23 October 2009

Vom Wert, den Staatsanwalt verstehen zu können

Was heißt “dat in urmarire generala”? Das ist Rumänisch und heißt Durchsuchung. Das ist in diesen Zeiten des EU-Haftbefehls ganz hilfreich zu wissen, wenn man ins Visier der rumänischen Justiz gerät. Denn in diesem Fall wird man von derselben im Zweifel so rechtsstaatlich korrekt behandelt wie jeder Rumäne auch: Befehle, Bescheide, Belehrungen kriegt man schon – nur eben auf rumänisch.

Dass die EU-Mitgliedsstaaten es mit der Harmonisierung der Ermittlungsinstrumente viel eiliger hatten als mit der der Beschuldigtenrechte, ist ein viel beklagtes Phänomen. Insofern ist es schön, dass heute die EU-Justizminister einen Fahrplan aufgestellt haben, um auch den Beschuldigten gemeinschaftsweit einheitliche und verlässliche Rechtsstandards zu garantieren. Als erste Station legt dieser Fahrplan fest, dass alle Mitgliedsstaaten für Dolmetscher bzw. Übersetzer sorgen, damit die Beschuldigten überhaupt verstehen können, warum der Staatsanwalt so wütend dreinschaut.

Die weiteren Stationen laut BMJ-Pressemitteilung:

  • Übersetzung und Dolmetschung,
  • Belehrung über die Rechte und Unterrichtung über die Beschuldigung,
  • Rechtsbeistand und die Prozesskostenhilfe,
  • die Benachrichtigung von Verwandten, dem Arbeitgeber und Konsularbehörden,
  • besondere Schutzmaßnahmen für Beschuldigte, die z.B. aufgrund von Erkrankung einer besonderen Fürsorge bedürfen,
  • Diskussionspapier (“Grünbuch”) zur Untersuchungshaft.

An dieser Stelle ein fast schon etwas wehmütiger Abschiedsgruß an die Amtsinhaberin Brigitte Zypries, die ich im großen und ganzen eine prima Justizministerin fand. Schöne letzte Amtshandlung war das!


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Vom Wert, den Staatsanwalt verstehen zu können, VerfBlog, 2009/10/23, https://verfassungsblog.de/vom-wert-den-staatsanwalt-verstehen-zu-konnen/, DOI: 10.17176/20181008-155851-0.

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