03 June 2022

Mühlsteine

Juhu! “Leyen: Polen bekennt sich zu Rechtsstaat”. Das ist die Zeile, die die FAZ heute ihren Leser_innen auf der Seite Eins auftischt, auf dass ihnen das Frühstück schmeckt und zum Pfingstfest nichts ihre Freude trübt. Ursula von der Leyen, die Präsidentin, sie war in Warschau und hat von Polens Regierung ein “klares Bekenntnis zur Unabhängigkeit der Justiz” empfangen im Gegenzug zur Freigabe des Corona-Wiederaufbauplans für Polen. 36 Milliarden Euro können nun unter die Leute gebracht werden, aber nicht einfach so, sondern konditioniert: “Meilensteine” muss Polen erreichen, drei davon rechtsstaatlicher Natur. Das Disziplinarregime, mit dem die PiS-Regierung die Richter_innen in Polen auf Linie zu bringen und u.a. vom Vorlegen von Fällen beim EuGH in Luxemburg abzubringen versucht hat in den letzten Jahren, muss geschleift, die disziplinierten Richter_innen rehabilitiert werden. Das ist die Bedingung. Erst Meilenstein. Dann Geld.

Meilensteine also.

Tolles Wort, oder? Klingt nach Startup, nach Risikokapital, nach Silicon Valley. Es ist die Welt wagemutiger Unternehmer und Investoren, der dieses Wort entstammt. Da hat einer einen großen Zukunftsplan und braucht für dessen Verwirklichung einen entsprechend großen Haufen Kapital. Die Investoren stehen parat, wollen mitprofitieren an dem großen Zukunftsplan. Aber wie das so ist mit der Zukunft: ob sie dann auch so eintritt, wie erwartet, weiß man nicht. Deshalb bekommt der Unternehmer die Summe, die er benötigt, nicht auf einen Haps, sondern abgestuft: Man unterteilt den Weg zum großen Ziel in Etappen. Und erst wenn er ein Etappenziel erreicht hat, bekommt er das Geld für den Weg zum nächsten. So bleibt das Risiko gering und die Rendite gleich, und alle sind zufrieden.

Die Wiederherstellung des Rechtsstaats in Polen ist aber kein großer, ambitionierter Zukunftsplan, der jetzt Investitionen erfordert, die sich später, wenn alles nach Plan läuft, bezahlt machen werden. Es geht nicht um die Zukunft, es geht um die Vergangenheit: Polen hat Dinge getan, die mit seinen Pflichten aus dem EU-Vertrag unvereinbar sind. Das hat das dafür zuständige Gericht rechtskräftig festgestellt. Was Polen in punkto Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, ist keine Wette auf die Zukunft, sondern die Einlösung einer Schuld aus der Vergangenheit. Europa ist hier kein Investor, sondern Gläubiger.

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Das ist nicht nur ein Spiel um Worte, sondern legt bloß, wie weit sich die EU von dem deutsch-französischen Nachkriegsprojekt, Europa mittels einer meritokratischen, über allen politischen Gegensätzen schwebenden Juristen- und Beamtenelite durch die Zeiten zu administrieren, mittlerweile entfernt hat. Die uns Deutschen so besonders teure Rechtsgemeinschaft liegt ohnehin längst in Scherben: Die Kommission scheint sich seit längerem schon nicht mehr besonders für das Recht zu interessieren, sondern verfolgt eigene politische Ziele und übt Herrschaft aus, um sie zu erreichen, und hüllt dieselbe nicht erst seit dieser Woche am liebsten in das Gewand der Konditionalität. Aber es geht noch weiter: Jetzt zerfällt die Kommission auch noch in Mehr- und Minderheiten. Es hat Gegenstimmen gegeben im Kollegium, Frans Timmermans, Margrethe Vestager, Leute mit eigenem und erheblichem politischen Gewicht. Eine Opposition, die für falsch hält, was die Präsidentin und die Mehrheit wollen und tun. Und das auch in aller Schärfe öffentlich macht.

Was um so klarer verdeutlicht, in welcher Verfassung die Europäische Union in die vor uns liegende Orkanwetterlage hineinsegelt. Kommissare, die qua institutionellem Design gerade keine Wähler- und Partikularinteressen zu repräsentieren haben, fällen plötzlich majoritäre Entscheidungen, als wären sie ein Westminster-Parlament. Der Rat wiederum muss sich vor lauter Einstimmigkeit von Putins Spießgesellen Viktor Orbán erpressen lassen, und zwar nicht nur einmal, sondern gleich noch einmal, ohne Sinn und Verstand, ohne irgendein legitimes politisches Interesse, einfach um zu demonstrieren, dass er es kann. Hätte die EU sich das Drehbuch für diese Woche von Nigel Farage schreiben lassen, es wäre kaum viel Schlimmeres dabei herausgekommen.

Ein Meilenstein fürwahr.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

… zusammengefasst von PAULINE SPATZ:

Wie verheerend der Deal zwischen von der Leyen und Polen ist, versteht man erst, wenn man die geplante Gesetzgebung analysiert, mit der die polnische Regierung das Rechtsstaatlichkeitsproblem angeblich aus der Welt schaffen will. JAKUB JARACZEWSKI hat das für uns getan und zeigt, dass die Kommission einer Finte aufgesessen ist. FRANZ C. MAYER betrachtet die Lage aus der Perspektive des Europarechts und des Instrumentenkastens, den die EU zum Schutz ihrer Verfassung gegen in den Autoritarismus abgleitende Mitgliedstaaten entwickelt hat, und sieht in dem Deal eine Kapitulation der Kommission und eine Niederlage im Kampf für den Primat des Rechts vor der Macht.

Am 5. April 2022, nur zwei Tage nach den ungarischen Parlamentswahlen, kündigte die Europäische Kommission förmlich an, dass sie den in der Verordnung 2020/2092 verankerten Konditionalitätsmechanismus in Bezug auf Ungarn anwenden werde. In der Vergangenheit hat sich die Kommission häufig mit Fragen im Zusammenhang mit “systemischen Unregelmäßigkeiten, Mängeln und Schwachstellen in öffentlichen Vergabeverfahren” befasst. In Ungarn hat sie sich jedoch nicht mit der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts (Kartellrecht) in öffentlichen Ausschreibungsverfahren befasst. Die Kommission sollte die Gelegenheit ergreifen, um in diesem Bereich tätig zu werden, finden KATI CSERES & MICHAEL BORGERS.

Die von der EU beschlossenen Russland-Sanktionen haben auch in Deutschland erhebliche Defizite bei deren Umsetzung offengelegt. Gegen die gröbsten Defizite soll das Erste Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen vom 23. Mai 2022 helfen. BENJAMIN VOGEL begreift das Gesetz als Beginn einer weitreichenden Veränderung des deutschen Sicherheitsrechts. Er begrüßt die Stoßrichtung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes im Grundsatz zwar, kritisiert aber, dass es dem Gesetz an einer klaren strategischen Zielsetzung und einem rechtlich stimmigen Regelungskonzept mangelt.

Der Bundestag hat heute über die verfassungs- und gesetzesrechtlichen Änderungen für das Sondervermögen für die Bundeswehr abgestimmt. JOHANNES HELLERMANN analysiert den Kompromiss zwischen der Ampel-Koalition und der CDU/CSU vor dem Hintergrund der Schuldenbremse im Grundgesetz.

Der 2. Wehrdienstsenats des BVerwG hat am 25. Mai 2022 am Fall des Tinder-Profils der Bataillonskommandeurin Anastasia Biefang entschieden, dass Bundeswehrsoldat*innen mit besonderen repräsentativen Funktionen beim Online-Dating Zurückhaltung üben müssen. RONJA HESS kritisiert diese Entscheidung – nicht nur, weil sie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung durch heteronormative Moralvorstellungen einschränkt, sondern auch, weil eine antidiskriminierungsrechtliche Betrachtung des Falls ausgeblieben ist.

Am 13. Mai veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz den Lagebericht „Rechtsextremisten, ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ in Sicherheitsbehörden“. Als Maßnahmen zur Bekämpfung von Extremismus gerade in den Sicherheitsbehörden führt der Lagebericht diverse Instrumente zur Prävention, Detektion und Reaktion auf. ANDREAS NITSCHKE nimmt dies als Anlass, die Existenz und den Umfang einer dienstrechtlichen Meldepflicht in Sicherheitsbehörden zu erörtern.

In Frankreich hat der Conseil Constitutionel in einem planungsrechtlichen Fall eine restriktive Reform des Verbandsklagerechts für verfassungsgemäß erklärt – ein Fall, der nach Ansicht von THOMAS PERROUD und JÉRÔME GRAEFE exemplarisch zeigt, was in punkto Interessenkonflikten beim französischen Verfassungsrat alles schief läuft.

Im Vereinigten Königreich hat unter dem Vorwand, das “Karfreitagsabkommen in all seinen Dimensionen schützen” zu müssen, Außenministerin Liz Truss vor dem Unterhaus angekündigt, dass die Regierung Gesetzesvorschläge zur Ablösung des Nordirland-Protokolls vorlegen werde. Rechtlich gesehen würde dies einen Verstoß gegen das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich darstellen. DAGMAR SCHIEK geht der Frage nach, ob das Karfreitagsabkommen tatsächlich eine Divergenz zwischen Nordirland und Großbritannien ausschließt oder gar den Schutz des Handels von Großbritannien nach Nordirland fordert. OLIVER GARNER erklärt, warum Großbritannien sich auf den spezifischen Mechanismus für Notsituationen, Art. 16 des Nordirland-Protokolls berufen sollte – und warum die EU Großbritannien gerade davon überzeugen soll.

Im November 2015 reichte Saúl Luciano Lliuya, ein peruanischer Landwirt, Feststellungs- und Schadensersatzklagen gegen den Energiekonzern RWE vor dem LG Essen ein. Der Fall liegt mittlerweile dem OLG Hamm als Berufungsgericht vor. Ende Mai 2022 reiste eine neunköpfige Gruppe von Richter*innen der OLG Hamm und gerichtlich bestellter Sachverständiger nach Peru, um mit eigenen Augen zu beurteilen, ob das Haus von Saúl Luciano Lliuya von ausbrechenden Fluten des Palcacocha-Sees bedroht ist. SILVIA STEININGER & JUAN CAMILO HERRERA sind der Ansicht, dass diese Form der “strategischen Besichtigung”, ähnlich wie strategischer Prozessführung, vielleicht nicht zu einem juristischen Durchbruch führen wird, aber dennoch eine wichtige symbolische und politische Bedeutung hat.

Unser Blogsymposium zum Auftrag der Bundesbeauftragten geht in die zweite Woche mit einer Analyse der gouvernementale Sonderrolle der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien von MAREN LUY und einem Beitrag von TOBIAS MAST zu den Informationstätigkeiten der Bundesbeauftragten.

So viel für diese abscheuliche Woche. Ich wäre gern optimistischer, aber das fällt mir nicht leicht im Augenblick. Was jenseits des Atlantik in diesen Tagen alles abgeht, davon war ja noch gar keine Rede.

Aber lassen wir den Kopf nicht sinken. Ihnen alles Gute, bleiben Sie uns gewogen und bitte lassen Sie uns auf Steady nicht im Stich!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Mühlsteine, VerfBlog, 2022/6/03, https://verfassungsblog.de/muhlsteine/, DOI: 10.17176/20220604-062121-0.

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