25 March 2026

Was und wie lehren wir im Jurastudium in Zeiten von KI?

Hamburger Protokoll: KI-Edition

Der technologische Wandel wird das Jura-Studium grundlegend verändern. Künstliche Intelligenz hat bereits heute erhebliche Auswirkungen auf die Lehre und Ausbildung. Universitäten, Hochschulen und Justizprüfungsämter müssen darüber nachdenken, über welche Fähigkeiten und Kompetenzen Absolvent:innen juristischer Studiengänge in der nahen Zukunft verfügen sollen. Dazu gehören neben juristischen Kernkompetenzen und spezifischen KI-Kompetenzen auch soziale, kommunikative und kritisch-reflexive Fähigkeiten.

Jüngste Szenarioanalysen sagen einen Strukturwandel des Arbeitsmarktes durch KI-Systeme voraus, der sogar Expert:innen- und Spezialist:innentätigkeiten ersetzen könnte. Das könnte einerseits dazu führen, dass einige von Jurist:innen ausgeführte Tätigkeiten obsolet werden. Andererseits kann diese Entwicklung zu einem verstärkten Bedarf genuiner juristischer Kompetenzen führen, gerade weil sie das Potenzial hat, das Anforderungsprofil juristischer Berufe grundlegend zu verändern. Welche dieser Entwicklungen inwieweit zur Realität werden, hängt auch von der Gestaltung der juristischen Ausbildung ab.

Auf Initiative der Bucerius Law School fand, gemeinsam mit der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, im Dezember 2025 ein Workshop statt, an dem Lehrpersonen, Forscher:innen, Student:innen sowie Vertreter:innen aus Prüfungsämtern, Justiz, anwaltlicher Praxis und Legal-Tech-Unternehmen teilnahmen. In einem partizipativen Format wurden Kompetenzprofile, Lehrformate und Prüfungsformen für die juristische Ausbildung der Zukunft entwickelt. Methodisch basierte der Workshop auf dem in der Hochschuldidaktik etablierten Zugang des Constructive Alignment: Zunächst wurden Lernziele und Kompetenzen identifiziert, um darauf abgestimmte Lehrveranstaltungen sowie Prüfungsinhalte und -formate zu entwickeln.

Aus diesem Workshop ist das von uns drei als Autor:innen verfasste „Hamburger Protokoll-KI-Edition“ hervorgegangen. In dieser – mit Hilfe von Claude Opus 4.6 (Cowork) – deutlich gekürzten Fassung wollen wir die zentralen Inhalte des Papiers vorstellen. Wir haben den Text auf Basis des gemeinsamen Workshops, aber in eigener Verantwortung erarbeitet und bringen ihn mit unserem Namen in die öffentliche Diskussion ein.

Das Hamburger Protokoll: KI-Edition nimmt die in der Didaktik formulierte Sorge vor einem drohenden „Deskilling” ernst: Eine unreflektierte Delegation von Aufgaben an KI-Systeme kann die Ausbildung und Erhaltung zentraler kognitiver Fähigkeiten gefährden – das Lesen komplexer Texte, die eigenständige Problemlösung und die kritische Auseinandersetzung mit Texten und Lösungsansätzen. Gerade deswegen entscheidet sich das Protokoll bewusst gegen einen vollständigen Ausschluss der Technologie aus der Lehre. Es setzt auf einen reflektierten Umgang, der die Chancen nutzt und gleichzeitig Freiräume schafft, in denen Student:innen ihre methodischen Fähigkeiten unabhängig von technischer Unterstützung schärfen können. Wir plädieren gegen ein Wettrüsten mit KI-Systemen und für die selbstbewusste Ausbildung genuiner humaner und zur Maschine komplementärer Fähigkeiten. Als ein Ziel der juristischen Ausbildung sehen wir die Fähigkeit, dass Absolvent:innen als werteorientierte Gestalter:innen der Rechtsordnung KI-Systeme sinnvoll einsetzen und regulieren können.

1. (Zukünftige) Kompetenzen der Jurist:innen

Das Ziel rechtswissenschaftlicher Studiengänge ist es, Jurist:innen auszubilden, die als verantwortungsvolle Gestalter:innen und Entscheider:innen rechtlicher Fragestellungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft tätig sind. Dies erreicht die juristische Ausbildung, wenn sie den Student:innen drei miteinander verzahnte Kompetenzbereiche vermittelt: juristische Kernkompetenzen, reflexive Technologiekompetenzen und Kommunikationsfähigkeiten. KI kann als Katalysator wirken, damit wir uns auf die zentralen Fähigkeiten besinnen, über die Jurist:innen verfügen müssen. Dazu gehört insbesondere die Verifikations- und Diskurskompetenz: Juraabsolvent:innen müssen die Belastbarkeit von Tatsachenbehauptungen und Argumenten zutreffend einschätzen können, unabhängig davon, ob diese Aussagen von Menschen, Maschinen oder Mensch-Maschine-Kooperationen erzeugt wurden.

Juristische Kernkompetenzen bilden das unverzichtbare Fundament professioneller Rechtsarbeit. Sie setzen sich aus einem soliden rechtlichen Fachwissen und einer Bandbreite an methodischen und kritisch-reflexiven Kompetenzen zusammen. Zu einem Mindestbestand an rechtlichem Fachwissen gehören die Grundzüge der dogmatischen Fächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht). Hinzu kommt ein Kernwissensbestand in den Grundlagendisziplinen sowie ein ausgeprägtes Strukturverständnis des Rechtssystems. Das alles bleibt unverzichtbar und muss – was die beiden letzten Punkte betrifft – verstärkt in den Blick genommen werden. Im Zuge der digitalen Transformation verliert die bloße Wissensreproduktion an Bedeutung. Demgegenüber gewinnen Methodenkompetenz, analytische und kritische Fähigkeiten, argumentative und kreative Kompetenzen sowie ein stabiler Wertebezug an Gewicht. Die kreative und rechtsstaatlich eingebettete Problemlösung lässt sich nicht an Maschinen delegieren. Grundlage der Methodenkompetenz ist die Fähigkeit zur systematischen Wissenserschließung, zum präzisen Leseverständnis komplexer Texte und zur fundierten eigenen Textarbeit. Jurist:innen müssen fähig sein, eigenständig und in Alternativen zu denken sowie begründete Kritik zu üben und sich einer solchen auch selbst konstruktiv auszusetzen. Angesichts KI-generierter Texte avanciert die Verifikations- und Diskurskompetenz zum entscheidenden Schlüsselfaktor: Nur ein solides Quellenverständnis ermöglicht es, Informationen und maschinelle Ergebnisse sicher zu überprüfen. Juristisches Handeln muss in der Demokratie- und Rechtsstaatsresilienz verankert sein; eine humanistische und partizipative Perspektive stellt sicher, dass die Rechtsgestaltung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird.

Reflexive Technologiekompetenzen befähigen Jurist:innen zum souveränen und kritischen Umgang mit digitalen Werkzeugen, der deutlich über reine Anwenderkenntnisse hinausgeht. Den Ausgangspunkt bildet ein solides Grundverständnis über Design, Funktion und Limitierungen digitaler Systeme, verknüpft mit einem Grundverständnis über Systeme des maschinellen Lernens. Damit sichern wir die digitale Mündigkeit (Digital Literacy) der Student:innen (und Lehrpersonen). Darauf aufbauend integriert eine praktische KI-Anwendungskompetenz die sinnvolle und reflektierte Einbindung von KI in juristische Arbeitsprozesse, gestützt auf Basiswissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Von zentraler Bedeutung ist erneut die Fähigkeit, Ergebnisse kritisch zu validieren und zu verifizieren. Ein reflektierter Umgang schließt zudem das Bewusstsein für die gesellschaftlichen Machtdimensionen und die ökologischen Auswirkungen von KI-Systemen ein.

Kommunikationskompetenzen gewinnen in einer zunehmend KI-geprägten Arbeitswelt noch mehr an Wert. Darin liegt ein Schlüssel für die Weiterentwicklung des juristischen Kompetenzprofils. Die Fähigkeiten zum Diskurs und zur Interaktion in unterschiedlichen sozialen Kontexten sind auszubauen. Jurist:innen müssen insbesondere eine ausgeprägte Übersetzungsfähigkeit zwischen Fach- und Alltagssprache sowie zwischen den Anforderungen von Recht und Technik zeigen. Die Fähigkeit, hochkomplexe juristische und technische Sachverhalte verständlich zu erklären, rundet dieses Profil ab. Gerade weil in Zukunft Partikularwissen leichter auch von KI-Systemen wiedergegeben werden kann, kommt es für die Jurist:innen auf die menschliche Interaktionsfähigkeit an. Empathie und Teamfähigkeit werden in einem durch Technologie transformierten Umfeld zu zentralen Erfolgsfaktoren.

2. Lehrformate

Bei der Wahl des geeigneten Didaktikmodells für die Integration dieser Kompetenzen stellen sich drei Herausforderungen: Wie können diese Lernziele in ein zu volles Curriculum integriert werden? Wie können Studierende zur Teilnahme motiviert werden? Und wie kann die interdisziplinäre Kompetenz der Lehrpersonen sichergestellt werden?

Das Protokoll diskutiert mehrere Lösungsansätze, die sich auf einer Skala von minimalinvasiven bis zu weitreichenden Änderungen verorten lassen: das Integrationsmodell, das Technologiekompetenzen in bestehende Lehrveranstaltungen einbettet; das Ringvorlesungs- bzw. Schlüsselqualifikationsmodell, das Expert:innen die Verzahnung in einer semesterübergreifenden Veranstaltungsreihe vermitteln lässt; sowie das Propädeutikumsmodell, das Technologiekompetenzen in einem verpflichtenden eigenen Format verankert. Allen Varianten ist gemein, dass Universitäten curriculare Entscheidungen treffen müssen, wie sie den Zielkonflikt zwischen examensgetriebenen Ausbildungserwartungen und der Vermittlung von Zukunftskompetenzen ausgleichen.

Als besonders ambitionierter Ansatz setzt das Spiralenmodell darauf, die reflexiven Technologiekompetenzen und die juristischen Kompetenzen parallel zur juristischen Lernkurve aufzubauen. Es löst den Zielkonflikt zugunsten dieser Zukunftskompetenzen und zu Lasten des examensorientierten Wissenszugangs. Im ersten Studienjahr werden rechtswissenschaftliche Grundlagen und Technologiekompetenzen (Digital Literacy) vermittelt und von einer Lehrveranstaltung zur Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten ergänzt. Diese könnte das 3-P-Modell (Prozess-Produkt-Präsentation) implementieren, um innovative Lehr- und Prüfungsformen zu erproben. Im zweiten Jahr ergänzen Schlüsselqualifikationen im Bereich Technologie das Curriculum, während die juristischen Kompetenzen idealerweise in kleineren Formaten Textarbeit (auch unter Einsatz von KI-Systemen) kritisch schulen. Im dritten Studienjahr betont ein interdisziplinäres Workshopformat die gesellschaftlichen Auswirkungen von Digitalisierung und KI. Im vierten Jahr werden die Kernkompetenzen und Kommunikationskompetenzen parallel zur Examensvorbereitung in Gruppenformaten vertieft, in denen die juristische Gestaltungskompetenz in Zusammenarbeit mit der Praxis eingeübt wird.

3. Kompetenzorientierte Prüfungsformate

Die didaktische Aufgabe von Prüfungsformaten liegt darin, die identifizierten drei Kompetenzbereiche erwartungssicher abzufragen. Unter besonderen Druck scheinen Formate wie die klassische Hausarbeit oder die wissenschaftliche Seminararbeit zu geraten, weil der nicht nachprüfbare Einsatz von generativer KI mittlerweile teils brauchbare Produkte liefert. Das greift zu kurz. Bei der Diskussion um kompetenzbasierte Prüfungsformate kann es nicht um die Eliminierung von KI-Nutzung gehen, sondern darum, verlässlich nachweisen zu können, dass die im Lernziel angelegten Kompetenzen individuell erworben wurden. Dafür kommt es darauf an, welche Fähigkeiten man mit welchem Format abprüfen möchte. Die möglichen Prüfungsformate lassen sich – wie in der Debatte um juristisches Prüfen bereits angeregt – dreidimensional strukturieren: nach Prüfungszeiträumen, Prüfungsgegenständen (Produkt, Prozess, Präsentation) und der Form der Leistungserbringung (mündlich, schriftlich, kombiniert).

Ad-hoc-Formate (20 Minuten bis 5 Stunden): Die Aufsichtsarbeit (Klausur ohne Hilfsmittel) bleibt geeignet, um Fachwissen und methodische Fertigkeiten unter Zeitdruck abzuprüfen. Die Anzahl der dominierenden gutachterlichen Falllösungsklausuren sollte reduziert werden; zum Gegenstand sollte auch die kritische Auseinandersetzung mit anderen juristischen Textgattungen werden – etwa Urteile, wissenschaftliche Aufsätze oder die Fehlerfindung in KI-Erzeugnissen. Zu Studienbeginn sollten Pass/Fail-Klausuren vorgesehen werden. Die mündliche Prüfung ermöglicht eine breite Prüfung aller drei Kompetenzbereiche. Erhält sie künftig größere Bedeutung, müssen Prüfer:innen für kognitive Verzerrungen sensibilisiert und Prüfungskommissionen diverser zusammengesetzt werden.

Tagesformate (10 bis 24 Stunden): Hierzu zählen schriftliche und mündliche Prüfungsarbeiten unter Verwendung von Hilfsmitteln, darunter Hybrid- oder KI-Klausuren. Besonders eignen sich Formate, die Prozess-Produkt-Präsentation kombinieren: Prüflinge erhalten einen Fall, dessen Lösung sie präsentieren – etwa im klassischen Aktenvortrag. Hackathons eignen sich besonders gut, um alle drei Kompetenzfelder abzuprüfen. Mit Blick auf die Kommunikationskompetenzen bieten sich auch Gruppenarbeiten an, wobei durch Beobachtung und Zurechnung von Leistungselementen an einzelne Prüflinge sichergestellt werden kann, dass individuelle Prüfungsleistungen vorliegen.

Wochenformate (1 bis 12 Wochen): Die häusliche Arbeit und die wissenschaftliche Seminararbeit bleiben geeignet, bestimmte Kompetenzen abzuprüfen. So lässt sich mit der zu pauschal in Verruf geratenen Hausarbeit weiterhin die in der Praxis wichtige Fähigkeit prüfen, ob die Student:in in der Lage ist, eine juristisch brauchbare Falllösung vorzulegen, für die sie die Verantwortung übernehmen muss. Will man dagegen feststellen, ob die Student:in eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten und Argumentieren ohne Hilfsmittel beherrscht, muss man Seminararbeiten mit einer mündlichen Verteidigung (Kolloquium) ergänzen. Dabei sollte der mündliche Teil mit mindestens 50 % veranschlagt werden; er könnte aber auch deutlich darüber liegen. Selbst ein vollständiges Abstellen auf die mündliche Leistung entwertet die schriftliche Arbeit nicht, weil diese das zwingend notwendige „Durchgangsstadium“ und damit die Grundlage für ein sinnvolles Prüfungsgespräch ist. Mit dieser Komponente kann die Prüfungsperson sicherstellen, dass das schriftliche Produkt eigenständig verantwortet werden kann. Ergänzend sind Portfolioprüfungen sinnvoll, bei denen Studierende ihren Arbeitsprozess über einen längeren Zeitraum dokumentieren.

Neue Formate wie Peer-Feedback, Tutorials, Moot Courts und Law Clinics zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht nur das Endprodukt bewerten, sondern den gesamten Lern- und Entwicklungsprozess in den Blick nehmen. Peer-Feedback und Tutorial-Formate bringen Student:innen (unter fachlicher Begleitung) in die Rolle der Lehrenden und erzielen so nachhaltige Lerngewinne. Moot Courts simulieren Gerichtsverfahren und trainieren argumentative Fähigkeiten. Law Clinics verbinden akademisches Lernen mit praktischer Rechtsberatung und schulen so alle drei Kompetenzfelder. Diese prozessorientierten Formate sind besonders geeignet, den individuellen Kompetenzerwerb auch bei zunehmender KI-Nutzung verlässlich nachzuweisen.

4. Herausforderungen

Der Einsatz von KI in Lehr- und Prüfungsformaten ist wichtig und sinnvoll. Zugleich sehen wir gravierende Herausforderungen. Erstens wirft der Einsatz von KI-Systemen erhebliche Chancengleichheitsprobleme auf: Spezialisierte juristische KI-Anwendungen sind für die Hochschulen auf absehbare Zeit aufgrund der damit verbundenen Kosten voraussichtlich nicht dauerhaft zugänglich. Wir müssen aber damit rechnen, dass Student:innen aus besser gestellten Familien oder mit beruflichen Kontakten Zugang zu Premium-Systemen haben können. Diese digitale Kluft muss bei der Gestaltung von Prüfungsformaten berücksichtigt werden. Zweitens ist der Ressourcenbedarf bei neuen Lehr- und Prüfungsformaten erheblich – in einer Zeit, die von Kürzungen im Hochschulbereich gekennzeichnet ist. Drittens muss die juristische Ausbildung die Frage der digitalen Souveränität in den Blick nehmen: Europa ist aktuell bei den digitalen Produkten und Dienstleistungen in großem Maße von außereuropäischen, insbesondere US-amerikanischen Anbieter:innen abhängig. Wenn die juristische Ausbildung und Praxis unkritisch auf solche Systeme setzen, zementiert dies die bestehende technologische Abhängigkeit auch für die nächste Generation. Die Ausbildung sollte europäische Alternativen und Open-Source-Lösungen einbeziehen und für die geopolitischen Risiken technologischer Abhängigkeiten sensibilisieren. Diese Herausforderungen zu benennen ist Voraussetzung für eine realistische Reformstrategie.

5. Einladung zum Dialog

Das Hamburger Protokoll: KI-Edition plädiert für einen reflektierten Umgang, der KI als Werkzeug begreift und zugleich jene genuinen menschlichen Fähigkeiten schärft, die Jurist:innen von ihren digitalen Hilfsmitteln unterscheiden. Die Verifikationskompetenz – die Fähigkeit, Aussagen über das Recht unabhängig von ihrer Quelle kritisch zu prüfen – avanciert dabei zur zentralen Schnittstellenkompetenz zwischen juristischem und technologischem Wissen.

Das dreisäulige Kompetenzmodell bietet einen konzeptionellen Rahmen, der über punktuelle Anpassungen hinausgeht. Die vorgeschlagenen Lehrmodelle eröffnen den Fakultäten Gestaltungsspielräume, die den unterschiedlichen institutionellen Voraussetzungen Rechnung tragen. Bei den Prüfungsformaten setzt das Protokoll auf eine Weiterentwicklung bestehender und die Integration neuer Formate. Diese Vielfalt ermöglicht es, alle drei Kompetenzfelder valide zu prüfen und dem individuellen Kompetenzerwerb auch bei zunehmender KI-Nutzung gerecht zu werden.

Das Protokoll versteht sich als Einladung zum Dialog. Sein Ziel ist es, einen Diskurs anzustoßen, der Lehrende und Studierende, Fakultäten, Prüfungsämter, Justiz, Behörden, Unternehmen und Anwaltschaft zusammenführt. Dafür braucht es den Mut zur Veränderung – und die institutionellen Räume, um diese Veränderung zu gestalten. Die juristische Ausbildung steht vor der Aufgabe, Absolvent:innen auf eine Berufswelt vorzubereiten, in der der kompetente Umgang mit KI zentral sein wird – ohne dabei die erkämpften Werte des demokratischen Rechtsstaats, die unverzichtbaren Kernkompetenzen kritischen juristischen Denkens oder den Menschen aus dem Blick zu verlieren.

Das Hamburger Protokoll: KI-Edition ist in der ungekürzten Fassung hier erhältlich. Diese gekürzte Fassung ist von den Autor:innen unter Einsatz von Claude Opus 4.6 im Co-Workmodus auf der Grundlage der ungekürzten Fassung erstellt worden.


SUGGESTED CITATION  Bauermeister, Tabea, Grünberger, Michael; Pesch, Paulina Jo: Was und wie lehren wir im Jurastudium in Zeiten von KI?: Hamburger Protokoll: KI-Edition, VerfBlog, 2026/3/25, https://verfassungsblog.de/was-und-wie-lehren-wir-im-jurastudium-in-zeiten-von-ki/, DOI: 10.59704/e7a2c59ac4ff047d.

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