Chancengleichheit in der Vorwahlberichterstattung
Parteien, die bei einer Wahl Erfolg haben wollen, sind darauf angewiesen, im öffentlichen Diskurs Gehör zu finden. In diesem Sommer gab es zwei Versuche, sich in eine bereits konzipierte, unmittelbar vor der Wahl stattfindende Diskussionsveranstaltung einzuklagen. Die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen dieser Verfahren divergieren zwar in ihrem Tenor. Beide deuten jedoch auf eine neue Linie in der Rechtsprechung zur Vorwahlberichterstattung hin, die auch für die Bundestagswahl im kommenden Jahr noch relevant werden könnte und die kritisch zu betrachten ist.
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