18 June 2026

Demokratie ohne Vielfalt

Zur Neuausrichtung des Demokratieförderprogramms „Demokratie leben!“

Ende Mai verzichtete der Ilm-Kreis in Thüringen auf Fördergelder des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ – auf Antrag der AfD. Die Begründung: Es handle sich um Steuergeld, das „meist ideologisch gebunden eingesetzt“ werde. Doch nicht nur in einem kleinen Landkreis steht das Demokratieförderprogramm unter Druck: Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat angekündigt, bis Jahresende bundesweit mehr als 200 Demokratieprojekte auslaufen zu lassen und zwei ursprünglich auf mehrere Jahre angelegte Programmbereiche zu streichen. Der Ideologievorwurf und die geplanten Kürzungen treffen dabei vor allem Projekte der Programmlinie Vielfaltsförderung, die laut Prien zu sehr auf ein linksliberales Milieu abzielen. Diversitätsförderung als ein ideologisches, rein linksliberales Gesellschaftsprojekt darzustellen, deutet jedoch auf ein mangelhaftes Verständnis demokratischer Grundprinzipien hin. Denn Vielfalt ist ein zentraler normativer Bezugspunkt, um den demokratischen Grundsatz der Gleichheit zu verwirklichen.

„Demokratie leben!“

„Demokratie leben!“ wurde 2014 vor dem Hintergrund der NSU-Prozesse und im parlamentarischen Konsens entwickelt und stellte von Beginn an die Gefahren durch den Rechtsextremismus in den Fokus. In der aktuellen Förderperiode (2025-2032) verfolgt das Programm die Ziele, die Demokratie zu stärken, Vielfalt zu fördern und Extremismus zu verhindern. Unter den häufig genannten Betroffenen der aktuellen Umstrukturierung befinden sich etwa die Amadeu Antonio Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verein HateAid, das Medienunternehmen „Correctiv“, der Zentralrat der Juden und die Konrad-Adenauer-Stiftung. Aber auch viele weniger bekannte Vereine, die nicht zuletzt in Ostdeutschland oft eine der letzten Bastionen gegen den Rechtsextremismus bilden, werden vom Verlust der Förderung stark getroffen. Damit reiht sich der Vorstoß in die Angriffe gegen die demokratische Zivilgesellschaft ein, die von Kleinen Anfragen über den Entzug der Gemeinnützigkeit bis hin zu Prüfungen durch den Verfassungsschutz reichen und längst nicht mehr nur aus der AfD kommen, sondern auch und gerade aus den Regierungsparteien CDU/CSU.

Demokratie von Identitätspolitik befreien?

Prien begründete den Umbau vor allem damit, dass das bisherige Programm zu stark an der Vielfaltsförderung ausgerichtet sei. Sie sehe gesellschaftliche Vielfalt zwar grundsätzlich positiv, aber nicht als staatliches Förderziel, erklärte Prien der Zeitung taz. Es sei der Eindruck entstanden, „dass das Programm eine Ausrichtung hat, die eher in das linksliberale Milieu hineinreicht.“ Zukünftig wolle sie mit dem Programm aber die „stille Mitte“ erreichen, „die sich von der Demokratie abzuwenden“ drohe. Vielfaltsförderung sieht Prien ausdrücklich nicht mehr als Teil der Demokratieförderung. In einem Gespräch mit Correctiv Ende April sagte sie wörtlich, es sei „überheblich“ und „absurd“ zu glauben, dass die „zum Teil extrem selbstreferenziellen Gruppen, die bei ‚Demokratie leben‘ gefördert werden“, den Bestand der Demokratie retten könnten. Sie persönlich sei „allergisch gegen Identitätspolitik“.

Eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung hat dieses neue Ziel einer „Entflechtung“ der Demokratieförderung von der „Diversity-Komponente“ im vergangenen Herbst näher dargelegt. Die Stiftung ist der Ansicht, dass die Ampelregierung die staatliche Demokratieförderung 2021 bis 2024 zunehmend einseitig eingesetzt und parteipolitisch vereinnahmt habe und „zivilgesellschaftliche Organisationen damit in die Rolle von Vorfeldorganisationen der Regierung der sie tragenden Parteien brachte“. Diese Organisationen agierten also „quasi als verlängerter Arm parteipolitischer Strömungen“. Besonders zeige sich das laut der Studie in der dritten Säule der Demokratieförderung, der Diversitätsförderung. Diese sieht die Konrad-Adenauer-Stiftung fälschlicherweise unter dem Label Demokratiepolitik subsumiert. Diversity-Ansätze (die Konrad-Adenauer-Stiftung nennt hier das „Stichwort: Gendern“) seien geeignet, die Polarisierung zu verstärken, statt den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Daher spricht sie sich für eine „Entflechtung“ der Demokratieförderpolitik von der Diversity-Komponente aus.

Vielfalt demokratietheoretisch betrachtet

Hat Demokratie also nichts mit Vielfalt zu tun? Aus demokratietheoretischer Perspektive ist diese Annahme nicht haltbar. Diversität, Vielfalt, Heterogenität, Differenz – die Demokratietheorie kennt tatsächlich eine Vielzahl von Begriffen, um zu beschreiben, dass sich moderne Gesellschaften aus unterschiedlichen Individuen zusammensetzen, die einerseits verschiedene Meinungen, Interessen und Positionen vertreten, und andererseits vielfältige soziale Zugehörigkeiten besitzen (oder zugeschrieben bekommen). Robert A. Dahl (1982), einer der einflussreichsten Demokratietheoretiker*innen des 20. Jahrhunderts, beschrieb die Vielfaltsfrage gar als

„very nearly a description of the entire project of political theory since its beginnings in antiquity“.

Die liberale Demokratie, so Dahl, ginge dabei wohl am besten mit Vielfalt um: als einziges politisches System ermögliche sie es ihren Bürger*innen, ihr Leben nach den eigenen, individuellen Vorstellungen zu gestalten, ihre persönlichen Interessen in den politischen Prozess einzubringen und möglicherweise auftretende Konflikte friedlich zu lösen. Gerade der Selbstanspruch liberaler Demokratien, ihren Bürger*innen in deren Vielfalt gerecht zu werden, begründe dabei ihr normatives Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen politischen Regierungsformen.

Lange Zeit fokussierten weite Teile der Demokratietheorie dabei ausschließlich die Dimension der Meinungsvielfalt (vgl. etwa Phillips 1995, Gould 1996, Mansbridge 1999). Die Kernaufgabe der Demokratie bestand demnach darin, unterschiedliche Meinungen friedlich miteinander in Einklang zu bringen. Differenzen jenseits von Meinungen, Werten und Interessen spielten dagegen oft eine untergeordnete Rolle. Soziale Identitäten, etwa auf Grundlage von gender oder race, galten in der klassischen Demokratietheorie als Privatsache – sofern ihnen überhaupt Beachtung geschenkt wurde. Gerade das Ausblenden gesellschaftlicher Diversität sollte verhindern, den Grundsatz der universellen politischen Gleichheit aller Bürger*innen in Frage zu stellen.

Die Erkenntnis, dass auch gesellschaftliche Unterschiede demokratietheoretisch relevant sind, verdankt die Demokratietheorie insbesondere feministischen und critical race Theoretiker*innen. Sie stellten die Vorstellung in Frage, dass sich politische Interessen unabhängig von gesellschaftlichen Positionierungen – und den mit ihnen verbundenen Erfahrungen von Privilegierung oder Benachteiligung – begreifen ließen. So argumentierte die feministische Demokratietheoretikerin Anne Phillips (1995), dass die soziale Position einer Person ihre politischen Perspektiven und Interessen mitpräge: eine wohlhabende Person spricht sich beispielsweise mit geringerer Wahrscheinlichkeit für eine Reichensteuer aus als eine Person mit geringem Einkommen und Vermögen. Das Ausblenden sozialer Identitäten führe daher dazu, dass den Erfahrungen gesellschaftlich benachteiligter Gruppen im demokratischen Prozess nicht angemessen entsprochen werde.

Auch die Politikwissenschaftlerin und Genderforscherin Iris Marion Young (1990) verstand „gesellschaftliche Differenz“ als Ergebnis struktureller Unterdrückungs- und Marginalisierungserfahrungen, die durch historisch gewachsene gesellschaftliche Normen, Institutionen und unbewusste Alltagpraktiken hervorgebracht werde. Gesellschaftliche Vielfalt ist damit demokratietheoretisch relevant, weil sie mehr als zufällige soziale Zugehörigkeiten beschreibt: Jede Unterscheidung entlang sozialer Identitäten hierarchisiert und strukturiert gesellschaftliche und politische Teilhabechancen und Zugänge. Sie ist ein Ausdruck gesellschaftlicher Ungleichheitsverhältnisse, die im Widerspruch zum Grundsatz der demokratischen Gleichheit aller Bürger*innen stehen.

Diversität als Bezugspunkt für die Verwirklichung demokratischer Gleichheit

Dies erklärt, warum der Begriff der Diversität heute ein Anknüpfungspunkt für die tatsächliche Verwirklichung demokratischer Gleichheit ist. Historisch hat zunächst die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung den Begriff der Diversität oder diversity geprägt, ab den 1970er Jahren griffen weitere soziale Bewegungen den Begriff dann auf. Wie Hannah Riede (2023) herausarbeitet, diente er bereits dort als normativer Bezugspunkt für Forderungen nach Antidiskriminierung und gleicher gesellschaftlicher Teilhabe. Als Analyserahmen ermöglichte er es, historisch gewachsene strukturelle Erfahrungen der Unterdrückung, Marginalisierung und Ausbeutung, etwa entlang von race und gender sowie weiteren Kategorien und deren Intersektionen, sichtbar zu machen, präzise zu analysieren und anknüpfend an diese Analyse politische Forderungen zu formulieren.

Der Begriff der Diversität bezeichnet heute also mehr als gesellschaftliche Vielfalt im soziologisch-deskriptiven Sinne. Vielmehr wirft er die Frage auf, wie der Anspruch auf Gleichheit und Diskriminierungsfreiheit in Unabhängigkeit von gesellschaftlicher Zugehörigkeit verwirklicht werden kann. In gegenwärtigen Diskursen, so Riede, diene die Bezugnahme auf Diversität also dazu, die offenkundige Diskrepanz zwischen dem demokratischen Versprechen der gleichen Berücksichtigung einerseits und dem andauernden Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe andererseits zu thematisieren und kritisch zu hinterfragen. Dementsprechend habe der Begriff der Diversität in seiner heutigen Bedeutung eine „Doppelstruktur“: Er beschreibt die Anerkennung faktischer gesellschaftlicher Vielfalt „im Vorgriff der Aushandlung von Gleichheit“ oder, kurz gesagt: „Gleichheit in Differenz“. Das Konzept der Diversität konfrontiert demokratische Gesellschaften also mit ihrem uneingelösten Gleichheitsversprechen.

Diversitätspolitik zum Schutz des „Geistes der Demokratie“

So werden heute Maßnahmen als Diversitätspolitik bezeichnet, die darauf zielen, Barrieren gleicher gesellschaftlicher und politischer Teilhabe abzubauen und den demokratischen Gleichheitsgrundsatz auch institutionell umzusetzen. Dazu gehören etwa die Berufung von Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragten, die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen sowie gender und diversity mainstreaming bei neuen Gesetzesvorhaben. Vor allem in den USA rückten die zahlreichen Diversity-, Equity- und Inclusion-Initiativen (DEI) in den Fokus, die in Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Behörden zur Anwendung kommen, um Diskriminierung abzubauen – und die Donald Trump gleich nach Antritt seiner zweiten Amtszeit zu einem zentralen Gegenstand seiner Angriffe gegen die vermeintliche woke culture machte. Auch die im Rahmen von „Demokratie leben!“ geförderten Vielfaltsprojekte lassen sich unter Diversitätspolitik fassen.

Das Ziel der Diversitätspolitik ist es also, den demokratischen Anspruch auf Gleichheit durch den Abbau von strukturellen Teilhabebarrieren einzulösen. Gleichheit, im Sinne von Freiheit von Diskriminierung, verstehen Anna-Katharina Mangold und Mehrdad Payandeh als eine „Gelingensbedingung der Demokratie“. Ein Staat, der zulasse, dass manche Bürger*innen aufgrund ihrer vermeintlichen Gruppenzugehörigkeit gleiche Teilhabechancen verwehrt werden, begebe sich „in Widerspruch zu seiner eigenen Grundbedingung: der demokratischen Gleichheit“, wie Mangold schreibt. Denn wenn der Status einer Person als freies und gleiches Mitglied des politischen Gemeinwesens nicht mehr gelte, sei auch ihre menschliche Würde verletzt.

Die Stilisierung diversitätspolitischer Maßnahmen zum linksliberalen, identitätspolitischen oder „woken“ Feindbild durch konservative, rechte und rechtsextreme Kräfte verkennt daher, dass sie nie zum Ziel hatten, Vielfalt um der Vielfalt willen zu fördern. Vielmehr dient die Umsetzung diversitätspolitischer Maßnahmen dazu, den Status aller Bürger*innen als freie und gleiche Mitglieder des politischen Gemeinwesens zu wahren. Demnach schützen sie, was der politische Theoretiker Jan-Werner Müller (2022) als „Geist der Demokratie“ bezeichnete: jene Prinzipien, die den Regeln und Normen unseres politischen Systems Halt geben.

Diversitätspolitik kritisch befragen

Trotz alledem sollten diversitätspolitische Maßnahmen natürlich kritisch hinterfragt werden. Einige der stichhaltigsten Kritiken am Diversitätsdiskurs stammen dabei von Schwarzen Feminist*innen und Feminist*innen of color (siehe Ahmed 2012). Diese zeigen, dass sich Institutionen mit Diversitätsmaßnahmen zwar häufig positiv symbolisch zu gesellschaftlicher Vielfalt bekennen – eine echte machtkritische Auseinandersetzung mit den Ursachen von institutionellem und strukturellem Rassismus sowie anderen Diskriminierungsformen jedoch sogar aktiv behindern können. Wenn diversitätspolitische Diskurse gesellschaftliche Vielfalt als „bunt“ und „exotisch“ darstellen, markiert dies manche Personen fortlaufend als „anders“ und „fremd“. So reproduziert und konsolidiert eine schlecht umgesetzte Diversitätspolitik paradoxerweise jene Diskriminierungsformen, die sie eigentlich überwinden möchte. Gleichzeitig wird das Weißsein der jeweiligen Institution, ihre dominante Identität, bestärkt. Wie Kimberlé Crenshaw (1989, 1991) herausarbeitete, sind viele Maßnahmen außerdem nicht auf Personen zugeschnitten, die von mehreren Unterdrückungsformen betroffen sind. Dieser Kritik müssen auch die vielfaltsfördernden Maßnahmen von „Demokratie leben!“ standhalten können.

Fazit

Ein kritisches Hinterfragen des Diversitätsdiskurses ist nicht nur legitim, sondern zentral, um demokratische Gleichheit zu erreichen. Wer die Bedeutung von Vielfalt für die Demokratie jedoch grundsätzlich abstreitet, zeigt ein mangelhaftes Verständnis demokratischer Grundprinzipien. So kann auch die aktuelle Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ zu problematischen Verschiebungen führen. „Vielfalt“ ist kein linksliberales Projekt und keine optionale politische Setzung. Sie bietet einen Ermöglichungsrahmen, um strukturelle Diskriminierung abzubauen und demokratische Gleichheit umzusetzen. Konzentriert sich die Demokratieförderung auf eine unscharf definierte „Mitte“, kann sie bestehende Ungleichheitsstrukturen verstärken und jene, die nicht als Teil der Mitte verstanden werden, noch weiter an den Rand drängen.

Die politische Abwertung des Vielfaltsbegriff leistet dabei auch rechtsextremistischen Denkweisen Vorschub. Anstelle von demokratischer Vielfalt legen diese einen homogenen Volksbegriff zugrunde, der all jene aus der politischen Gemeinschaft ausschließt, die seinen Kriterien nicht entsprechen. Mit einem solchen Volksbegriff würde der demokratische Gleichheitsgrundsatz als normativer Maßstab aufgegeben. Eigentlich ein Grund mehr, Vielfalt dieser Tage zu fördern, um der Demokratie Halt zu geben. Dass im Ilm-Kreis der AfD-Antrag, die Mittel für „Demokratie leben!“ zu streichen, nur durch das Abstimmungsverhalten der CDU Erfolg haben konnte, ist daher mehr als ein Warnzeichen. Wenn ausgerechnet bei der Förderung von Demokratie die Brandmauer zur extremen Rechten brüchig wird, steht viel mehr auf dem Spiel als einzelne Förderentscheidungen.


SUGGESTED CITATION  Wintermantel, Vanessa: Demokratie ohne Vielfalt: Zur Neuausrichtung des Demokratieförderprogramms „Demokratie leben!“, VerfBlog, 2026/6/18, https://verfassungsblog.de/demokratie-leben-vielfalt/.

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