurück zu schicken. Innerhalb dieses Verfahrens findet dann als erster Schritt eine Prüfung der Zuständigkeit nach der Dublin III VO statt. Genauso müssen die Griechen ein Verfahren nach der Dublin III VO durchführen, davor kommt aber erstmal der Zugang zum Verfahren aus der VerfahrensRL. Das Dublinverfahren ist dann quasi vorgelagerter Bestandteil des gesamten Asylverfahrens. Die AsylverfahrensRL umklammert quasi die Dublin III VO.
(Offenbar ist meine Antwort gestern nicht gesendet worden oder hängen geblieben, daher jetzt nochmal, sorry für die Verzögerung). Die Dublin VO und die AsylVfRL sind verschränkt anwendbar. Zunächst richtet sich die Möglichkeit der Antragstellung ganz allgemein und überall nach der AsylVfRL. Sodann ist, bei entsprechenden Anhaltspunkten, dass eine Zuständigkeit eines anderen Staates gegeben sein könnte, die Dublin III-VO zu beachten. Das ist bei einer Einreise nach Deutschland immer der Fall, bei einer Einreise von der Türkei nach Griechenland nur bei einem entsprechenden Vortrag, dass zB Familienangehörige in einem anderen MS leben. Wenn die Dublin III-VO also angewendet wird, richtet sich auch die Entscheidung, ob und nach welchem Verfahren eine Zurückweisung möglich ist oder nicht, nach ihr (mitsamt einzelner Verweise aus der Dublin III-VO auf die AsylVfRL zu den formalen Verfahrensvorgaben). Erst wenn die Zuständigkeit geklärt ist, und die Person nicht zurückgewiesen/überstellt wird, findet ein normales Asylverfahren, wiederum nach den Maßgaben der AsylVfRL statt.
Ich habe hier auf diesem Blog im September 2015 mit Dana Schmalz über die damalige Situation diskutiert und abschließend formuliert: “Ohne einen funktionierenden Staat und eine intakte Gesellschaft gibt es überhaupt kein Asylrecht für niemanden.” (https://verfassungsblog.de/radikaler-kosmopolitismus-im-kanzleramt-eine-replik/)
Die Meinungen mögen auseinandergehen darüber, ob der deutsche Staat seitdem funktioniert (hat) oder die deutsche Gesellschaft (noch) intakt ist. Die historischen Vergleiche, drastischen Analysen und dunklen Zukunftsprognosen für Deutschland und die EU, die man so landauf landab antrifft, teile ich im Ergebnis nicht.
Aber niemand kann bezweifeln, dass sich doch so einiges verändert hat seit 2015. Nicht zuletzt meine ich das bedauerliche, dennoch leider schon damals voraussehbare Erstarken einer Partei rechts der Union.
Mittlerweile hat wohl selbst Angela Merkel, hinter verschlossenen Türen, im Wesentlichen nichts mehr gegen die Maßnahmen der griechischen Regierung. Und Ursula von der Leyen schaut sich das Geschehen – wohlwollend – aus dem Helikopter an…und verspricht mehr Frontex. In 2015/2016 herrschte noch ein anderer diskursiver Wind, der sich unüberseh- bzw. unüberhörbar gedreht hat.
Das aktuelle Vorgehen der griechischen Regierung, unterstützt beinahe unisono von den anderen Mitgliedsstaaten, mag man für illegal halten. Aber ist dem Asylrecht mit einem radikal-kosmopolitischen Ansatz, der die Interessen der partikularen Staaten und Gesellschaften, nicht zuletzt auch der EU insgesamt, einem verabsolutierten Recht auf Asyl/Einwanderung unterordnet, wirklich gedient? Hat nicht gerade auch die mangelnde Unterscheidung zwischen Asyl/Flüchtlingsschutz einerseits und Migration andererseits in diese Sackgasse geführt?
Bei allem Verständnis für die Verteidigung eines uneingeschränkten Asylrechts und Flüchtlingsschutzes – wir sollten die Grundlagen berücksichtigen, die Asyl und Flüchtlingsschutz erst ermöglichen.
Das klingt arg dramatisch. Aktuell ist eine erhebliche Mehrheit der Deutschen dafür, Flüchtlinge aufzunehmen, gedreht hat sich da in der Meinung der Öffentlichkeit nicht viel.
Abgesehen davon steht Recht nun einmal nicht unter dem Vorbehalt populärer Zustimmung. Wenn wir es verwehren, aus der Angst heraus, mit der Gewährung ggf. den Faschismus zu stärken, hat der Faschismus schon gewonnen, er wird dann halt bloß stellvertretend praktiziert.
Menschenrechte unter den Vorbehalt realpolitischer convenience zu stellen ist bereits das untere Ende der slippery slope…
Die Annahme, es handle sich bei den Migranten an der griechischen Grenze um Flüchtlinge im Sinne der GFK, ist falsch. Denn diese Menschen kommen weder direkt aus einem Kriegsgebiet noch werden sie individuell verfolgt. Das war 2015 und 2016 übrigens auch schon so.
Stattdessen wurden sie in klimatisierten Bussen aus Istanbul oder Ismir zum Zwecke der moralischen Erpressung angekarrt.
Weiterhin stammen viele von ihnen überhaupt nicht aus Kriegsgebieten und schon gar nicht aus Syrien. Es handelt sich häufig um Tritbrettfahrer, die sich aus durchaus nachvollziehbarern Gründen ein besseres Leben erhoffen und von den Regierungen in der Türkei und der EU für ihre jeweiligen Zwecke eingespannt werden: Die Türkei will ihren illegalen Angriffskrieg gegen Syrien weiterführen und die EU will funktionsfähige Nationalstaaten durch illegale Masseneinwanderung unter dem Deckmantel des Asylrechts schleifen und durch dysfunktionale Multikulti-Gebilde ersetzen.
Ein Recht auf ein gutes Leben gibt es nicht und kann es auch nicht geben, für manchen Juristen ist das offenbar schwer verständlich, stimmen tut es trotzdem.
Haben Sie auch ein juristisches Argument oder argumentieren Sie rein ideologisch und emotional?
Ob jmd ein Schutzbedürfnis hat, wird in einem Rechtsstaat nicht durch Kommentatoren von der Couch aus festgestellt sondern durch dafür vorgesehene Behörden und wenn nötig durch Gerichte überprüft. Ob die Menschen dafür in klimatisierten (es sehr kalt in Istanbul aktuell, also bezweifle ich das) Reisebusse “herangekarrt” werden ist dafür völlig irrelevant.
Sehr geehrter Herr Lehnert,
bei den Personen welche hier in den letzten Tagen illegal die griechische Grenze überquerten oder zu überqueren versuchten handelt es sich zum allergrößten Teil gerade eben nicht um Flüchtlinge im Sinne der GFK. Und damit läuft ihre gesamte Argumentation im Prinzip völlig ins Leere.
Ein Refoulment Verbot greift daher hier ebenso wenig wie das von Ihnen hier angeführte Verbot einer Bestrafung der illegalen Einreise gemäß der GFK oder die Vorgaben der Asylverfahrensrichtlinie.
Fakt ist: die griechische Grenze zur Türkei ist eine EU Außengrenze und unterliegt damit dem Schengener Abkommen. An jedem Punkt der Schengen-Außengrenze ist gemäß diesem gültigen Abkomme die Einreise zu verweigern, wenn kein Schengen-Visum vorhanden ist oder aus anderen Gründen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit eines Schengen-Staates festgestellt wird. Beides ist hier der Fall.
Ich kann Ihnen nur dahin gehend zustimmen, dass natürlich bei Stellung eines Schutzantrags überhaupt erst einmal festgestellt werden muss, ob es sich nicht ausnahmsweise (!) doch um einen Flüchtling handeln könnte, da die entsprechenden Rechte ja Individualrechte sind. Eine pauschale Aussetzung dieser Rechte halte ich daher ebenfalls für nicht rechtskonform.
Die Lösung wäre aber höchst einfach: Bis zur Feststellung der Identität und einer Entscheidung über den Antrag in einem Schnellverfahren welches innerhalb eines Tages durchführbar ist, kann die Antragstellende Person durchaus festgehalten werden. Nach Ablehnung ihres Antrages ist sie im weiteren gesichert eben kein Flüchtling und wird für den illegalen Grenzübertritt der EU Außengrenze inhaftiert und mit Gefängnisstrafe ohne Bewährung bestraft. Der Gefängnisstrafe folgend dann abgeschoben und/oder in Abschiebehaft gehalten.
Würde man konsequent so verfahren, würde sich die ganze sogenannte “Flüchtlings”problematik recht schnell von selbst erledigen, denn dann würde die ökonommische Rechnung welche in Wahrheit über 90% der hier nach Griechenland strömenden antreibt nicht mehr aufgehen.
Ich war selbst mehrfach in Griechenland und dort auch in mehreren Flüchtlingslagern. Die absolute Mehrheit der Personen dort sind keine Flüchtlinge, das ist einfach Fakt, das ist die Realität. Da stehen dann ein Mann aus Ghana, ein Tadschike und ein im Iran geborener Afghane nebeneinander und erklären freudestrahlend dass sie in Deutschland studieren wollen. Das sind keine schlechten Menschen, ganz im Gegenteil handelt es sich überwiegend um höchstanständige junge Männer welche etwas aus ihrem Leben machen wollen.
Der Fehler liegt also allein bei uns selbst und unseren immer mehr ins Absurde abgleitenden Auffassungen über die Realität, oder genauer noch gesagt unserer Totalverweigerung der Realität. Wir sind die Schuldigen und schaden dabei nicht nur uns selbst, sondern durch die weitere Aufrechterhaltung dieser Illusionen auch und gerade eben diesen jungen Einwanderern und vor allem anderen auch den wenigen echten Flüchtlingen unter diesen.
Es gibt aber nun einmal kein Menschenrecht auf eine illegale Einwanderung und kein Menschenrecht auf die illegale Überquerung der EU Außengrenze. Das Schengener Abkommen stellt ganz eindeutig fest, dass die EU Außengrenze ohne Visum nicht überquert werden darf und dass die Überquerung bei Feststellung einer sich daraus ergebenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit in jedem Fall zu verweigern ist.
Personen die keine Flüchtlinge sind unterliegen nicht der GFK und damit greift Ihre ganze Argumentation nicht. Es verbleibt also beschließend einfach nur noch in einem Rechts-Verfahren so kurz und so effizient wie möglich festzustellen, dass sie keine Flüchtlinge sind. Das wäre problemlos möglich und es ist bedauerlich dass dies in Griechenland nicht geschieht. Während dieses Verfahrens kann man sie dann sehr wohl festhalten. Und dann kann man sie inhaftieren und abschieben, wie es sowohl erforderlich als auch geboten ist.
Hochachtungsvoll
Diese Feststellung, ob es sich um Flüchtlinge iSd GFK handelt, obliegt erstens nicht Ihnen und ist zweitens für die obigen Fragen irrelevant, weswegen Ihr ganzer Text leider für die Katz ist…
Noch ist es den Bürgern in D nicht verwährt, aufgrund von Beobachtungen Feststellungen zu treffen. Wenn Migranten in großer Zahl fließend Türkisch sprechen ist auszuschließen, dass diese direkt aus einem Kriegsgebiet stammen in dem sie individueller Verfolgung ausgesetzt sind.
Weiterhin handeln viele äußerst gewalttätig und stehen damit eher im Verdacht selbst eine Bedrohung darzustellen, als einer Bedrohung ausgesetzt zu sein.
Diese Beobachtungen und Feststellungen sind für die obigen Fragen durchaus von hoher Relevanz, auch wenn das dem einen oder anderen nicht in den Kram passt.
Rechtspopulismus ist ein Kategorienfehler. Richtig: Antidemokraten Nazi-nostalgisch.
Ich bin zwar kein Jurist, vermute jedoch, dass der Artikel vom Standpunkt des juristischen Purismus in Ordnung geht. Man sollte jedoch auch berücksichtigen, dass Rechte und Gesetze nicht in einem Vakuum entstehen, sondern von internationalen Verträgen und von nationalen Gesetzgebern geschaffen werden. Thomas Jefferson sprach von ‘inalienable rights’. Eh klar. Aber man möge daran denken, wie ‘inalienable’ diese ‘rights’ im Laufe der ersten 250 Jahre der USA in Wirklichkeit waren.
Wenn der Buchstabe des Gesetzes nicht mehr den Bedürfnissen der Realität entspricht, dann gibt es zumindest 2 Möglichkeiten: (a) das Gesetz wird der Realität angepasst oder (b) Gesetzesverletzungen werden überwältigend und nicht mehr kontrollierbar. Der Rechtsstaat wankt.
Seit 2010 leben die Griechen in einer wirtschaftlichen Depression. Kein anderes Land der entwickelten Welt hat seit den 1930er Jahren eine solche Depression erleben müssen: mehr als 25% Wirtschaftseinbruch, Arbeitslosigkeit zeitweise bis zu 30% (Jugendarbeitslosigkeit bis zu 50%), unvorstellbare Einkommenseinbußen, niedrigste Gehälter heutzutage, etc. Und trotzdem hat die Bevölkerung seit 2015, vor allem die Inselbevölkerung in der Nähe zur Türkei, vorbildlichen Dienst an Menschen geleistet. Nur – irgendwann einmal bricht der Krug, der zum Brunnen geht.
Dieser Krug brach nicht erst in den letzten Tagen. Jeder, der es sehen hätte wollen, hätte es seit mindestens 6 Monaten sehen können: Dorfbevölkerungen am Festland, die morgens erfuhren, dass nächstens Migranten in leerstehende Hotels der Umgebung einquartiert wurden; dass diese Migranten dort besser umsorgt und versorgt wurden, als die Dorfbevölkerung; dass die medizinische Versorgung von Migranten überbeansprucht wurde; etc. Griechische TV Sender berichteten von früh bis spät über solche Vorfälle. Gleichzeitig merkten die Griechen, dass dieses ‘europäische Problem’ von der EU ignoriert und dass Griechenland alleine gelassen wurde: während halb Europe sich Sorgen um ein paar Dutzend Migranten auf einem Schiff in Italien machte, landeten jeden Tag 300-400 Migranten (und mehr) auf den griechischen Inseln.
Der Jurist mag ob der gegenwärtigen Vorgangsweise Griechenlands entsetzt sein. Der Realist muss den Griechen die Frage stellen: “Warum habt Ihr denn solange gewartet?” Jetzt zu sagen, dass es eh nur um 13.000 Migranten geht, ist eine totale und mißbräuchliche Verzerrung der Realität. Die Griechen haben sich seit 2015 um mehr als 1 Million Migranten gekümmert. Wenngleich der Großteil davon nur auf ‘Durchreise’ war, war dies dennoch ein riesiger Aufwand und ein großartiger Einsatz der Bevölkerung. Und mehr als 100.000 sind derzeit noch im Land und werden täglich mehr. Und dann sollen die Griechen auch noch Verständnis haben, wenn ein von Erdogan aufgehetzter Mob auf ihre Grenzen stürmt?
Lieber Autor des Artikels, kommen Sie bitte auf den Boden der Realität. Auch der Rechtsstaat hat Schwachstellen. In Griechenland kann man derzeit seine Schwachstellen beobachten. Nichts höhlt den Rechtsstaat mehr aus, als wenn man permanent an seinen Schwachstellen rüttelt.
Hallo
Auch ich bin keine Juristin. Und frage Sie: Was ist eine “humanitäre Katastrophe”?
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
ohne die Lage vollständig zu überblicken, habe ich doch Zweifel an Ihrer These, es läge bei der überwiegenden Mehrzahl der Betroffenen keine Schutzbedürftigkeit vor. Jedenfalls in 2015/16 ging es doch hauptsächlich um Personen aus Syrien. Diese Menschen habe hier alle internationalen Schutz zumindest in Form des subsidiären Schutzes erhalten, sind also nach Ansicht auch des BAMF gerade nicht allein aus wirtschaftlichen Gründen geflüchtet. Ein Widerruf dieser Entscheidungen (wegen veränderter Lage in Syrien) hat sich bislang noch nicht abgezeichnet.
MfG
Markus Rau
“Jedenfalls in 2015/16 ging es doch hauptsächlich um Personen aus Syrien.”
Nicht ganz, es ging hauptsächlich um Personen die behaupteten sie wären aus Syrien. Das BAMF hat sich in der Mehrzahl der Fälle und in Ermangelung von Ausweisdokumenten, die statt vorgelegt zu werden teilweise die Toiletten in den Aufnahmelagern verstopften, auf Selbstauskünfte verlassen. Oftmal genügte die unbesehene Einreichung eines Auskunftszettels. Eine auch nur ansatzweise regelkonforme Prüfung der Angaben war aufgrund der Kapazitätssituation völlig unmöglich.
Vor dem Hintergrund des bei Anne Will von Agela Merkel ausgesprochenen Ziels “möglichst viele Menschen in Deutschland” ist das nur konsequent.
Zwei Wochen nach der Grenzöffnung hat der Chef des BAMFs übrigens gekündigt.
Sie wissen aber auch, dass inzwischen für alle positiven Asylbescheide aus 2015, also auch insbesondere die im schriftlichen Verfahren, die Prüfung der Einleitung von Widerrufsverfahren durchgeführt wurde und im Ergebnis über 99% eben KEIN Verfahren eingeleitet wurde?
Sehr geehrter Herr Rau,
ich beziehe mich ausschließlich auf die Situation hier und heute an der griechischen Grenze und keineswegs auf 2015, wie es leider auch Herr Lehnert nicht unterlassen kann diese beiden Ereignisse in seinem Text miteinander zu verbinden und beschließend einmal mehr von einem politischen Narrativ der Rechten (wer auch immer diese sein sollen) zu sprechen.
Nun, ich bin Rechts. Und dennoch der festen Überzeugung dass 2015 kein Rechtsbruch war und es auch nicht zu einer Öffnung von Grenzen kam (da diese ja bereits offen waren) etc. Die Situation 2015 und die Situation hier und heute an der griechischen Grenze bzw. in Griechenland sind aber gerade eben verschieden.
Hier und heute missbraucht die Türkei Menschen zur Durchsetzung ihrer Politik, werden Afghanen, Pakistanis und Afrikaner mit türkischen Bussen an die Grenze gefahren, werden teilweise Gasmasken von der türkischen Polizei an diese “Flüchtlinge” ausgegeben. Auch in den Lagern auf Lesbos in welchen ich persönlich mehrfach war sind echte Syrer hier und heute in der Minderzahl.
Teilweise unterstützen die türkischen Sicherheitskräfte diese “Flüchtlinge” aktiv beim Versuch in die EU zu gelangen. Anscheinend in einem Einzelfall kam es sogar zu Beschuss griechischer Sicherheitskräfte mit Tränengasgranaten durch die türkische Polizei.
Diese türkische Agression und dieser unfassbare verbrecherische Missbrauch von Menschen durch die türkische Regierung muss durch die EU entschieden abgewehrt und zunichte gemacht werden. Nicht zuletzt auch für die echten Flüchtlinge, welche zuvordert vor allen anderen die wahren Leidtragenden dieser zynischen verbrecherischen türkischen Politik sind.
Umgekehrt muss man natürlich feststellen, dass die Türkei zunehmende wirtschaftliche Probleme hat und mit der Versorgung der Flüchtlinge von der EU weitgehend alleine gelassen wurde. Die wenigen Milliarden Euro die hier als Ausfluss unserer ebenso perfiden Heuchelei und Doppelgesichtigkeit gezahlt wurden reichen ja nicht mal im Ansatz im Vergleich zu den Kosten welche die Türkei durch die Aufnahme von insgesamt eher an die 4 Millionen Flüchtlingen und Einwanderern hatte.
Noch so zynische, menschenverachtende und heuchlerische Machtpolitik auf unserer wie auf türkischer Seite begründen aber dennoch kein Recht auf Einreise in die EU.
Umgekehrt sollte natürlich trotzdem in einem Verfahren festgestellt werden, wer ein Flüchtling ist und wer nicht. Entgegen der Annahme die immense Anzahl und der Mangel an Belegen, Ausweispapieren usw würden dies zeitnah und schnell verunmöglichen wäre es sehr wohl möglich, innerhalb kürzester Zeit festzustellen wer ein Flüchtling ist und wer nicht.
Das ein solches Verfahren in Griechenland nicht stattfindet ist daher wie Herr Lehnert ausgeführt hat ein Bruch geltenden Rechts. Dieser Rechtsbruch ist aber vor allem der Inkompetenz und/oder Überforderung der griechischen Behörden geschuldet. Wie ein Hohn mutet es hier an, wenn die Bundesregierung dazu nun großspurig erklärt, sie wolle 20 weitere Bundespolizisten und 1 Helikopter senden.
Der ernsthafte Schutz der EU Außengrenzen sollte eine gemeinsame EU Aufgabe sein, an der alle Staaten sich prozentual zu ihrem Vermögen und ihren Ressourcen beteiligen. So wie wir weltweit echte Flüchtlinge im Stich lassen, hat man hier auch die Griechen jahrelang im Stich gelassen und klagt nun darüber, dass Griechenland als Konsequenz unserer Ignoranz den Rechtsstaat hier außer Kraft setzt.
Der Schuldige sind allein wir.
Hochachtungsvoll
Sehr geehrter Herr Funge,
gerade im Jahr 2015 war ich in München in dieser Sache tätig und damit näher an den hierher strömenden Massen als die meisten. Es ist eine weit verbreitete Behauptung, dass hier viele der illegalen Einwanderer sich als Syrer ausgegeben hätten und dies nicht ausreichend überprüft worden wäre. An dieser Behauptung stimmt nur der zweite Teil. Interessantererweise gaben sehr viele ihre Herkunft durchaus korrekt an. Es gab auch damals schon beispielsweise unzählige Afghanen (meist aus dem Iran und eben nicht aus Afghanistan) und Pakistanis usw.
Natürlich gab es Missbrauchsfälle in denen sich Personen als Syrer ausgaben, insbesondere aus dem Nordafrikanischen Raum, aber gerade eben die echten Syrer erwiesen sich hier oft als hilfreich, konnten diese doch oft schon allein aufgrund des Dialektes und anderer solcher Eigenheiten aufzeigen wer unter ihnen kein Syrer war. Die Anzahl solcher falscher Syrer war in Wahrheit relativ gering. Bei den vielen Überprüfung von Pässen durch die Polizei damals waren meiner rein persönlichen (und damit anekdotischen) Kenntnis nach gemittelt ungefähr 10 % Fälschungen und an einzelnen Spitzentagen 20% Fälschungen. Viele hatten natürlich keinen Pass, aber auch hier lag die Zahl derjenigen welche sich nur als Syrer ausgaben keineswegs so hoch wie es in meinen Kreisen oft angenommen wird. Tatsächlich sogar meiner Kenntnis nach eher noch niedriger.
Aber dessen völlig ungeachtet ist die Situation hier und heute eben eine völlig andere als die 2015.
Der völlige Kontrollverlust 2015 aber zeigt auch klar auf, dass damit der Rechtsstaat ebenso völlig außer Kraft gesetzt war. Das bedeutet meiner Überzeugung nach insbesondere, dass diejenigen welche hier im Blog immer den Rechtsstaat so hochhalten einfach nicht verstehen, dass die Realität, die realen Geschehnisse abseits von theoretischen Diskussionen über auf Papier geschriebene scheinbar sakrosankte Ideen hinaus den Rechtsstaat ebenso vernichten können wie es die Nicht-Beachtung derselben bewirken kann (wie jetzt in Griechenland).
Die einzig mögliche Lösung ist es also, das Recht intellligent und sinnvoll zu benutzen. Um dadurch den Rechtsstaat zu erhalten und zu schützen. Sowohl gegen die Nicht-Beachtung der Gesetze als auch gegen seine Zerstörung durch eine blinde ideologiegetriebene Befolgung des Wortlauts allein, welche mit dem gleichen Resultat endet.
Diejenigen welche hier blind dem grenzenlosen Weltbürgertum den Weg unter Missbrauch des Asylrechts bahnen wollen, zerstören damit gerade eben den Rechtsstaat, weil dieser dann an der praktischen Realität und dem daraus folgenden Kontrollverlust zugrunde geht.
Hochachtungsvoll
Über den tatsächlichen Anteil an Betrügern kann diskutiert werden.
Der Deutschlandfunk berichtete am 12.09.2015 beispielsweise wie folgt:
Merouane Missaoua, selbst Marokkaner, arbeitet seit Jahren in Wien. Jetzt hat er frei genommen, hilft seit Tagen ehrenamtlich als Dolmetscher Flüchtlingen, …
„Ganz, ganz ehrlich – also ich glaube, meine persönliche Einschätzung, weil seit der Krise wie gesagt bin ich hier, tagtäglich: Minimum ein Viertel dieser Leute, denen ich begegnet bin, sind keine Flüchtlinge. Ich habe Leute aus Marokko, ich habe Leute aus Algerien getroffen, weil ich kann das entdecken, ich spreche deren Dialekt auch, und wenn sie zu mir kommen, dann kann ich das vom Akzent sofort erkennen.”
Die taz berichtet am 12.11.2015:
“Das Bundesamt verzichte auf eine „Identitätsprüfung“, rügte der Personalrat. „Syrer ist, wer sich schriftlich im Rahmen einer Selbstauskunft als Syrer bezeichnet (im Fragebogen an der richtigen Stelle ein Kästchen ankreuzt) und der Dolmetscher (in der Regel weder vereidigt noch aus Syrien kommend) dies bestätigt“, heißt es im Brief, der der taz vorliegt.”
“Diese Verfahren stünden „mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht im Einklang“ heißt es in einem offenen Brief an den Leiter des BAMF, Frank-Jürgen Weise.”
Sie selbst nennen im Schnitt 10% gefälschte Pässe. Vor dem Hintergrund, dass nach den mir bekannten Zahlen seit 2015 weit über die Hälfte der Antragssteller keinerlei Papiere vorlegt, kann über deren Herkunft und Asylberechtigung eigentlich nur spekuliett werden.
Die Anteile sind also in jedem Fall erheblich zu nennen. Dass über die Hälfte der Migrante zufällig seine Papiere verliert, ist wenig plausibel.
Sehr geehrter Herr Funge,
die Zustände 2015 sind ja aber gerade eben nicht das Thema hier. Es geht um die konkrete Situation an der griechisch-türkischen Grenze hier und heute. Von daher nützt es auch wenig über die Frage herumzustreiten, wieviele der hierher 2015 gekommenen Personen Flüchtlinge waren oder auch nicht.
Nehmen wir einmal rein theoretisch an, es wären tatsächlich damals nur Flüchtlinge gekommen. Nur mal als rein theoretische Annahme. Dann ändert selbst das nichts an dem viel wesentlicheren und viel katastrophaleren Umstand, dass man damals durch den völligen Kontrollverlust den Rechtsstaat aufgehoben hat, dass Deutschland damals in diesem Bereich kein Rechtsstaat mehr war.
Eine Diskussion über den genauen Anteil von Betrügern ist gegenüber diesem ungeheuren Vorgang völlig belanglos. Leider wird dieser wesentliche Punkt auch von vielen Gegnern der Flüchtlingspolitik 2015 nicht verstanden, wird sich zu sehr auf irgendwelche Einzelfaktoren (beispielsweise wieviele falsche Syrer da waren etc) konzentriert statt über das wahre Problem dem wir hier nun auch heute gegenüber stehen. Nämlich dass der Rechtsstaat in seiner Existenz bedroht ist. Durch den Kontrollverlust und die Verneinung der realen Fakten und des realen Geschehens sowie der realen Möglichkeiten.
Im weiteren müssen Sie keineswegs über die Herkunft und Asylberechtigung spekulieren. Im Laufe der Zeit wurde Stück für Stück in unermüdlicher Arbeit zumindest soweit Klärung in die Sache gebracht, dass wir heute beispielsweise recht gesichert wissen, dass 8% der vorgelegten syrischen Pässe Fälschungen waren und dass bei denen welche ohne Pass vorgaben Syrer zu sein der Anteil ebenfalls bei 10 bis 20 % lag. Aber wie gesagt ist das in Wahrheit völlig irrelevant.
Es spielt gar keine Rolle ob der illegale Einwanderer ein Syrer ist oder nicht. Gemäß GFK ist man nicht deshalb automatisch ein Flüchtling weil man aus einem Bürgerkrieg flieht. Auch für echte Syrer gab es von der GFK her genau genommen keine Rechtsgrundlage welche eine Aufnahme derselben zwingend geboten hätte. Natürlich konnte und durfte man sie aufnehmen, aber es gab kein Anrecht auf eine solche Aufnahme.
Nehmen wir theoretisch an, jede einzelne Person die 2015 gekommen ist und behauptete Syrer zu sein wäre ein Syrer gewesen. Völlig irrelevant. Gemäß GFK sind diese Personen keine Flüchtlinge nur weil sie Syrer sind und sie sind keine Flüchtlinge nur weil in Syrien Bürgerkrieg herrscht. Zumal sie nicht direkt aus Syrien hierher gekommen sind.
Man hätte sie, statt sie aufzunehmen, 2015 allesamt auch ganz anders bearbeiten können. Ihren Asylantrag (den man bearbeiten muss) sofort ablehnen – und zwar sofort in dem Moment in dem sie erklären Syrer zu sein. Und der sofortigen Ablehnung folgend sie inhaftieren und dann abschieben. Rein rechtlich wäre dies möglich. Im Prinzip ist das worauf ich hinaus will weg zu kommen von dem extremen Rechtsnegativismus der gerade in Deutschland den rechtlichen Diskurs dominiert hin zu einem Rechtspositivismus in dem vor allem anderen zunächst mal untersucht wird was alles möglich ist. Und die meisten sind immer höchst erstaunt wenn sie an die Sache mal nicht von Verboten und Geboten heran gehen, sondern von einer Seite dessen was Möglich ist.
Sowohl die GFK wie die Asylverfahrensrichtlinie wie auch das Schengener Abkommen lassen ganz verschiedene Möglichkeiten der Abarbeitung solcher Geschehnisse zu. So wenig die Aufnahme 2015 damit ein Rechtsbruch war, so wenig wäre es ein Rechtsbruch gewesen 2015 niemanden aufzunehmen, und zwar völlig unabhängig davon ob die Flüchtlinge nun Syrer sind oder nicht und welchen Anteil von Syrern man hier hat.
Wir müssten meiner Überzeugung nach endlich weg von der Fixierung auf solche belanglosen Detailfragen hin zu einer praktisch realisierbaren Lösung des tatsächlichen Problems. Und das besteht nicht in der genauen Zusammensetzung der hierher strömenden Migranten.
Wir sehen sozusagen den Wald vor lauter Bäumen nicht. Und da ist es dann völlig unerheblich, ob ein Anteil falsche Angaben macht und wie hoch dieser Anteil ist. Selbst wenn alle falsche Angaben gemacht hätten oder alle echte Syrer wären ändert das nichts an den tatsächlichen rechtlichen Möglichkeiten und nichts daran, dass wir dringend eine praktische Lösung dieses realen praktischen Problems benötigen und diese kann nur in einer neuen Form des Rechtspositivismus erfolgen.
Andernfalls wird der Rechtsstaat diese Entwicklung nicht überleben, und zwar gleichgültig ob wir hier linker Ideologie willfahren oder im Gegenteil wie Griechenland jetzt das Recht einfach aussetzen. Diese mangelnde Kreativität und mangelnde Vorstellungskraft abseits der jetzt schon recht ausgetretenen Pfade von Nehmt sie alle auf und nehmt niemanden auf ist manchmal für mich schon recht erstaunlich.
Hochachtungsvoll
Alle ablehnen, inhaftieren und abschieben, hätte wohl eher nur das “Chaos” an Grenzorte verschärft vorverschoben.
Ein Problem scheint ja etwa u.a., dass gar nicht alle ohne Weiteres sofort abzuschieben sein können, wegen Abschiebungshindernissen etc.
Woher kommt die unverrückbare Gewißheit, daß unter den Zehntausenden nicht auch – sagen wir mal – 3 Dutzend Hardcore-Al-Nusra-Dschihadisten dabei sind? Werden diese sprichwörtliche Kopfabschneider in Idlib nicht gerade zeitgleich zerpflückt? Haben jene Länder, die in diese Söldnertruppen “investiert” haben, etwa kein Interesse ihre Investition zu schützen?
Vielleicht sogar das strategische Interesse, diesen kampferprobten Mördern in der EU neue Aufgaben zuzuteilen?
Was, wenn die Aktion Erdogans tatsächlich nur Präludium für einen weitergehenden, expansiven Kriegsakt ist?
Es ist dringendst geboten, den juristischen Blickwinkel um einen weniger blauäugigen, weiter herausgezoomten, geostrategischen Blick zu erweitern.
Die Klärung von Fakten kann einem Rechtsstaat nur zuträglich sein. Die Relevanz der Fakten ist natürlich perspektivisch geprägt.
Mir geht es darum, dass die pauschale Zuordnung, des in der GFK festegelegten Begriffs des Flüchtlings auf alle Menschen die 2020 vor der griechischen Grenze stehen ebenso irreführend ist, wie 2015 für jene, die am Budapester Hauptbahnhof gestrandet sind, denn auch die stammten häufig aus türkischem Aufenthalt.
Es gibt seit 2015 eine Kontinuität der Irreführung durch Begriffe und Bilder. Und es gibt seit 2015 eine Kontinuität des Unrechts, die in der andauernden Mißachtung von Artikel 16a GG besteht.
Sollten in Griechenland in den nächsten Wochen die Grenzen geöffnet werden, dann wird sich 2015 wiederholen. Ein Vorgang bei dem laut Kanzlerin nur die Vorbereitung unzureichend war, aber sonst alles richtig gemacht wurde, der sich aber angeblich trotzdem nicht wiederholen soll …
“Geflüchtete werden beschossen, mit Tränengas und Schlagstöcken an der Einreise nach Griechenland gehindert.”
Seit wann ist denn ein gewaltsam versuchter Grenzübertritt eine EINREISE?
Eine Einreise ist jeder Grenzübertritt, auch dann, wenn er illegal ist, vgl. § für das deutsche Recht § 14 Abs. 2 S. 3 AufenthG.
Auch wenn die Diskussion langsam wieder ein wenig zu entgleiten scheint, möchte ich doch nochmals auf zwei Punkte besonders hinweisen:
1) Schutzbedürftig ist eben nicht nur der Flüchtling iSd. GFK, sondern nach Unions- und deutschen Recht auch derjenige, der den sog. subsidiären Schutz beanspruchen kann (z.B. Bürgerkriegsflüchtling).
2) In Syrien spielt sich seit Jahren eine immense Katastrophe ab. Es steht außer Zweifel, dass Millionen – aus guten Gründen – davor geflüchtet sind. Diese Menschen sitzen jetzt hauptsächlich im Libanon und in der Türkei. Sicher gab und gibt es auch die “Trittbrettfahrer” (z.T. werden die im deutschen Asylverfahren allerdings durch Sprachanalysen enttarnt). Und natürlich bestehen auch Gefahren. Aber es gibt eben auch diese große Gruppe von Menschen, die mit Recht um Schutz nachsuchen.
Abgesehen davon: Ihren Eindruck, sehr geehrter Herr Reinhardt, der deutsche Rechtsstaat sei in Gefahr, kann ich – bei allem Verständnis für manche Sorge – schlicht nicht teilen. Diese Rhethorik, so scheint mir, war schon 2015/16 (und auch 2018) massiv übertrieben und wenig hilfreich.
Sehr geehrter Herr Rau,
zweifelsohne sind sehr viele Menschen im Prinzip schutzbedürftig, es entsteht daraus jedoch nicht in jedem Fall ein Rechtsanspruch auf diesen Schutz, dass ist der alles entscheidende Punkt.
Subsidiärer Schutz kann (!) hier gewährt werden, muss dies aber eben nicht. Er könnte ebenso auch verweigert werden. Es ist ein freiwilliges Eintreten, eine nicht zwingende, aber dennoch erfolgte Schutzleistung, aus welcher sich aber eben kein zwingender Schutzanspruch in jedem Fall ableiten lässt.
Ich schrieb ja explizit, dass ich das Geschehen 2015 beispielsweise aus der gleichen Argumentation heraus keineswegs für einen Rechtsbruch halte und abweichend zu anderen Kritikern der “Flüchtlings”politik in Deutschland hier weder einen Rechtsbruch sehe noch eine Handlung außerhalb des Rechtsstaats.
Katastrophen spielen sich im Weiteren nicht nur in Syrien ab. Es gibt eine Unzahl von Ländern mit teilweise noch katastrophaleren Zuständen als in Syrien. Wenn es nur irgendwie möglich wäre, würde ich gerne jedem der Menschen dort helfen. Und es ist meiner Auffassung nach sogar so, dass Deutschland im Rahmen seiner eigentlichen Möglichkeiten beschämend (!) wenig für die Flüchtlinge weltweit tut, nicht zuletzt beschämend wenig für die Flüchtlinge in Syrien.
Die Aufnahme beliebiger illegaler Migranten in Deutschland aber hilft der Mehrheit der Flüchtlinge gerade eben nicht. Im Gegenteil. Entzieht sie diesen auch noch die (begrenzten) Mittel. Und die absolute Mehrheit dieser Menschen (subsidärer Schutz) hat gerade eben kein Recht auf Schutz, sondern ihr kann von uns Schutz gewährt werden, oder eben auch nicht.
Sie verwechseln hier eine Kann-Möglichkeit mit einer Muss-Bestimmmung. Gerade darauf wollte ich hinaus, als ich von einem dringend notwendigen Primat eines Rechtspositivismus in dieser Sache schrieb. Das wir endlich erkennen, dass wir dürfen und können, aber eben nicht müssen. Sobald man sich von dieser Beschränkung des Müssens frei gemacht hat sollte man sich dann die Frage stellen, warum nur im Vergleich ihrer Länder Vermögende welche gerade eben überwiegend nicht in existenzieller Not sind einen uneingeschränkten Rechts-Anspruch auf unsere beschränkten Mittel haben sollen, während all die welche nicht über die notwendigen Mittel verfügen um hierher zu kommen keinerlei Menschenrechte haben, außer in der Rethorik ihrer vermeintlichen Interessens-vertreter, die doch mehr ihre eigenen (ideellen wie materiellen) Interessen vertreten als die derjenigen welche tatsächlich in Not sind.
Mag sein dass ich die daraus erwachsenden Gefahren für den Rechtsstaat an sich falsch wahrnehme, aber hier und heute zeigt Griechenland mit seiner de facto Aussetzung des Rechtsstaats dort, wie schnell das ganze geht, wenn die ideologie-verblendete Rethorik von der Realität eingeholt und konterkariert wird. Die gleiche Gefahr besteht auch in Deutschland.
Solange wie Muss- und Kann Bestimmungen weiterhin nach belieben verwechseln, besteht hier die Gefahr, dass gleich welchen Weg wir hier einschlagen der Rechtsstaat am Schluss der Opfer dieser Fehlentwicklung ist. Und dies umso sinnfreier, als es ja noch andere Möglichkeiten gäbe, welche sowohl ethisch-moralisch, als auch praktisch-real sowohl effizienter als auch gerechter wären.
Hochachtungsvoll
Allgemein hierzu:
Erst im Februar 2020 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil klar hervor gehoben, dass das Überklettern von Grenzzäunen eine sofortige Zurückschiebung ohne vorherige individuelle Prüfung erlaubt, weil diese die Konsequenz eigenen Handelns der illegalen Grenzüberquerer sei, wenn diese an einer anderen Örtlichkeit einen Schutzantrag hätten stellen können.
Gerade hier läge die höchst einfache Lösung, welche beispielsweise von Ungarn auch schon so praktiziert wird: entsprechende Stellen an Grenzübergängen zu schaffen, an denen Schutzanträge eingereicht werden können, ohne die Grenze zu überqueren. Ich würde das sogar noch ausweiten und die Antragstellung auch südlich der Sahara bzw. in vielen weiteren Gebieten ermöglichen. Ohne das Gebiet der EU zu betreten wird der Antrag gestellt, dann entsprechend bearbeitet und dann der Person Einlass gewährt oder nicht.
Würde man konsequent solche Möglichkeiten schaffen, könnte man sowohl problemlos an der griechischen Grenze Zurückweisungen im Rahmen des Rechtsstaats wie auch der Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betreiben, dennoch echte Flüchtlinge aufnehmen und ihnen helfen und Schleusern, Organisierter Kriminalität und politischem Missbrauch von Flüchtlingen weitgehend den Boden entziehen.
Der Rechtsbegriff “kann” sollte nicht “völlig beliebig anwendbar” meinen, sondern tatsächlichen und rechtlichen Bindungen unterfallen. Damit sollte dies nicht allgemein in sein Gegenteil im Sinne von “kann nicht” umdeutbar sein.
Vielmehr sollte grundsätzlich eine nähere, offene Überprüfung nötig scheinen. Insofern scheint die Vorstellung, generell alle abzulehnen, zu inhaftieren und abzuschieben an der tatsächlichen und rechtlichen Wirklichkeit vorbeizugehen, obwohl dies gerade der Gegenseite vorgeworfen ist.
Im Jahr 2015 war es zudem nicht möglich anderswo Einreiseanträge zu stellen. Damit scheint solche Vorstellung bei rückwärtiger Betrachtung in Bezug auf das Jahr 2015 ebenfalls an den tatsächlichen und rechtlichen Umständen vorbeizugehen und nur unter Umständen als möglicher Gedanke für die Zukunft in Betracht zu kommen.
Hierbei sollte also bedeutsam scheinen, dass es für jemanden, welche dringende Gefahren, wie etwa aufgrund von drohender politischer Verfolgung drohen, nicht unbedingt nur besonders hilfreich wirken muss, wenn er gehalten sein soll, erst noch am Ort solcher dringenden Gefahr sein bürokratisch behördliches Einreiseantragsverwaltunsgverfahren in Deutschland in Ruhe abzuwarten.
“Ihren Eindruck, sehr geehrter Herr Reinhardt, der deutsche Rechtsstaat sei in Gefahr, kann ich – bei allem Verständnis für manche Sorge – schlicht nicht teilen.”
Die millionenfache illegale Einreise ohne Aufenthaltstitel, die ohne jegliche strafrechtliche Konsequenzen bleibt, ist nichts anderes als eine bis heute andauernde Aussetzung des Rechtsstaats. Richterlich ist das mehrfach festgestellt,
Dieser Rechtsbruch wurde zunächst von der Kanzlerin selbst mit einer Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme durch ein Grunrecht aus Asyl begründet, das Artikel 16a GG explizit ausschließt.
Danach haben Langenfeld und Co. sich einen juristischen Trampelpfad über das sogenannte “Selbsteintrittsrecht” gebastelt. Die Ausnahme wurde ganz einfach zur Regel umdefiniert und Langenfeld wurde wenige Monate später mit einem Richterjob beim Verfassungsgericht bedacht.
Drei Jahre später schüttelte sich Herr Thym eine umfangreiche neue Interpretation aus dem Ärmel, bei der er sich u.a. zu dem Satz verstieg “Die Verfassung ist öffentlich sichtbar, in der Rechtspraxis aber weitgehend irrelevant.”.
Damit wollte er offenbar gleich das Grundgesetz im Zweifelsfall für ungültig erklären. Vor dem Hintergrund dieser bizarren Argumentationsfäden, die alle paar Monate neu gesponnen werden, darf die These vom Rechtsbruch jedenfalls für weiterhin gültig betrachtet werden.
Es war an anderer Stelle von einem “Kann” bei Gestattung und Zulässigkeit von Grenzübertritten die Rede.
Damit sollte es nicht ohne Weiteres in Einklang zu bringen sein, trotzdem in jedem Fall millionenfache, illegale Einreisen mit ansich notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen anzunehmen und eine Aussetzung des Rechtsstaates erkennen zu wollen, soweit hier nicht stets eine Strafrechtsverfolgung erfolgt.
@FUnge: Ihre Rechtsauffassung interessiert mich nicht, an der hab ich mich in den letzten Jahren ad nauseam abgearbeitet, und wenn Sie sich weigern, Existenz und Anwendungsvorrang des Europarechts zur Kenntnis zu nehmen (wobei Sie, zugegeben, sich in Gesellschaft mancher staatsrechtslehrender Octogenarians befinden), endet meine Diskussionsbereitschaft. Aber für Ihre faktische Behauptungen werden Sie Belege bringen müssen, nämlich für folgende: “Richterlich ist das mehrfach festgestellt” und “Drei Jahre später”. Bittesehr.
“Nach derzeitiger Erkenntnisse handelt es sich zu einem großen Teil um Geflüchtete aus Afghanistan …”
Ja, aus Afghanistan, Pakistan, Marokko, Afrika, Gaza und SagIchNicht. Und ja, in vielen dieser Länder leben Menschen in prekären Verhältnissen. Eine knappe Milliarde Menschen lebt in prekären Verhältnissen.
Allerdings würde ich von der Fortsetzung des 2015 begonnenen Experiments all diesen Menschen auf 0,07% der Landfläche ein besseres Leben zu verschaffen, dringend abraten. Es wird nicht funktionieren.
Ja, Herr Lehnert hat schon recht, jedenfalls soweit er die wunderlichen Ereignisse an der griechisch-türkischen Grenze kommentiert (über anderes wäre allerdings noch zu reden, z.B. über die durchaus umstrittene Frage, ob wir nicht an der deutschen Grenze diejenigen zurückweisen können, die bei uns Schutz begehren, obwohl sie aus einem sicheren Nachbarstaat kommen, aber auch über das Recht der Bundesregierung, eine Ausnahmevorschrift zu nutzen, um, trotz Gewaltenteilung: ohne Plazet des P a r l a m e n t s, mehr als einer Mio. Menschen teils unkontrolliert Zutritt zu unserem Staatsgebiet zu ermöglichen, was die Verhältnisse in unserem Land schließlich ganz wesentlich beeinflussen mußte und beeinflussen wird).
Aber gerade weil Griechenland nunmehr ziemlich geradlinig, übrigens gut nachvollziehbar, seine nationalen Interessen schützt und die EU, allen voran die Kommissionspräsidentin als Hüterin des Rechts, dies begrüßt und legitimiert, sollten die EU und ihre Mitglieder einmal innehalten und über die “europäische Wertordnung” nachdenken – immerhin Kennwort der Europhilen. Ich selbst habe diese Wertordnung nie so recht ernst nehmen können: Daß z.B. aus deutscher Sicht Frankreich gegen die Wertordnung des dt. Grundgesetzes verstößt, wenn es den Wunsch des nichtehelichen Kindes unerfüllt läßt, den Namen seines Erzeugers zu erfahren, und daß der OGH Österreichs gegen unsere Wertordnung verstößt, wenn er im österr. Zivilprozeß gestattet, Beweis mithilfe eines Zeugen zu führen, der ein Telefongespräch mit dem Gegner bei der beweisführenden Partei mitgehört hatte und nun “auspacken” möchte (auch um einen Prozeßbetrug des Gegners zu verhindern, der sich aber auf sein Persönlichkeits-“Recht am gesprochenen Wort” beruft), weist ja schon auf ganz unterschiedliche Sichtweisen hin, wobei die strengere des BVerfG übrigens in beiden Fällen fragwürdig anmutet.
Doch was z.Z. an der Schengengrenze passiert, hat eine ganz andere Dimension: Wenn jahrzehntelang die Fahnen von Genfer Konvention, EMRK, EU-Grundrechtecharta usw. hochgehalten wurden und dann, plötzlich, Verstöße dagegen ganz in Ordnung sein sollen, dann ist in Wahrheit etwas ziemlich hohl. Zur Therapie dürften hier kaum mehr empörte Ordnungsrufe ausreichen. Vielmehr sollte man sich endlich um Aufrichtigkeit bemühen und sich eingestehen, daß das bisherige, breit gefächerte Modell des Schutzangebots an jedermann, der zu uns kommen möchte (wie übrigens schon Art. 16 GG a.F.), von Anfang an euphorisch war, jedenfalls so nicht (mehr) aufrechterhalten werden kann, also unter Vorbehalt gestellt werden muß: Wenn z.B. auch nur die drei Millionen (einstigen) Flüchtlinge, die sich schon länger in der Türkei befinden, sich eines Tages auf den Weg gen Norden machen sollten und hier aufzunehmen wären, jedenfalls de facto kaum abgeschoben werden könnten, hätte das schließlich Konsequenzen, die in vielen EU-Staaten, selbst bei lediglich quotaler Zuweisung der “Schutzsuchenden”, zu Umbrüchen führen würden, die man lieber nicht testen möchte (verglichen mit der Bewegung von Mme Le Pen ist die AfD -bisher- ein Krümel). Afrika wäre noch ein ganz anderes Thema…
Die Lehre aus den jüngsten Ereignissen sollte daher sein: Weg von der Scheinheiligkeit und vom rechtsethischen Absolutismus der Schwärmer, zurück zu Regeln, welche die aufnehmenden Staaten auch wirklich dauerhaft mittragen können! Wer zuviel zumutet, könnte am Ende alles kaputt machen.
@Ulrich Foerste:
“Wenn jahrzehntelang die Fahnen von Genfer Konvention, EMRK, EU-Grundrechtecharta usw. hochgehalten wurden und dann, plötzlich, Verstöße dagegen ganz in Ordnung sein sollen, dann ist in Wahrheit etwas ziemlich hohl.”
Soweit würde ich zustimmen, aber ich bin nicht ganz sicher, worauf Sie mit Ihrem Therapievorschlag zu mehr “Aufrichtigkeit” re vorbehaltloses Schutzangebot hinauswollen. Argumentieren Sie de lege lata oder ferenda?
Ich weiß auch nicht recht, mit welchem Recht Sie die Position des harten, unsentimentalen Realisten für die Vorstellung einer geschlossenen Grenze in Anspruch nehmen und diejenigen, die daran nicht glauben, als “scheinheilige Schwärmer” bezeichnen. Mir scheint, das könnte man mit mindestens ebenso viel Recht umdrehen.
Ich appelliere de lege ferenda. Sprach übrigens nicht nicht von scheinheiligen Schwärmern, kritisiere vielmehr die Scheinheiligkeit derjenigen, die alles Mögliche unterschreiben, wenn die Nachtsitzungen ein Ende wünschen lassen oder mal wieder ‘bella figura’ bzw. Geschmeidigkeit angesagt ist, andererseits als Schwärmer, wer den Schutz von Asylanten, Bürgerkriegsbetroffenen etc. ohne Rücksicht auf die (längst nicht nur räumlichen!) Kapazitäten der potenziell aufnehmenden Staaten vorgeben will, zumal die dementsprechende Ausgestaltung als verbal schrankenloses Grundrecht gar nicht europäischer Tradition entspricht, vielmehr eng mit der sehr deutschen Geschichte verknüpft ist, was seinerseits psychologisch verständlich, aber nicht weise war. Sentimentalität und Empathie sind wichtig, aber eben nicht zureichend.
“Aktuell ist eine erhebliche Mehrheit der Deutschen dafür, Flüchtlinge aufzunehmen, …”
Wo kann man das außer bei Ihnen noch nachlesen?
An dieser Stelle sei angemerkt, dass beispielsweise keinerlei illegale Migranten gegen die bulgarische Grenzen drängen. Gar keine. 0. Obwohl Bulgarien laut eigenen Angaben nicht belegte Aufnahmeplätze für mehrere zehntausend Migranten hätte. Man denke einmal darüber nach und wie es sich folglich mit dem Unterschied zwischen der völlig utopischen rechtsnegativistischen bloßen Theorie und der simplen einfachen Realität verhält.
Nur mal als Beispiel: da steht hier und heute eine Gruppe von Afrikanern an der griechischen Grenze. Die kommen aus Ghana. Alle sprechen fließend türkisch was doch darauf hindeutet dass sie zumindest einige Zeit in der Türkei waren. Ghana ist in Bezug auf seine demokratische Entwicklung und den Stand der Demokratie dort aktuell höher eingestuft als manche EU Länder, beispielsweise höher eingestuft als Rumänien. Und weil in Syrien in einigen wenigen ! Gebieten islamistische Terroristen kämpfen (mindestens 80% des syrischen Staatsgebietes sind völlig frei von Kämpfen) sollen diese Migranten aus Ghana jetzt ein uneingeschränktes Recht darauf haben für immer in einem EU Land zu leben?! Weil es so (angeblich!) geschrieben steht.
Das kann man niemandem außer dem allerextremsten Rechtstheoretiker mehr erklären und es wird auch niemand auf Dauer so mittragen. Es widerspricht jeder Logik und jedem Sinn und führt damit den Rechtszweck und Rechtssinn ad absurdum.
In einem Eintrag hier im Verfassungsblog schrieb Dr. Hruschka:
https://verfassungsblog.de/hot-returns-bleiben-in-der-praxis-emrk-widrig/
Zitat: >Hot returns sind nur bei Personen erlaubt, bei denen feststeht, dass sie nicht schutzbedürftig sind.<
Die Realität ist, bewiesener Fakt ist, dass so gut wie alle illegalen Migranten welche hier zur Zeit exklusiv nur gegen die griechische Grenze (und nicht gegen die bulgarische Grenze) ziehen exakt dies sind: nicht schutzbedürftig.
Nun wird argumentiert, dass man dies bei jedem Einzeln prüfen müsse weil diese Prüfung ein Individualrecht sei und dies so geschrieben stehe. Das liese sich aber in der Praxis viel schneller und viel einfacher prüfen als denjenigen lieb wäre, die diese Auffassung sakrosankt vor sich her tragen.
Die Ghanaer sind nicht schutzbedürftig. Sie kommen nicht nur aus einem Staat der in bestimmten Punkten weiter entwickelt ist als manche EU Länder, sie durchquerten auf dem Weg zur Grenze auch noch viele weitere Länder in welchen sie Schutz hätten finden können. Ihre bloße Präsenz ist schon der Beweis dass sie nicht schutzbedürftig sind.
Konsequente Push-Backs an der griechischen Grenze sind daher nicht nur praktisch das einzige was jetzt konsequent getan werden muss, sie könnten jederzeit auch rechtlich einwandfrei (ND und NT gegen Spanien) durchgeführt werden. Dazu fehlt nur die einfachst zu schaffende Möglichkeit einen Schutzantrag an einem Grenzposten zu stellen während man selbst außerhalb des EU Territoriums verbleibt.
Wer nun argumentiert in der Türkei hätten diese illegalen Migranten eben keinen Schutz sollte sich mal nur anhören wie hier in passablem türkisch mit den unterstützenden türkischen Sicherheitskräften parliert wird und es gibt auch in Wahrheit keinen, absolut keinen Grund durch mehrere sichere Länder hindurch ausgerechnet in ein unsicheres Land zu ziehen um dadurch eine Notlage ohne Not zu produzieren. Und nichts anderes wurde hier gemacht und wird hier gemacht:
Hier wird scheinbare Not künstlich produziert. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen die Menschenrechte, es ist auch ein eklatanter Verstoß gegen die GFK und jedwedes betroffene internationale Recht. Wir sollten daher nicht dem Rechtsbruch auch noch Tür und Tor öffnen in der vermeintlichen Annahme durch wunsch- und ideologiegemäße Interpretation (!) der Rechtslage hier Menschen helfen zu können. Man hilft nicht nur nicht, man schadet sowohl den Migranten wie den hierlebenden wie dem Rechtsstaat.
Keine ideologische Verblendung ändert etwas an dem Fakt, dass hier nicht Flüchtlinge aus Syrien, sondern Personen welche von viel weiter her (Afghanistan, Pakistan, Afrika) exklusiv an die griechische Grenze gezogen sind (oder vielmehr gezogen wurden) nur als politisches Mittel eingesetzt werden. Wer dies ignoriert wird damit zum wahren Totengräber des Rechtsstaat.
Praktisch wäre es schnell und effektiv möglich heraus zu finden wer tatsächlich Schutzbedürftig ist. In einem Flüchtlingslager in Griechenland konnte selbst ich dies für die absolute Mehrheit derjenigen mit welchen ich dort 2018 Kontakt hatte innerhalb von wenigen Tagen heraus finden. Was fehlt ist lediglich der Wille konsequent praktisch zu handeln, statt sich Wahnvorstellungen über das Primat der eigenen Ideologie über die Realität hinzugeben.
Ach, Herr Reinhardt, mit Argumenten ist derlei Weltrettungsprojekten zumeist nicht beizukommen.
Es wird so kommen, wie es immer kommt: Irgendwann wird das Geld anderer Leute ausgehen, mit dem man sich seine Hypermoral bezahlen lässt. Wenn es an den persönlichen Geldbeutel geht, werden dann die meisten ihre moralischen Ansprüche schnell dem gewohnten Savoir-vivre unterordnen.
Und mit den absehbaren “Verwerfungen” können sich dann die Normalbürger auf dem Wohnungsmarkt, bei der Tafel und auf dem Bahnhofsvorplatz herumschlagen …
Sehr geehrte Frau Marina F-K,
Geld ist ironischerweise tatsächlich nicht das primäre Problem hier. Meiner Ansicht nach tut Deutschland in Wahrheit sogar viel zu wenig, ja beschämend wenig für echte Flüchtlinge – welche in so vielen Ländern der Welt ohne jedwede Rechte festsitzen und dort vor sich hin vegetieren und auch elendiglich krepieren. Während man zugleich hierzulande mit großen Summen ein bizarres Spektakel aufführt. Jeder illegale Migrant welchen wir hier versorgen nimmt einem echten Flüchtling diese Mittel weg. Gerade deshalb bin ich ja der Überzeugung, dass jeder der wirklich für Flüchtlinge ist gerade eben deshalb entschieden gegen die illegale Massenmigration sein sollte. Gerade um echten Flüchtlingen mehr und besser helfen zu können müssen wir diese unheilvolle Vermengung von Asylrecht und Einwanderungsrecht auflösen und andere komplett neue Wege und (auch rechtliche) Prozdere schaffen um möglichst vielen echten Flüchtlingen zu helfen.
Sie schrieben:
>Wo kann man das außer bei Ihnen noch nachlesen?<
Zu Ihrer Frage hatte ich eine Antwort geschrieben, welche leider nicht veröffentlicht wurde. Es gibt diverse Umfragen der letzten Zeit dazu, kürzlich beispielsweise im Auftrag der Augsburger Allgemeinen. Eine Mehrheit der Befragten ist aktuell dagegen (!) weitere Flüchtlinge aufzunehmen.
Eine Mehrheit der Befragten ist aktuell dafür jeden Flüchtling der auf dem Meer aufgegriffen wird nach Libyen zurück zu fahren. Nicht einmal ich bin dieser Meinung, da Libyen tatsächlich zu unsicher ist und wir den Menschen auch noch ganz anders helfen könnten.
Gemäß der neuesten Umfrage ist sogar eine Mehrheit der Befragten der Meinung, dass man die Flüchtlingskinder von den griechischen Inseln nicht nach Deutschland evakuieren sollte. Auch hier bin selbst ich der Ansicht, dass dies umgehend getan werden muss, vor allem auch aus zwingenden praktischen Gründen für die weitere Bearbeitung der Lage dort.
Wie man sieht kippt also mehr und mehr die Stimmung. Und der Schuldige daran sind nicht die illegalen Migranten die im Prinzip nur quasilegal nehmen was ihnen allzu leicht und freiwillig gegeben wird. Der Schuldige sind die ideologisch Verblendeten deren wirklichkeitsfremde Politik in Wahrheit schon mittelfristig allen Flüchtlingen mehr schaden wird als alles andere.
Wir müssen endlich gedanklich ausbrechen aus diesen tradierten Bahnen und praktische Lösungen dafür finden, wie wir möglichst vielen Menschen tatsächlich substanziell und so weit wie möglich helfen können. Davon sind wir mit der aktuellen perfiden Farce welche wir stattdessen aufführen meilenweit entfernt.
Hochachtungsvoll
Schön zu sehen und zu wissen, dass man sich da im rechten politischen Spektrum, auch hier in diesem Diskusionsforum, einig ist.
“….Diskussionsforum…..” etc.
“… beschämend wenig für echte Flüchtlinge – welche in so vielen Ländern der Welt ohne jedwede Rechte festsitzen und dort vor sich hin vegetieren und auch elendiglich krepieren.”
Und dann gibt es auch noch viele arme und ärmste Menschen, die dort wo sie geboren wurden bleiben und sich weitgehend selbst um ihr Fortkommen kümmern, statt in die deutschen Sozialhilfe zu “flüchten”. Die gibt es übrigens auch in Deutschland.
Beim Thema “Flüchtlingskinder” läuft übrigens doch schon längst wieder der bewährte moralische Repressionsapparat:
Haben wir aus den minderjährigen Erwachsenen der letzten Jahre denn nichts gelernt?
Diese werden häufig von den Großfamilien vorgeschickt, weil man bestens darüber informiert ist, dass diese, einmal im Land, nie mehr abgeschoben werden – und dann der erhoffte Familiennachzug einsetzen darf.
Jetzt präsentiert man uns halt, statt “Minderjährigen”, “Kinder”, vorwiegend Mädchen natürlich. Und natürlich weiß jeder, der es wissen will, dass das dann der Familiennachzug erfolgen wird…
Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wird nun das “Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten” eingerichtet. Hauptzweck dieser Behörde ist die Förderung von Migration und Familiennachzug.
Lassen wir doch den amtierenden Bundestagspräsidenten zu Wort kommen:
“Die Menschen dort sind nicht etwa ausländerfeindlich,aber ihre Lebensverhältnisse verschlechtern sich oft in bedrückender Weise; sie fühlen sich
bedroht, persönlich und sozial. (Beifall bei SPD, CDU/CSU und F.D.P.)
Es wäre nicht richtig, das alles zu leugnen. Es ist gefährlich, einfach untätig zuzusehen, wie sich die Verhältnisse entwickeln. Es gefährdet am Ende — das
ist meine sehr konkrete Angst — die Stabilität unserer Demokratie.“
– Wolfgang Schäuble am 26.05.1993 in Deutschen Bundestag
“Beschämend wenig….” Quelle?
Sehr geehrte Frau Marina F-K,
von vorwiegend Kindern oder gar vorwiegend Mädchen wie Sie schreiben kann hier gar keine Rede sein. Von den sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist der absolute Gros männliche Jugendliche die laut eigenen Angaben zwischen 15 und 18 Jahre alt sind auch das ist massiv zu bezweifeln. Entsprechende medizinische Untersuchungen würden sicher aufzeigen, was ich oft auch im Gespräch heraus gefunden habe und was einfach Fakt ist, dass die Mehrheit dieser Schein-Jugendlichen in Wahrheit eher zwischen 18 und 24 ist. Diese Gruppe (die absolute Mehrheit) kann man leicht ausschließen.
Nach den Kriterien der Bundesregierung und nach Angaben des UNHCR gibt es in ganz (!) Griechenland gerade einmal 413 solche Kinder wie sie jetzt geholt werden sollen. Und viele davon wollen nicht einmal nach Deutschland. Das ist auch so ein Irrglaube dass jeder Afghane und Pakistani der in Lesbos und andernorts festsitzt nur nach Deutschland will. Da wollen viele auch in andere EU Staaten, primär weil dort schon Verwandte von ihnen leben oder sie Arbeitsmöglichkeiten hätten.
Zudem werden diese Kinder keineswegs von Großfamilien vorgeschickt, der Gros davon (also der tatsächlichen Kinder) ist in Wahrheit mit ihren Eltern da. Einige haben ihre Eltern auch auf dem Weg verloren (was nicht heißt dass diese tot wären). In etlichen Fällen wurden diese Kinder beispielsweise einfach zurück gelassen von ihren Eltern. Es gibt zudem auch Fälle wo nur so getan wird als ob die Kinder alleine wären um sich so Vorteile zu verschaffen usw usw. Die Lage ist also wesentlich komplexer.
Und noch mal ganz abgesehen davon dass der Familiennachzug nur dann erfolgt, wenn wir dies erlauben (und das müssen wir nicht, den dass ist wie vieles andere hier in diesem Fall dann eine Kann-Bestimmung und keine Muss-Bestimmung), handelt es sich hier tatsächlich vor allem um ein praktisches Problem. Sobald die Lage in den Flüchtlingslagern und um diese herum massiv eskaliert und dort extremste Gewalt ausbricht – und das ist nur noch eine Frage der Zeit ! – dann werden diese Kinder die ersten Leidtragenden sein, sie werden am meisten daran leiden und deshalb und auch noch aus vielen anderen Gründen muss man diese vorher dort heraus holen. Und zwar jetzt. Viel Zeit bleibt dafür gar nicht mehr.
Ich rechne noch in diesem Jahr mit schweren Progromen und nicht mehr eindämmbaren Gewaltexzessen auf Lesbos und eventuell auch andernorts. Und nicht zuletzt sollte man sie auch deshalb heraus holen, damit sie dort dann nicht für weitergehende Ziele missbraucht und benutzt werden, sobald der Laden dort auseinanderfliegt.
Der primär Schuldige an dieser ganzen Tragödie sind wir, und zwar wir allein. Von vielen Flüchtlingen habe ich immer wieder gehört wie bitter enttäuscht sie sind, nachdem ihre Träume und Hoffnungen aufgrund derer sie ihr ganzes Vermögen für Schlepper und Organisierte Kriminalität geopfert haben dann durch die erbärmliche üble Realität in der EU konterkariert wurden.
Diese Menschen starten irgendwo in ihren Ländern in dem festen Glauben, wir würden ihnen tatsächlich ein Leben in nachhaltigem Wohlstand, Sicherheit und Frieden ermöglichen. Und dann leben sie in Flüchtlingslagern in Griechenland deutlich schlechter als sie in ihrer Heimat gelebt haben. Und dann kommen sie eventuell nach Deutschland, nachdem sie um die 20 000 Euro dafür ausgegeben haben (Kaufkraftbereinigt in ihren Herkunftsländern eine irrsinnig hohe Summe) und leben hier erneut oft genau so schlecht oder schlechter als sie in ihren Heimatländern gelebt haben. Und dann kommen sie natürlich auf die Idee, dass sich das doch irgendwie rechnen muss, dass zumindest ihre ökonomische Rechnung doch irgendwie aufgehen muss.
Und weil in all diesen Beschuldigungskulturen grundsätzlich Schein und Sein weit auseinanderklaffen gestehen sie es sich weder selbst ein wie es real ist, noch gestehen sie dies den in der Heimat verbliebenen. Den zuhause gebliebenen wird stattdessen das Blaue vom Himmel herunter gelogen wie toll doch alles hierzulande ist. Damit man sein Gesicht wahren kann und sich nicht eingestehen muss, dass man sich selbst aufgrund falscher Informationen und falscher Annahmen das Leben ruiniert hat.
Das ist in Wahrheit mehr das was hier vor sich geht als die so oft vorgetragene Idee da kämen asoziale Betrüger welche unsere ach so herrlichen Sozialleistungen kassieren wollen. Allein bis die 20 000 Euro wieder drin sind vergeht schon etliches an Zeit und bei vielen wird das ganze sogar nie mehr zu einem echten Plusgeschäft.
Entsprechend negativ entwickelt sich dann die ganze Einstellung, scheitert jedwede Integration und grassieren dann feindiche Ablehnung der Deutschen an sich und zunehmender Islamismus usw usf
Die Illusion ist hier ein viel wesentlicher Pull-Faktor in dieser ganzen perfiden Farce als die tatsächlichen realen finanziellen “Vorteile”.
Hochachtungsvoll
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
ich lese Ihre Beiträge immer wieder gern. Sie sollten vielleicht einmal überlegen Ihre Erfahrungen und Schlussfolgerungen zu diesem Thema zu systematisieren und vielleicht in Buchform herausbringen, denn eine solchen differenzierte Sichtweise ist derzeit kaum zu finden und hat im gesamten Medienspektrum einen schweren Stand.
“Der primär Schuldige an dieser ganzen Tragödie sind wir, und zwar wir allein.”
Ich weiß nicht, wenn sie in ihr “wir” alles einbeziehen wollen, aber mich lassen sie da bitte schön raus. Schuld bin ich für Dinge die ich selbst getan oder gelassen habe.
Ich verspreche Ihnen am Ende ihrer erschöpfenden Überlegungen werden auch Sie auf begrenzte Ressourcen stoßen.
Eine Wiederholung von 2015 wird unser Sozialstaat jedenfalls ganz sicher nicht überleben.
“Diese sogenannten refoulement-Verbote beinhalten ein implizites Verfahrensrecht, um den Schutzbedarf prüfen zu können, verbunden mit dem Recht, bis zu einer Entscheidung im Land verbleiben zu können.”
Mich haben Sie ja schon lange davon überzeugt, dass das rechtlich wohl so ist. Gleichzeitig haben Sie mich allerdings auch davon überzeugt, dass ein solches Recht gegenüber vielen Millionen Migranten, die gerne nach Europa wollen, implizit ein Recht auf Masseneinwanderung darstellt, was mit der Schutzintention des zitierten Flüchtlingsrechts nichts mehr zu tun hat.
Oder kurz – das geltende Recht ist in der Realität nicht bzw. höchstens für eine sehr kurze Zeit umsetzbar. Das hat 2015 ausreichend bewiesen, soweit das überhaupt nötig war.
Was also macht man mit einem Recht, dass man dauerhaft nicht umsetzen kann?
Eine etwas andere, vermittelnde Sicht auf die Problematik finden Interessierte in meinem aktuellen Beitrag für den FAZ-Einspruch “An der Grenze” (hier als frei zugänglicher Link): https://www.faz.net/einspruch/wie-die-reform-des-europaeischen-asylsystems-gelingen-kann-16719188.html?GEPC=s3&premium=0xa2f60366c417c6ebbddc5555d87dfb42