Verfassungsblog für Bibliotheken

Der Verfassungsblog veröffentlicht Analysen von Wissenschaftler*innen zu aktuellen Themen aus Verfassungsrecht und -politik. Im Jahr 2009 als „Blog“ von Max Steinbeis gegründet, haben mittlerweile über 3.000 Expert*innen aus der ganzen Welt auf dem Verfassungsblog publiziert, diskutiert und ihre Forschung ihren Kolleg*innen und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Jeder der 800 Texte, die der Verfassungsblog durchschnittlich im Jahr veröffentlicht, durchläuft wenigstens eine interne Begutachtung durch die 9-köpfige Redaktion. Wenn nötig wird diese um eine externe Review von einer oder mehr der Associate Editors ergänzt, die in einzelnen Bereichen des öffentlichen und Verfassungsrechts über besondere Expertise verfügen. Zugangsbeschränkungen gibt es keine: Die Texte werden Diamond OA – also ohne Gebühren für Leser*innen oder Wissenschaftler*innen – unter einer CC-BY-SA-Lizenz veröffentlicht, wobei die Autor*innen auch eine offenere oder strengere Lizenz wählen können. Das Copyright der Beiträge verbleibt selbstverständlich bei den Autor*innen. Die Publikationen des Verfassungsblogs erfüllen auch die Anforderungen an die technische Qualität wissenschaftlicher Publikationen, indem Metadaten bereitgestellt, DOIs vergeben und die Beiträge langzeitarchiviert werden. Der Verfassungsblog ist als gGmbH gemeinnützig organisiert und transparent in seinen Kosten.

Facts & Figures

2,1 Mio. Besuche hatte der Verfassungsblog im Jahr 2023. Zwei Drittel der Leser*innen greifen aus Deutschland auf den Verfassungsblog zu und ein Drittel aus dem Ausland. Jährlich verzeichnet der Verfassungsblog etwa 3 Millionen Klicks, die Interaktionen auf Social Media nicht mitgezählt.

3.000 Autor*innen haben bislang auf dem Verfassungsblog veröffentlicht. Diese sind vor allem Wissenschaftler*innen (von Studierenden über Doktorand*innen bis hin zu Professor*innen), aber auch Praktiker*innen aus Justiz, Journalismus oder Politik aus der ganzen Welt.

9 Redakteur*innen betreuen die Beiträge. Sie sind Jurist*innen mit Hochschulabschluss. Die Redakteur*innen sind unbefristet angestellt und werden in Anlehnung an TV L-13 vergütet. Die Redaktionsarbeit umfasst (i) die Akquise von Beiträgen, (ii) die Sichtung und Beantwortung von angefragten und unangefragten Einreichungen und (iii) das inhaltliche und formale Redigat von Beiträgen in ein bis drei Schleifen mit dem*der Autor*in. Die Redaktion wird von 20 Associate Editors unterstützt, die in einzelnen Bereichen des öffentlichen und Verfassungsrechts besondere Expertise vorweisen und dazu beitragen, die wissenschaftliche Qualität der Publikationen sicherzustellen.