11 April 2016
Erlaubte Schmähkritik? Die verfassungsrechtliche Dimension der causa Jan Böhmermann
Jan Böhmermanns Spottverse auf den türkischen Präsidenten Erdoğan sind erklärtermaßen Schmähkritik und als solche nicht von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt – eigentlich. Kann Schmähkritik so verpackt werden, dass diese ausnahmsweise die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitet? Fällt sie auch dann aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus, wenn ihr Verfasser mit dieser „Verpackung“ deutlich macht, dass es ihm erkennbar gerade nicht um den Inhalt der Schmähkritik selbst, sondern um etwas (wiederum erkennbar) anderes geht. Einiges spricht hier dafür, die Meinungsfreiheit tatsächlich in diesem Sinne zu interpretieren. Continue reading >>
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27 November 2015
Auschwitzvergleich als Beleidigung: EGMR schlägt sich auf Seite der Meinungsfreiheit
Vergleicht man den ärztlich assistierten Schwangerschaftsabbruch mit dem Holocaust, verletzt man das allgemeine Persönlichkeitsrecht des namentlich benannten, ausführenden Mediziners. Zieht man zwischen NS-Regime und Abtreibung jedoch lediglich eine Parallele, scheint dies noch von der Meinungsfreiheit umfasst zu sein. Zumindest könnte man so das gestern veröffentlichte Urteil des EGMR in der Rechtssache Annen vs. Germany verstehen. Continue reading >>05 November 2015