EuGH: Es kann nur einen geben
Mit ihrem heutigen Gutachten zum Europäischen Patentgericht stellen die Richterinnen und Richter des EuGH eines unmissverständlich klar: Nur einer hat auf dieser Welt die Autorität, zu sagen, was Unionsrecht ist und was nicht – nämlich der EuGH selbst.
Und was er mit dieser Autorität anzufangen versteht, zeigen sie sofort in einem weiteren ziemlich spektakulären Urteil des heutigen Tages, Ruiz Zambrano: Danach dürfen die Mitgliedsstaaten ausländischen Eltern, deren Kinder durch Geburt einen EU-Pass erwerben, weder Aufenthaltsstatus noch Arbeitserlaubnis verweigern.
Das schreibt er ganz lapidar und treibt damit seine mit Grzelzyk begonnene Installation der Unionsbürgerschaft als eigentlichem rechtlichen Zugehörigkeitsstatus der Menschen in den EU-Staaten auf die Spitze.
Einheit der europäischen Rechtsordnung
Aber zunächst zum Gemeinschaftspatent: Da gab es Überlegungen, ein eigenständiges Gericht außerhalb des institutionellen Rahmens der EU für Patentklagen aller Art zu schaffen. Und die hat der EuGH jetzt in der Knospe abgeknipst.
(Wobei, Knospe: Über das Gemeinschaftspatent wird sich in der EU schon seit Menschengedenken gestritten. Als ich 1999 beim Handelsblatt anfing, war das eine meiner ersten Geschichten. Ich habe mittlerweile aber längst den Überblick verloren, worum es da im Einzelnen geht und warum das so furchtbar schwierig ist, dieses verdammte Patent endlich einzuführen.)
Begründung: Das System des AEUV begründe
eine direkte und enge Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, in deren Rahmen diese an der ordnungsgemäßen Anwendung und einheitlichen Auslegung des Unionsrechts sowie am Schutz der den Einzelnen von dieser Rechtsordnung gewährten Rechte mitwirken.
Diese Einheit der europäischen Rechtsordnung würde zerstört, wenn es da noch ein weiteres europäisches Gericht gebe, das EU-Recht auslegt und zwar gegebenenfalls dem EuGH vorlegen muss, aber im Falle eines Dissenses nicht auf Linie gebracht werden kann. Wenn ein Mitgliedsstaat nicht spurt, dann gibt es ein Vertragsverletzungsverfahren und Schadensersatzansprüche. Bei dem Europäischen Patentgericht geht das nicht.
Heulende Integrations-Motoren
Ich bin da durchaus damit einverstanden, dass Rat und Mitgliedsstaaten nicht parallele Justizstrukturen halb in-, halb außerhalb der EU errichten und damit möglicherweise das Europarecht verunklaren können. Aber die Entschlossenheit, mit der die Luxemburger Richter hier ihr Terrain abstecken, ist schon bemerkenswert, vor allem in der zeitlichen Koinzidenz mit dem Ruiz-Zambrano-Urteil:
Ich bin ja als guter Linksliberaler immer sehr dafür, keine Ausländer abzuschieben. Und ich bin auch ein großer Fan der Unionsbürgerschaft. Die souverainistischen Knurrgeräusche, die der Zweite Senat des BVerfG im EU-Haftbefehls-Urteil gegen die Grzelczyk-Rechtsprechung hat anklingen lassen (RNr. 66), mache ich mir schon gar nicht zu eigen.
Aber dass der EuGH seine Integrations-Motoren jetzt wieder derart ungehemmt aufheulen lässt, ist mir schon nicht recht geheuer. Und wenn er sich schon zutraut, solch fundamentale Fragen wie die in Ruiz-Zambrano aufgeworfenen auf solch dünner gesetzlicher Grundlage zu beantworten, dann soll er sich doch wenigstens ordentlich Mühe geben dabei.
Das BVerfG ist ja gelegentlich auch durchaus in der Lage dazu, sich seine Entscheidungsgrundlagen kurzerhand selber zu schaffen, wenn es das für nötig hält. Aber niemand wird ihm vorwerfen können, es dabei an argumentativem Aufwand fehlen zu lassen.
Ruiz-Zambrano dagegen sagt im Wesentlichen nur, dass die Unionsbürgerschaft nichts wert ist, wenn man nichts davon hat, und man hat nichts davon, wenn diejenigen, von deren Unterhalt man abhängt, nicht im Land bleiben und nicht arbeiten dürfen.
Das ist erfrischend schlicht. Aber für ein Gericht, das die Einheit des gesamten, auf dem Gebiet der EU geltenden Rechts auf die eigenen Schultern zu nehmen beansprucht, ist das doch ein bisschen dürftig, oder nicht?
Foto: David Ball (Original work) [GFDL, CC-BY-SA-3.0 or CC-BY-2.5], via Wikimedia Commons
EU-Gericht ist eh verfassungswidrig! Es schränkt die Sourveränität der Mitglieder ein. In Deutschland ist dieses Gericht deshalb verfassungswidrig, da es nicht durch einen Volksentscheid legitimiert wurde!
Der EuGH gehört mal abgeschafft. Hat der nicht letzte Woche entschieden, dass es unionsrechtswidrig ist, dass Männer keine Kinder bekommen können?
Im Ernst: man muss wissen, dass beim EuGH nicht nur deutsche Richter sitzen und dass man es mancherorts mit der Methodenlehre, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit etc. nicht so genau nimmt (im manchen Ländern sollen eben nicht 40% durchs Examen fallen, obwohl man dort auch nicht schlauer ist). Ein weiterer Grund ist aber auch, dass man die Wissenschaft woanders viel weniger ernst nimmt und man daher keine Angst hat, sich mit schlechten Entscheidungen vollends lächerlich zu machen. In Deutschland wird man dan wenigstens für dumm gehalten und bekommt das auch gesagt.
Das intellektuelle Niveau, auf dem sich das deutsche Recht bewegt, ist auch sehr hoch. Man kann eigentlich auch nicht erwarten, dass das überall so ist. Es gibt durchaus Schlussanträge von Generalanwälten, die als deutsche Examensklausur nur deshalb noch mit einem Punkt bewertet würden, weil der Name richtig geschrieben ist (Ich persönlich freue mich immer ganz besonders über die von Frau Trstenjak aus Slowenien). Daher müsste eigentlich an der Besetzung des Gerichts etwas geändert werden. Das erscheint aber nicht durchsetzbar.
Wie das Problem also zu lösen ist, ohne den EuGH gleich abzuschaffen, weiß ich auch nicht. Mittelfristig kann man nur versuchen, er EU alle über die Wirtschaft hinausgehenden Kompetenzen zu entziehen und die Grundfreiheiten klarstellend ausdehnungs- und analogiefeindlich zu formulieren (ob das beim EuGH hilft?). Dann hat man den EuGH wenigstens etwas eingedämmt. Hat jemand einen anderen Vorschlag?
also, Kollegen, da muss ich jetzt doch mal scharf widersprechen. Deutschen Rechtschauvinismus halte ich für total unangebracht, und was die Entscheidung letzte Woche betrifft, so beruhte die auf einem sehr ausführlich und, wie ich finde, ausgezeichnet begründeten Schlussantrag von Juliane Kokott, die sich bekanntlich wissenschaftlich, intellektuell und auch sonst in jeder Hinsicht vor keinem Vergleich zu scheuen braucht.
@Erwin/unitedbrands Das sind ja alles sehr wohl formulierte und stichhaltige Vorträge … vermisse nur etwas wirkliche Argumente. @Erwin Ist dann das Grundgesetz auch Verfassungswidrig? Das wurde auch nicht durch Volksentscheid legetimiert und kennt auch keine Volksentscheide.@unitedbrands Weil das Niveau in Deutschland ja auch immer so hoch ist, is klar. Ich sage nicht das nicht vielleicht manches besser sein könnte, aber das könnte es auf deutscher Ebene genau so. Und wenn ein AG mal nicht so schlüssig argumentiert ist das nicht schlimm das es auch im allgemeinen als *Meinung* bezeichnet wird und in keinster Weise bindend ist. Wie wärs ansonsten noch mit einem konstruktiven Beitrag?
@Zum Post: Das klare Bekenntnis zur Unionsbürgerschaft überascht mich in diesem Fall auch etwas, dazu sollte dann demnächst irgendwann noch 434/09 McCarthy kommen, das wird dann interessant ob diese Linie fortgeführt wird oder dort doch eher mit Hinblick auf Missbrauch o.ä geblockt wird (ich rechne eher damit das es negativ entschieden wird)
Gibt es auch einen eigenen Post zu Ruiz Zambrano? Das würde sich wirklich lohnen. Man mag das Ergebnis begrüßen oder verdammen: Mit diesem Urteil führt der EuGH den gesamteuropäischen Sozialstaat durch die Hintertür ein.
@Innauen Kann schon sein aber in anbetracht manch anderer Urteile (z.B. Chen) ist es eigentlich auch nur logisch.
Das Gutachten ist vor allem in seinen Aussagen auf der Metaebene interessant, denn es lässt sich auch vor dem Hintergrund des angestrebten Beitritts der Europäischen Union zur EMRK lesen. Ließe sich der zitierte Absatz aus dem Gutachten zum Rechtsprechungsverbund zwischen EuGH und nationalen Gerichten nicht auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte übertragen?! Es ist immer wieder davon die Rede, dass der angestrebte EMRK-Beitritt durch ein Gutachten des EuGH begleitet werden soll – sollte es dazu nicht kommen, wäre das Gutachten 1/09 bereits die Blaupause für die Rechtsauffassung des EuGH.