17 December 2016
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Der Blockupy-Polizeikessel vor dem Bundesverfassungs­gericht: Mitgefangen, mitgehangen?

In seinem jüngsten Beschluss zum Frankfurter Blockupy-Kessel geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bereits die bloße Anwesenheit einer Person in einer Gruppe, in der ein Teil verdächtigt wird, Straftaten begangen zu haben, ausreiche, um einen Anfangsverdacht auch gegen sie zu begründen. Karlsruhe stutzt dabei seinen eigenen verfassungsrechtlichen Maßstab soweit herunter, dass nicht mehr die Demonstration in ihrer Gesamtheit betrachtet, sondern die Versammlung in genehme und nicht genehme Gruppen aufgespalten wird. Continue reading >>
31 October 2012
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„Racial Profiling“ ist verfassungswidrig

Inwiefern es einen Akt „schöngeistiger Rechtspflege“ (so der Vorsitzende der [...] Continue reading >>
10 August 2011

London brennt. Ist das politisch? Aber hallo

Man sieht die Bilder von den in den Himmel schlagenden [...] Continue reading >>
01 July 2010

Von betrunkenen Autofahrern und müden Checklisten-Abhakern

Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal ein Landgericht daran erinnern müssen, [...] Continue reading >>
22 June 2010

Wenn Frauenfeinde und Fundamentalisten die Polizei rufen

Wir hatten hier eine Menge Glaubensfreiheits-Themen in letzter Zeit, dem [...] Continue reading >>
01 June 2010

Ist Deutschland zu nett zu Folterknechten?

Der Kindermörder Magnus Gäfgen wird von der deutschen Justiz unmenschlich [...] Continue reading >>
14 January 2010

Moscheen filzen in Niedersachsen

Im Land Niedersachsen ist es offenbar seit langem geübte Praxis, [...] Continue reading >>
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02 December 2009

BVerfG ruft Justiz in punkto Versammlungsrecht zur Ordnung

Das Bundesverfassungsgericht hält in punkto Versammlungsfreiheit gegenüber den kampferprobten Richtern [...] Continue reading >>
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