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20 October 2026

Die Scham muss die Seiten wechseln

Über politische Emotionen, die Macht der Bilder und die Veränderbarkeit des Rechts

„La honte doit changer de camp“ – „Die Scham muss die Seiten wechseln“: Diesen Satz prägte bereits 1978 die franko-tunesische Anwältin Gisèle Halimi im Prozess von Aix-en-Provence, der Vergewaltigung erstmals als schwere Straftat anerkannte.1) Aber erst durch Gisèle Pelicot avancierte der Satz zu einem politischen Schlagruf, formuliert er doch weitaus mehr als die bloße Forderung nach einer Umkehr moralischer Vorzeichen. Er beschreibt einen Kampf um Sichtbarkeit, Verantwortung und gesellschaftliche Deutungsmacht. Nicht länger sollen sich diejenigen schämen, denen Gewalt oder Entrechtung widerfahren ist. Der emotionale wie soziale Rechtfertigungsdruck soll vielmehr diejenigen treffen, die Unrecht ausüben, leugnen oder gleichgültig hinnehmen. Auch Collien Fernandes hat diesen historischen Satz im März 2026 zu ihrem zentralen Leitmotiv gemacht, um gegen „digitale Gewalt“ und „virtuelle Vergewaltigung“ vorzugehen: Sie erstattete Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen, dem sie vorwirft, jahrelang Fake-Accounts unter ihrem Namen betrieben und pornografische Deepfakes von ihr verbreitet zu haben.

In all diesen Fällen spielt Scham eine besondere Rolle dabei, wie Normbrüche und -verschiebungen politisch wie rechtlich verhandelt werden.

Die rechtliche Steuerungsfunktion der Scham

Mit der Philosophin Martha C. Nussbaum verstehen wir Scham als eine politische Emotion, die das Verhalten von Individuen und Kollektiven normiert und reguliert. Nussbaum zeigt auf, dass stabile Gesellschaften nicht nur rational begründete Gesetze, sondern auch eine emotionale Bindung der Bürger*innen an gemeinsame Ziele benötigen. Dies beeinflusst auch die Stabilität von Recht.

„Die Scham muss die Seiten wechseln“ meint also mit Blick auf das Verhältnis von Scham und Recht: Das Recht muss hinterfragen, welches Unrecht es sichtbar und welches unsichtbar macht. Aber eben auch: Wer sich rechtfertigen muss.

Etwas theoretischer formuliert: Sowohl aus individueller wie kollektiver Perspektive steuert Scham rechtliche Kontexte, sowohl was die Gesetzgebung, die Gesetzesausübung und die Rechtsprechung betrifft. Scham im politischen Raum entsteht, wenn eine wirkliche oder zugeschriebene Abweichung von gesellschaftlichen Erwartungen sichtbar wird. Sie sanktioniert den Bruch einer oder mehrerer Normen negativ und fordert dazu auf, sich wieder normgemäß zu verhalten. Ein solcher Bruch ist ambivalent: Einerseits kann er als Krise, Verlust von Ordnung oder Bedrohung gemeinsamer Gewissheiten erfahren werden, eröffnet aber auch eine Erkenntnismöglichkeit: Erst wenn eine Norm verletzt wird, tritt sie aus ihrer Selbstverständlichkeit hervor.

Gisèle Pelicot: Die Umkehrung der Scham

Der Prozess um Gisèle Pelicot, der von September bis Dezember 2024 in Avignon stattfand, macht die politische und rechtliche Steuerungsfunktion von Scham besonders deutlich. Gisèle Pelicot verzichtete bewusst auf ihre Anonymität und setzte sich dafür ein, dass die Verhandlung öffentlich blieb, wie es 1978 bereits Halimi gefordert hatte; im Oktober durften schließlich auch Presse und Publikum die von ihrem damaligen Ehemann aufgenommenen Videos sehen. Für unsere Fragestellung zentral ist der Umgang mit dem Bild: Gisèle Pelicot unterstützte ausdrücklich die öffentliche Vorführung der Aufnahmen. und bestand darauf, dass nicht sie sich vor der Öffentlichkeit verbergen müsse. Damit unterbrach sie ein verbreitetes soziales Muster, das die Folgen sexualisierter Gewalt den Betroffenen auferlegt: Sie sollen ihre Verletzung als persönliche Schande ertragen, während die Täter im Schutz der Anonymität verbleiben. Dieser Schritt zeigt, wie eine Emotion einen rechtlichen und gesellschaftlichen Deutungsrahmen prägen kann. Scham wird bei sexualisierter Gewalt häufig dem Opfer zugeschrieben: Sie kann dazu führen, dass Betroffene über das Geschehene schweigen, die Tat als persönliche Angelegenheit behandeln oder sich selbst die Verantwortung dafür zuschreiben. Pelicot entzog sich dieser Logik, indem sie ihren Namen und die öffentliche Verhandlung nicht als etwas betrachtete, vor dem sie sich verbergen müsse. Dadurch verschob sich der Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit: Nicht ihre Scham oder ein vermeintliches Versagen ihrerseits standen im Zentrum, sondern die Handlungen der Angeklagten sowie die Frage, unter welchen Bedingungen eine Vergewaltigung möglich und gesellschaftlich unsichtbar werden kann. Zugleich bedeutete diese Öffentlichkeit keineswegs, dass Pelicots Person unsichtbar wurde – im Gegenteil: Auch sie selbst wurde zu einer stark beachteten öffentlichen Figur. Entscheidend ist vielmehr, dass die öffentliche Aufmerksamkeit nicht mehr notwendig mit einer Beschämung des Opfers verbunden war.

Das bedeutet nicht, dass eine einzelne Emotion unmittelbar eine rechtliche Norm hinterfragt oder gar Strukturen grundsätzlich in Frage stellt. Zwischen affektiver Mobilisierung und Rechtsetzung liegen mit guten Gründen öffentliche Debatten und institutionelle Verfahren. Dennoch beeinflusst Scham deren Voraussetzungen. Der öffentliche Prozess verstärkte in Frankreich die Auseinandersetzung mit Vergewaltigungskultur, chemischer Unterwerfung und einer am fehlenden Einverständnis orientierten Definition sexualisierter Gewalt. Im November 2025 nahm Frankreich das fehlende Einverständnis ausdrücklich in die gesetzliche Definition von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen auf. Es verankerte somit ausdrücklich das Prinzip, dass sexuelle Handlungen ohne Einverständnis als sexuelle Gewalt gelten: Einverständnis muss frei, informiert, spezifisch, vorher erteilt und widerrufbar sein und kann nicht allein aus Schweigen oder fehlender Gegenwehr abgeleitet werden. Der Fall war nicht die einzige Ursache dieser Reform, wirkte aber als politischer Katalysator: Die Umverteilung der Scham veränderte den Entscheidungsdruck auf den Gesetzgeber.

Pelicots Ausruf offenbart zugleich eine Grenze jeder politischen Forderung nach Sichtbarkeit. Von Betroffenen darf nicht verlangt werden, ihr Leiden öffentlich auszustellen, um Glaubwürdigkeit zu verdienen. Die Möglichkeit eines nichtöffentlichen Verfahrens schützt Würde und Selbstbestimmung. Politisch bedeutsam ist daher nicht Öffentlichkeit um jeden Preis, sondern Pelicots Verfügungsmacht über die Form der Öffentlichkeit.

Wenn die Scham die Seiten wechseln soll, muss die Form rechtlicher Steuerung von Öffentlichkeit umgekehrt werden. Die Forderung lautet nicht, Täter*innen wahllos zu demütigen: Dies würde gerade jene Herrschaftslogik reproduzieren, die überwunden werden soll. Der Seitenwechsel der Scham ist ambivalenter: Es geht darum, den sozialen Druck umzuverteilen, wodurch sichtbar wird, dass bestimmte emotionale Zustände nicht naturgegeben sind. Wer von ihnen profitiert, soll sich nicht länger hinter der vermeintlichen Normalität dieser Zustände verstecken können.

Der Fall Pelicot zeigt, wie die Zurückweisung zugeschriebener Opferscham mit der sozialen Norm des Schweigens bricht und so zugleich einen rechtlichen Kontext verändert: Sie macht nicht nur Täter und Täterstrukturen sichtbar, sondern fragt auch nach der Legitimität und dem Einfluss gesellschaftlicher Normen und Strukturen auf das Recht.

Demgegenüber zeigt der Fall Fernandes, wie digitale Bilder eine Person als Normbrecherin inszenieren können – und wie die öffentliche Gegenwehr bestehende Rechtsnormen unter Anpassungsdruck setzt.

Collien Fernandes: Scham und digitale Artefakte

Gesellschaftliche Normen werden meist nicht hinterfragt. Ein Normbruch unterbricht diese Ordnung und wird daher zunächst als Krise erfahren: Vertraute Kategorien versagen, Autoritäten verlieren an Deutungshoheit. Angst, Wut und Scham können darauf reagieren, dass eine als selbstverständlich geltende Ordnung verletzt oder infrage gestellt wird, haben dabei jedoch unterschiedliche Funktionen: Angst richtet sich auf eine wahrgenommene Bedrohung, Wut auf erlittenen Schaden oder Unrecht, Scham auf die eigene Person im Verhältnis zu geltenden Erwartungen. Nussbaumversteht diese Emotionen als politisch relevant, weil sie beeinflussen, wie gesellschaftliche Verhältnisse wahrgenommen und bewertet werden. Gerade daran wird sichtbar, dass Normen nicht nur festlegen, was als richtig oder falsch gilt, sondern auch beeinflussen, wem geglaubt wird, wer Schutz erwarten kann und wem die Folgen einer Normverletzung zugeschrieben werden. Scham macht diese Verteilung besonders deutlich, weil sie das Verhältnis zwischen gesellschaftlichen Erwartungen und der Bewertung der eigenen Person betrifft.

Der Fall Collien Fernandes führt von politischen Emotionen zur spezifischen Macht digitaler Bilder. Die Moderatorin und Schauspielerin hat öffentlich den Vorwurf erhoben, unter ihrem Namen seien Fake-Profile betrieben und pornografische Bilder verbreitet worden, die sie zeigten. Die gegen Christian Ulmen erhobenen und von ihm bestrittenen Vorwürfe sind Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. wobei bislang die Unschuldsvermutung zu beachten ist. Für eine politische Analyse, die sich auf ethische und bildwissenschaftliche Überlegungen stützt, ist unabhängig von der noch offenen individuellen Verantwortungsfrage die Struktur digitaler Gewalt entscheidend.

Ein sexualisierter Deepfake stellt ein digitales Artefakt her, das die abgebildete Person visuell in eine Handlung versetzt, die sie weder vollzogen noch autorisiert hat. Das Artefakt erzeugt damit einen fingierten gesellschaftlichen Normbruch: Für das Publikum soll es so aussehen, als habe die Person diese sexuelle Handlungen tatsächlich vorgenommen.

Hier zeigt sich, warum Scham unter digitalen Bedingungen eine neue „politische“ Qualität gewinnt. Digitale Artefakte sind reproduzierbar, veränderbar und nahezu unbegrenzt zirkulationsfähig. Sie lösen die beschämende Darstellung vom Ort und Zeitpunkt ihrer Herstellung. Zudem verschiebt sich die Beweislast: Die betroffene Person wird gedrängt, zu beweisen, dass sie nicht getan hat, was ein täuschend echtes Bild scheinbar belegt.

Die Scham zwingt sie hier dazu, sich gegen eine fiktive Darstellung des eigenen Körpers zu wehren.

Fernandes’ öffentliche Gegenwehr bricht strukturanalog zum Fall Pelicot wiederum mit einer gesellschaftlichen Norm: mit der Erwartung, Betroffene sexualisierter Bildgewalt sollten aus Scham schweigen. Indem sie den Mechanismus benennt und politisiert, wechselt der Fokus: weg vom vermeintlichen sexuellen Verhalten der dargestellten Frau, hin zur fehlenden Einwilligung, zur Herstellung des Bildes und zur Verantwortung des Täters für dessen Verbreitung. So erscheint Aneignung eines fremden Körpers als das rechtlich relevante Unrecht. Der Fall löste eine breite Debatte über digitale sexualisierte Gewalt und bestehende Schutzlücken aus und prägte den Begriff der „digitalen Vergewaltigung“. Forderungen nach einer ausdrücklicheren Strafbarkeit nicht einvernehmlich hergestellter Deepfakes zeigen erneut, dass Scham als politische Emotion auch Gesetzgebung steuern kann.

Bilder als Faktoren gesellschaftlicher und rechtlicher Normbildung

Scham ist wesentlich an Sichtbarkeit gebunden: Wir schämen uns in der Regel vor anderen. Bilder organisieren, wer in welcher Weise sichtbar wird. Ihre politische Wirkung liegt nicht allein im Dargestellten, sondern auch im Medium, im Kontext und in den Institutionen oder Plattformen, die sie verbreiten oder verbergen. Tracy Emins Werk Everyone I Have Ever Slept With (1995) zeigte etwa ein Zelt, auf dem die Namen aller Sexualpartner*innen Emins aufgelistet waren. Die Kunstbetrachter*innen sollten beim voyeuristischen Gang durch das Werk Zugang zu ihren eigenen Sexualpartner*innen, aber auch zu Traumata und Vergewaltigungen finden. Gleichzeitig lehnt Emin ein oktroyiertes Schamempfinden ab. Solche Kunstwerke verändern freilich nicht unmittelbar das Recht. Sie prägen aber, was als darstellungswürdig, anerkennungsfähig oder skandalös erscheint – und beeinflussen so auch, welche Normverletzungen wir für rechtlich relevant halten.

Im Fall Fernandes zeigt sich, dass der politische Gehalt eines Bildes darin liegt, welche Ordnung des Sehens es hervorbringt. Ein Bruch mit gesellschaftlichen Normen wird bedeutsam, wenn er nicht länger als individuelles Fehlverhalten erscheint, sondern als Hinweis auf eine gesellschaftliche Ordnung, die bestimmte Verhaltensweisen duldet – etwa Deepfakes schweigend akzeptiert. Die Akte (digitaler) Beschämung zeigen aber eben auch an, dass es einer Auseinandersetzung über die Passgenauigkeit rechtlicher Kategorien bedarf. Konkret: Viele haben als Reaktion auf die Beschämung durch die digitalen Artefakte von „digitaler Gewalt“ oder auch einer „virtuellen Vergewaltigung“ gesprochen. Nun könnte man dem entgegenhalten, dass beispielsweise strafrechtlich „Gewalt“ nur den körperlich wirkenden Zwang bezeichnet und „Vergewaltigung“ eine sexuelle Handlung gegen den Willen der Person, verbunden mit einem Eindringen in den Körper. Vielleicht – und es ist durchaus provokant, dies als ein Ethiker und eine Kunsthistorikerin zu markieren – fällt dem Recht aber an dieser Stelle auch auf die Füße, dass es selbst nicht hinreichend präzise ausführen kann, was als ein Körper in Zeiten digital durchdrungener (auch rechtlicher) Lebensformen verstanden wird. Beschämungen und die Produktion beschämender digitaler Artefakte können so sichtbar machen, dass sich die gesellschaftlichen Erfahrungen und Prämissen, auf denen Recht beruht und die es nicht selbst schaffen kann, verschieben und vielleicht sogar verändern.

Doch Bilder können auch Voyerismus bedienen, manipulieren oder das Opfer wiederholt entwürdigen. Wie schon bei Pelicot zeigt sich auch im Fall Fernandes, welche Macht Bilder bei der Herstellung und Verbreitung von Scham besitzen können. Durch manipulierte Bilder verliert die Betroffene (zumindest teilweise) die Kontrolle darüber, wie sie öffentlich wahrgenommen wird. Während bei Pelicot reale Gewalt durch Bilder dokumentiert wird, können Bilder im Fall Fernandes selbst an der Konstruktion einer digitalen Wirklichkeit und damit an Gewaltausübung beteiligt sein. Das Bild kann dadurch die moralische Last neu verteilen, auch wenn sich bei Pelicot und Fernandes zwei unterschiedliche Bildregime finden: Im ersten Fall tragen vorhandene Aufnahmen zur gerichtlichen Feststellung realer Taten bei; im zweiten Fall besteht das Unrecht gerade in der Herstellung und Zirkulation von Bildern einer nie real stattgefundenen Handlung.

Schluss

Der „Seitenwechsel der Scham“ bezeichnet die Umkehrung ihrer traditionellen Zuschreibung und eine demokratische Arbeit an Gefühlen, Bildern und Institutionen. Scham ist politisch, weil sie Verhalten prägt: Sie kann zum Schweigen bringen, aber auch Widerspruch und Handeln auslösen. Politische Entscheidungen entstehen zudem nicht allein aus Argumenten. Emotionen wie Angst, Wut, Freude oder Scham beeinflussen, was eine Gesellschaft als bedeutsam, bedrohlich oder unerträglich wahrnimmt. Emotionen stehen der Vernunft daher nicht einfach gegenüber, sondern enthalten Bewertungen darüber, was wichtig ist. Besonders negative Emotionen können politisch mobilisieren: Angst kann autoritäre Maßnahmen begünstigen, Wut hingegen auf erlebtes Unrecht reagieren.

Für eine demokratische und ethische Urteilsbildung dürfen Emotionen weder pauschal abgelehnt noch unkritisch zum moralischen Maßstab gemacht werden. Sie müssen in öffentliche Gründe, faire Verfahren und allgemeine Normen übersetzt werden. So kann Wut über Gewalt Forderungen nach Schutzrechten begründen oder Scham über institutionelles Versagen Reformen anstoßen. Bilder können diesen Prozess unterstützen und Betroffene aus der Position des beschämten Opfers lösen.

References

References
↑1 Gisèle Halimi, Viol, le procès d’Aix (1978).

SUGGESTED CITATION  Braun, Matthias; Münch, Birgit: Die Scham muss die Seiten wechseln: Über politische Emotionen, die Macht der Bilder und die Veränderbarkeit des Rechts, VerfBlog, 2026/10/20, https://verfassungsblog.de/die-scham-muss-die-seiten-wechseln/, DOI: 10.59704/8106452805a5f8cf.

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