22 June 2026

Grenzen der Wählbarkeit

Am Sonntag, den 07.06.26 wurde in der Stadt Aue-Bad Schlema ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Nur mit knapper Mehrheit konnte sich dabei der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann gegen den Kandidaten der rechtsextremen Partei „Freie Sachsen“, Stefan Hartung, durchsetzen. Diese Bürgermeisterwahl berührt grundlegende Fragen des Beamten-, Kommunalwahl- und Verfassungsrechts. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Fehlt diese Gewähr, ist die Wählbarkeit ausgeschlossen. Tatsächlich sprechen gewichtige rechtliche Gründe für die Nichtwählbarkeit Hartungs.

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27 March 2026
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Filter am Flaschenhals

Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, soll in Zukunft auch in Sachsen stets vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können. Nach der am Mittwoch verabschiedeten Novellierung des sächsischen Juristenausbildungsgesetzes kann Bewerberinnen und Bewerbern der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst auch dann versagt werden, wenn sie sich verfassungsfeindlich, aber nicht strafbar verhalten haben. Damit beendet der Landtag den sächsischen Alleingang, auf den er sich 2021 mit der Normierung der Strafbarkeitsvoraussetzung selbst begeben hatte.

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11 March 2026
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Mehrheiten trotz Minderheitsregierung

Trotz ihres schlechten Rufs haben Minderheitsregierungen derzeit Konjunktur. Das stellt die Parteien vor die Herausforderung, Mehrheiten immer wieder neu finden zu müssen. Der Sächsische Landtag hat mit der Sächsischen Staatsregierung dafür jetzt ein neues Konsultationsverfahren beschlossen. Es verspricht ein „neues Kapitel der politischen Kultur“ und eine Versachlichung der Politik. Dieses Versprechen kann das Konsultationsverfahren zwar nicht vollends einlösen, regt aber zur Kompromissfindung in Zeiten instabiler Mehrheitsverhältnisse an.

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01 February 2024

Maschinengewehre und Handgranaten für die Polizei

In Sachsen wird aufgerüstet. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat verschiedene Regelungen des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes und des Sächsischen Polizeibehördengesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt. In seiner Entscheidung hat der Gerichtshof sich überzeugend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Überwachungsbefugnissen angeschlossen, das Erfordernis der Normenklarheit grundrechtsstärkend ausgelegt und - dies ist das Kernproblem der Entscheidung - die polizeiliche Aufrüstung zu weit zugelassen.

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