29 May 2026

„Das Haftsystem ist in Libyen zu einer Industrie geworden“

Fünf Fragen an Allison West

Im Mai 2026 schloss der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) das Verfahren zur Bestätigung der Anklagepunkte gegen Khaled El Hishri ab, einen ehemaligen hochrangigen Offizier der libyschen Special Deterrence Force (SDF/RADA). Fünfzehn Jahre nach der Überweisung der Situation in Libyen an den Gerichtshof durch den UN-Sicherheitsrat muss sich damit erstmals ein Verdächtiger in Den Haag verantworten. Dass das so lange dauerte, sagt ebenso viel über Libyen und die europäische  Migrationspolitik wie über den IStGH aus: ein Land, in dem Zuständigkeiten verschwimmen und sich die Frage nach individueller Verantwortung kaum von der Frage trennen lässt, wer überhaupt den „Staat“ verkörpert und welche Rolle europäische Akteure spielen.

Deutsche Behörden nahmen El Hishri im Juli 2025 am Flughafen Berlin-Brandenburg fest und überstellten ihn im Dezember desselben Jahres an den IStGH. Die Anklage richtet sich zwar gegen El Hishri persönlich und betrifft Taten, die zwischen 2014 und 2020 im Mitiga-Gefängnis in Tripolis begangen worden sein sollen. Gleichzeitig macht die Anklageschrift ein System sichtbar, dessen Strukturen weit schwerer zu durchdringen sind. Mitiga war formal Teil des libyschen Haftsystems, stand faktisch aber unter der Kontrolle einer bewaffneten Gruppe mit eigener Befehlskette und eigenen wirtschaftlichen Interessen.

Gerade deshalb ist Mitiga ein besonders aufschlussreiches Beispiel dafür, wie Macht seit 2011 in Libyen ausgeübt wird. Der Fall El Hishri wirft letztlich eine noch unangenehmere Frage auf als die nach der Möglichkeit von strafrechtlicher Verantwortung: Für welche Muster der Ausbeutung soll überhaupt Verantwortung übernommen werden – und wer entzieht sich ihr vollständig? Wir haben mit Allison West, Senior Legal Advisor beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), über die Komplexität des Verfahrens gesprochen und darüber, wie es sich in den größeren Kampf um Gerechtigkeit in Libyen einfügt.

1. Der Fall El Hishri ist der erste Fall der Libyen-Situation, der seit der Überweisung von 2011 den IStGH erreicht hat – und er bewegt sich genau an der Schnittstelle zwischen staatlicher Autorität und bewaffneter Gruppe, die das Mitiga-Gefängnis bis heute prägt. Können Sie unseren Leserinnen erläutern, worum es in dem Verfahren geht, was El Hishri vorgeworfen wird und warum der Fall weit über diesen einzelnen Angeklagten hinausreicht?

Eines seiner Opfer bezeichnete El Hishri als „Todesengel“. Ihm werden 17 Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen, die sich vor allem gegen Gefangene im Mitiga-Gefängnis in Tripolis richteten. Nach Darstellung der Anklage gehörte er zur Führung der mächtigen, in Tripolis ansässigen Miliz SDF/RADA, die dem libyschen Präsidialrat nahesteht, und war zugleich einer der leitenden Verantwortlichen des Gefängnisses. Besonders bemerkenswert ist, dass die Anklage ihm nicht nur vorwirft, in seiner Führungsrolle schwere Misshandlungen von Männern, Frauen, Jungen und Mädchen – Libyern ebenso wie Nicht-Libyern – angeordnet, überwacht oder geduldet zu haben. Vielmehr soll er sämtliche 17 angeklagten Taten auch selbst begangen haben, darunter Folter, Mord, Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt, Versklavung und Verfolgung. Anders gesagt: Er führte durch eigenes Vorbild.

Der Fall ist deshalb bedeutsam, weil erstmals seit fünfzehn Jahren Ermittlungen des IStGH zu Libyen ein Verdächtiger an den Gerichtshof überstellt und mit konkreten Vorwürfen konfrontiert wurde. Für Überlebende, betroffene Gemeinschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen, die seit Jahren Verbrechen in Mitiga und anderen Haftanstalten in Libyen dokumentieren, eröffnet sich damit erstmals die reale Möglichkeit, diese Taten von einem internationalen Gericht rechtlich eingeordnet und aufgearbeitet zu bekommen. Zugleich erhalten Überlebende die Chance, gehört zu werden und am Verfahren teilzunehmen. Gerade diese partizipative und wahrheitsstiftende Dimension internationaler Strafjustiz ist von enormer Bedeutung.

Die Tragweite des Falls reicht allerdings weit über einen einzelnen Angeklagten und ein einzelnes Gefängnis hinaus. Mitiga steht exemplarisch für breitere Muster innerhalb des libyschen Haftsystems, in dem Gefangenschaft zu einer Quelle von Macht und Profit geworden ist, insbesondere für schwarze afrikanische Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete, die versklavt werden und besonders schwerer systematischer Ausbeutung und Gewalt ausgesetzt sind. Hervorzuheben ist auch der intersektionale Ansatz der Anklage: Sie erkennt an, dass die Verbrechen in Mitiga durch Faktoren wie Hautfarbe, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter oder Migrationsstatus geprägt und verschärft wurden – unabhängig davon, ob diese Merkmale tatsächlich vorlagen oder den Betroffenen lediglich zugeschrieben wurden.

++++++++++Anzeige++++++++++++


Die “Lage der Nation” ist der Politikpodcast für alle, die wissen wollen, was hinter den Schlagzeilen steckt – und wie das Zeitgeschehen juristisch zu bewerten ist.

Der Journalist Philip Banse und der Jurist Ulf Buermeyer analysieren das politische Treiben hierzulande und in der Welt, sezieren gesellschaftliche Konflikte und betrachten sie auch aus juristischer Perspektive.

Die Lage der Nation ist kein juristischer Fachpodcast, sondern liefert Fakten und politische Analyse mit juristischer Expertise. Hier hören.

++++++++++++++++++++++++++++

2. Der Fall El Hishri rückt Libyen wieder in den Fokus des IStGH. Gleichzeitig wirkt die internationale Aufmerksamkeit für Libyen oft episodisch: Sie flammt in Krisenmomenten auf und ebbt dann schnell wieder ab. Welche strukturellen Dynamiken erschweren aus Ihrer Sicht eine konsequente strafrechtliche Aufarbeitung so nachhaltig – selbst dann, wenn die Beweise für schwerste Verbrechen überwältigend sind?

Beweise für internationale Verbrechen in Libyen – und häufig auch für die Verantwortlichen dahinter – liegen seit Jahren vor. Überlebende, libysche und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalistinnen und Journalisten, UN-Gremien und Menschenrechtsorganisationen haben sie umfassend dokumentiert. Das Problem ist also kein Mangel an Wissen. Rechenschaft scheitert vielmehr daran, dass mächtige Akteure politisch und wirtschaftlich weiterhin von diesen Verbrechen profitieren.

Das Haftsystem ist in Libyen zu einer Industrie geworden und bildet einen zentralen Bestandteil der Konfliktökonomie nach 2011. Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, werden zur Ware: durch Erpressung, Zwangsarbeit, Lösegeldforderungen, Menschenhandel oder als Mittel, Ressourcen im Namen der Migrationskontrolle zu sichern. Viele Akteure im Haftsystem profitieren zugleich von staatsnahen Funktionen und offen kriminellen Aktivitäten. Besonders deutlich zeigt sich das bei der Inhaftierung von Migrantinnen, Migranten und Geflüchteten, betrifft aber auch Libyerinnen und Libyer.

Hinzu kommt, dass mutmaßliche Täter häufig Milizen oder bewaffneten Gruppen angehören, die durch staatliche Institutionen, neben ihnen oder an ihrer Stelle agieren. Selbst wenn Opfer Misshandlungen melden – oft unter erheblichem Risiko für die eigene Sicherheit –, bleibt die Justiz zersplittert, unter Druck und kaum in der Lage, glaubwürdige Strafverfolgung sicherzustellen. Gerade deshalb ist der Rückgriff auf den IStGH als letztes Mittel so wichtig.

Allerdings kann auch der IStGH nur funktionieren, wenn Staaten kooperieren. El Hishri befindet sich in Den Haag, weil Deutschland ihn festgenommen und überstellt hat. Italien dagegen nahm 2025 mit Osama Elmasry Njeem einen weiteren vom IStGH gesuchten Verdächtigen fest, gegen den ebenfalls wegen mutmaßlicher Verbrechen in Mitiga ermittelt wird, ließ ihn jedoch wieder frei und brachte ihn nach Libyen zurück. Der IStGH stellte inzwischen fest, dass Italien damit gegen seine Kooperationspflichten verstoßen hat. Das ECCHR unterstützt nun eine anhängige Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mit der ein Überlebender der Folter durch Elmasry gegen Italiens mangelnde Zusammenarbeit vorgeht. All das zeigt, warum sich strafrechtliche Verantwortung trotz erdrückender Beweislage so schwer durchsetzen lässt.

3. In internationalen rechtlichen und politischen Debatten wird Libyen oft auf Schlagworte reduziert: „Staatszerfall“, „Milizen“, „Haftlager“, „Migration“. Welche dieser dominanten Erzählungen verzerrt Ihrer Meinung nach die Realität vor Ort am stärksten – und was übersehen Beobachter von außen dadurch systematisch?

Am irreführendsten ist die Erzählung vom „Zusammenbruch“, weil sie nahelegt, die Gewalt in Libyen sei chaotisch und unsystematisch. Tatsächlich sind die Machtstrukturen seit 2011 tief fragmentiert. Was externe Beobachter aber häufig übersehen: Selbst in diesem zersplitterten Kontext eines andauernden bewaffneten Konflikts und ständig wechselnder Machtzentren existieren organisierte Systeme der Gewalt. Dazu gehört insbesondere die libysche Haftindustrie, über die unterschiedliche Akteure Einfluss sichern, Gewinne erzielen und Macht konsolidieren. Das Mitiga-Gefängnis unter Kontrolle der SDF/RADA ist dafür ein prägnantes Beispiel. Die Erzählung vom „Zusammenbruch“ verdeckt außerdem die Rolle internationaler Akteure, deren Zusammenarbeit mit libyschen Behörden diese Strukturen häufig eher stabilisiert als infrage stellt.

4. Internationale Akteure, insbesondere in Europa, haben libysche Akteure im Namen der Migrationskontrolle finanziert, ausgebildet oder anderweitig unterstützt – obwohl die Misshandlungen in den Haftanstalten seit Langem dokumentiert sind. In welchem Ausmaß haben diese Politiken zu genau jenen Gewaltstrukturen beigetragen, die nun in Verfahren wie dem gegen El Hishri untersucht werden?

Europäische Migrations- und Grenzschutzpolitik ist zentral, um zu verstehen, warum so viele Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete in Mitiga und anderen Haftanstalten in Libyen landeten und anschließend misshandelt wurden.

Seit Jahren tragen EU-Mitgliedstaaten, europäische Institutionen und Behörden wie Frontex dazu bei, ein System der Rückführungen nach Libyen aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Dahinter steht ein umfassenderes Ziel: Überfahrten nach Europa bereits in Libyen zu unterbinden. Seit 2016 haben sie die sogenannte libysche Küstenwache verstärkt unterstützt – durch finanzielle Mittel, Patrouillenboote, Ausrüstung, Ausbildung, Überwachung und die Weitergabe der Koordinaten von Booten in Seenot. Dadurch konnten libysche Akteure Menschen auf See aufgreifen und zwangsweise in genau jenes Haftsystem zurückbringen und ausbeuten, das nun im Fall El Hishri im Fokus steht.

In einer umfassenden Eingabe an den IStGH argumentierte das ECCHR 2022, dass solche Abfangaktionen und erzwungenen Rückführungen den Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit der schweren Freiheitsberaubung erfüllen. Für diese Taten trügen hochrangige Vertreter der EU und ihrer Mitgliedstaaten Mitverantwortung. Für viele der am Verfahren beteiligten migrantischen und geflüchteten Opfer ist es entscheidend, dass der Prozess auch sichtbar macht, wie europäische Politik zu den Misshandlungen beitrug, die sie in Mitiga erlitten haben. Das zeigte sich deutlich während und im Umfeld des Verfahrens zur Bestätigung der Anklage: Viele Betroffene machten darauf aufmerksam, dass europäisch unterstützte Abfangaktionen sie und andere direkt in genau jenes Haftzentrum zurückgebracht hatten, das nun vor dem Gericht verhandelt wird.

++++++++++Anzeige++++++++++++

Wie sieht die Zukunft des Straf- und Sicherheitsrechts aus? Wer den Überblick behalten will, braucht mehr als Schlagzeilen. Das neue VB Security & Crime Dossier bringt einmal im Monat die wichtigsten Debatten direkt in Ihr Postfach: Ein Kommentar an der Schnittstelle von Verfassungs-, Straf- und Sicherheitsrecht, ein Debatten-Rückblick und unser „Aktenvermerk“ für den schnellen Denkanstoß. Eingeordnet, gebündelt und auf den Punkt gebracht.

Jetzt kostenlos abonnieren: https://verfassungsblog.de/newsletter-mpi/

++++++++++++++++++++++++++++

5. Über den Tellerrand des Gerichtssaals hinaus gedacht: Wie würde echte Rechenschaft in Libyen aussehen und gibt es unter den aktuellen politischen Bedingungen überhaupt einen realistischen Weg dorthin?

Sinnvolle Strafverfolgung setzt immer voraus, dass Überlebende und Opfer wirksam beteiligt werden und die nötige Unterstützung erhalten, um solche Prozesse mitzugestalten. Ein Gerichtsverfahren kann individuelle Verantwortung feststellen. Gerechtigkeit verlangt aber mehr: Wahrheit, Anerkennung, Entschädigung, Schutz und politische Veränderungen, die verhindern, dass dasselbe System fortlaufend neue Opfer hervorbringt. Bis heute kontrolliert RADA weiterhin das Mitiga-Gefängnis. Es bleibt also noch viel zu tun.

Gleichzeitig berichteten Überlebende, die die Anhörung gegen El Hishri verfolgt oder besucht hatten, dass sie ihnen neue Hoffnung gegeben habe, dass Gerechtigkeit möglich ist. Dieser Hoffnung müssen nun weitere Schritte folgen: fortgesetzte Ermittlungen der Anklagebehörde des IStGH – auch zu Verbrechen in Ostlibyen sowie zur Verantwortung von EU- und Mitgliedstaatenvertreter*innen für Verbrechen gegen Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, insbesondere für jene schwere Freiheitsberaubung, die bereits mit dem Abfangen auf See und der Rückführung nach Libyen beginnt. Ebenso braucht es die vollständige Zusammenarbeit Libyens und der Vertragsstaaten des IStGH bei der Vollstreckung von Haftbefehlen und der Überstellung von Verdächtigen nach Den Haag, tatsächliche politische Veränderungen in Libyen und Europa sowie anhaltende Unterstützung für zivilgesellschaftliche Initiativen, insbesondere von den Überlebenden selbst geführte, die diesen Schritt überhaupt erst möglich gemacht haben.

*

Editor’s Pick

von MAXIM BÖNNEMANN

Was heißt es, unter der Diktatur der Hamas aufzuwachsen? Hamza Abu Howidy ist 1997 in Gaza geboren und dort zur Schule gegangen. Die Ideologie und Gewalt des Regimes durchziehen alle Bereiche der Gesellschaft – von den Straßen der Nachbarschaft über Klassenzimmer und Hörsäle. Kritische Fragen werden geahndet und wer sich dennoch traut, gegen das islamistische Regime auf die Straße zu gehen, wird aufgegriffen und inhaftiert. Auch Hamza Abu Howidy landet in den Gefängniszellen der Hamas, nachdem er an einer Demonstration teilgenommen hat. Nach wiederholter Inhaftierung und Folter gelingt Abu Howidy die Flucht nach Europa, die ihn schließlich nach Deutschland führt. In diesem Buch erzählt er vom Alltag in der Hamas-Diktatur, von Liebe, Mut und Widerstand, und von seiner Einsamkeit als palästinensischer Dissident, der sich nicht nur gegen die Hamas stellt, sondern auch die Kriegsverbrechen der israelischen Regierung kritisiert. „Muscheln am Strand von Gaza“ ist vieles zugleich: Augenzeugenbericht, Kindheitserzählung, vor allem aber ein fantastisch erzähltes Buch über den unstillbaren Drang nach Freiheit.

 

*

Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Manche Gesetze sind Untote – ihr Anwendungsbereich ist längst weggefallen, aber tot sind sie doch nicht. Frankreich hat erst gestern einem solchen Untoten die letzte Ruhe verpasst: Ganze 178 Jahre nachdem Frankreich die Sklaverei abgeschafft hatte, hob die Nationalversammlung den Code Noir einstimmig auf. Dieses untote Gesetz verwandelte Menschen in Unmenschliches: in Eigentum. Unglaublich, dass erst jetzt der Spuk vorbei ist.

Im indonesischen Strafrecht spukt es zum Glück weniger, aber dennoch ein bisschen. Zwei Jahrzehnte lang baute das Verfassungsgericht Normen ab, die willkürliche Strafverfolgung ermöglichten. Seit Januar 2026 gelten neue Straf- und Strafprozessgesetze. Damit dehnt der Gesetzgeber die Staatsmacht aus und belebt einst begrabene Verfassungskonflikte wieder, kritisiert SIMON BUTT (EN).

Auch in Peru greift das Parlament nach der Macht. Die Stichwahl am 7. Juni entscheidet zwischen Keiko Fujimori und Roberto Sánchez. Doch das Amt hat an Macht verloren: Das Parlament hat seit 2020 vier Präsidenten abgesetzt und die Verfassung umgeschrieben, um einen mächtigen neuen Senat einzuführen, der am 28. Juli seine Arbeit aufnimmt. RODRIGO MARUY (EN) beschreibt diesen Senat als „constitutionally anti-constitutional“: Seine Befugnisse untergruben systematisch genau jene Gewaltenteilung, die der liberale Konstitutionalismus schützen soll.

In Deutschland streitet man währenddessen über die Macht der Exekutive – genauer: über die des Verfassungsschutzes. Laut VG Berlin durfte der Verfassungsschutz die „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost” in seinem Bericht nicht als extremistisch bezeichnen. Für MALTE STEMKOWITZ (DE) zeigt der Fall: Der Verfassungsschutz bewegt sich auf einem schmalen Grat – dem zwischen noch Worten und schon Taten – und das Verwaltungsgericht Berlin beweise hier Sensibilität statt Nervosität.

Nervosität beherrschte dagegen zwei Richter:innenwahlen: Das Scheitern von Frauke Brosius-Gersdorfs Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht und die historische Ablehnung von Jorge Messias für den brasilianischen Obersten Gerichtshof. DIEGO PLATZ PEREIRA (DE) sieht das Problem nicht in der Politisierung der Wahl als solcher, sondern in dem, was Brasilianer:innen politicagem nennen – die Unterordnung der Richterauswahl unter kurzfristige Wahlkampflogik.

++++++++++Advertisement++++++++++++

An der Professur für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Völkerrecht (Prof. Dr. Thomas Kleinlein) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main sind 2 Stellen als Wiss. Mitarbeiter*in (m/w/d) (halbtags) zunächst befristet auf 3 Jahre zu besetzen. Schwerpunkte der Professur sind das Allgemeine Völkerrecht und die Grundlagen, Menschenrechte, das Recht der Verträge, die Friedenssicherung, das EU-Verfassungsrecht und das Außenverfassungsrecht.

Die Bewerbungsfrist endet am 10.6.2026. Weitere Informationen finden Sie hier.

+++++++++++++++++++++++++++

Was auf eine langfristige Wahlniederlage folgt, beobachtet Europa gerade gespannt in Ungarn. Nach der Abwahl von Fidesz will die neue Führung nun die Demokratie wiederherstellen. Eines der größten Hindernisse sind dabei die verfassungsrechtlichen Befugnisse von Präsident Tamás Sulyok. Je nach deren Einsatz drohe eine Verfassungskrise, warnt GÁBOR MÉSZÁROS (EN).

Eine weitere Herausforderung, vor der Ungarn steht, ist finanzieller Natur: Ungarns neue Regierung braucht Milliarden an eingefrorenen EU-Mitteln – und zwar schnell. JOHN MORIJN und KIM LANE SCHEPPELE kartieren die rechtlichen und politischen Hindernisse: Lässt sich das Geld auftauen, ohne den Rechtsstaat dabei abzuschmelzen?

Während Ungarn den Weg zurück in die rechtsstaatlichen Bahnen der Europäischen Union sucht, bleibt offen, wie seine Nachbarin, die Ukraine, dieser Ordnung beitreten kann. Friedrich Merz schlug nun eine „assoziierte Mitgliedschaft“ für die Ukraine vor – einen Zwischenschritt auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft. Doch das Modell wirft einige rechtliche Bedenken auf, so PETER VAN ELSUWEGE und ROMAN PETROV (EN) – allen voran die Annahme, dass sich ein solcher Status ohne Ratifizierung eines Beitrittsvertrags oder Änderung der EU-Verträge gewähren ließe.

In letzter Zeit häufen sich die Berichte über Drohnenschwärme, die über Bundeswehrgelände und kritische Infrastruktur hinwegziehen. Darf die Bundeswehr solche Spähdrohnen über ziviler Infrastruktur abwehren? Nein, sagt FELIX LANGE (DE) – dafür sei nach dem Grundgesetz die Polizei zuständig.

Der Digital Fairness Act, den die Kommission Ende 2026 vorlegen will, wird in der Sprache des Verbraucherschutzes verfasst. Für Erwachsene trägt diese Sprache – doch für Kinder nicht, wie CHAYMA DRIRA (EN) argumentiert: Das Gesetz brauche eine vierte Schutzebene persönlicher Integrität für Minderjährige.

Kinder gehen auch im derzeitigen Schulsystem unter, vor allem Kinder mit Förderbedarf. Das Bundesministerium will die Eingliederungshilfe grundlegend reformieren – und legt einen Entwurf vor, der den bisherigen individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung weitgehend abschafft. MICHAEL WRASE (DE) erklärt, warum der Entwurf die UN-BRK und das Recht auf schulische Bildung verletzt – und schlägt eine Alternativformulierung vor.

Die Schule ist der Ort, an dem wir zuerst staatliche Kontrolle erfahren – und an dem soziale Ungleichheit besonders sichtbar wird: Wer hat Zugang zu welcher Schule, welcher Bildung, welcher Zukunft? Für SUSANNE BECK (DE) wirft der Streit um das Schwarzfahren ganz ähnliche Fragen auf: § 265a StGB stabilisiere eine soziale Zugangsordnung – mit weitreichenden Folgen für Sichtbarkeit, Zugehörigkeit und die Erfahrung staatlicher Kontrolle.

++++++++++Anzeige++++++++++++

The 2024 ICJ Advisory Opinion on the Occupied Palestinian Territory

Edited by Kai Ambos

“This volume includes a wealth of expert analyses of this historic ICJ opinion. Readers will be struck equally by the range of perspectives, by the nuance and insightfulness of the contributors’ reflections, and by the speed with which this book has been put together. It is a timely and important contribution.”

Tom Dannenbaum, Stanford Law School

Get your copy here – as always, Open Access!

+++++++++++++++++++++++++++

Diese Woche haben wir außerdem unser Symposium „On Law and Politics in the Hungarian Transition“ (EN) fortgesetzt. Nach sechs Jahren staatlich gesteuerten Rundfunks muss Ungarns Medienregulierung von vorn beginnen – BERNÁT TÖRÖK argumentiert, dass dafür nicht nur neue Regeln nötig seien, sondern auch ein echter Wandel der institutionellen Kultur. Und weil Ungarns Gerichte noch immer mit Orbáns Richter:innen besetzt sind, rät DAVID KOSAŘ Magyar dazu, neue Wege zu gehen: Ernennungsverfahren umstrukturieren, die Macht der Gerichtspräsident:innen begrenzen, eine Justiz aufbauen, die Vertrauen verdient.

Kosařs Untertitel möchte ich Ihnen gerne ins Wochenende mitgeben, denn er gilt nicht nur für ungarische Präsidenten, sondern auch für Grillrezepte und das Sonntagsoutfit: Don’t Imitate – Innovate!

 

*

Das war’s für diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

 

Wenn Sie das wöchentliche Editorial als E-Mail zugesandt bekommen wollen, können Sie es hier bestellen.


SUGGESTED CITATION  West, Allison; Trapp, Jana: „Das Haftsystem ist in Libyen zu einer Industrie geworden“: Fünf Fragen an Allison West, VerfBlog, 2026/5/29, https://verfassungsblog.de/haftsystem-libyen-istgh/.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
EU migration policy, ICC, Libyen, Lybia, detention