New Yorker Humor

Posted in Uncategorized on February 28th, 2010 by Max Steinbeis

Der New Yorker fordert alle Verfassungsrechtler in dieser Woche heraus, ihren Esprit anzustrengen.

Wir hier in Europa dürfen zwar am wöchentlichen “Cartoon Caption Contest” nicht teilnehmen. Aber wem trotzdem was Schönes einfällt, der soll es hier als Kommentar posten.

Preis: Ein Gastblogger-Beitrag zu einem selbstgewählten Thema im Verfassungsblog.

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  • sorry, keine verwandten Themen gefunden...

Wer schützt uns vor der Verschwörung der Killerwale?

Posted in Verfassungspolitik on February 27th, 2010 by Max Steinbeis

Ein mörderischer Orca, die ünnere Sücherheit und Daniel Drezner at his best…

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Vom Hass auf Rezensenten und seinen Folgen für die Wissenschaftsfreiheit

Posted in Aus der Wissenschaft on February 27th, 2010 by Max Steinbeis

Regel Nr. 1 bei schlechten Kritiken: Cool bleiben, Zorn runterschlucken und NIE NIE NIE gerichtsmäßig werden. Nicht mal andeuten. Nicht mal drüber nachdenken.

Wenn die Kritik aber fies und total unberechtigt ist? Wenn sie einem den Ruf versaut? Einen ruiniert, zerstört, unmöglich macht?

Dann auch. Gerade dann.

Was passiert, wenn man diese Regel missachtet, dafür liefert ein aktueller Fall aus dem Internationalen Recht gerade eindrucksvolles Anschauungsmaterial: Karin Calvo-Goller, eine Wissenschaftlerin aus Israel, hat ein Buch über den Internationalen Strafgerichtshof veröffentlicht. Das Buch fanden manche ganz gut, andere weniger, und Thomas Weigend, Strafrechtler aus Köln, fand es miserabel. Er schrieb eine Kritik und veröffentlichte sie auf globallawbooks.com. Er macht darin keinen Hehl daraus, dass ihn das Buch enttäuscht, gelangweilt und aufs Höchste missfallen hat. Ob die Kritik im Einzelnen berechtigt ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, jedenfalls kommt sie mir vor wie eine ganz normale Kritik, wie man sie überall findet.

Criminal Libel

Joseph Weiler, der große Europarechtler und Herausgeber von EJIL und globallawbooks.com, erhielt daraufhin einen Brief von Dr. Calvo-Goller, die ihn aufforderte, die Kritik vom Netz zu nehmen: Sie sei rufschädigend und sachlich teilweise fehlerhaft. Weiler schrieb zurück, er rate ihr als Freund, nicht auf der Entfernung der Rezension zu bestehen, für die er auch gar keinen Anlass sehe. Das imponierte der Frau indessen nicht. Statt dessen muss sich Weiler jetzt vor dem Strafgerichtshof von Paris wegen Verleumdung (criminal libel) verantworten.

Den Briefwechsel zwischen Dr. Calvo-Goller und Weiler sowie dessen Anmerkungen zu dem Vorgang sind hier dokumentiert. In der Fachwelt erregt der Fall bereits großes Aufsehen (hier, hier und hier).

Professor Weiler hat, außer dem lästigen Prozess, wohl nicht viel zu befürchten. Ebenso wenig der Rezensent Weigend. Frau Dr. Calvo-Goller dagegen hat erreicht, was die Rezension in her wildest dreams alleine nicht vermocht hätte, selbst wenn sie doppelt so vernichtend gewesen wäre wie sie tatsächlich war: Sie hat sich in der akademischen Welt in einem Maße unmöglich gemacht, dass sie sich nirgends mehr blicken lassen kann. Sie ist unten durch. Isoliert. Weg. Lebendig begraben. Ihr akademischer Ruf ist ein für alle mal vernichtet.

Und das, weil sie geglaubt hatte, ihr Ruf werde vernichtet.

Bittere Ironie

Unter Wissenschaftlern muss man sich frei die Meinung sagen können. Wenn man damit rechnen muss, bestraft zu werden, wenn man die Arbeit eines anderen öffentlich kritisiert, dann ist es vorbei mit der Wissenschaft. Das versteht sich von selbst, und deshalb ist es auch total in Ordnung, wenn jetzt die Wogen der Empörung über der Dame zusammenschlagen.

Dennoch: Ich muss gestehen, ich komme über die bittere Ironie dieses Falles schwer hinweg. Ich kenne die Frau nicht und weiß überhaupt nichts über sie. Aber sie tut mir echt leid, irgendwie.

Vielleicht, weil ich selbst grad ein Buch veröffentliche und auf die Rezensionen warte. Und mir vorstelle, wie es mir geht, wenn da einer kommt, kein Wort versteht und in ein paar Minuten meine Arbeit von Monaten oder Jahren ganz nebenbei in die Tonne tritt, nur weil er gerade schlechte Laune hat. (Wenn ein Rezensent dies liest und sich in seiner Berufsehre beleidigt fühlt, soll er mich halt verklagen.)

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Zensursula: Cry wolf, Kollege Stadler

Posted in Verfassungspolitik on February 26th, 2010 by Max Steinbeis

Das  Zugangserschwerungsgesetz aka ZENSURSULA ist in Kraft getreten, soll aber nach dem Willen der Bundesregierung bis auf weiteres nicht angewandt werden. Das BKA hat nach dem Gesetz Sperrlisten zu erstellen, tut es aber auf Anweisung der Regierung nicht.

Nun könnte man, wenn man sowieso gegen das Gesetz ist, sagen: Ist doch prima.

Sehr viele sind gegen das Gesetz, mit guten Gründen. Aber sie regen sich nur noch mehr auf, so beispielsweise der Kollege Stadler: Dass das Gesetz ins Leere läuft, ist in seinen Augen

der eklatanteste Verfassungsbruch den dieses Land bisher gesehen hat. Denn eine Regierung, die sich weigert Gesetze anzuwenden, stellt die parlamentarische Demokratie als solche in Frage.

Huiuiui. Der ruft da nichts weniger als den Verfassungsnotstand aus. Weil das BKA nicht tut, was Zensursula ihm befiehlt.

Jetzt mal langsam und der Reihe nach. Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden, heißt es in Art. 20 III GG. Das heißt, die vollziehende Gewalt darf nichts tun, was nicht kraft Parlamentsgesetz in ihren Aufgabenbereich fällt und wozu sie nicht kraft Parlamentsgesetz die Befugnis hat. Im Regelfall vollzieht die vollziehende Gewalt, deswegen heißt sie ja vollziehende Gewalt. Sie vollzieht und greift dabei in unsere Freiheits- und Teilhaberechte ein, und deshalb muss dieser Vollzug an die demokratisch legitimierte Gesetzgebung zurückgebunden bleiben.

Aber wenn sie gerade nicht vollzieht? Sondern vielmehr unterlässt, zu vollziehen?

Wer genau wird in seinen Freiheits- oder Teilhaberechten verletzt, wenn das BKA von seiner Befugnis, Sperrlisten zu erstellen, keinen Gebrauch macht?

Mit anderen Worten: Wer klagt?

Niemand klagt. Nicht, dass es nicht ginge. Wenn hier tatsächlich eine Verletzung der Rechte des Parlaments im Raum stünde, dann könnte jeder einzelne Abgeordnete in Karlsruhe einen Organstreit mit der Regierung vom Zaun brechen. Wohlgemerkt: Man müsste die Nichtanwendung des Gesetzes angreifen, also das Unterlassen der Erstellung von Sperrlisten. Wer soll das denn machen? Peter Gauweiler vielleicht?

Dass die Regierung ihre obskuren politischen Gründe hat, die Nichtanwendung des Gesetzes dessen Aufhebung vorzuziehen, weiß ich auch, ich bin ja nicht naiv. Aber das ist ein Skandal von einer anderen Preisklasse als der von Stadler beschrieene Verfassungsbruch und Angriff auf die parlamentarische Demokratie.

Nur der Vollständigkeit halber: Mit Nichtanwendungserlässen, wie wir sie aus dem Steuerrecht kennen, hat das übrigens nichts zu tun. Da geht es darum, die Finanzverwaltung anzuweisen, keine abstrakten Schlüsse aus BFH-Urteilen zu ziehen, die ohnehin nur inter partes (zwischen den am Prozess konkret beteiligten Parteien) gelten. Das ist auch nicht besonders schön, aber ein komplett anderes Thema.

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EuGH: Westjordanland ist nicht Israel

Posted in Europa, Verfassungspolitik on February 25th, 2010 by Max Steinbeis

Das dürfte dipomatischen Ärger geben: Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass Produkte, die von Israelis in den besetzten Gebieten hergestellt worden sind, zollrechtlich nicht aus Israel stammen.

Es geht dabei um “Soda Club”: diese praktischen Teile, mit denen man Gas ins Leitungswasser pumpen kann und nie wieder Wasserkästen die Teppe hochschleppen muss. Die werden in Ma’ale Adumin hergestellt, einer der größten israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten, östlich von Jerusalem.

Laut israelischer Zollbescheinigung stammen sie aber aus Israel, und diese Bescheinigung des Ausfuhrlands ist völkerrechtlich eigentlich auch für das Einfuhrland bindend. Das, so der EuGH, gilt aber nicht für die Frage, ob der Herkunftsort zu Israel gehört oder nicht. Dazu hätten die israelischen Behörden Angaben machen müssen, und da sie das nicht getan haben, gebe es auch keine Zollermäßigung.

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Bundesverfassungsgericht: Andreas Paulus gets the Nod

Posted in Verfassungspolitik on February 25th, 2010 by Max Steinbeis

Papiers Nachfolger steht offenbar fest: Der Göttinger Völkerrechtsprofessor Andreas Paulus wird’s.

Genau das hatte ein anonymer Verfassungsblog-Leser in einem Kommentar zu einem meiner letzten Posts prognostiziert. Wow! Lieber JC, outen Sie sich! Wer sind Sie? Woher wussten Sie das? Haben Sie nur 1 und 1 zusammengezählt, jüngerer Staats- und Völkerrechtler, FDP-nah, und der Rest war wild guess? Oder hatten Sie speziellere Informationen?

Wie auch immer: Wenn ich schon selbst wieder mal daneben gelegen habe, bin ich doch froh, dass einer meiner Leser ins Schwarze getroffen hat.

Was mir auf jeden Fall gut gefällt: Andreas Paulus ist ein Völkerrechtler. Im Zweiten Senat wäre mir ein solcher noch lieber, aber im Ersten ist er mir auch recht. Er hat lange in den USA gelebt und gelehrt und gehört zu dem Kreis von Gelehrten, die den weltweiten Diskurs über eins der spannendsten und relevantesten Themen unserer Zeit vorantreiben – die Konstitutionalisierung des internationalen Rechts.

Er war Assistent bei Simma in München, als ich dort studierte. Galt als extrem kluger Kopf.

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Rüttgers: Juhu, wir dürfen uns mal wieder mit der Parteienfinanzierung befassen!

Posted in Verfassungspolitik on February 24th, 2010 by Max Steinbeis

Jürgen Rüttgers ließ sein Ohr meistbietend verkaufen, und wutsch, hat die Union die nächste Parteispendenaffäre an der Backe. Das ist doch nicht zu fassen.

Das Thema Parteienfinanzierung ist so etwas wie die Unruhe im Verfassungs-Uhrwerk der Bundesrepublik: Das tickt immer weiter, kommt nie zur Ruhe, jede Lösung ist gleichzeitig schon wieder Problem, bleibt ewig unstabil und in Bewegung.

Wie viele Parteienfinanzierungs-Urteile des BVerfG gibt es eigentlich? Ich verzähle mich jedes Mal. Nur noch die Rundfunk-Rechtsprechung kann da einigermaßen mithalten.

Der Eindruck entsteht, man kann da regeln, was man will, die Fantasie der Parteien, sich an diesen Regeln vorbei neue Einkommensquellen zu erschließen, ist immer findiger. Aber – ohne die Parteien in Schutz nehmen zu wollen – das Problem liegt bis zu einem gewissen Grad im System.

Double-Bind

Das BVerfG hat es seit 1952 nicht geschafft, eine klare Ansage zu geben, woher die Parteien das Geld zur Erfüllung der ihnen in Art. 21 GG zugewiesenen Aufgaben nehmen sollen. Die Parteien stehen vor einem verfassungsrechtlichen Double-Bind: Einerseits sollen sie der Sphäre der Gesellschaft verhaftet bleiben und sich nicht mit Staatsknete durchfüttern lassen. Andererseits sollen sie nicht käuflich sein und Spendern mit Deep Pockets politische Vorteile gegenüber anderen verschaffen. Aber am Ende muss irgendjemand dem Drucker für seine Wahlplakate die Rechnung bezahlen.

In diesem Double-Bind steckt das Dilemma zwischen Pluralismus und staatsbürgerlicher Gleichheit: Auf der einen Seite steht das Freiheitsrecht, für seine politischen Ziele zu streiten und dafür auch Geld zu mobilisieren und auszugeben. Auf der anderen Seite steht die Conditio sine qua non der Demokratie, dass alle Abstimmenden gleiches Stimmgewicht genießen, weil nur dann eine Mehrheitsentscheidung gegenüber der Minderheit Legitimität beanspruchen kann.

Dazu haben wir in unserem Buch “Die Deutschen und das Grundgesetz” allerhand geschrieben, s. S. 216ff.

Das Dilemma gibt es deshalb nicht nur bei uns, sondern in jeder Demokratie. Siehe das hier bereits mehrfach erwähnte Citizens-United-Urteil des US Supreme Court – in dem die konservative Richtermehrheit die Schranken für Unternehmen beim Geldausgeben für Wahlkampfzwecke als verfassungswidrig gekillt hat – Argument: free speech.

Das Urteil ist allerdings in der Öffentlichkeit extrem negativ aufgenommen worden und könnte sich als Mobilisierungsthema für die Demokraten und als echtes Problem für das Standing des Supreme Court erweisen.

Wenn Karrieristen zu clever sind

Davon völlig unberührt: Wie bescheuert ist das eigentlich, rein aus der Politikprofi-Perspektive, so etwas offensichtlich Heikles wie diese Gesprächstermine per Massenbrief zu vermarkten?

Mit dem zurückgetretenen NRW-Generalsekretär Hendrik Wüst hatte ich in meiner Zeit beim Handelsblatt immer wieder mal zu tun. Ich habe ihn als schlauen und durchaus vielversprechenden jungen Mann in Erinnerung, ein Karrierist und mit allen JU-Intrigenwassern gewaschener Networking-Profi. Einer, der immer alles richtig macht: Wenn’s in der konservativen Ecke eine Lücke gibt, sofort rein und besetzen, das gibt Profil. So wird man was.

Es sind immer genau die, die im Karrieresinne alles richtig machen wollen, die die dümmsten Fehler begehen.

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Warum ich für mehr Öffentlichkeit bei Verfassungsrichterwahlen wäre

Posted in Verfassungspolitik on February 21st, 2010 by Max Steinbeis

Mein jüngster Einwurf zum Thema Verfassungsrichterwahl hat, juhuh!, eine kleine Kontroverse ausgelöst, die absolut kleinstmögliche Kontroverse genauer gesagt, nämlich zwischen mir und zwei (von zwei) Kommentatoren, aber immerhin: Anlass, sich genauere Gedanken zu machen.

Ich bin für eine öffentliche Debatte über Werk und Person von Verfassungsrichter-Kandidaten, bevor diese ins Amt gewählt werden. Warum?

Legitimation

Es heißt in dieser Debatte gerne, die Verfassungsrichter seien durch die Qualität ihrer Arbeit gewissermaßen im Nachhinein legitimiert – Output-Legitimation ist, wenn ich mich nicht irre, der politikwissenschaftliche Terminus dafür.

Da ist insofern was dran, als tatsächlich unleugbar das BVerfG von allen Verfassungsorganen das höchste Ansehen genießt, und das seit Jahrzehnten relativ konstant. Sind doch alle hoch zufrieden, könnte man sagen. Legitimationsproblem, was für ein Legitimationsproblem?

Aber so einfach ist das nicht. Zum einen geht es nicht nur um die Zufriedenheit der Leute im Lande. Sondern auch um das Gewicht, das eine Institution im Verhältnis zu anderen Institutionen auf die Waage bringt.

Autorität

Das Bundesverfassungsgericht kann keine Gerichtsvollzieher losschicken, um seine Ratschlüsse vollstrecken zu lassen. Es ist darauf angewiesen, dass seine institutionellen Konterparts ihm auch so folgen – insbesondere diejenigen, deren Arbeit das BVerfG am Maßstab des Grundgesetzes misst und gegebenenfalls korrigiert, also die Politik und die Justiz.

Was die Justiz betrifft, so ist es schon auffällig, dass immer mehr Obergerichte in jüngerer Zeit den Karlsruher Vorgaben offen und hartnäckig die Gefolgschaft verweigern (zuletzt etwa das OLG Oldenburg). Und Urteile wie das zum Lissabon-Vertrag kann das BVerfG auch nicht mehr oft bringen, ohne den Respekt, den es in der Politik genießt, ernsthaft aufs Spiel zu setzen.

Natürlich, unter den Richtern sind immer mal wieder welche, deren intellektuelle Kapazität weit über das sonst im politischen Raum anzutreffende Normalmaß hinausragt. Aber das ist erstens keinesfalls durchläufig der Fall und tut zweitens nichts zur Sache. Paul Kirchhof war (und ist) zweifellos ein Superbrain, aber der Autorität des BVerfG hat das nicht immer gut getan, um’s mal vorsichtig auszudrücken…

Philosophenkönige

Zum anderen ist keineswegs ausgemacht, dass die hohen Zufriedenheitsquoten des BVerfG unbedingt etwas mit der konkreten Arbeit des Gerichts zu tun haben. Es gab ja auch Zeiten, wo sich alle Welt furchtbar aufregen musste über die Richtersprüche aus Karlsruhe – ich erinnere nur an das Jahr 1995 mit dem Kruzifix- und dem Soldaten-sind-Mörder-Urteil. In den Umfragen zum Ansehen der Institution hat sich das kaum oder gar nicht niedergeschlagen.

Mir scheint die Vermutung nicht fernliegend, dass sich das hohe Ansehen des Gerichts auch noch aus ganz anderen Quellen speist als der Anerkennung für die hohe Qualität seiner Rechtsprechung. Deutschland ist das Land der Professorenhörigkeit. Die Vorstellung, durch Ausgleich von auseinanderstrebenden Interessen Politik zu machen, hatte es hierzulande schon immer schwerer als etwa in der angelsächsischen Welt. Hier herrscht immer noch die platonische Sehnsucht nach Philosophenkönigen vor, die ihre Entscheidungen aus höherer Weisheit heraus treffen statt durch Kompromiss und Verhandlung.

Das Bundesverfassungsgericht, zur Hälfte aus Universitätsgelehrten bestehend, mit seinen günstigenfalls bestechend scharfsinnigen und differenzierten, schlechterenfalls lähmend ausführlichen und wolkigen Urteilsbegründungen bedient diese antipluralistische Sehnsucht, ob es will oder nicht.

Deliberation

Aber ich bin auch noch aus ganz anderen Gründen gegen das gegenwärtige intransparente und entmündigende Verfahren der Verfassungsrichterwahl.

Wir haben hierzulande zu wenig Debatten über unsere Verfassung. Wir haben 1949 nicht darüber debattiert, was für ein Grundgesetz wir bekommen. Wir haben 1990 nicht darüber debattiert. Wir führen kaum je einen Wahlkampf über verfassungspolitische Themen. Und Plebiszite gibt es bekanntlich auch keine. Das finde ich im Prinzip auch in Ordnung, jedenfalls glaube ich anders als viele nicht daran, dass alles prima würde, wenn wir nur mehr direkte Demokratie hätten.

Aber der Befund bleibt: Die Selbstvergewisserung, die darin liegt, sich tüchtig über die Verfassungsgrundlagen von Politik und Recht zu kloppen, versagen wir uns. Und das ist nicht gut für uns.

Die Urteile des BVerfG sind, auch wenn sie ad hoc viel Aufmerksamkeit und kommentatorische und exegetische Aktivität erregen, nur selten Anlass zu einer längeren öffentlichen Auseinandersetzung (Ausnahmen wie Lissabon bestätigen die Regel). Im Normalfall beenden sie einen Streit, und das ist auch gut so.

Um so mehr wäre es nötig, diese Auseinandersetzung um die Verfassung abstrakt und ex ante zu führen – insbesondere, wenn es um die Personen geht, denen wir das Urteil darüber anvertrauen, “what the constitution is”. Wir sollten uns Gedanken machen, was uns wichtig ist und was der Kandidat wohl dazu denkt. Wir sollten uns ansehen, was der Kandidat so alles veröffentlicht hat, was er geschrieben und gesagt hat, und unsere Schlüsse daraus ziehen. Wir sollten uns eine Meinung zu ihm oder ihr machen und uns heftig darüber streiten.

Das wäre gemein gegenüber den Kandidaten? Die besten Leute würden sich einer solchen öffentlichen Durchleuchtung niemals unterziehen? Dass ich nicht lache. Den Staatsrechtsprof möchte ich sehen, der nicht springt, wenn im ein Job in Karlsruhe winkt. Und wenn er sich tatsächlich zu fein dafür ist, über seine Positionen der Öffentlichkeit Rede und Antwort zu stehen, dann ist es um ihn auch nicht schade.

Der Fall Dreier

Natürlich gibt es in den USA Ansschauungsmaterial genug, dass die Anhörungen zur Richterwahl für Schmutzkampagnen missbraucht werden und sich die Opposition bemüht, allerhand Unappetitliches über den Kandidaten zutage zu fördern. Das will man natürlich nicht haben.

Aber diese Gefahr wäre hier viel kleiner. Erstens sind wir nicht so bigott und mit moralisierenden Lebenswandel-Enthüllungen schwerer zu beeindrucken wie viele Amerikaner. Zweitens wandeln sich auch in den USA die Zeiten; dass sechs von neun Supreme-Court-Justices Katholiken sind, wäre vor ein paar Jahrzehnten auch noch undenkbar gewesen. Drittens: Wenn tatsächlich bei der Anhörung zu einem Verfassungsrichter-Kandidaten eine Professorin aufträte, die aussagt, der Kandidat habe sie über längere Zeit mit widerlichsten sexuellen Anspielungen belästigt, dann… öhm… dann wäre ich auch echt dagegen, dass der Typ Verfassungrichter wird?

Jetzt hatten wir mit Horst Dreier ja tatsächlich jüngst so etwas wie eine öffentliche Debatte anlässlich einer Verfassungsrichterwahl. Die SPD wollte Dreier als Nachfolger von Winfried Hassemer im Vorsitz des Zweiten Senats und künftigen Präsidenten des Verfassungsgerichts. Daraus wurde nichts, weil die Union ihn ablehnte und plötzlich eine Debatte losbrach, ob Dreier ein Apologet der Rettungsfolter ist (was er wohl nicht ist). Da kann man mal sehen, wohin sowas führt, schallt es allenthalben: Ein ehrbarer Staatsrechtler wird mit Verleumdungskampagnen überzogen und die Öffentlichkeit hinters Licht geführt.

Kann sein, dass Dreier Unrecht widerfahren ist. Aber in einem offeneren Verfahren wäre die Debatte auch anders abgelaufen. Da wäre die Union mit ihrem Doppelspiel (in Wahrheit war ihr wohl eher Dreiers liberale Haltung in der Stammzellendebatte ein Dorn im Auge) nicht so ungeschoren davongekommen. Und dass sich die Auseinandersetzung um die Frage, ob das Grundgesetz zum Schutz von Menschenleben im Extremfall auch Folter legitimiert, gelohnt hat, das lässt sich schwerlich bestreiten.

So, und jetzt wäre ich froh, wenn mehr als zwei Kommentatoren mir meine Irrtümer und Fehleinschätzungen um die Ohren hauen.

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Papier-Nachfolge: Was, wenn Schnarri selber nach Karlsruhe geht?

Posted in Verfassungspolitik on February 19th, 2010 by Max Steinbeis

Keiner weiß was.

Am 1. März endet die Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Wer sein Nachfolger wird? Es gibt nicht einmal Gerüchte.

Die FDP ist diesmal am Zug, den Posten zu besetzen. Gut, die haben derzeit andere Sorgen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die die Personalie einfach zurückgestellt haben, nach dem Motto: Nervt nicht, wir kümmern uns, wenn wir Zeit haben.

Andererseits hat das auch Tradition, dass die FDP mit Karlsruhe-Personalien eigentümlich nonchalant umgeht: Dieter Hömig, der letzte von der FDP-nominierte Richter, kam in Amt und Würden, weil er ein Kumpel des damaligen FDP-Chef Klaus Kinkel aus gemeinsamen Tennisclub-Tagen war.

Juristinnen

Das passt zu der Vermutung, die ich irgendwo gelesen habe, dass die FDP die Ehefrau ihres schleswig-holsteinischen Fraktionschefs Wolfgang Kubicki nominieren könnte, weil die auch Juristin sei.

Aber das ist alles Unfug. Das trifft vielleicht auch auf folgende Spekulation zu, die trotzdem nicht aufhört, mir im Kopf herumzugehen:

Schnarri herself. Die Bundesjustizministerin.

Das würde erklären, warum die bei der FDP so absolut dicht halten. Und Vizepräsidentin und Vorsitzende des Ersten Senats ist kein so schlechter Job, dass sich der Gedanke, ihn gegen den Kabinettsposten zu tauschen, sich nicht lohnen würde. Die vom Ersten Senat in den letzten Jahren begründete Tradition fortzuführen, Sicherheitsgesetze der Bundesregierung über den Haufen zu kegeln, müsste Frau L-S doch reizen. Mehr womöglich, als die besagten Gesetze zu schreiben. Und schließlich: Zwölf Jahre ist eine lange Zeit. Viel, viel länger als so eine schwarz-gelbe Legislaturperiode…

Vielleicht komme ich auch deshalb auf den Gedanken, weil in der Washington Post Jeff Rosen darüber spekuliert, ob Obama sich nicht vielleicht selber für den nächsten freien Supreme-Court-Posten nominieren sollte. Muss er nicht mehr führen und kann weiter tun, was er am besten kann, nämlich kluge schöne Texte schreiben und das nitty-gritty der täglichen Politik anderen überlassen. Schöner Gedanke: Da wird ein Staatsrechtsprof mal Präsident, und dann landet er am Ende doch wieder auf der Verfassungsrichterbank.

Der Ausschuss tagt

Na, egal. Jetzt meldet Tagesschau.de, dass Wolfgang Neskovic von der Linkspartei, momentan formell Chef der Wahlkommission, für Donnerstag die Wahl des Richters auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Aber dass das die Entscheidung beschleunigt, glaubt wohl auch Neskovic nicht. Wenn es keinen Kandidaten gibt, kann man auch keinen wählen. Nimmt man halt den Punkt wieder runter von der Tagesordnung. Muss Herr Papier halt noch ein Weilchen länger Richter bleiben.

Hatte ich schon erwähnt, dass ich in punkto Richterwahl vehement für öffentliche Anhörungen nach US-Vorbild wäre? Dass ich keine Sekunde glaube, dass sich gute Kandidaten dann plötzlich für den Job in Karlsruhe nicht mehr interessieren würden? Dass ich das für eine durchsichtige Schutzbehauptung derjenigen halte, die von der bisherigen Praxis profitieren, die Spitzen von CDU und SPD nämlich sowie die Zunft der Staatsrechtsprofessoren und Bundesrichter, eine Schutzbehauptung, die dadurch nicht glaubwürdiger wird, dass es Kollegen gibt, die sie tatsächlich glauben?

Hatte ich? Egal, dann sag ich’s nochmal.

Update: Ich habe nur spekuliert, Kollege Müller von der FAZ dagegen hat recherchiert, und siehe: Offenbar will die FDP sich am Dienstag entscheiden, und zwar zwischen zwei namentlich nicht genannten Kandidaten, einem “jüngeren Staats- und Völkerrechtler” und einem “älteren, erfahrenen Rechtsanwalt”. Könnte man jetzt auch feste zu spekulieren anfangen, wer da wohl gemeint sein könnte, aber das lasse ich jetzt besser mal. Jedenfalls nix mit L-S, wenn das zutrifft.

Der Artikel ist, soweit ich sehe, nicht online.

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Karlsruhe punktiert noch eine rot-grüne Großreform

Posted in Karlsruhe locuta on February 19th, 2010 by Max Steinbeis

Nach dem Hartz-IV-Urteil hat sich der Erste Senat des BVerfG erneut eine rot-grüne Großreform angeschaut und ist wieder nicht zufrieden: Heute hat der Senat einen Teil der Steuerreform 2000 (das war die, wo Schröder sich den Segen des Bundesrats zusammenkaufte) hat der Senat mit 6:2 Stimmen heute für verfassungswidrig erklärt, weil die damals gefundenen Differenzierungen den Karlsruher Richtern nicht einleuchten.

Steuerrecht ist dünnes Eis für mich. Deshalb hier nur der Link.

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