21 April 2010

US-Tierporno-Urteil: Nur gucken, nicht anfassen

Tierschutz ist schön und wichtig. Aber die Meinungsfreiheit ist wichtiger.

Der US Supreme Court hat in seinem gestrigen Urteil US vs. Stevens ein Bundesgesetz gekippt, das das Herstellen, den Vertrieb und den Besitz von Tierquäl-Videos verbietet und unter Strafe stellt. Argument: Free Speech.

Der Gesetzgeber dürfe zwar Tierquälerei verbieten. Aber die Abbildung von Tierquälerei nicht (jedenfalls nicht in solcher Breite).

Das Argument, der Schutz für freie Rede müsse mit den sozialen Kosten der jeweiligen Rede abgewogen werden, ließ Chief Justice Roberts, der das Urteil verfasst hat, nicht gelten: Man könne nicht einfach bestimmte Dinge, die jemand sagt, vom Schutz der Verfassung ausnehmen, weil sie besonders schädlich sind:

Our Constitution forecloses any attempt to revise that judgment simply on the basis that some speech is not worth it.

Und Kinderpornos?

Die heikle Implikation liegt auf der Hand: Was, wenn man sich an Stelle der Tiere… Kinder denkt?

In Ferber hatte der SC 1982 geurteilt, dass Kinderpornographie genau so ein Bereich sei, der aus dem Schutz der Redefreiheit hinausfällt. Argument: Der Markt für Kinderpornographie sei “intrinsically related” mit dem tatsächlichen Missbrauch von Kindern. Kinder werden missbraucht, um Kinderpornos anfertigen und verbreiten zu können. Damit sei die Abbildung und Verbreitung untrennbar mit einem Verbrechen verwoben und verknüpft, und auf dieser Basis könne man Kinderpornographie aus dem Schutzbereich der Redefreiheit ausschließen.

Roberts schließt nicht aus, dass es weitere solche Fälle gibt. Aber Tierquäl-Videos seien jedenfalls nicht einer davon. Mit der Abgrenzung hält er sich nicht lange auf, sondern sagt:

We need not foreclose the future recognition of such additional categories to reject the Government’s highly manipulable balancing test as a means of identifying them.

Mehr dazu hier, hier, hier und hier


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: US-Tierporno-Urteil: Nur gucken, nicht anfassen, VerfBlog, 2010/4/21, https://verfassungsblog.de/ustierpornourteil-nur-gucken-nicht-anfassen/, DOI: 10.17176/20181008-140359-0.

3 Comments

  1. Adrian Lang Wed 21 Apr 2010 at 13:34 - Reply

    Diese Verbindung ist immer öfter nicht mehr gegeben (Simpsons-Kinder-Fall, 2nd Life, Poser, sonstige künstliche Aufnahmen). Kann mir aber ohnehin nicht vorstellen, ein solches Urteil in Deutschland zu sehen.

  2. Max Steinbeis Wed 21 Apr 2010 at 13:39 - Reply

    Da gab es vor ein paar Jahren auch ein Urteil des SC dazu,Ashcroft vs. Free Speech Coalition, ob virtuelle Kinderpornos unter free speech fallen – fallen sie nicht.

  3. Georg Thu 22 Apr 2010 at 11:19 - Reply

    “Tierschutz ist schön und wichtig. Aber die Meinungsfreiheit ist wichtiger.”

    Das verstehe ich nicht. Inwiefern würde man Tiere schützen, indem man die Verbreitung von Tierpornographie beschränkt?

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