27 June 2022

Dobbs kills Roe

Das Recht auf Abtreibung in den USA

Am Freitag, den 24. Juni 2022 hat der Supreme Court der USA das Recht auf Abtreibung, wie es durch die ca. 50 Jahre lang bestehende Rechtsprechung aus Roe v. Wade und Planned Parenthood v. Casey festlegte, außer Kraft gesetzt. In der Entscheidung Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization hat der Supreme Court festgestellt, dass die Verfassung kein Recht auf Abtreibung enthalte.

Das Urteil, welches mit der zu erwartenden Mehrheit von 6-31) ergangen ist, entspricht fast wortgleich der bereits im Mai geleakten Draft Opinion. Einzig das argumentative Eingehen der Mehrheit auf den Dissent der Richter*innen Breyer, Kagan und Sotomayor ist hinzugekommen.

Zu den bereits getätigten düsteren Einordnungen der Majority Opinion kann daher nicht mehr viel hinzugefügt werden. Besonderer Beachtung aber bedürfen die Concurrences, insbesondere von Kavanaugh und Thomas; besonders klar und empathisch ist der Dissent der drei liberalen Richter*innen. Chief Justice Roberts schloss sich nicht der Mehrheitsmeinung vollumfänglich, aber im Ergebnis an (concurring in judgement) und hat damit die erwartete Rolle zwischen den Stühlen eingenommen. Seiner Meinung nach stünde das Gesetz mit der Verfassung im Einklang, eine gänzliche Abkehr von Roe und Casey wäre aber nicht geboten gewesen. Für diese vermittelnde Ansicht konnte er jedoch keine weiteren Richter*innen gewinnen. Von manchen wird das als weiterer Beweis seiner schwindenden Bedeutung als Chief Justice gesehen.

Die Majority Opinion

Die Richter*innen Alito, Gorsuch, Kavanaugh, Barret, Thomas und der Vorsitzende Roberts sehen kein Recht auf Abtreibung in der amerikanischen Verfassung verankert. Das im Fall in Frage stehende Gesetz aus Mississippi, welches Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche verbietet, ist daher mit der Verfassung vereinbar. Es wird allerdings nicht mehr lange bestehen: Aufgrund eines sogenannten trigger laws aus 2007 wird die 15-Wochen-Frist zehn Tage nach dem Supreme Court Urteil auf 0 Wochen heruntergekürzt.

Alle Richter der Majority Opinion haben eigene concurrences abgegeben, nur von Barret und Gorsuch2) ist kein eigener Text zu lesen. Deutlich wird Kavanaugh („I write separately to explain my additional views about why Roe was wrongly decided, why Roe should be overruled at this time, and the future implications of today’s decision“), der in der die Rechte von Frauen aufhebenden Entscheidung die neutrale Position des Supreme Courts vertreten sieht. Da die Verfassung kein Recht auf Abtreibung kennen würde (so selbstverständlich auch die Majority), wäre die Entscheidung in Dobbs die Widerherstellung der verfassungsmäßig gebotenen Neutralität. Roe und Casey wären davon abgewichen, als sie Abtreibungen für verfassungsgemäß erklärten, jetzt würde nur der Ursprungszustand wiederhergestellt. Allein die demokratisch gewählten Vertreter*innen in den einzelnen Bundesstaaten – und nicht neun ungewählte Richter*innen – sollten auf Grundlage der Meinung ihrer Wählerschaft entscheiden, wie die „profoundly difficult and contentious issue“ entschieden werden soll. Das klingt fast nach einer Kritik an der Judicial Review (grundlegend und aktuell: Jeremy Waldron) – ist es aber natürlich nicht.

Der Dissent der Justices Kagan, Breyer und Sotomayor geht auf diese scheinbar unparteiische Haltung ein: Neutralität sei nicht die Nichtregulierung und Überlassung an die einzelstaatliche Legislatur, sondern der Schutz von Rechten vor Angriffen. Genauso agiere der Supreme Court, wenn es um z.B. um Waffen gehen würde. Den Staaten stehe es gerade nicht frei zu entscheiden, welche Waffen sie verbieten würden – vielmehr interveniere der Supreme Court und würde die Zulassung aller Waffen vorschreiben. Diese Passage ist besonders eindrücklich, da am Tage vor Dobbs New York State Rifle & Pistol Association Inc. v. Bruen erlassen wurde. Nur Wochen nach den Massakern von Buffalo und Uvalde entschied der Supreme Court, dass eine New Yorker Regelung, die von Personen eine Lizenz zum Tragen von Waffen außerhalb des Hauses verlangt, mit dem Zweiten Verfassungszusatz nicht zu vereinbaren sei. Obwohl auch dieser sich weder zu unterschiedlichen Waffen noch zum Einsatzort – wohl aber zum Einsatzzweck – äußert, werden einzelstaatliche Regelungen verboten. Während Dobbs den 14. Verfassungszusatz so eng wie möglich liest, wählt Bruen eine möglichst weite Auslegung.

Grundsätzliche Sorge um die Legitimität

“With sorrow—for this Court, but more, for the many millions of American women who have today lost a fundamental constitutional protection—we dissent.“

Der Dissent endet mit einer deutlichen Sorge um die Legitimität des Supreme Courts. Durch die Umgehung von stare decisis, der politischen Agenda des Gerichts (die z.B. durch das Timing der Klage nach der Ernennung von Bennet als Ersatz von Bader Ginsburg und den damit einhergehenden neuen Mehrheitsverhältnissen) und der dünnen historischen Argumentation entstehe ein Kampf der doktrinären Schulen, der die über Jahrhunderte erarbeitete Legitimität des Gerichts in Frage stellen würde. Damit liegt der Dissent sicher richtig; ob jedoch die Legitimität diejenigen interessiert, die über Legalität entscheiden, ist mehr als zweifelhaft.

Kritisiert wird neben der schlechten und zum Teil fehlerhaften historischen Argumentation und der starren Berufung auf textualism und originalism (ein Hauptargument der Majority ist, dass das Wort „Abtreibung“ nicht in der Verfassung stünde) die Auswirkung der Entscheidung auf die Bevölkerung.

Durch Dobbs wird keine Einschränkung für die Zulässigkeit für Abtreibungen nach Vergewaltigung, bei Inzest oder bei Gefahr für das Leben der schwangeren Person gemacht. Auch Kinder können durch das Urteil dazu gezwungen werden, Kinder auszutragen. Über den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen würden dann fortan vor allem sozio-ökonomische Merkmale entscheiden: wer reisen und zahlen kann, dem stünden Abtreibungen weiterhin offen. Für marginalisierte Personen würde jedoch auch bei der theoretischen Möglichkeit zur Durchführung einer Abtreibung in einem anderen Bundesstaat dies an der praktischen Umsetzung scheitern. Das gilt zudem nur, solange keine sogenannten travel bans gelten, die eine Reise für die Durchführung einer Abtreibung kriminalisieren würden oder auch bei der Durchführung in einer anderen Jurisdiktion Strafe bei Rückkehr erlauben. Der Dissent antizipiert solche Gesetze, genauso wie er auf die unterschiedlichen Umsetzungsarten der Pönalisierung von Abtreibungen eingeht. Nicht nur diejenigen, die eine Abtreibung durchführen oder die Durchführung irgendwie unterstützen (siehe Texas) können bestraft werden, sondern auch die Person selbst, die abgetrieben hat oder abtreiben will. Dobbs scheint nicht nur daher ein Rückschritt weit hinter 1973.

Es ist klar, dass mehrere Staaten an solchen und ähnlichen Gesetzen arbeiten. Louisiana hat dabei nicht auf die Entscheidung in Dobbs gewartet (Rep. McCormick: “We cannot wait on the Supreme Court to confirm that innocent babies have the right to life in Louisiana”), sondern bereits im Mai ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches Rechtspersönlichkeit ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle annimmt und daher Abtreibung als „prenatal homicide“ klassifiziert. Auch Iowas Supreme Court hat in vorauseilendem Gehorsam bereits am 17.6. das erst 2018 als in der iowanischen Verfassung verankerte Recht auf Abtreibung wieder zurückgenommen.

Wege vorwärts – und zurück

In Alabama, Arkansas, Kentucky, Louisiana, Missouri, Oklahoma, South Dakota, Utah und Wisconsin sind alle Abtreibungen seit dem Entscheidungstag verboten. Idaho, Mississippi, North Dakota, Tennessee, Texas, West Virginia, Wyoming folgen in den nächsten Wochen, da die dortigen trigger laws eine Übergangsperiode vorsehen. In Ohio, Arizona, Florida, Georgia und South Carolina werden in nächster Zeit Gesetze wirksam werden, die Abtreibungen nach sechs, bzw. 15 Wochen verbieten. Unklar ist die Lage in etwa neun Staaten, darunter auch Montana. Montana hat das right to privacy, auf das das Abtreibungsrecht in Roe und Casey gestützt wurde, als enumeriertes Recht in der Verfassung verankert. Inwieweit dieses Recht nun auslegt wird, ist mit Spannung zu erwarten.

Dobbs hebt Roe und Casey auf, legt aber eines – trotz des viel bemühten Neutralitätsansatzes – nicht fest: Die Nichtbeteiligung der Bundeslegislative in Fragen der Abtreibung. Genauso wie ein demokratischer Kongress ein Recht auf Abtreibung festlegen könnte, könnte eine den Republikaner unterstehende Legislative Abtreibungen auch in den Staaten verbieten, die sie jetzt noch erlauben. Allein der Filibuster scheint einer bundesgesetzlichen Regelung noch im Wege zu stehen, für einen weiteren Verfassungszusatz bräuchte es die sog. „super-majority“.

Besonders gefährdet scheinen nun auch andere Recht aus dem 14. Verfassungszusatz. Wie sich schon nach der Draft Opinion abzeichnete, können das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe, dem Zugang zu Verhütungsmitteln und der Straffreiheit der gleichgeschlechtlichen Sexualität als nächstes aufgehoben werden. Clarence Thomas spricht diese Rechte in seiner concurrence direkt an und hält eine Überprüfung für notwendig. Deutlicher kann die Gefahr für Rechte, die sich nicht wörtlich in der Verfassung finden und daher nach einer konservativen Auslegung nicht als „deeply rooted in history“ gelten, kaum gemacht werden. Beängstigend unklar ist auch der weitere Umgang mit In-Vitro-Fertilisation in Staaten, die ab Zeugung Abtreibung verbieten. Schon jetzt finden sich außerdem Berichte über Frauen, die nach einer Fehlgeburt kriminalisiert wurden.

Ein antizipierter Schock

Der Angriff auf die Rechte von Frauen kam nicht überraschend, und trotzdem löst die Realität stärkere Reaktionen aus, als alle antizipierte Rationalität. Nur weil mit etwas gerechnet wurde, ist der Schock der Umsetzung nicht kleiner. Das zeigen die vielen, auch globalen Reaktionen auf die Entscheidung. Aktivistische Aufrufe zur Deinstallation von Zyklus-Apps, der Verwendung von sicheren Browsern und der Einlagerung von der Pille danach reihen sich in die besorgten Statements von Regierungschefs der ganzen Welt. Wie nah eine staatliche Überwachung von Frauen und Schwangerschaften auch im liberale(re)n Europa ist, zeigt das neue Schwangerschaftsregister in Polen. Frankreich hingegen plant im Angesicht der Entwicklungen das Recht auf Abtreibung zu kodifizieren.

Während Dobbs verkündet wurde, hat der Bundestag nach langem Ringen §219a StGB abgeschafft. Dieser nun vielbemühten zeitlichen Parallele folgt aber keineswegs die oft implizierte große inhaltliche Divergenz: Auch in Deutschland bleibt der Schwangerschaftsabbruch verboten. Abtreibungen nehmen durch Liberalisierung nicht zu; Kriminalisierung und Verbote können nur die Zahl sicherer Abtreibungen verringern. Lebensschutz im Sinne der pro-life-Bewegung gefährdet daher besonders in einem Land ohne ein kohärentes Gesundheitssystem alle Schwangeren.

References

References
1 *In einer früheren Version des Artikels stand fälschlicherweise, dass die Entscheidung mit einer Mehrheit von 5-4 ergangen ist.
2 *In einer früheren Version des Artikels stand fälschlicherweise, dass nur von Barret kein eigener Text zu lesen sei

SUGGESTED CITATION  Stein, Sarah Katharina: Dobbs kills Roe: Das Recht auf Abtreibung in den USA, VerfBlog, 2022/6/27, https://verfassungsblog.de/dobbs-kills-roe/, DOI: 10.17176/20220627-162214-0.

4 Comments

  1. Kaffeesatzleser Mon 27 Jun 2022 at 11:39 - Reply

    Frau Stein schreibt: “Alle Richter der Majority Opinion haben eigene concurrences abgegeben, nur von Barret ist kein eigener Text zu lesen. ”
    Das ist einfach unrichtig. Es gibt die majority opinion, verfasst von Richter Alito, sowie eine concurrence von Kavanaugh, und eine concurrence in the judgment, von CJ Roberts. Gorsuch, Thomas and Barrett haben keine eigene opinion abgegeben.
    Das – gesamte – Urteil kann man hier lesen:
    https://www.supremecourt.gov/opinions/21pdf/19-1392_6j37.pdf

    • Kaffeesatzleser Mon 27 Jun 2022 at 11:40 - Reply

      Sorry – Thomas hat in der Tat eine eigene concurrence. Gorsuch and Barrett aber nicht.

  2. Johannes P. Tue 28 Jun 2022 at 13:45 - Reply

    “Obwohl auch dieser sich weder zu unterschiedlichen Waffen noch zum Einsatzort – wohl aber zum Einsatzzweck – äußert […]”

    Ein weitverbreiteter grammatischer Irrtum. Ein englischer “absolute clause” hat — wie der lateinische “ablativus absolutus” — eine große Bandbreite möglicher Bedeutungen. Für eine finale spricht im 2. Verfassungszusatz sehr wenig; wie sollte sie auch lauten? “Damit eine gut regulierte Miliz notwendig ist …” ?

  3. Arno Nym Fri 1 Jul 2022 at 13:06 - Reply

    Mir scheint da auch manches in der Prozesssführung subptimal gelaufen zu sein. “So the Dobbs court criticized the supporter of Roe/Casey for not addressing history. I agree with that criticism.
    ….
    The refused to make historical arguments women could make—they insisted on making the due process argument, the same one essentially made in Obergefell, but relying on modern changes in how we think about women. The court recognized this. It said at p. 30 that “Instead of seriously pressing the argument that the abortion right itself has deep roots, supporters … contend that the abortion right is an integral part of a broader entrenched right.” https://twitter.com/ProfWBCarter/status/1540377980282732547

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