Wir starten das Justiz-Projekt
Wie verwundbar ist die deutsche Justiz?
In den letzten 18 Monaten haben wir untersucht, was wäre, wenn autoritäre Populisten staatliche Machtmittel in Thüringen in die Hand bekommen. Wir waren in der ganzen Bundesrepublik unterwegs, um diese Frage besser zu verstehen und unsere Szenarien in die Öffentlichkeit zu tragen. Immer wieder haben wir in unseren über 150 Recherchegesprächen feststellen müssen, dass Institutionen und Akteure den Strategien ihrer autoritären Gegner und Gegnerinnen unvorbereitet gegenüberstehen. Und gleichzeitig konnten wir immer wieder erleben, wie rasch sich Resilienzeffekte erzielen lassen, wenn man mit Funktionsträgern und -trägerinnen Szenarien entwickelt und durchdenkt.
Nun müssen wir beobachten, wie einige der von uns erforschten Szenarien Wirklichkeit werden. Gleich zu Beginn der neuen Legislatur sorgte die AfD für einen Eklat in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags, indem sie das Amt des Alterspräsidenten für ihre Zwecke missbrauchte. Der zur Klärung angerufene Thüringer Verfassungsgerichtshof sieht sich seither einer umfassenden Diffamierungskampagne ausgesetzt, die von systematischen verbalen Attacken bis hin zu Strafanzeigen und Anträgen für Amtsenthebungsverfahren gegen einzelne Richter reicht. Jetzt blockiert die AfD-Fraktion mit ihrer Sperrminorität den Richterwahlausschuss. Kann sich das Gremium weiterhin nicht konstituieren, können in Thüringen keine Richter und Richterinnen mehr auf Lebenszeit ernannt werden. Angesichts der massiven Pensionierungswelle in den kommenden Jahren gefährdet das die Funktionsfähigkeit der Thüringer Justiz erheblich. Auch die Wahl neuer Verfassungsrichter und -richterinnen kann die AfD in den nächsten Jahren blockieren.
Mit dem Justiz-Projekt wollen wir unsere Arbeit auf die gesamte Bundesrepublik ausweiten. Denn das sind keine willkürlichen Einzelfälle, die der Rechtsstaat halt mal ertragen muss – im Gegenteil: Wohin man schaut, stehen solche Attacken auf die Justiz im Mittelpunkt der autoritär-populistischen Strategie. Kein Wunder: Solange die Justiz funktioniert, kann sie die autoritär-populistische Machtanmaßung begrenzen; ist die Justiz allerdings erst einmal erfolgreich gekapert, wird sie zu einem enormen Machtinstrument.
Besonders drastisch sieht man das im Augenblick in den USA. Fast täglich stoppen Bundesrichter und -richterinnen derzeit Donald Trumps rechtswidrige Dekrete. Klar ist: Unabhängige Gerichte werden eine autoritäre Machtübernahme nie allein verhindern können, und Trump scheint bereit zu sein, die Anordnungen der Gerichte zu ignorieren. Aber die Gerichte können die Machtübernahme verzögern und erschweren. Nicht selten legen sie offen, dass der Anschein der Rechtmäßigkeit autoritär-populistischer Maßnahmen trügt. Deshalb sind unabhängige Gerichte autoritären Populisten lästig. Und aus diesem Grund haben autoritäre Populisten verschiedene Strategien entwickelt, die unabhängige Justiz zu neutralisieren, oder – wenn möglich – gefügig zu machen. Werfen wir einen Blick in ihren Werkzeugkasten und gleichzeitig auf Prozesse des „judicial backsliding“ in der Welt, die weniger bekannt sind:
Oft beginnt es damit, dass die Justiz öffentlich attackiert und delegitimiert wird: „Enemies of the people“, „Scheiß-Gerichte“, oder „Das Recht hat der Politik zu folgen“. Diese systematische Diffamierung kann spätere Justizreformen vorbereiten und begründen, wie das Beispiel Mexiko zeigt. Die Wahl von Richtern und Richterinnen kann blockiert werden, nicht nur in Thüringen, sondern auch in Indien oder Taiwan. Oder man versucht, die Besetzung der Richterstellen mit den gewählten Kandidaten und Kandidatinnen zu verhindern, wie kürzlich in Südkorea. Dort setzte das Parlament kurzerhand den Premierminister Han Dock-soo ab, weil der sich weigerte, vom Parlament ernannte Verfassungsrichter zu ernennen, da er fürchtete, dies würde die Verurteilung des Präsidenten in einem Amtsenthebungsverfahren wahrscheinlicher machen. Viele der möglichen Maßnahmen betreffen das court-packing: Autoritäre Populisten können neue Richterstellen, Spruchkörper oder gar ganze Gerichte schaffen und mit regimetreuen Richtern und Richterinnen besetzen, wie in der Türkei. Viktor Orbán und Jarosław Kaczyński senkten das Pensionsalter und schickten erfahrene Richterpersonen und Funktionäre in den Ruhestand. Oder man schafft gezielt neue (Lustrations-)Gesetze, um bestimmte Gerichtspräsidenten zu entlassen, wie in Nordmazedonien.
Gleichzeitig lassen sich die Kompetenzen von Gerichten beschneiden, Rechtsbehelfe und Prozessregeln ändern, wie es in Israel geplant war und in Mexiko letztes Jahr beschlossen wurde. Die Slowakei verdeutlicht, wie die Regierung über die Staatsanwaltschaften steuern kann, wer wofür angeklagt wird – oder eben nicht. Häufig ist es eine Kombination verschiedener Strategien, die effektiv ist: In Taiwan ist die Parlamentsmehrheit gerade dabei, das Verfassungsgericht erfolgreich zu paralysieren, indem sie ein hohes Beteiligungsquorum für Verfassungsgerichtsentscheidungen einführt und zugleich die Nachbesetzung von sieben der fünfzehn Verfassungsrichter und -richterinnen blockiert.
Die Beispiele zeigen: Das klappt oft. Aber nicht immer. In Rumänien hat eine Richtervereinigung als „Ghostwriter“ ihren Mitgliedern europarechtliche Vorabentscheidungsverfahren vorformuliert, um für richterliche Unabhängigkeit zu streiten. In Argentinien bildeten sich zwischen 2007 und 2015 breite Bündnisse zwischen der Justiz, den Medien und der Zivilgesellschaft, um Cristina Kirchners Angriff auf die freie Presse und die unabhängige Justiz zu parieren. Und in Israel stellte sich eine Allianz von Rechtswissenschaftlern und Rechtswissenschaftlerinnen zusammen mit der Zivilgesellschaft gegen Netanjahus Reformpläne und warnte frühzeitig und fundiert vor den möglichen Folgen. Sie hielten Vorträge in Wohnzimmern und Bars, verfassten Positionspapiere, informierten und mobilisierten: „Es scheint, als hätte die israelische Öffentlichkeit in diesem Jahr an einem fortgeschrittenen Verfassungsrechtsseminar teilgenommen“, schreiben sie im ICON Journal (S. 22).
Vor diesem Hintergrund möchten wir einige dringende Fragen klären. Wie verwundbar ist die dritte, die „schwache“ Gewalt in Deutschland auf Bundes- und auf Länderebene? Wo lässt sich Sand in das Getriebe der Justiz streuen? Welche Hebel haben autoritäre Populisten, Einfluss zu nehmen, Abhängigkeiten zu erzeugen, Schwachstellen auszunutzen? Was passiert, wenn die Vertraulichkeit in Beratungen eines Verfassungsgerichts nicht mehr gewahrt werden kann, weil politische Hardliner jeden Vorschlag, jedes Argument an die Öffentlichkeit weitergeben könnten? Wie kann die Funktionsfähigkeit der höchsten Gerichte der Länder für die Zukunft sichergestellt werden? Wie sind landesverfassungsgerichtliche Entscheidungen vollstreckbar, wenn ihre Autorität schwindet? Kann durch Verschiebungen der Zuständigkeiten zwischen Gerichten die Kontrolle besonders sensibler Rechtsstreitigkeiten gezielt bei politisch ausgewählten Gerichten landen? In welchem Maß könnten autoritäre Populisten den Zugang zu effektivem Rechtsschutz erschweren? Bestehen darüber hinaus sogar Möglichkeiten, auf die Feinsteuerung der innergerichtlichen Aufgabenverteilung Einfluss zu nehmen? Wie lassen sich – etwa durch Beförderungen oder Beurteilungen – Anreize schaffen, um treue Richter und Richterinnen in bestimmte Positionen zu bringen? Dies alles sind Fragen, auf die es bisher wenig Antworten gibt.
All das schien lange Zeit weit weg – unmöglich gar – für den deutschen Rechtsstaat. Wir sind uns da nicht mehr sicher. Deshalb werden wir im Justiz-Projekt in den nächsten Monaten aus den internationalen Erfahrungen Szenarien entwickeln und sie am deutschen Recht und der deutschen Rechtsrealität prüfen. Zu diesem Zweck tauschen wir uns im ganzen Land mit Funktionsträgern sowie Experten und Expertinnen aus. Unsere Arbeit im Thüringen-Projekt hat gezeigt, dass sich manche Einfallstore schließen lassen. Gleichzeitig gilt, dass sich keine Verfassungsordnung gegen eine autoritär-populistische Übernahme vollkommen absichern lässt. Was wir aber tun können: Schwachstellen ausfindig und bekannt machen, bevor sie von autoritären Populisten instrumentalisiert werden. Wir wollen Wissen generieren und öffentlich machen, damit wir es haben, wenn wir es brauchen.
Damit wir diese Arbeit leisten können, brauchen wir weiterhin Ihre Unterstützung.
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Editor’s Pick
von MARIE MÜLLER-ELMAU
![](https://verfassungsblog.de/wp-content/uploads/2025/02/soundrack2-superJumbo.jpg-400x259.jpg)
© Kino Lorber
Während um mich herum in den USA unaufhörlich dekonstruktive Politik betrieben wird, lässt mich der jüngst erschienene belgische Dokumentarfilm Soundtrack to a Coup d’État nicht los. Der Film verwebt zahlreiche Geschichten und historische Details zu einem zentralen Metaereignis: die Politisierung des Jazz.
Im Mittelpunkt stehen Aufstieg und Ermordung Patrice Lumumbas durch die CIA, während USA und Sowjetunion im Kongo um Einfluss und Rohstoffe ringen. Um den Anschein von Friedfertigkeit zu wahren, entsendet die CIA inmitten anhaltender Segregation und aufflammender Bürgerrechtsbewegung Jazzgrößen wie Louis Armstrong und Nina Simone als Freiheitsbotschafter in das Land. Schnitt und, vor allem, Soundtrack betonen die durchlässigen Grenzen von Kunst und Politik; die absurde Gleichzeitigkeit von Befreiung und Manipulation.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Anscheinend sieht unser Set-Up auf absehbare Zeit wie folgt aus: Regierungen führen weltweit ihr autoritäres Theaterstück auf, das zivile Publikum ist wahlweise gelähmt oder begeistert, und wir versuchen, darüber am nächsten Tag halbwegs sinnvolle Rezensionen zu schreiben. Deprimierend. Aber wenn wir schon dazu verdammt sind, uns dieses Theaterstück anzuschauen, warum machen wir das Ganze nicht ein bisschen immersiver?
WILLIAM E. SCHEUERMAN (EN) gibt eine Einführung in das Stück, das derzeit auf der US-Bühne wiederaufgeführt wird – die „gruselige Fortsetzung“ mit „Trumps Straussian Shysters“. Es geht um das ultrakonservative Claremont Institute, seine selbsternannten „Claremonsters“ und ihr unerwartetes Comeback in dieser „postkonstitutionellen“ Spielzeit, in der die Judikative nur ein lästiges Hindernis ist, während die Exekutive die „ursprüngliche US-Verfassungsordnung“ wiederherstellen will.
RYAN THORESON (EN) macht klar, was dabei auf dem Spiel steht: Einige von Trumps Dekreten richten sich gegen die Rechte von trans* Personen, während am US Supreme Court ein Fall anhängig ist, der künftig deren Rahmen bestimmen wird – vorausgesetzt, dass Gerichtsurteile überhaupt noch befolgt werden.
Pakistan führt ein ähnliches Stück auf: 2024 verabschiedete das Parlament eine der tiefgreifendsten Umstrukturierungen der Obergerichtsbarkeit in der jüngeren pakistanischen Geschichte. Diese Verfassungsreform füge sich in einen Prozess der Neuausrichtung des Regimes ein, so YASSER KURESHI (EN).
Währenddessen scheint die internationale Bühne ihr Publikum zu verlieren – das stellen jedenfalls HELMUT PHILIPP AUST und HEIKE KRIEGER (EN) fest, wenn sie die deutsche Politik beobachten. Lange Zeit hätten deutsche Debatten das internationale Recht nahezu idealisiert, aber nun scheine sich etwas zu verschieben – europäisches und internationales Recht zu ignorieren ist en vogue.
CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz scheint in dieser Hinsicht im Trend zu liegen. Sein Vorschlag, kriminelle Doppelstaatler*innen auszubürgern, wäre ein Verstoß gegen Deutschlands völkerrechtliche Verpflichtungen. Eine enger gefasste Regelung würde dagegen dem europäischen Trend entsprechen, wie SARA COLLORIO (DE) rechtsvergleichend herausarbeitet.
Während wir noch immer über Merz‘ Plan für Zurückweisungen an den deutschen Grenzen diskutieren, hat in Brüssel eine viel grundlegendere Debatte begonnen. In einer spektakulären Wendung hat die EU-Kommission kürzlich „Pushbacks“ unter bestimmten Umständen für rechtmäßig erklärt. Das würde das individuelle Asylrecht an den Außengrenzen Europas beseitigen und wäre deshalb besonders folgenreich, so DANIEL THYM (DE).
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich dagegen mit einem Fall, bei dem es nicht um den Schutz von Ausländern in Deutschland geht, sondern um den Umfang des ausländischen Schutzes für Deutsche: Ein deutscher Journalist war mehr als vier Monate in Venezuela inhaftiert und fühlte sich vom Auswärtigen Amt vernachlässigt. Zu Recht? PAUL LORENZ (DE) fasst die wichtigsten (insbesondere prozessualen) Ergebnisse zusammen.
Ein weiterer Fall ausländischen Schutzes für Deutsche ist Maja T. Die Auslieferung der non-binären Person nach Ungarn im Juni 2024 im sogenannten „Budapest-Komplex“ hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken ausgelöst. Das Bundesverfassungsgericht hielt nun die Prüfung der Haftbedingungen durch das Kammergericht für unzureichend und präzisierte dabei die Bedingungen für Vertrauen in das Auslieferungsrecht, wie NICOLA BIER (DE) erläutert.
Auch eine Frage des Vertrauens: In Deutschland gilt für Arbeitnehmer*innen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schon ab dem ersten Krankheitstag. Um das „Blaumachen“ zu verhindern, wurde jüngst ins Spiel gebracht, bei der Lohnfortzahlung einen Karenztag einzuführen. EBERHARD EICHENHOFER (DE) weist den Vorschlag als Teil einer generellen Sozialstaatskritik aus und zeigt, dass er die Kosten eher erhöhen als senken würde.
Statt Krankheitstagen gibt es in Bolivien für viele Arbeiter*innen akute Krankheitsgefahren: In der Wirtschaftskrise sind Bergbaukooperativen wichtige Akteure, weil sie viele Arbeitsplätze sichern. DIEGO ORTÚZAR und CLAUDE LE GOUILL (EN) analysieren deren deregulierenden Einfluss, der Bergleute erheblichen Gesundheitsgefahren aussetzt.
In der Ukraine wird befürchtet, dass die auslaufenden Präsidentschafts- und Parlamentsmandate die Legitimität der Kriegsführung infrage stellen könnten. Doch OLEKSANDR VODIANNIKOV (EN) argumentiert, dass Kriegswahlen weder durchführbar noch verfassungsrechtlich erforderlich seien.
Währenddessen sucht die EU nach Wegen aus dem selbstgebauten Labyrinth von EU-Digitalgesetzen, deren Durchsetzungsdefizite Grundrechte und Demokratie gefährden. Für SIMONA DEMKOVÁ und GIOVANNI DE GREGORIO (EN) ist jetzt eine klare Koordination entscheidend, um die Kernprinzipien der EU zu schützen.
Diese Woche ging unser Symposium „Eyes Everywhere: Surveillance and Data Retention under the EU Charter“ weiter: VALENTINA LANA und AZIZ Z. HUQ (EN) zeigen, wie die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache La Quadrature du Net II Datenschutzrisiken aufdeckt, die im komplexen Zusammenspiel von Rechtsregimen und kommerziellen Datenpraktiken entstehen.
Für „One Year Later: Rule of Law in Poland“ widmet sich M. VICTORIA KRISTAN (EN) dem Paradox, dass Maßnahmen zur Wiederherstellung des Rechtsstaats selbst rechtsstaatliche Prinzipien verletzen könnten – und sieht die Auflösung darin, zwischen der Verletzung formaler Legalität und der Abweichung von dieser zu unterscheiden.
Diese Woche haben wir außerdem unser Symposium zu „Musk, Power, and the EU: Can EU Law Tackle the Challenges of Unchecked Plutocracy?“ (EN) abgeschlossen. ANNA GERBRANDY und VIKTORIJA MOROZOVAITE beurteilen, inwieweit das Wettbewerbsrecht die Schäden von Musks mehrfach konzentrierter Macht eindämmen kann. JACQUELYN D. VERALDI und ALBERTO ALEMANNO schließen mit der Frage: Hat die EU das Zeug dazu, der amerikanischen Plutokratie etwas entgegenzusetzen?
Auch unsere Debatte zu „The Omnipresence of Divergent Historical Narratives in Law and Politics“ (EN) ging diese Woche zu Ende. VERA ZVEREVA zeigt, wie sich sowohl „connective“ als auch „disjunctive memory“ in der russischen digitalen Medien-Diskussion der 2020er Jahre materialisieren. TAHA YASSERI argumentiert, dass es entscheidend sei, die potenziellen Auswirkungen von großen Sprachmodellen auf die Pluralität des kollektiven Gedächtnisses zu erkennen. MARCO SIDDI erklärt, wie die „Politik des Vergessens“ sowohl die Innen- als auch die Außenpolitik beeinflusst. ANA MILOSEVIC schließt mit einer Reflexion über Gedenkpraktiken wie Denkmäler, Museen und nationale Gedenktage als Mittel zur Gewaltprävention in der Offline- und Online-Welt.
Abschließend porträtiert LUÍSA NETTO (EN) Eunice Paiva, eine prominente brasilianische Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin, für unser Projekt „Outstanding Women of International, European and Constitutional Law“. Durch die Linse des preisgekrönten Films „Ainda Estou Aqui“ und ihre persönliche Erzählung erweckt LUISA NETTO Eunices außergewöhnliche Geschichte zum Leben – und erinnert uns daran, dass es tatsächlich mehr Geschichten zu erzählen und aufzuführen gibt als das autoritäre Handbuch. Wie sie es ausdrückt:
„May Eunice’s lesson inspire us to affirm: we are all still here, defending the rule of law, and we will continue to do so.“
Wenn das nicht eine schöne Parole ist, um die autoritäre Aufführung zu unterbrechen.
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Ihnen alles Gute,
Ihr
Verfassungsblog-Team
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