21 February 2018

Ein Flugzeug, zwei Afghanen und 16 sorgenvolle Verfassungs­richter_innen

Ulrich Maidowski ist nicht da. Es ist Jahrespressekonferenz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, und die 16 Richterinnen und Richter der beiden Senate sind sind dort üblicherweise vollzählig versammelt, um die Fragen der angereisten Presse zu beantworten. Doch Maidowski, Richter im Zweiten Senat und zuständig für Asylrechtsfragen, ist nicht im Saal. Er hat Dringlicheres zu tun. In München steht ein Flugzeug auf der Rollbahn, Ziel Kabul, mit Zwischenstopp in Tiflis. Drin sitzen zwei Afghanen. Über ihre Anträge, ihre Abschiebung per einstweiliger Anordnung zu stoppen, müssen Maidowski und die beiden anderen Mitglieder der 1. Kammer des Zweiten Senats an diesem Abend noch entscheiden.

Man könnte, wäre das nicht zynisch, die Abwesenheit von Richter Maidowski fast für einen Regieeinfall halten. So nah und eindringlich, in Echtzeit noch dazu, bekommt man nicht alle Tage vor Augen geführt, was dieses Gericht so unverzichtbar macht. Grundrechte von höchstem Gewicht stehen auf dem Spiel. Die Verwaltungsgerichte, die ihre korrekte Beachtung eigentlich überprüfen sollten, machen das oft sehr sorgfältig, oft aber auch nicht. Oft stehen nicht Rechts-, sondern Tatsachenfragen im Vordergrund, die zu beurteilen nicht unbedingt das Metier der Verfassungshüter in Karlsruhe ist. “Das ist etwas, was wir nicht so gut können”, heißt es. “Wir sind relativ weit weg.” Aber bis genügend Fälle durch die Instanzen nach oben wandern, dass die Obergerichte einheitliche und klare Maßstäbe schaffen können, vergeht viel, viel Zeit. Und so sind es einstweilen Richer Maidowski und seine Kolleg_innen von der 1. Kammer des Zweiten Senats, die in diesen Tagen wieder einmal am laufenden Band über das Schicksal von Menschen zu entscheiden haben, für die es um alles geht und denen sonst keiner mehr hilft.

Es kann nicht schaden, wenn die Öffentlichkeit davon Notiz nimmt. Gerade jetzt. Der Wind dreht sich, und was er mit sich trägt, macht dem Bundesverfassungsgericht das Atmen nicht unbedingt leichter. Man hat in Karlsruhe sehr genau registriert, wie es den Kolleg_innen in Warschau, in Budapest, in Ankara und in Madrid ergangen ist in der letzten Zeit. Im letzten Jahr galt das Erschrecken noch vornehmlich den Angriffen auf die Verfassungsgerichtsbarkeit im Ausland. In diesem Jahr ist das Karlsruher Gericht selbst Gesprächsstoff. Was es von der Idee halte, fragt ein Journalist, die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Richter_innen in Bundestag und Bundesrat nötig ist, direkt im Grundgesetz zu verankern?

Politisierungsängste

Dieser Zweidrittel-Regel ist zu verdanken, dass die Parteienkoalition, die gerade die Regierung stellt bzw. die Länderkammer dominiert, die personelle Zusammensetzung nicht nach ihrem eigenen Gusto gestalten kann. Man muss miteinander reden. Man kann nicht immer nur die eigenen Leute schicken, sondern muss auch die Kandidat_innen der Gegenseite berücksichtigen. Das Gericht bleibt keiner politischen Kraft zuzuordnen, kann nicht so leicht in den Parteienstreit hineingezogen und als Werkzeug politischer Machtinteressen diskreditiert werden. Das ist als Bollwerk gegen eine Kaperung des Verfassungsgerichts, wie sie etwa dem polnischen widerfahren ist, ziemlich wichtig.

Diese Zweidrittelmehrheit steht aber nur in einem einfachen Gesetz, und das kann jede einfache Mehrheit im Bundestag ändern. Was im Ergebnis bedeutet, dass jede Regierungskoalition die Zweidrittelmehrheit abschaffen und anschließend die Wahl der Richter_innen allein bestimmen könnte. Das wäre völlig legal. Deshalb die Frage, ob die Zweidrittelmehrheit nicht im Grundgesetz festgeschrieben werden sollte.

Die Antwort fällt zögerlich aus. “Im Augenblick”, sagt ein Senatsmitglied ins Mikrofon, “besteht keine Gefahr, dass ernsthaft darüber nachgedacht wird, das Quorum zu verändern.” “Dein Wort in Gottes Ohr”, seufzt da ein anderer leise, aber hörbar. Und ein Dritter murmelt: “Wenn das zweimal gescheitert ist…”

Das spielt auf die Möglichkeit an, dass die Besetzung frei werdender Posten durch das hohe Quorum ja auch mal über längere Zeit blockiert werden könnte. In der Tat: Es wird offenkundig immer schwieriger, die Personalien am Gericht nach guter Tradition im parteiübergreifenden Konsens zu regeln. Früher genügte es, wenn Union und SPD in Bund und Ländern sich untereinander stillschweigend einigten und gelegentlich ihre liberalen bzw. grünen Juniorpartner mit einen Posten zufrieden stellten. Doch jetzt regieren seit Jahren Union und SPD im Bund zusammen, kommen aktuell aber selbst zusammen mit Grünen oder Linken nicht mehr auf eine Zweidrittelmehrheit; nur mit der FDP würde es reichen (von der AfD mal zu schweigen). Die Grünen wiederum haben im Bundesrat dank ihrer vielen Koalitionsbeteiligungen eine Sperrminorität. Ihnen war versprochen worden, für den demnächst ausscheidenden Richter Michael Eichberger einen Nachfolger vorschlagen zu dürfen. Was allerdings in Karlsruhe für Stress sorgt, weil man fürchtet, dass dann mit drei SPD- und zwei Grünen-Nominierten der Erste Senat noch mehr als sonst als “strukturell links” wahrgenommen werden könnte. Ob diese Wahrnehmung richtig wäre oder nicht: Das scheint das Letzte zu sein, was ein um seine Überparteilichkeit besorgtes Gericht jetzt gebrauchen kann.

Das Flugzeug ist in der Luft

Richter Maidowski ist unterdessen doch noch dazugekommen. Mittlerweile ist das Flugzeug in München schon gestartet. Die Zeit ist oft verzweifelt knapp, um grundrechtswidrige Abschiebungen noch rechtzeitig zu stoppen. Die Starttermine spricht niemand vorab mit Karlsruhe ab. Wenn man Glück hat, schicken die Anwälte am Tag vorher eine Warnung, dass da noch was kommt. Formell klagen kann man ja erst, wenn es etwas zum Dagegenklagen gibt und die Abschiebung tatsächlich passiert. Und wenn der Antrag kommt, bleiben oft nur 20 Minuten, in denen Maidowski und seine Mitarbeiter_innen sich eine rechtliche Meinung bilden und formulieren müssen, ob der Kläger aus dem Flugzeug geholt wird oder nicht.

Der Zwischenstopp in Tiflis verschafft etwas Luft. Die Bundespolizei in München hat versprochen, dass der Kläger dort, in Begleitung zweier Beamter, das Flugzeug noch verlassen und nach Deutschland zurückkehren darf, sollte Karlsruhe seine Abschiebung stoppen. Drei Stunden Flugzeit sind es bis Tiflis. Um 6 Uhr früh soll das Flugzeug in Kabul landen. Drei Mitarbeiter_innen Maidowskis sitzen über den Akten. Sie richten sich auf eine lange Nacht ein.

In früheren Jahren war die Jahrespressekonferenz oft geprägt von dringlichen Nachfragen und Kommentaren der Journalist_innen zu aktuellen Großverfahren: NPD-Verbot, Euro, lauter epochale justizielle Weichenstellungen von immenser Tragweite für die Republik und darüber hinaus. Auch das ist in diesem Jahr anders, und das trägt nicht zur Beruhigung der Gerichtsmitglieder bei. Es gibt ein paar Fragen zur anstehenden Entscheidung in Sachen Rundfunkbeitrag, zum Entzug der Parteienfinanzierung für die NPD, aber die tröpfeln schnell aus. So richtig große Sachen stehen nicht an. Einer fragt, mit welchen Gefühlen die Richter_innen der neuen “Gesellschaft für Freiheitsrechte” entgegensehen, die sich unter dem Slogan “Hacking Karlsruhe” zum Ziel gesetzt hat, mit strategischer Prozessführung vor dem Verfassungsgericht Gutes für die Menschen im Lande zu bewirken. Habe man noch keine richtige Meinung dazu, heißt es. Kann gut sein, kann schwierig sein. Ist auch nichts Neues, dass gezielt Beschwerdeführer_innen für Pilotverfahren gesucht werden. Immerhin geschehe das bei der GFF auf transparente Weise.

Der Abend ist noch nicht vorüber, da können Richter Maidowski und seine Kammerkolleg_innen Vollzug melden. Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. Die Gründe werden wir in ein paar Tagen erfahren, wenn der Beschluss veröffentlicht wird. Das Flugzeug bleibt auf dem Weg nach Afghanistan. Auch das ist Rechtsstaat.

 


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ein Flugzeug, zwei Afghanen und 16 sorgenvolle Verfassungs­richter_innen, VerfBlog, 2018/2/21, https://verfassungsblog.de/ein-flugzeug-zwei-afghanen-und-16-sorgenvolle-verfassungsrichter_innen/, DOI: 10.17176/20180221-175258.

3 Comments

  1. Pontifex Maximus Thu 22 Feb 2018 at 11:07 - Reply

    “Die Verwaltungsgerichte, die ihre korrekte Beachtung eigentlich überprüfen sollten, machen das oft sehr sorgfältig, oft aber auch nicht.”

    “Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen.”

    Das haben sie sich für ihre Polemik gegen die Verwaltungsgerichte und ihre Lobpreisung des BVerfG anscheinend genau den falschen Fall als Beispiel ausgesucht.

  2. Alfons Sun 25 Feb 2018 at 18:15 - Reply

    Die Angst der Richter “struktuell” eher links wahrgenommen zu werden, zeugt für mich für eine struktuell eher rechte Schieflage und findet wahrlich keine Entsprechung in Polen oder Ungarn. Auch die Zustimmung zur Abschiebung wirkt nun bestimmt nicht gerade “links”.

    Gegenüber den Zeiten von v. Brünneck, Hesse und Simon erscheint mir das BVerfG eher zur Grundrechtsverteidigung immer weniger fähig. Peinlich auch die Verhängung einer Missbrauchsgebühr letzten Sommer (2 BvR 1691/17). Bezüglich des EA wegen einer Abschiebung gab es das schon einmal.

    Das Gericht mag unbeliebter geworden zu sein. Allerdings trägt da wohl auch eine gewisse Enttäuschung eine Mitschuld. Denn Grundrechte waren ja nicht nur für politisch problemlose Zeiten gedacht.

  3. Peter Camenzind Mon 26 Feb 2018 at 07:28 - Reply

    Nach dem Selbstverständnis und Ansehen in der Bevölkerung scheint das heilige BVerfG nicht bürokratische Gerichtsbarkeit, sondern humanitärer Beschützer grundlegender Rechte. Mal sehen, ob es mal zu politisch der AfD nahestehenden BVerfR kommen kann o.ä und wie da solche Fälle zu behandeln sein können. Eventuell mit etwas weniger Mühe, bei entsprechend unveränderter Allimentation und gleicher sozialer Gewichtigkeit und Reputation, idR. im Ergebnis genauso? Dass ein wahrscheinlich bereits umfassend institutionell überprüfter Fall zuletzt in Eile noch einmal begründet zutreffend vollkommen anders entgegengesetzt zu beurteilen sein kann, kann vielleicht grundsätzlich, bei Lichte besehen, eher etwas unwahrscheinlich scheinen. Gut, dass zum Schluss noch einmal jemand “außerhalb der Gerichtsbarkeit” mit Gewichtigkeit drüberguckt.

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