21 August 2011

Libyen: Vom Schleier der Unwissenheit

Die Ära Gaddhafi scheint sich tatsächlich ihrem Ende zuzuneigen. Es gibt auch schon einen Entwurf des rebellischen nationalen Übergangsrats für eine Übergangsverfassung, und darin findet sich in Art. 29 (und in Art. 33 merkwürdigerweise nochmal) folgende bemerkenswerte Klausel:

The members of the Transitional National Council, of the interim government and of the local councils may not nominate or assume the positions of the President of the state, the membership of the legislative councils and ministerial portfolios.

Das heißt, dass die Helden der Revolution, die gerade Gaddhafi stürzen und das neue Libyen gründen, in demselben keinerlei politische Rolle spielen dürfen. Das ist extrem einschneidend.

Der Gedanke ist, damit zu gewährleisten, dass sich die Staatsgründer den Staat nicht nach ihren eigenen Interessen zurecht schneidern: Wenn sie in diesem Staat keine Macht erwerben und ausüben können, dann ist ein Zustand ähnlich dem Rawls’schen Veil of Ignorance hergestellt. Dann kann die neue Verfassung zu einem wirklichen Gesellschaftsvertrag werden.

Kann das funktionieren? Oder führt das dazu, dass die wirklich mächtigen Leute nur ihre Minions in die Übergangsämter setzen und selbst im Hintergrund bleiben? Schließlich ist man in Libyen schon seit langem gewohnt, von jemand regiert zu werden, der überhaupt kein nominelles Amt ausübt…

(via Comparative Constitutions Blog)

Update: Das Dokument ist schon wieder veraltet. Stattdessen gibt es jetzt eine Verfassungserklärung. Details dazu hier.

Foto: Al Jazeera English, Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Libyen: Vom Schleier der Unwissenheit, VerfBlog, 2011/8/21, https://verfassungsblog.de/libyen-vom-schleier-der-unwissenheit/, DOI: 10.17176/20181008-120932-0.

4 Comments

  1. Student Mon 22 Aug 2011 at 20:40 - Reply

    Art.1 sagt doch schon alles darüber aus, welch Geistes Kind die Verfassung zukünftige wird.

  2. Pünki Mon 22 Aug 2011 at 23:10 - Reply

    “welch Geistes Kind” ?

    Ein Staat, in dem 97 % der Einwohner Muslime sind, sollte sich auch auf den Islam berufen dürfen. Im gleichen Artikel wird ja auch die Freiheit religiöser Minderheiten garantiert. Solange sich der Staat an seine Verfassung hält, sehe ich da kein Problem.
    Sicher klingt es für den durchschnittlichen Europäer rückständig, sich auf die Sharia zu berufen, doch auch unser Rechtssystem ist nicht unabhängig von christlicher Rechtsauffassung gewachsen. Ich bin auf ein neues Libyen gespannt.

  3. Student Wed 24 Aug 2011 at 01:38 - Reply

    Der feine Unterschied aber alles entscheidende Unterschied ist, dass bei uns das Christentum nicht “principle source of legislation” ist. Art.1 verstehe ich so, dass der Sharia im Zweifel der Vorrang gebührt. Ohnehin kann ich aus Art.6 S.2 keinen Schutz religiöser Minderheiten ablesen.

    Und die iranische Verfassung klingt auch so demokratische und liberal…aber die Verfassungswirklichkeit muss ich ihnen nicht erläutern…

  4. Photon Thu 25 Aug 2011 at 01:19 - Reply

    Soweit ich weiß gibt es ja die Scharia in Schriftlicher Form garnicht. Scharia ist eine (gedachte) Zusammenstellung von Gesetzen aus dem Koran und einer ganzen Menge anderer Schriften. Wie man das macht und interpretiert, kann seeehr unterschiedlich ausfallen.
    Alle Staaten von Marokko bis Pakistan berufen sich auf die Sharia und kein einziger wendet jedes Gesetz aus dem Koran an, es hängt immer vom Land ab.

    Zum Vergleich zitiere ich mal die Präambel der irischen Verfassung:

    “In the Name of the Most Holy Trinity, from Whom is all authority and to Whom, as our final end, all actions both of men and States must be referred,
    We, the people of Éire,
    Humbly acknowledging all our obligations to our Divine Lord, Jesus Christ, Who sustained our fathers through centuries of trial,…”

    Und Artikel 44 (1)
    “The State acknowledges that the homage of public worship is due to Almighty God. It shall hold His Name in reverence, and shall respect and honour religion.”

    Trotzdem ist Irland ein liberaler, demokratischer Rechtsstaat.

    “principle source of legislation” kann man auch als “unsere Gesetze lassen sich bestimmt irgendwie aus der Sharia herleiten” deuten.

    Art. 1 garantiert Freiheit der Religionsausübung (“The State shell guarantee for non-Moslems the freedom of practising religious rights and shall guarantee respect for their systems of personal status.”)

    Art. 6 garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz (“without discrimination due to religion, belief,…”)

    Art. 7 garantiert die Menschenrechte (“Human rights and his basic freedoms shall be respected.”)

    Und was die Verfassungsrealität betrifft: Solange es kein starkes Verfassungsgericht gibt hängt es sowieso davon ab, was die regierenden daraus machen.
    Und ich denke, die Libyer wollen keinen Staat wie Iran. Die anscheinend einzige bisher organisierte Partei ist übrigens für die Trennung von Staat und Religion:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Democratic_Party_(Libya)

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Demokratie, Libyen, Verfassungsgebung, Verfassungstheorie


Other posts about this region:
Deutschland, USA