04 July 2017
Schrödingers Camp oder die Versammlungsfreiheit vor dem Gesetz
Der juristische Kampf um das Protestcamp gegen den G20-Gipfel in Hamburg war keine ruhmvolle Episode in der Geschichte des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war eine Mogelpackung, die Einwände der Stadt Hamburg eine Farce, und der einstweilige Rechtsschutz hat sich vorläufig als unfähig erwiesen, Rechtsfrieden herzustellen. Es zeigt sich, dass der Rechtsunterworfene, nur weil er vor Gericht obsiegt, noch lange nicht zu seinem Recht kommen muss, sondern mitunter wieder genau da anlangt, wo er am Anfang gestartet ist. Continue reading >>
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14 March 2017
Le gouvernement de soi et des autres: Zu Auftrittsverboten für türkische Regierungsmitglieder
Die hochproblematische Verfassungsreform in der Türkei führt innerhalb der EU zu ungewöhnlichen Allianzen: In seltener Einmütigkeit wird länderübergreifend von ganz rechts bis weit ins linke politische Spektrum hinein ein Auftrittsverbot für türkische Politiker gefordert. Das gefühlt häufigste Argument bemüht dabei die Souveränität: Man möchte die Kampagne der türkischen Regierung für ihre die Gewaltenteilung gefährdende Verfassungsreform nicht auch noch im eigenen Land haben. In einer pluralistischen Gesellschaft weckt solche Einmütigkeit Zweifel, die sich bei näherem Hinschauen verfestigen – und zwar in juristischer wie politischer Hinsicht. Continue reading >>04 March 2017
Bitte nicht reden! Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder in Deutschland
Um die Auftritte türkischer Spitzenpolitiker in Deutschland zu verhindern, wurde bisher mit sicherheitsrelevanten Bedenken argumentiert. Doch es stellt sich die Frage: Was kann man tun, wenn man den Auftritt eines ausländischen Vertreters untersagen will, obwohl der Parkplatz groß genug und die Polizei ausreichend gegen Ausschreitungen gewappnet ist? Continue reading >>17 December 2016
Der Blockupy-Polizeikessel vor dem Bundesverfassungsgericht: Mitgefangen, mitgehangen?
In seinem jüngsten Beschluss zum Frankfurter Blockupy-Kessel geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bereits die bloße Anwesenheit einer Person in einer Gruppe, in der ein Teil verdächtigt wird, Straftaten begangen zu haben, ausreiche, um einen Anfangsverdacht auch gegen sie zu begründen. Karlsruhe stutzt dabei seinen eigenen verfassungsrechtlichen Maßstab soweit herunter, dass nicht mehr die Demonstration in ihrer Gesamtheit betrachtet, sondern die Versammlung in genehme und nicht genehme Gruppen aufgespalten wird. Continue reading >>26 February 2014
NPD darf am Holocaust-Gedenktag gegen Euro demonstrieren
Heute hat die NPD wirklich Grund zum Feiern. Nicht nur [...] Continue reading >>
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30 March 2011
Sitzblockaden: Strafrecht bleibt Strafrecht
Die heutige Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Sitzblockaden wird überall als [...] Continue reading >>02 March 2011
Recht auf Psychoterror
Religiöser Wahn und abgründige Niedertracht paaren sich in den Praktiken [...] Continue reading >>22 February 2011
Fraport-Urteil des BVerfG: Öffentlicher Raum
Lasst euch herzen und küssen, ihr Richterinnen und Richter des [...] Continue reading >>13 January 2011
Versammlungsfreiheit auch für feindseliges Herumstehen
Während ich darauf warte, dass der offenbar total überlastete EGMR-Server [...] Continue reading >>14 January 2010
Moscheen filzen in Niedersachsen
Im Land Niedersachsen ist es offenbar seit langem geübte Praxis, [...] Continue reading >>
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