02 May 2022
Konturen eines allgemeinen Nachrichtendienstverfassungsrechts
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem Urteil vom 26. April 2022 erhebliche Teile des umfänglich angegriffenen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) für verfassungswidrig erachtet. Dabei hat das Gericht einige übergreifende Grundsätze für die nachrichtendienstliche Tätigkeit von Verfassungsschutzbehörden formuliert. Im Wesentlichen geht es um Normbestimmtheit und Angemessenheit der Eingriffsstruktur. Die praktischen Folgen sind nicht leicht einzuschätzen, es spricht aber vieles dafür, dass sie sich in Grenzen halten. Continue reading >>
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