17 May 2016

Neues aus Dresden: Knebel für NPD-kritischen Wissenschaftler

Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden, ist in der sächsischen AfD aktiv. Er dient der Partei als Mitglied des Landesschiedsgerichts. Heute hat er in Ausübung seines Richteramts auf Antrag der NPD einem kritischen Wissenschaftler einen Knebel umgebunden. Steffen Kailitz, habilitierter Politikwissenschaftler am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung in Dresden, darf bei Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monaten Ordnungshaft nicht mehr öffentlich behaupten, die NPD plane “rassistische Staatsverbrechen” und wolle “acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund”.

Steffen Kailitz, das muss man dabei wissen, ist einer der vom Bundesverfassungsgericht geladenen Sachverständigen im NPD-Verbotsverfahren.

Er hat, das muss man ebenfalls wissen, von Richter Maier keine Gelegenheit bekommen, sich zu äußern, da dieser fand, die Sache sei so dringlich, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden werden müsse. Dafür muss er jetzt erst mal die Kosten des Verfahrens tragen. Den Streitwert hat Richter Maier auf 10.000 Euro festgesetzt.

Kailitz hat schließlich, das sollte man ebenfalls wissen, die inkriminierte Äußerung in einem Artikel auf ZEIT Online getan. Der Artikel ist (Di, 23:05) noch verfügbar.

Und was die Äußerung selbst betrifft, so sollte man schließlich auch noch wissen, dass die NPD laut Programm eine “gesetzliche Rückführung der derzeit hier lebenden Ausländer” fordert und den Begriff “Ausländer” ethnisch definiert anstatt nach Staatsangehörigkeit. Das ist die Faktengrundlage für das, was Wissenschaftler Kailitz als geplantes “Staatsverbrechen” und “Vertreibung” anprangert. Der Dresdener Richter Maier wertet diese Worte offenbar als falsche Tatsachenbehauptung.

NPD-Anwalt Peter Richter hat in den letzten Monaten viel unternommen, um sich einen Ruf als listenreicher Nutzer des Rechtsstaats für die Zwecke seiner anti-rechtsstaatlichen Partei zu mehren. In Karlsruhe war er damit bisher nicht sonderlich erfolgreich. In Dresden tut er sich offenbar leichter.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Neues aus Dresden: Knebel für NPD-kritischen Wissenschaftler, VerfBlog, 2016/5/17, https://verfassungsblog.de/neues-aus-dresden-knebel-fuer-npd-kritischen-wissenschaftler/, DOI: 10.17176/20160518-111306.

101 Comments

  1. Rainer S. Wed 18 May 2016 at 08:25 - Reply

    Der Beitrag in der Zeit ist unter der URL https://archive.is/nXS0H archiviert.

  2. Konrad Wed 18 May 2016 at 10:42 - Reply

    Technische Frage: Wie bindend ist so ein Urteil bei einer Aussage vor dem Bundesgerichtshof?

  3. Tommy Wed 18 May 2016 at 11:06 - Reply

    @Konrad:
    Was soll denn vor dem BGH verhandelt werden?

    Nebenbei: Eine Aussage vor Gericht ist keine “öffentliche” Aussage im Sinne der eV.

  4. Thorsten Stüker Wed 18 May 2016 at 11:39 - Reply

    Es geht also wieder los, das Aburteilen von Gegnern im Sinne der befreundeten und gleichgesinnten Vasallen. Hier MUSS der Rechtsstaat einschreiten. Zunächst aber einmal ganz unten angefangen:

    Die Äußerungen waren durch die freie Meinungsäußerung gedeckt. Richter wie dieser sind es, die das Rechtssystem in unserem Staate schädigen. Richter wie dieser, waren nach 45 reichlich im Dienst und verhinderten die korrekte Verfolgung von NS Straftätern.

    Dieses Urteil ist Richtungsweisend. Allerdings wird das in Karlsruhe weniger auf Gegenliebe stoßen, ich würde mal sagen: kurzfristiger und kurzzeitiger Erfolg.

    Im Bezug auf das Verbotsverfahren hat das Urteil freilich keinerlei Wirkung, da vor Gericht nur die Wahrheit zähl(t)en sollte. Aber das nehmen die NPD-nahen Damen und Herren ja nicht so sonderlich genau.

    Warten wir also ab, wie das Verbotsverfahren ausgeht. Dann erst wird es spannend. Ich tippe auf gewaltigen Zulauf für die AFD. Da kann man den künftigen Parteifreunden ja schon mal helfen.

  5. cyberfux Wed 18 May 2016 at 11:58 - Reply

    Kleiner Witz am Rande für alle die jetzt denken “Ach, das wird bestimmt so ein linker Spinner sein…”:
    Kailitz hat mehrere Veröffentlichungen u.a. für die Konrad-Adenauer-Stiftung getätigt…

  6. HaWe Wed 18 May 2016 at 12:07 - Reply

    Ja auf! Für einen ordentlichen Anwalt sammeln und den Mann unterstützen…

  7. Insert Random Name Here Wed 18 May 2016 at 12:34 - Reply

    Die Afd verschreibt sich nunmal den deutschen Traditionen.

    Und Demokratie haben wir nunmal erst seit 25 Jahren in Dresden…gehört also nicht dazu.
    Schwarze, Juden oder Schwule zu erschlagen…das tun wir schon seit über tausend Jahren.
    Da ist doch klar wohin das mit der Afd führt.

  8. Peter Friedrich Wed 18 May 2016 at 14:08 - Reply

    Träume ich im schlimmen Film? Jedenfalls kann das so nicht weitergehen.

  9. Stefan Schmid Wed 18 May 2016 at 15:08 - Reply

    Entscheidungen im Rahmen eines Verfahrens auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung beruhen, wenn sie wie hier ohne mündliche Verhandlung ergehen, ausschließlich auf dem Vortrag des Antragstellers. Das Gericht prüft nur sehr eingeschränkt, ob diese zutreffend sind oder nicht, da das Beweismittel hier vor allem die sog. Glaubhaftmachung, also die Versicherung an Eides Statt ist. Erst im Rahmen des eingelegten Widerspruches gegen die Einstweilige Verfügung oder dem dann folgenden Hauptsacheverfahren werden die Gegenargumente geprüft.
    Daher kann man nicht pauschal behaupten es läge ein Fehlurteil vor, auch wenn die Vorgehensweise ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden im vorliegende Fall überrascht. Daher scheitert der Rechtsstaat nicht an solchen Entscheidungen, er spielt vielmehr durch die Möglichkeit der Korrektur von Fehlentscheidungen seine Stärke erst aus.

    Es sollte besser der Gang des Verfahrens abgewartet werden.

  10. Maximilian Steinbeis Wed 18 May 2016 at 15:13 - Reply

    @Stefan Schmid: Es gab hier nach der Abmahnung durch die NPD eine Schutzschrift, die der Beklagte vorsorglich eingereicht hat. Daher kann man nicht ohne weiteres sagen, dass das LG Dresden hier nur dem glaubhaften Vortrag der Klägerin gefolgt und insoweit im Rahmen des Üblichen geblieben ist, oder? Außerdem scheint mir hier eine Rechtsfrage im Mittelpunkt zu stehen, nicht eine Tatsachenfrage.

  11. Klaus Minhardt Wed 18 May 2016 at 15:21 - Reply

    Das macht der Arbeitskreis sozialdemokratischer Juristen schon lange. Passiert es auf der linken Seite bundesweit erregt das niemand. Seltsam

    Nicht seltsam ist, dass es ohne Anhörung des Sachverständigen erfolgte. Das ist der Normalfall, falls keine Schutzschrift hinterlegt wurde.

    Warum also geht es wirklich? AfD Bashing!

  12. Maximilian Steinbeis Wed 18 May 2016 at 15:30 - Reply

    @Minhardt: Wie gesagt, es wurde eine Schutzschrift hinterlegt.

  13. Stefan Schmid Wed 18 May 2016 at 15:31 - Reply

    @Maximilian Steinbeis: Aus dem Sachverhalt ergab sich die Hinterlegung der Schutzschrift nicht. In der Tat ist dies in diesem Fall dann verwunderlich, wenn auch nicht vollkommen außergewöhnlich. Was Rechts- und/oder Tatfrage angeht muß man, wie meistens, die eingereichten Schriftsätze kennen um sich ein abschließendes Bild machen zu können. Nur dann kann man auch dir Frage beantworten ob tatsächlich nur eine Rechtsfrage zur Beurteilung anstand.

  14. Matthias Wed 18 May 2016 at 15:34 - Reply

    Und selbst wenn keine Schutzschrift hinterlegt worden sein sollte: Wie MS schon gesagt hat, die Tatsachen scheinen doch auf dem Tisch zu liegen. Es geht hier um Rechtsfragen. Die sollte ein Landgericht, bitteschön, in der Lage sein, nicht erst im Verfahren über den Widerspruch zu prüfen.

  15. nm Wed 18 May 2016 at 16:06 - Reply

    Frage an die Praktiker: Ist es eigentlich üblich, dass einstweilige Verfügungen nicht begründet werden?

    Und: Erstaunlich, dass die beiden Kammerkolleginnen des Richters ihm ein politisch derart heikles Verfahren zur Entscheidung als Einzelrichter übertragen, zumal sie über das politische Engagement ihres Kollegens Bescheid wissen dürften. Wenn darüber hinaus die eV sowieso nicht begründet wird, hätte man das auch gut als Kammer entscheiden können. Der Korridor möglicher Begründungen für die Übertragung auf den Einzelrichter reicht wohl von Faulheit über Unsensibilität zu Gesinnungsgenossenschaft. Faulheit wäre mir da noch am Liebsten.