09 March 2019
AfD-Mitglieder im Verfassungsschutz: Politische Betätigungsfreiheit oder Sicherheitsrisiko?
Laut Presseberichterstattung soll das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem internen Schreiben seine über 3000 Beschäftigten aufgefordert haben, eine etwaige Mitgliedschaft in der Partei „Alternative für Deutschland“ der Sicherheitsabteilung mitzuteilen. Die Aufregung unter den Beschäftigten wie auch im politischen Berlin ist offenbar groß. Rechtlich ist der Vorgang differenziert zu betrachten: Auch Beamte dürfen sich politisch betätigen, das gilt auch im Sicherheitsbereich. Dort besteht zwar ein qualifiziertes Aufklärungsinteresse, das muss aber stets das konkret-funktionale Amt der Beamtin im Blick behalten. Continue reading >>
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15 February 2019
Zur Parteimitgliedschaft von Beamten
Nach der Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Partei AfD zum Prüffall und ihre Teilvereinigungen „Junge Alternative“ und „Der Flügel“ zum Verdachtsfall zu erklären, will Bundesinnenminister Seehofer die Mitgliedschaft von Beamten in politischen Parteien rechtlich prüfen lassen. Die damit intonierten verfassungs- und beamtenrechtlichen Fragestellungen sind in Literatur und Rechtsprechung allerdings bereits weitgehend geklärt. Continue reading >>17 September 2018
Es geht auch ohne Seehofer: Wie die Bundeskanzlerin für eine Entlassung des Verfassungsschutzpräsidenten sorgen kann
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist Bundesbeamter des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe B 9. Als solcher ist er politischer Beamter, den der Bundespräsident jederzeit gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzen kann. Rechtlich entscheidender Akteur ist also eine Person, die in der öffentlichen Diskussion über den Fall Maaßen noch überhaupt keine Rolle gespielt hat: der Bundespräsident. Continue reading >>13 June 2018
Klar und stringent: Beamte dürfen nicht streiken – acht Thesen zur gestrigen Entscheidung des BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung von großer Tragweite für das Berufsbeamtentum in Deutschland getroffen: Es hat das Streikverbot für Beamte bestätigt – ausnahmslos. Dabei ist es dem Gericht gelungen, das deutsche Beamtenstreikverbot nicht nur verfassungsrechtlich zu fundieren, sondern es auch mit der Rechtsprechung des EGMR in Einklang zu bringen. Continue reading >>18 January 2018
Streikrecht für Staatsdiener? – Spagat am Bundesverfassungsgericht
Inoffiziell heißt es schon lange, dass das Streikverbot für Beamte überholungsbedürftig sei. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, etwas daran zu ändern. Aber auch dann, wenn sich das Bundesverfassungsgericht gegen das Beamtenstreikverbot entscheidet, ist eines deutlich geworden. Europarechtliche Vorgaben lassen sich nicht ohne weiteres ignorieren, auch nicht in Karlsruhe. Continue reading >>17 August 2011