18 September 2020

Glaubensdinge

William Barr, der amerikanische Justizminister und Generalstaatsanwalt, benutzt sein Amt, um Donald Trump und seine Leute davor zu bewahren, sich vor dem Recht verantworten zu müssen. Das ist bekannt und wohl dokumentiert. Den Mueller-Bericht manipulieren, sexuelle Missbrauchsvorwürfe abwehren, Verfahren wegen eingestandener Falschaussagen einstellen: dass er exakt das als seine Aufgabe und Befugnis betrachtet, daraus macht er kein Geheimnis.

In dieser Woche hat Barr in einer Rede an einem konservativen College in Michigan aus Anlass des amerikanischen Verfassungstags erläutert, welche Verfassungstheorie ihn dabei anleitet. Die geht knapp zusammengefasst so: Das, was die USA von Tyranneien unterscheidet, ist die Herrschaft des Rechts, und um die zu sichern, gibt es die Gewaltenteilung. Die Entscheidung, die Strafgewalt des Staates gegen Individuen von der Leine zu lassen, obliegt der Exekutive und nur ihr, gebunden allein durch die Verfassung. Diese Entscheidung liegt ganz allein auf ihren Schulten, und damit sie diese Last tragen kann, muss sie von jemandem gefällt werden, der dafür demokratisch legitimiert ist und politisch Verantwortung übernimmt, im Unterschied zu den vermeintlich “unabhängigen” Karrierebeamten, und das ist der Justizminister.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht nur als unskandalös, sondern geradezu als demokratisches Gebot, dass dieser die FBI-Agenten daran erinnert, wessen Agenten sie tatsächlich sind, und “sich in Ermittlungen einmischt”, um sie, falls er das richtig findet, einzustellen. Diese Entscheidung dem Justizminister zu überantworten, ist auch deshalb ein Gebot der Herrschaft des Rechts, weil sie für Konsistenz und Gleichbehandlung sorgt, anders als wenn jede einzelne Staatsanwält_in nach eigenem Gutdünken entscheidet.

Was ist gegen diese Verfassungstheorie einzuwenden? Das ist weniger leicht zu sagen, als man angesichts der diametral entgegengesetzten Schlussfolgerungen meinen sollte: Herrschaft des Rechts, Verantwortung, Konsistenz und Gleichbehandlung – klingt doch alles wunderbar.

Der Angelpunkt, um den sich diese Verfassungstheorie dreht, scheint mir aber ein anderer Begriff zu sein: Entscheidung. Sie impliziert, dass es für die Antwort auf die Frage, ob ermittelt werden soll oder nicht, keinerlei normative Anleitung gibt außerhalb der Willkür dessen, der sie zu geben hat. Jener wird vorgeladen, verhört und verhaftet, sein Eigentum durchsucht, seine Privatsphäre durchleuchtet, mit sechsstelligen Anwaltskosten in den Ruin getrieben, und dieser nicht? Soll man den, der das entscheidet, halt abberufen oder abwählen, wenn einem das nicht passt. Aber Rechenschaft darüber, nach welchen Kriterien er dass entschieden hat und warum nach diesen und nicht anderen – das schuldet er nicht. Normative “Konsistenz” entsteht allein dadurch, dass ein Wille alles entscheidet.

Diese Verfassungstheorie, oder verwandte Ableger davon, scheint mir hinter den allermeisten autoritär-populistischen Regimes zu stecken, die in den letzten Jahren entstanden sind. Was ich von Ordo Iuris in Polen, was ich von dem britischen Judicial Powers Project höre und lese, klingt streckenweise ganz ähnlich. Da passt William Barr auch als Katholik von, sagen wir mal, extrem traditioneller Denkungsart wunderbar ins Bild. Ich warte schon lange darauf, dass mir jemand, der mehr als ich von politischer Theologie und Carl Schmitt und Juan Donoso Cortés versteht, mal erklärt, wie das alles genau zusammenpasst; auch für Lektüretipps wäre ich dankbar.

Meine Hypothese wäre, dass der Dezisionismus selbst tatsächlich das ist, dessen Verteidigung gegen die Zeitläufte all diesen Leuten am allerwichtigsten ist: dass die Welt irgendwo dort oben aufgehängt ist an einem oder etwas, das entscheidet. Dein Wille geschehe. Im Unterschied zu dem Gespinst und Geflecht an Rücksichtnahmen und Rechtfertigungsansprüchen, das die Welt von heute überzieht. Das zu zerreißen und zu durchstoßen ist das Ziel, das sie treibt. Das ist die vermeintliche Gefahr, zu deren Abwehr sie sich zu den monströsesten Dingen bereit finden, die groteskesten Lügen glauben und verbreiten, die schlimmsten Niederträchtigkeiten und Rechtsbrüche dulden und begehen. Grab them by the pussy, break the law in a strictly limited and specific way, das geht unter, was da eigentlich gesagt wird, das hat keine Resonanz und wird gar nicht mehr gehört, das spielt keine Rolle mehr vor der übermächtigen Attraktion, dass da jemand entscheidet: rücksichtslos, verantwortungslos, verbrecherisch.

Der Herr sei ihrer Seelen gnädig.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

In der kommenden Woche startet ein Projekt, auf das wir sehr gespannt sind: Gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein haben wir einen neuen Podcast auf die Schiene gesetzt. Das Ziel ist, ein europäisches Gespräch über die Herrschaft des Rechts anzustoßen: über das, was in Polen, in Ungarn und in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten geschieht, aber als europäisches Thema, über das wir als Europäer unter Europäern reden müssen. “We need to talk about the Rule of Law” heißt der Podcast, und am Mittwoch erscheint die erste Folge zum Thema Verfassungsgerichte, mit Stanisław Biernat, Pedro Cruz Villalón und Michaela Hailbronner als Diskussionsteilnehmer, und Sie sind herzlich aufgefordert, uns ihre Fragen zu schicken, damit wir sie in der Podcast-Diskussion besprechen können: per Mail an podcast@verfassungsblog.de, über Facebook, Twitter und seit neuestem auch Instagram mit dem Hashtag #lawrules.

Was hat sich in der letzten Woche zugetragen? In NRW ist zur Überraschung weniger und zum Entsetzen aller eine Chatgruppe aufgeflogen, in der sich Polizist_innen wechselseitig rechtsextremes Zeug geschickt haben. Statt den Zufallsfund als Einzelfall zu verharmlosen, müsse das strukturelle Problem an der Wurzel angegangen werden, fordert TOBIAS SINGELNSTEIN.

Die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann muss Schadenersatz in Höhe von 1 Mio. Euro zahlen, weil sie ihre Dienstpflichten grob fahrlässig verletzt habe, entschied kürzlich das VG Köln. BERND GRZESZICK heißt diese Entscheidung gut, weil Regress gegen Beamt_innen als Mittel der Verwaltungskontrolle den Progress des Vertrauens der Bürger_innen in die Verwaltung bewirke. 

Apropos Vertrauen in Polizei und Verwaltung: Der Bundesinnenminister will die öffentlichen Register umfassend vernetzen und eine einheitliche Bürgernummer einführen. Dem stehe nicht nur der Datenschutz entgegen, so HANS PETER BULL, sondern auch das Prinzip der informationellen Gewaltenteilung.

Das Flüchtlingslager von Moria ist abgebrannt, die Unhaltbarkeit der Zustände ist schlechthin nicht mehr leugbar, und das Recht, notiert DANA SCHMALZ, hat im Fall des europäischen Flüchtlingsschutzes seine Kraft eingebüßt. (Herrschaft des Unrechts anyone?)

In diesem Kontext: Mit Bulgarien und Rumänien unterhält die EU seit deren Beitritt 2007 ein Kooperations- und Kontrollverfahren, auf dass beide die zur Mitgliedschaft nötigen rechtstaatlichen Standards errichten. Da gäbe es noch einiges zu tun, um es mal vorsichtig zu formulieren, aber Ursula von der Leyens Kommission hat nunmehr den Eindruck gewonnen, der Fortschritte seien nunmehr genug gemacht worden, um das notwendige Level an Rechtsstaatlichkeit auch mit den gewöhnlichen Mitteln zu garantieren. Dass die Europäische Kommission damit in einem Paralleluniversum lebt und nur diejenige Seite der Medaille betrachtet, die politisch gerade angenehm ist, zeigt RADOSVETA VASSILEVA.

Der Fall der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston bleibt auch in dieser Woche umstritten: Endete ihre Amtszeit automatisch mit dem Brexit? Oder etwa mit der Neuernennung ihres Nachfolgers? Und (wie) kann sich Sharpston gegebenenfalls wehren? Kritikwürdig sei jedenfalls, dass der EuGH die Mehrdeutigkeit des Primärrechts missachtet habe und damit die Effektivität von einstweiligen Maßnahmen unterminiere, argumentiert TOBIAS CRONE.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat mit ihrer Internal Market Bill nach Ansicht von CIARÁN BURKE und POLINA KULISH den Grundsatz von Treu und Glauben als Kernprinzip des internationalen Rechts verletzt. Damit säe sie nicht nur Zweifel an der Vertragstreue in puncto Handelsabkommen, sondern offenbare auch, dass ihm an internationaler Rechtsstaatlichkeit nicht viel liege. 

In Ungarn schreitet die Kontrollübernahme der Regierung über Medien und Universitäten immer weiter voran. ZSOLT KÖRTVÉLYESI setzt sich mit dem Klima der Angst und der zunehmende (Selbst-)Zensur von Wissenschaftler_innen auseinander.

In Griechenland jährt sich zum siebten Mal der Mord an dem Musiker Pavlos Fyssas durch Mitglieder der griechischen Neonazi-Partei Chrysi Avgi (Goldene Morgenröte). Lange blieb die griechische Regierung untätig. Nächsten Monat wird nun endlich ein Urteil verkündet. Ob es das Ende dieser scheußlichen Partei einläutet, analysiert NATALIE ALKIVIADOU.

Corona-Demos gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in Israel, wobei dort die Proteste durch die fortdauernde politische Krise eine besondere Dringlichkeit besitzen. Bislang sei die Versammlungsfreiheit zwar noch nicht gravierend beschnitten worden, aber das könne noch geschehen, analysiert am Vorabend des zweiten Lockdown TAMAR HOSTOVSKY BRANDES.

Der Inter-Amerikanische Menschenrechtskommission IACHR und das Generalsekretariat der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) streiten sich öffentlich über die Neubesetzung des Exekutivsektretärs der IACHR, und NELSON CAMILO SÁNCHEZ LEÓN erläutert, wie sich dies auf den Schutz der Menschenrechte in Amerika auswirkt.

In Chile werden im Oktober die Chilen_innen darüber abstimmen, ob sie eine neue Verfassung möchten. ALBERTO CODDOU McMANUS und CLAUDIO FUENTES-GONZÁLES warnen vor den populistischen Versuchungen, vor die dieser Prozess die chilenische Regierung stellt.

In Frankreich hat ein Mitarbeiter der Regierung den Versuch unternommen, das Buch “Ich hasse Männer” der Bloggerin Pauline Harmange zu verbieten – wegen “Aufstachelung zum Geschlechterhass”. Was aus dem Fall zu lernen ist und was die Regulierung von Meinungsinhalten von der Regulierung von Diskursregeln unterscheidet, erklärt BERIT VÖLZMANN.

Johanna Kuchel hat beim Wochenrückblick mitgeholfen.

So viel für diese Woche. Hatte ich schon erwähnt, dass wir einen neuen Podcast starten? Ja, hatte ich, aber noch nicht, dass wir Ihre Unterstützung brauchen: Steady ist das bewährte Mittel dafür, aber wir nehmen auch mit größter Dankbarkeit Einmalzahlungen über Paypal (paypal@verfassungsblog.de) oder Banküberweisung (IBAN DE41 1001 0010 0923 7441 03, BIC PBNKDEFF) entgegen. Vielen Dank und alles Gute,

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Glaubensdinge, VerfBlog, 2020/9/18, https://verfassungsblog.de/glaubensdinge/, DOI: 10.17176/20200919-091242-0.

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