01 February 2010

Kruzifix-Urteil: Italien legt Rechtsmittel ein

Gegen das Kruzifix-Urteil des EGMR hat Italien, wie bereits angekündigt, jetzt die Große Kammer angerufen, wie der ECHR-Blog mitteilt.

Der Fall ist ganz ähnlich gelagert wie unser Kruzifix-Urteil des BVerfG von 1995 und hat das Zeug, zu einer grundsätzlichen Klärung des Verhältnisses von nationaler Mehrheitskultur und negativer Glaubensfreiheit in Europa beizutragen. Schon deswegen dürfen wir gespannt sein auf das Urteil der Großen Kammer.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Kruzifix-Urteil: Italien legt Rechtsmittel ein, VerfBlog, 2010/2/01, https://verfassungsblog.de/kruzifixurteil-italien-legt-rechtsmittel-ein/.

One Comment

  1. Dietrich Herrmann Mon 1 Feb 2010 at 13:29 - Reply

    Ich habe mich viel mit Kruzifix 1995 auseinandergesetzt – ich glaube nicht, dass wir mit einer “grundsätzlichen Klärung” rechnen können. Das wäre etwas zuviel erwartet oder erhofft von einem Gerichtsentscheid.
    Nach meiner Auffassung sollten Gerichte die Entscheidungen solcher Fälle auf der engsten möglichen Grundlage unter Beachtung einer Reihe – im abstrakten durchaus divergierender – Kriterien gründen.
    Allgemein gefasste Aussagen der Gerichte zur Rolle von Rolle von Religion im öffentlichen Raum haben eher das Potenzial, bestehende Konflikte weiter anzuheizen.

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