11 May 2020
Carl Schmitt und die Pandemie. Teil I
Unsere gegenwärtigen Corona-Zeiten werden weithin alltagssprachlich als große Katastrophe, Krise und „Ausnahmezustand“ wahrgenommen. Deshalb verwundert es nicht, dass in den Debatten gelegentlich auch der Name Carl Schmitts fällt. Sein Werk steht vor und nach 1933 für die extensive Rechtfertigung diktatorischer „Maßnahmen“ im „Ausnahmezustand“. Mit seiner Theorie und „Verfassungslehre“ verbindet sich die Erwartung, grundbegriffliche Orientierung in den Lücken des Gesetzes, rechtsfreien Räumen und im unübersichtlichen Gelände zu finden. Im ersten Teil dieses Beitrags werden als Basis einer Auseinandersetzung mit der Anwendung von Schmitts Kategorien auf Maßnahmen in der Corona-Pandemie die biographischen Bezüge Schmitts zur Spanischen Grippe beleuchtet. Continue reading >>
0
20 April 2020
Schmittian Instincts at Odds with Neoliberalism
Carl Schmitt is now regularly referenced in discussions of President Trump’s extraordinary and probably unprecedented claims to unchecked executive power. The President’s knee-jerk hostility to the administrative state, however, has helped spare Americans the worst consequences of his Schmittian legal instincts. Yet that hostility has come with its own high price. Continue reading >>
0
04 April 2020
Schmitten in the USA
We will at some point surface from the current public health crisis. How and when and what the new normal will look like, no one knows. But we do know that autocrats around the world are using the epidemic as a pretext to gather even more power unto themselves. In this light, the fact that a Harvard Law Professor has published an article at this time with this kind of viral load in the pages of a respectable journal is perhaps more scary than the virus itself. Continue reading >>09 May 2019
Böckenförde, the state of emergency and Carl Schmitt: What Böckenförde learned from Schmitt – und what Schmittians should learn from Böckenförde
Whenever Carl Schmitt is discussed, Böckenförde’s reading of him should be taken into account. Continue reading >>
0
09 May 2019
Böckenförde, der Ausnahmezustand und Carl Schmitt: Was Böckenförde von Schmitt gelernt hat – und was Schmittianer von Böckenförde lernen sollten
Wann immer Carl Schmitts Lehren rezipiert werden, darf eine Auseinandersetzung mit Böckenfördes Deutung nicht fehlen. Continue reading >>06 May 2019
Etatistischer Nachklang. Ernst-Wolfgang Böckenförde und die bundesdeutsche Staatsrechtslehre
Wie sind die ungewöhnlich scharfen Reaktionen auf Böckenfördes Debattenbeiträge zu erklären? Und wie war er zu seinen Ideen gelangt, die offensichtlich nicht dem Mainstream in der Staatsrechtslehre entsprachen? Frieder Günther über Ernst-Wolfgang Böckenförde und die bundesdeutsche Staatsrechtslehre. Continue reading >>15 April 2016
Die Kanzlerin schützt den Rechtsstaat. Oder wie?
In einem Rechtsstaat, so Kanzlerin Angela Merkel in Sachen Böhmermann, sei „es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“. Wieso eigentlich nicht? Warum gibt es dann überhaupt ein einschlägiges Ermächtigungsdelikt? Tatsächlich ist nach Art. 1 Abs. 3 GG die Bundesregierung durchaus verpflichtet, eine entsprechende Grundrechtsabwägung vorzunehmen. Continue reading >>22 May 2012
Geisterjagd auf das Gespenst des bösen Carl: Eine Anmerkung zu Max Steinbeis’ Turiner Beobachtungen
Neulich fielen mir zwei Sätze in die Hand, die [...] Continue reading >>
0
21 June 2010