17 March 2023
Parteiausschlussverfahren im Spannungsfeld von Identitätsfindung und Transformation
Seit es Parteien gibt, gibt es Parteiausschlussverfahren. In den letzten Jahren haben sich jedoch prominente Fälle gehäuft. Es scheint, dass die öffentliche Aufmerksamkeit für solche Verfahren stark zugenommen hat, wie die jüngsten Beispiele von Schröder, Palmer und Maaßen zeigen. Früher waren solche Verfahren in der Regel auf Parteien des linken Spektrums wie die SPD beschränkt, aber jetzt gerät auch die CDU verstärkt in die Schlagzeilen. Eine mögliche Erklärung ist der beschleunigte Wandel der politischen Landschaft, der die Identität der Parteien besonders herausfordert. Continue reading >>
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25 January 2021
Maß für Maaßen
Die AfD wird in dem Verfahren vor dem VG Köln gegen ihre drohende Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)von der Kanzlei Höcker vertreten. Diese Kanzlei führt den ehemaligen Präsidenten des BfV, Hans-Georg Maaßen, ausweislich ihrer Website als „Of Counsel“.Nun untersagt es § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO den Rechtsanwälten, in einer „Rechtssache“ tätig zu werden, in der sie als Angehörige des öffentlichen Diensts bereits tätig geworden sind. Somit stellen sich zwei Fragen. Continue reading >>
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20 September 2018
Maaßen bleibt Seehofers Sache: Warum die Beförderung zum Staatssekretär keiner Kabinettsentscheidung unterliegt
Der Kompromiss über die „Personalie Maaßen“ bringt die SPD zum Brodeln. Teilweise wird schon verlangt, dass die Bundesregierung dem von den Koalitionsspitzen errungenen Kompromiss nicht zustimmen soll. Dabei unterliegt die geplante Beförderung von Herrn Maaßen zum beamteten Staatssekretär entgegen der Regelung in der Geschäftsordnung der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen gar keinem Kabinettsentscheid. Continue reading >>17 September 2018
Es geht auch ohne Seehofer: Wie die Bundeskanzlerin für eine Entlassung des Verfassungsschutzpräsidenten sorgen kann
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist Bundesbeamter des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe B 9. Als solcher ist er politischer Beamter, den der Bundespräsident jederzeit gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzen kann. Rechtlich entscheidender Akteur ist also eine Person, die in der öffentlichen Diskussion über den Fall Maaßen noch überhaupt keine Rolle gespielt hat: der Bundespräsident. Continue reading >>17 September 2018