11 August 2015
BVerfG und die Zeugen Jehovas: Kirche in Berlin, Verein in Bremen
Ein und dieselbe Religionsgemeinschaft kann nach ein und denselben Verfassungsanspruch auf Anerkennung als öffentlich-rechtliche Kirche gleichzeitig haben und nicht haben, je nachdem welches Bundesland darüber entscheidet. Das geht in einem föderalen Gebilde wie der Bundesrepublik. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird zwar aufgrund Bundesrechts vergeben, aber von jedem Land in eigener rechtlicher Verantwortung. Wenn es findet, dass die Voraussetzungen vorliegen, dann ja. Wenn nicht, dann nicht. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts soeben entschieden und damit die föderale Quadratur des staatskirchenrechtlichen Kreises in eine völlig neue Komplexitätsdimension vorangetrieben. Continue reading >>
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21 July 2015