Schmerzgriffe und Menschenrechte
Polizeiliche Schmerzgriffe bei einer Sitzblockade gegenüber sich absolut passiv verhaltenen Demonstrierenden verletzen deren Menschenrechte. Sie verstoßen nicht nur gegen das Verbot erniedrigender Behandlung aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch gegen die Menschenwürde, die zu achten und zu schützen nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Entgegen der teilweise von den Bundesländern vertretenen Position finden die Schmerzgriffe schon in den polizeirechtlichen Vorschriften über den unmittelbaren Zwang keine Rechtsgrundlage.
Continue reading >>Peinigen statt Wegtragen
Die Berliner Polizei hat gegenüber Klimaaktivisten, die sich auf eine Straße gesetzt hatten, um diese zu blockieren, sogenannte Schmerzgriffe bzw. Nervendrucktechniken zunächst angedroht und sodann angewendet. Beide polizeilichen Maßnahmen, also Androhung und Anwendung, verstoßen gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, weil das Wegtragen der Aktivisten ein milderes Mittel wäre. Je nach den Umständen des Einzelfalles kommt auch ein Verstoß gegen das Folterverbot in Betracht.
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