03 February 2011

Staatsstreich in Belgien?

Das Staatsoberhaupt eines EU-Mitgliedsstaat bricht bewusst und zielgerichtet die Verfassung und setzt eine Art Notregierung ein. Gab es das schon mal? Hätte man sich so etwas jemals vorstellen können?

König Albert II., des Wartens auf eine regierungsfähige Mehrheit (verständlicherweise) überdrüssig, hat heute den längst zurückgetretenen, aber mangels gewähltem Nachfolger weiter geschäftsführend im Amt bleibenden Ministerpräsidenten Yves Leterme angewiesen, einen Haushalt 2011 vorzulegen.

Das ist etwas, was eine nur geschäftsführende Regierung gar nicht tun darf. Das ist nicht Führung laufender Geschäfte. Dazu hat Leterme kein Mandat, und der König hat kein Recht, das von ihm zu verlangen.

Aber egal. Das Land braucht einen Haushalt, also muss Leterme einen vorlegen.

Die Alternative, Neuwahlen anzusetzen, hat der König gescheut: Denn die könnten auf ein Referendum zur Auflösung des Staates Belgien hinauslaufen (und damit den König seine Krone kosten). Lieber bricht er der Verfassung das Rückgrat.

Jean Quatremer von der Libération nennt das einen “Coup d’État“. Zu deutsch: ein Staatsstreich.

Das Staatsoberhaupt eines EU-Mitgliedsstaat bricht bewusst und zielgerichtet die Verfassung und setzt eine Art Notregierung ein. Gab es das schon mal? Hätte man sich so etwas jemals vorstellen können?

König Albert II., des Wartens auf eine regierungsfähige Mehrheit (verständlicherweise) überdrüssig, hat heute den längst zurückgetretenen, aber mangels gewähltem Nachfolger weiter geschäftsführend im Amt bleibenden Ministerpräsidenten Yves Leterme angewiesen, einen Haushalt 2011 vorzulegen.

Das ist etwas, was eine nur geschäftsführende Regierung gar nicht tun darf. Das ist nicht Führung laufender Geschäfte. Dazu hat Leterme kein Mandat, und der König hat kein Recht, das von ihm zu verlangen.

Aber egal. Das Land braucht einen Haushalt, also muss Leterme einen vorlegen.

Die Alternative, Neuwahlen anzusetzen, hat der König gescheut: Denn die könnten auf ein Referendum zur Auflösung des Staates Belgien hinauslaufen (und damit den König seine Krone kosten). Lieber bricht er der Verfassung das Rückgrat.

Jean Quatremer von der Libération nennt das einen “Coup d’État“. Zu deutsch: ein Staatsstreich.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Staatsstreich in Belgien?, VerfBlog, 2011/2/03, https://verfassungsblog.de/staatsstreich-belgien/, DOI: 10.17176/20181008-124854-0.

One Comment

  1. Schwienetünnis Mon 7 Feb 2011 at 09:06 - Reply

    Man darf sehr wohl bezweifeln, ob nicht eine Mehrheit der Belgier jeweils auch in den beiden Regionen die letzte Konsequenz eines Auseinanderbrechens scheut, zumal dann die hinter den Schwierigkeiten stehenden Fragen (Zuordnung einzelner Gebiete, finanzielle Lasten auch für Staatsschulden) mit noch höherer Dringlichkeit aufgeworfen wären. Setzt man sich mit den staatlichen Aufgaben im Nachbarland auseinander, fällt auf, dass sich die Belgier ungeachtet des Haushaltsdefizits und der angehäuften Schulden z.T. einen weit über den hier gewohnten Standard hinausreichenden staatlichen Luxus leisten: Man tröstet sich mit einem Geldregen, der mit Krediten finanziert wird. Viele Belgier dürften wissen, dass damit bei einem Auseinanderbrechen Belgiens Schluss wäre. Das gilt übrigens insbes. für die Deutsche Gemeinschaft, aber auch für die Wallonie und Flandern.
    Also vielleicht ein schwerwiegender Verfassungsbruch, nicht unbedingt aber aus Furcht vor einem Auseinanderbrechen Belgiens, sondern eher in der Gewissheit, dass Neuwahlen zu keinem anderen, für die Regierungsbildung einfacheren Ergebnis führten: Die Belgier haben es sich in dem “Gewurschtel” recht komfortabel eingerichtet und verhalten sich insofern rational.

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